Protocol of the Session on December 8, 2005

Danke. Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Reimann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bei den staatlichen Schulen orientiert sich die Höhe der von den Eltern und volljährigen Schülern zu zahlenden Pauschale in Übereinstimmung mit § 12 a der Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung an den jeweiligen sozialen Gegebenheiten. Die dabei von den Schulen erzielten Einnahmen sind demnach unterschiedlich. Im Fall, dass die Eltern oder die volljährigen Schüler von der Zahlung ganz oder teilweise befreit sind, garantiert der Freistaat Thüringen einen Ausgleich in Form eines Landeszuschusses. Da die Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung keine Anwendung auf Schulen in freier Trägerschaft findet, kann das System des aus

gleichenden Landeszuschusses für diese Schulen nicht gelten. Aus diesem Grunde war bei den ProKopf-Beträgen für Schüler an Schulen in freier Trägerschaft auf den Durchschnitt abzustellen, mit dem die staatlichen Schulen bezuschusst werden. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass die bei der Lehr- und Lernmittelversorgung in § 19 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft geforderte Gleichbehandlung zwischen Schülern an staatlichen Schulen sowie an Ersatzschulen und an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen erfüllt wird. Die Festlegung eines einheitlichen Pro-Kopf-Betrags ab Klassenstufe 2 innerhalb der diesjährigen Durchführungsbestimmung zur Schulbuchbeschaffung entspricht außerdem dem Wunsch der freien Träger in Bezug auf einen geringeren Aufwand bei der Beantragung des ihnen zustehenden Landeszuschusses. Zurzeit gibt es weder von den Schulen noch von ihren Trägern Hinweise darauf, dass diese Regelung zu einer Benachteiligung einer bestimmten Schulart führt.

Zu Frage 2: Ich verweise hier zunächst auf Nr. 4.2 Buchstabe a der Durchführungsbestimmung zur Lernmittelbeschaffung im Schuljahr 2005/2006. Dort heißt es, ich zitiere: „Ob, in welcher Höhe und in welcher Form Eltern, volljährige Schüler an den Kosten zur Bereitstellung von Lernmitteln beteiligt werden, liegt im Ermessen des jeweiligen freien Schulträgers.“ Die Bewertung, in welcher Weise Eltern von Schülern oder die volljährigen Schüler selbst, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, an den Kosten der Lernmittel herangezogen werden, obliegt nicht dem Thüringer Kultusministerium. Der Träger der Schule in freier Trägerschaft schließt mit den Eltern einen privatrechtlichen Vertrag über die Beschulung ab, in dessen Zusammenhang auch das mögliche Schulgeld und eine mögliche Beteiligung an den Kosten der Lernmittelfreiheit geregelt wird. Die Kosten sind in Übereinstimmung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft sozial zu staffeln. Dort wird ausgeführt, dass eine Genehmigung für die Errichtung einer Ersatzschule u.a. nur dann zu erteilen ist, wenn es keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern gibt.

Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Reimann bitte.

Zu Frage 1: Sie sprachen davon, dass der Durchschnitt gebildet wird. Ist zukünftig eventuell daran gedacht, diesen Durchschnitt schulartbezogen zu bilden?

Zu Frage 2: Wäre es möglich, dass Eltern, die davon betroffen sind und eben keine Wahl haben, dadurch unterstützt werden, dass der Sozialhilfeträger die Kosten dieser Pauschale übernimmt?

Wie ich bereits ausgeführt habe zu Frage 1, liegen uns derzeit keine Hinweise von Trägern oder Schulen vor, die erkennen lassen, dass sich eine Schule oder eine bestimmte Schulart benachteiligt fühlt. Sofern wir solche Erkenntnisse haben, werden wir dies selbstverständlich prüfen.

Zu Frage 2:

(Zuruf Abg. Reimann, Die Linkspar- tei.PDS: Ob der Sozialhilfeträger die Kosten übernimmt.)

Ach so, ja, ob der Sozialhilfeträger dort einsteht. Das ist sicherlich von den konkreten Umständen abhängig, die dort beim Sozialhilfeträger noch zu einer Förderung führen oder nicht. Das kann ich Ihnen pauschal nicht beantworten.

Gibt es weitere Anfragen? Das ist nicht der Fall. Dann folgt jetzt die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS, Drucksache 4/1379.

Landesliegenschaften in Weimar

Das Thüringer Liegenschaftsmanagement - Landesbetrieb - sucht zur Unterbringung von Polizeidienststellen im Stadtgebiet von Weimar ein geeignetes Bürogebäude per Mietgesuch.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Liegenschaften mit jeweils welcher Grundstücksgröße, Hauptnutzfläche und Stellplatz- bzw. Parkplatzkapazität befinden sich im Weimarer Stadtgebiet im Eigentum des Freistaats Thüringen?

2. Wie werden diese unter Frage 1 genannten Liegenschaften genutzt?

3. Welche Liegenschaft im Eigentum der Stadt Weimar mit welcher Grundstücksgröße, Hauptnutzfläche und Stellplatz- bzw. Parkplatzkapazität steht zurzeit leer?

Danke. Es antwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Herrn Gerstenberger wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2: Vor einer öffentlichen Ausschreibung zur Suche eines Mietobjekts wird in jedem Fall geprüft, ob geeignete landeseigene Liegenschaften zur Verfügung stehen. In Weimar besitzt das Land mehr als 60 Liegenschaften, auf deren Auflistung mit den erbetenen Angaben zur Grundstücksgröße, Hauptnutzfläche, Stell- bzw. Parkplätzen sowie zur Nutzung hier aus Zeitgründen verzichtet wird. Sofern Sie es wünschen, reiche ich die Angaben gerne in Tabellenform nach.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Wir bitten darum.)

Gerne, machen wir.

Alle in Frage kommenden Grundstücke wurden hinsichtlich Lage und Größe sowie ihrer grundsätzlichen Eignung für Polizeizwecke untersucht. Da kein geeignetes landeseigenes Objekt vorhanden ist, wird ein Mietobjekt gesucht.

Zu Frage 3: Unterlagen über leer stehende Liegenschaften im Eigentum der Stadt Weimar liegen der Landesregierung nicht vor. Die Verwaltung und Bewirtschaftung von Liegenschaften ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung.

Ich danke Ihnen.

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Abgeordneter Gerstenberger.

Herr Staatssekretär, hat es der Landesbetrieb für notwendig erachtet, sich zur Bestimmung einer geeigneten Liegenschaft mit der Stadt Weimar in Verbindung zu setzen und wenn ja, wann ist das passiert?

Herr Gerstenberger, da müssten wir schriftlich antworten, das werden Sie verstehen, dass ich nicht alle Akten im Kopf habe, das müsste ich nachfragen.

Sie werden aber verstehen, dass das eigentlich eine logische Frage gewesen wäre, bevor man eine Ausschreibung macht.

Herr Gerstenberger, ich habe sie ja noch nicht beantwortet. Warten Sie doch ab, bis wir das schriftlich beantworten.

Also, das wird nachgereicht. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Leukefeld, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, Drucksache 4/1380.

A 71 - Gefahrenabwehrzentrum

Zum 17. Dezember 2005 soll auf der Autobahn A 71 ein weiterer Teilabschnitt übergeben werden. Bereits im Jahr 2002 wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Thüringen und der Stadt Suhl geschlossen, um auf der Grundlage der allgemeinen Festlegungen und Zuständigkeiten des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzes die Vorhaltung von Einsatzkräften, die Sicherung abwehrender Erstmaßnahmen des Brandschutzes sowie die Sicherung der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes zu gewährleisten.

Bisher sind Gefahrguttransporte auf der A 71 verboten. Allerdings steht mit Fertigstellung der A 71 die Frage, wie das Unfallrisiko durch den Umgehungscharakter der Autobahn dezimiert werden kann, um die Gefahren für Menschen und Sachwerte innerhalb der Ortschaften entscheidend zu verringern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Verlagerung der Gefahrguttransporte auf die Autobahn A 71 und wann wird dies entschieden?

2. Wie soll die Vereinbarung zwischen Freistaat Thüringen und der Stadt Suhl umgesetzt werden, insbesondere hinsichtlich der Aufstockung der vorhandenen Kräfte der Feuerwehr der Stadt Suhl um 24 hauptamtliche Einsatzkräfte?

3. Wenn die Verlagerung der Gefahrguttransporte auf der Autobahn vorgesehen sein sollte, wann erfolgt dann durch den Freistaat in Abstimmung mit der Stadt Suhl die Ausschreibung und Qualifizierung der not

wendigen 24 zusätzlichen Einsatzkräfte und wann ist mit der Einsatzfähigkeit dieses Personals zu rechnen?

4. Sind die finanziellen Mittel für Personal- und Sachkosten, insbesondere für die Qualifizierung, in den Landeshaushalt eingestellt?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Teilabschnitt der Autobahn A 71, welcher am 17. Dezember 2005 für den Verkehr freigegeben wird, unterliegt keiner Beschränkung hinsichtlich des Transports von Gefahrgütern. Das Gefahrguttransportverbot zwischen der Anschlussstelle Gräfenroda und dem Dreieck Suhl bleibt derzeit bestehen. In diesem Abschnitt befinden sich die so genannte Tunnelkette mit den Tunneln „Alte Burg“, „Rennsteig“, „Hochwald“ und „Berg Bock“. Zurzeit wird geprüft, ob und in welchem Umfang Gefahrguttransporte auf der Tunnelkette zugelassen werden können. Die Landesregierung beabsichtigt, im nächsten Jahr nach Abschluss der Aufbauphase des Gefahrenabwehrzentrums eine Entscheidung zu treffen.

Zu Frage 2: Die Vereinbarung mit der Stadt Suhl gilt nur für die Tunnelkette der Autobahn A 71. Die Umsetzung der Vereinbarung ist somit ausschließlich von der noch ausstehenden Entscheidung über die Zulassung von Gefahrguttransporten durch die Tunnelkette abhängig.

Zu Frage 3: Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

Zu Frage 4: Obwohl die Entscheidung der Landesregierung über die Zulassung von Gefahrguttransporten auf der Tunnelkette noch aussteht, wurde im Entwurf des Landeshaushaltsplans 2006/2007 bereits entsprechende Vorsorge getroffen. Im Titel 633 74 des Einzelplans 03 wurden die Ansätze für die Jahre 2006 und 2007 um jeweils ca. 1 Mio. € gegenüber dem Jahr 2005 erhöht.

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Abgeordnete Leukefeld.

Herr Minister, Sie hatten gesagt, dass die Entscheidung dann im nächsten Jahr getroffen werden soll. Es gab einen Planänderungsbeschluss vom 30.11.1998 und dort ist festgelegt, dass es eine Analyse zur Abwägung des Risikos dieser Gefahrguttransporte im Verhältnis Autobahn und Umgehungsstrecken geben soll. Meine Frage ist: Gibt es diese Analyse, liegt die schon vor und wird das Ergebnis dieser Analyse zu einem eigenständigen Verwaltungsakt führen?

Ja, Frau Abgeordnete Leukefeld, es gibt ein in Auftrag gegebenes Gutachten. Das liegt zwischenzeitlich den beteiligten Ressorts, also dem Innenministerium und dem Ministerium für Bau und Verkehr, vor und wird derzeit von beiden Häusern ausgewertet.