Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich erlaube mir folgende Vorbemerkungen: Die Personalkosten für den Geschäftsführer des Thüringer Filmbüros e.V. wurden bis 2002 auf der Grundlage des so genannten Projektmanagerprogramms des damaligen Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert. Die Zuwendung erfolgte als Projektförderung. 2002 beendete das TMWFK die Förderung des Thüringer Filmbüros e.V. auf der Grundlage des Projektmanagerprogramms. Das Thüringer Kultusministerium setzte die Förderung der Geschäftsstelle und des Geschäftsführers bis 2005 nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung vom 22. Mai 2000 fort.
Die Zuständigkeit für die Medienförderung und für die betroffene Zuwendung an das Thüringer Filmbüro e.V. wechselte Anfang 2005 vom Thüringer Kultusministerium zur Thüringer Staatskanzlei. Die hier in Rede stehende Zuwendung verfolgte den Zweck, dem Verein eine Starthilfe für zukünftiges eigenständiges Handeln zu geben. Es liegt im Wesen der Projektförderung, dass damit zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben gefördert werden. Keinesfalls soll damit eine Dauerabhängigkeit von staatlicher Unterstützung begründet werden. Die auf Dauer angelegte Förderung einer Geschäftsstelle ohne Bezug zu einem konkreten Projekt ist eine institutionelle Förderung und mit den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen für Projektförderung nicht vereinbar. Eine institutionelle Förderung darf nach den Vor
schriften des Haushalts- und Zuwendungsrechts nur unter eng umrissenen Voraussetzungen begründet werden. Die Aufnahme einer institutionellen Förderung des Thüringer Filmbüros e.V. war im Übrigen zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt.
Zu Frage 1: In einem Gespräch am 15. Juni 2005 wurde der soeben dargelegte Sachstand gegenüber dem Leiter des Thüringer Filmbüros e.V., Herrn Knappe, erläutert. Der Leiter für Medien der entsprechenden Abteilung in der Thüringer Staatskanzlei weist die Behauptung, die bisherige Förderung als illegal bezeichnet zu haben, entschieden zurück.
Zu Frage 2: Die Neufassung der Richtlinie verfolgt den Zweck, einerseits dem Wechsel der Zuständigkeit im Bereich Medien Rechnung zu tragen, andererseits eine Schwerpunktsetzung der Projektarbeit auf den Kinder- und Jugendbereich einzufügen. Neben diesen redaktionellen und inhaltlichen Änderungen sollte die soeben beschriebene Abgrenzung zwischen Projektförderung und institutioneller Förderung präzisiert werden. Dieses geschah, um Förderrichtlinie und Förderpraxis den Erfordernissen des Haushalts- und Zuwendungsrechts anzupassen.
Zu Frage 3: Die Herausnahme der Förderung von Geschäftsstellen verfolgt den Zweck, die Abgrenzung zwischen Projektförderung und institutioneller Förderung klarzustellen. Mit der Betonung auf Projektförderung sollen möglichst vielfältige Vorhaben angeschoben und realisiert werden, jedoch keine Dauerabhängigkeiten geschaffen werden.
Zu Frage 4: Der Erlass bzw. die Neufassung der maßgeblichen Förderrichtlinie erfolgte unter Beteiligung der nach dem Landeshaushaltsrecht und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften vorgeschriebenen Stellen. Eine darüber hinausgehende Gremienbeteiligung ist im Haushaltsrecht nicht vorgesehen und deshalb auch nicht erfolgt.
Ich möchte nachfragen, und zwar direkt auf das Thüringer Filmbüro bezogen, wie Sie sich aus Ihrem Haus die künftige Förderung des Thüringer Filmbüros vorstellen? Sie haben darauf hingewiesen, erst im Projektmanagerprogramm, dann in der Richtlinienförderung kulturelle Förderung. Das Problem besteht darin, dass es um die Fortexistenz des Thüringer
Dem Thüringer Filmbüro wird es auch 2006 und folgende vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushalts möglich sein, Fördermittel aus dem Projektmanagerförderprogramm des Thüringer Kultusministeriums zu beantragen.
Nun wissen wir ja, wann der Landeshaushalt verabschiedet werden soll. Wann sind denn dann die Antragsfristen für die Projektmanager ab 2006?
Man kann auch schon sofort einen Antrag stellen. Für 2005 ist die Förderung erfolgt. Für das kommende Jahr kann man natürlich sofort schon einen Antrag stellen.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit rufe ich die letzte Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1296 auf.
Presseberichten zufolge war die oben genannte Stelle sofort extern ausgeschrieben worden. Die Bewerbungsfrist habe nur zehn Tage betragen. Die Stelle sollte mit der Tochter des Justizstaatssekretärs Scherer besetzt werden. Begründet worden sei dies damit, dass ein kurzfristiger Engpass geschlossen und Verzögerungen bei der Besetzung der Stelle verhindert werden sollten. Zwischenzeitlich soll die Besetzung der Stelle gestoppt worden sein, da eine Konkurrentenklage eines Mitbewerbers anhängig sei.
3. Wurde die ausgeschriebene Stelle neu geschaffen oder soll eine bereits bestehende Stelle neu besetzt werden?
4. Seit wann sind in Thüringen Bachelor-Abschlüsse des Studiengangs Staatswissenschaften ausreichende Zugangsvoraussetzung für den höheren Verwaltungsdienst?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nein, hierbei handelt es sich um keine Stelle, sondern um eine auf zwei Jahre befristete Tätigkeit im Rahmen eines Zeitvertrags. Also um eine Einstellung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Einstellung wurde gleichzeitig hausintern, im Geschäftsbereich innerhalb der Landesregierung und im Stelleninformationssystem der Agentur für Arbeit ausgeschrieben. Grundsätzlich ist es Verwandten von Landesbediensteten möglich, sich um eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu bewerben. Nirgendwo in Deutschland gibt es eine Regelung, dass innerhalb einer Familie nur ein Familienmitglied im öffentlichen Dienst beschäftigt sein darf. Ziel der Ausschreibung war es, wegen der besonderen Bedarfslage den Bereich Prävention gegen politischen Extremismus personell zu verstärken. Von 69 Bewerbungen wurden anhand der Bewerbungsunterlagen 10 geeignete Bewerber bzw. Bewerberinnen zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Auswahlentscheidung wurde gemeinsam mit der Personalvertretung, der Frauenbeauftragten und der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im TMSFG getroffen. Der Personalrat im TMSFG hat der von der Personalabteilung getroffenen Entscheidung zugestimmt. Eine Entscheidung über die Vergabe des Zeitvertrags hat es vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht gegeben. Dem dann gerichtlich geltend gemachten Anspruch eines schwerbehinderten Bewerbers wurde durch ein zusätzliches Vorstellungsgespräch am 1. November 2005 entsprochen. Der Personalrat des TMSFG war in allen Phasen des Verfahrens informiert und beteiligt.
Zu Frage 2: Wie in der Antwort zu Frage 1 erörtert, hat auch eine interne Ausschreibung stattgefunden. Interne Bewerbungen lagen jedoch nicht vor. Dies war auch nicht zu erwarten, da Landesbedienstete, die in der Regel unbefristet beschäftigt sind, sich
Zu Frage 3: Es handelt sich, wie bereits in der Antwort auf Frage 1 dargestellt, um keine Stelle sondern um eine neue befristete Tätigkeit, mit deren Besetzung kurzfristig das Niveau der Präventionsarbeit gegen Extremismus und Antisemitismus verbessert werden soll. Dieser Aufgabenbereich unterlag in den letzten Monaten einem überdurchschnittlichen Personalabgang. Unbefristete Stellen für eine Verstärkung auf Dauer stehen nicht zur Verfügung.
Zu Frage 4: Bachelor-Abschlüsse des Studiengangs Staatswissenschaften sind keine Zugangsvoraussetzung für den höheren Verwaltungsdienst in Thüringen. Das Thüringer Finanzministerium hat die Ressorts mit Schreiben vom 27. November 2003 darüber informiert, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder keine Bedenken erhebt, wenn die Anforderungen der abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung auch bei Master- oder MagisterAbschlüssen zuerkannt wird. Danach ist diese Voraussetzung hier erfüllt. Insofern war eine Bewerbung, in der ein Masterabschluss nachgewiesen wurde, zulässig.
Eine Frage: Ist diese Stelle nun besetzt worden oder ist sie gestoppt worden wegen einer Konkurrentenklage? Das habe ich nicht ganz verstanden.
Es gibt keine Konkurrentenklage, sondern aus dem Bewerberkreis hat sich einer gemeldet, der bei Gericht beantragt hat, zusätzlich in den Bewerbungsvorgang mit aufgenommen zu werden. Dem wurde entsprochen.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit haben wir insgesamt alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet. Ich schließe die Fragestunde und rufe auf Tagesordnungspunkt 17, und zwar den ersten Teil
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Ergebnisse des Berufsberatungs- jahres 2004/2005 - Aktuelle Situation auf dem Thüringer Ausbildungsstel- lenmarkt“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/1289 -
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns in den vergangenen Monaten in diesem hohen Hause schon mehrfach mit der Situation auf dem Thüringer Ausbildungsstellenmarkt beschäftigt. Zuletzt geschah dies im Oktoberplenum, als die Linkspartei einen Antrag stellte mit dem Kernziel, auf Bundesebene das Berufsausbildungsstellensicherungsgesetz in Kraft zu setzen. Der Grund, warum wir für den heutigen Tag diese Aktuelle Stunde beantragten, liegt darin, dass zur letzten Plenartagung die Daten, die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für das Berufsberatungsjahr 2004/2005 noch nicht vorlagen. Inzwischen liegen die Zahlen vor und sie sind aus meiner Sicht noch weit verheerender als das vor vier Wochen zu vermuten war. Im Berufsberatungsjahr 2004/2005 standen im Freistaat Thüringen für 30.710 Bewerber nur 10.739 betriebliche Ausbildungsplätze zur Verfügung. Damit ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden betrieblichen Ausbildungsplätze seit dem Berufsberatungsjahr 1996/1997, damals waren es knapp 21.000 betriebliche Ausbildungsplätze, zum achten Mal in Folge gesunken. Und was besonders bemerkenswert ist: Das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen ging noch deutlicher, noch stärker zurück als die Zahl der Bewerber, so dass die Schere zwischen Angebot und Nachfrage noch größer wurde.
In diesem Zusammenhang möchte ich zum wiederholten Male darauf verweisen, dass die Landesregierung beim Abbau von Ausbildungsplätzen mit negativem Beispiel vorangeht. Im vergangenen Haushaltsjahr, im Jahr 2004, hatten wir 828 Ausbildungsplätze im Landeshaushalt eingestellt. Besetzt wurden zum Jahresende nur 508. Im aktuellen Haushaltsjahr wurde hier im Februar beschlossen, dass 815 Ausbildungsplätze in den Haushaltsplan eingestellt werden. Zur Jahresmitte, am 30. Juni, war gerade mal die Hälfte besetzt und in den kommenden beiden Jahren scheint die Landesregierung und die Mehrheitsfraktion einen anderen Weg gehen zu wollen. Wenn ich mir den Haushaltsentwurf für 2006/2007 anschaue, dann kann man sehen, dass für die beiden Haushaltsjahre jeweils nur noch gut 600 Ausbildungsstel
Liebe Kolleginnen und Kollegen es ist einfach nicht nachvollziehbar, wenn die Landesregierung mit viel Tamtam alle Jahre wieder einen Ausbildungspakt initiiert und die Vertreter der Kammern und der Wirtschaft animiert, völlig zu Recht animiert, und auffordert, neue Ausbildungsplätze zu schaffen, aber andererseits im eigenen Zuständigkeitsbereich offensichtlich nichts Eiligeres zu tun hat als Ausbildungsplätze abzubauen und nicht zu besetzen. Damit ich hier nicht falsch verstanden werde, ich bin nicht der Meinung, dass der öffentliche Dienst die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage schließen kann. Dafür ist sie viel zu groß. Aber ich bin der Meinung, dass der öffentliche Dienst, dass das Land mit positivem Beispiel vorangehen muss und eben nicht als Beispiel für diejenigen vorangehen muss, die sich seit Jahren ihrer Ausbildungsverpflichtung entziehen und immer mehr Ausbildungsplätze vernichten.
Im Ergebnis dieser seit mehreren Jahren anhaltenden Entwicklung bleibt festzustellen, dass der Anteil der so genannten Altnachfrager inzwischen 45 Prozent aller Bewerber beträgt. Das heißt, fast jeder zweite Jugendliche, der sich im vergangenen Jahr hier in Thüringen um einen Ausbildungsplatz beworben hat, hat dies nicht zum ersten Mal getan, sondern er hat sich vor einem Jahr, vor zwei Jahren, vor drei Jahren oder gar vor vier Jahren das erste Mal beworben. Man muss kein Prophet sein, zu vermuten, dass der Anteil der Altnachfrage allein aufgrund dieser schlechten Versorgungslage im kommenden Berufsberatungsjahr bestimmt erstmalig die 50-Prozent-Hürde übersteigen wird. Abgesehen davon, dass es für Tausende von Thüringer Jugendlichen sehr demotivierend ist, wenn sie Jahr für Jahr auf dem Ausbildungsstellenmarkt scheitern und wieder und wieder in eine Warteschleife einmünden müssen, wir können uns diese Vergeudung von Humankapital einfach nicht leisten. Im Jahr 2010 - also in gut vier Jahren, das ist nicht mehr sehr lange hin - werden wir in Thüringen einen Fachkräftemangel haben. Um diesem vorzubeugen, muss das Angebot von betrieblichen Ausbildungsplätzen heute gesteigert werden und nicht in einigen Jahren, wenn es vielleicht schon zu spät ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung und die sie tragende Fraktion versuchen, auf Zeit zu spielen. Die Hoffnung von Ihnen besteht darin, dass sich das Problem durch die in den kommenden Jahren nicht mehr ganz so zahlreich auf den Ausbildungsstellenmarkt drängenden geburtenschwachen Jahrgänge gewissermaßen von allein erledigt. Mal abgesehen davon, dass wir Jahre brauchen werden, um diese
Bugwelle der Altnachfrage abzubauen, wir wissen auch nicht, ob der Anteil der betrieblichen Ausbildungsplätze in den kommenden Jahren vielleicht sogar noch weiter steigt. Die Lösung des Problems käme für viele inzwischen völlig demotivierte Jugendliche und auch vielleicht für einige nach Nachwuchskräften suchende Unternehmen zu spät. Die einzige Chance, die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt kurzfristig zu entspannen und zahlreiche Altnachfrager in eine duale Berufsausbildung einmünden zu lassen, sehe ich persönlich und auch meine Fraktion in der Einführung einer Ausbildungsplatzumlage.
Nur wenn die Betriebe zahlen müssen, die sich seit Jahren der Ausbildung, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur beruflichen Erstausbildung entziehen und die Betriebe Geld bekommen, die ihrer
Verpflichtung zur Ausbildung nachkommen, dann werden wir die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt entspannen können und dann werden wir auch viele Altnachfrager in eine duale Ausbildung integrieren können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.