2. Wie hoch sind die Ausgabenerhöhungen durch den Mehrbedarf an Personalkosten infolge der Tarifanpassung im Bereich VKA-Ost?
3. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die Ausgaben für die Kindertagesstätten für den Haushaltsplan 2005 nicht auf Grundlage der Ist-Ausgaben des Jahres 2004 bestimmt?
4. Welche Auswirkungen haben die höheren Ausgaben für die Kindertagesstätten im laufenden Haushaltsjahr für das Finanzierungskonzept der so genannten Familienoffensive der Landesregierung?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kuschel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nachdem feststand, dass die beabsichtigte Optimierung des Einsatzes der Mittel für Kindertageseinrichtungen nicht im erwarteten Umfang realisiert werden konnte.
Zu Frage 4: Hierzu verweise ich auf die Ausführungen im Regierungsentwurf für das Thüringer Familienfördergesetz in Drucksache 4/1200.
Zu Frage 1: Sie sprachen dort von der Optimierung des Einsatzes. Ich hatte gefragt, zu welchem Zeitpunkt. Ich bin davon ausgegangen, dass die Landesregierung dort in der Lage ist, ein Datum zu benennen oder einen Zeitraum, deswegen meine Nachfrage. Also zu welchem Tag oder Monat war der Landesregierung bewusst, dass die Planansätze 2005 keinesfalls ausreichten?
Die Frage 2: Sie hatten darauf verwiesen, dass noch keine Tarifanpassung im Bereich des Landes erfolgte, aber bei der Beantragung oder bei der Information zu dieser überplanmäßigen Ausgabe war angeführt, dass die Ausgabe sich im Wesentlichen durch den Mehrbedarf an Personalkosten infolge der Tarifanpassung begründet. Also insofern habe ich nachgefragt, wie hoch von den 24 Millionen, also wie hoch der Anteil ist, der auf diese Tarifanpassung entfällt.
Eine Tarifanpassung, wie Sie schon selbst festgestellt haben, passierte nicht. Die Anmeldung auch mit diesem Grund geschah vorsorglich.
Herr Minister Goebel, Sie sagten eben, es gab keine Tarifanpassung. Wie erklärt sich dann aber, dass bei der überplanmäßigen Mittelbewilligung genau damit argumentiert worden ist? Das Finanzministerium bezieht sich darauf, dass die Erhöhung dieser Gesamtsumme zustande gekommen ist, weil eine Tariferhöhung beachtet wurde. Und wir wollen nur den Anteil davon wissen.
Also, wie gesagt, auf der Ebene des Landes gab es eine solche Tarifanpassung nicht. Die Begründung in dieser Richtung geschah vorsorglich.
Da es eine vorsorgliche überplanmäßige Mittelbereitstellung offensichtlich war, wie hoch ist denn dann der Anteil, weil die Tarifsteigerung ja nicht angerechnet wurde, die Sie nun einsparen an dieser überplanmäßigen Mittelausgabe?
Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, eine des Abgeordneten Lemke, Die Linkspartei.PDS, Drucksache 4/1359.
Am 17. Dezember 2005 soll der Abschnitt Meiningen Süd-Mellrichstadt übergeben werden. In diesem Abschnitt der A 71 befindet sich auf Thüringer Gebiet ein weiterer Tunnel.
1. Welche Einrichtungen bzw. Einheiten, Organisationen, Institutionen und Behörden sind mit der Sicherung des oben genannten Tunnels bei eventuell auftretenden Störungen, wie Unfälle, Brände etc., beauftragt?
2. Besitzen die mit der Sicherung des oben genannten Tunnels Beauftragten ausreichende personelle Ressourcen, um dieser Aufgabe gerecht werden zu können?
3. Ist das Personal dieser Beauftragten aus Sicht der Landesregierung ausreichend geschult, um diese Aufgabe in der notwendigen Qualität zu erfüllen, wenn ja, worauf gründet sich die Beurteilung, wenn nein, wie soll dem abgeholfen werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Der betreffende Autobahnabschnitt der A 71 mit dem Tunnel Eichelberg erstreckt sich über das Gebiet mehrerer Gemeinden. Der Landkreis erfüllt hier seine gesetzlichen Verpflichtungen als Aufgabenträger im überörtlichen Brandschutz und der allgemeinen Hilfe sowie im Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr wurde für den Tunnel Eichelberg ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt, der mit allen Beteiligten abgestimmt wurde. Dazu gehören die Gemeindefeuerwehren, die Hilfsorganisationen, die Straßenbauverwaltung, die Polizeidirektion Suhl sowie Behörden des Freistaats Bayern. Auf der Grundlage des Alarm- und Gefahrenabwehrplans hat auch die Polizei ihre Einsatzkonzeption erarbeitet. Die sicherheitstechnischen Einrichtungen des Tunnels Eichelberg werden ebenfalls, wie bisher alle Tunnel der Tunnelkette, auf die ständig besetzte zentrale Betriebsleitstelle Zella-Mehlis aufgeschaltet. Diese Leitstelle bewacht den Tunnel und veranlasst die notwendigen Maßnahmen, die im Notfall über die automatischen Abläufe hinaus erforderlich werden.
Frage 2: Die Anzahl der Dienstkräfte der Polizeidirektion Suhl ist ausreichend, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Im Bedarfsfall kommen weitere Kräfte der
Thüringer Polizei und der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt zum Einsatz. Verstärkungskräfte der Feuerwehren und des Rettungsdienstes können je nach Lage entsprechend der Einsatzstufe des Alarm- und Gefahrenabwehrplanes aus anderen Bereichen nachgeführt werden. Im Übrigen handelt es sich hierbei um eine Selbstverwaltungsaufgabe des Landkreises und der Gemeinden.
Frage 3: Die Dienstkräfte der Polizei wurden in Schulungs- und Trainingsmaßnahmen intensiv auf ihre Aufgaben vorbereitet. Erfahrungen zur Beherrschung von Einsatzlagen in einem Autobahntunnel wurden von den Polizeikräften bereits ausreichend in der Tunnelkette Thüringer Wald gesammelt. Hinsichtlich der Gefahrenabwehr im nicht polizeilichen Bereich wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS, auf in Drucksache 4/1379.
Sehr richtig. Ich habe aus Versehen einen männlichen Abgeordneten vorgezogen. Es ist natürlich zuerst Abgeordnete Reimann dran, Die Linkspartei.PDS, Drucksache 4/1370. Frau Abgeordnete, bitte.
Auch nach Änderung des Thüringer Schulgesetzes besteht an staatlichen Schulen im Freistaat Thüringen Lernmittelfreiheit, wobei Eltern und volljährige Schüler mit einem Eigenanteil in Höhe von 22,50 bzw. 45,00 € an den Kosten der Lernmittel beteiligt werden. Dieser Eigenanteil entfällt oder reduziert sich für Schüler an staatlichen Schulen gemäß der Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung bei Beziehern von Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Haushalten sowie bei Familien ab zwei Kindern.
Laut Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft sind staatliche Zuschüsse zu den Lernmittel
kosten für Schüler an Ersatzschulen und staatlich anerkannten Ergänzungsschulen in gleicher Höhe und nach gleichen Grundsätzen wie Schülern an staatlichen Schulen zu gewähren. Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Lernmittelbeschaffung für das Schuljahr 2005/2006 ergibt sich die Höhe des Landeszuschusses an staatlichen Schulen für Schüler ab dem zweiten Schuljahr aus der Höhe der Ermäßigungen und Befreiungen der Schüler. An freien Schulen ergibt sich der Landeszuschuss ab dem zweiten Schuljahr aus einem einheitlichen Pro-KopfBetrag in Höhe von 12 €, errechnet aus dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Betrag des Landeszuschusses für staatliche Schulen.
1. An staatlichen Förder- und Berufsschulen erhalten vergleichsweise mehr Schüler Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Haushalten als an staatlichen Regelschulen und Gymnasien. Wie bewertet die Landesregierung die Bildung eines einheitlichen ProKopf-Betrags für alle freien Schulen unabhängig von der Schulart?
2. In den letzten Jahren sind insbesondere Förderschulen und auch Berufsschulen in freie Trägerschaft überführt worden, so dass in einzelnen Landkreisen keine staatlichen Förderschulen und somit auch keine Wahlfreiheit für die Eltern mehr existiert. Scheint es aus Sicht der Landesregierung tatsächlich gerechtfertigt, an diesen freien Schulen eine Elternpauschale auch von Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, zu verlangen?