Protocol of the Session on November 10, 2005

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr)

Ja, Herr Trautvetter, Sie haben für Probleme ohnehin kein Empfinden mehr, sonst müssten Sie viel selbstkritischer mit sich umgehen. Sie ordnen oder zerschlagen die Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig, das ist okay, diese liegt unter 5.000 Einwohnern und damit in Ordnung. Kleinschmalkalden kommt zu Floh-Seligenthal, damit entsteht dort auch eine Gemeinde, die durchaus als leistungsfähig angesehen werden kann, zumindest hinsichtlich der Einwohnerzahl. Sie hinterlassen aber ein weiteres Problem, das ist die Stadt Brotterode. Diese hat jetzt noch 3.053 Einwohner und nur knapp über der 3.000erEinwohnergrenze. Es ist aufgrund der demografischen Entwicklung absehbar, dass in zwei, drei oder vier Jahren die 3.000er-Grenze unterschritten wird. Dieses Problem schaffen Sie aber jetzt. Wie sollen denn die Bürger in dieser Region damit umgehen? Sie müssen sich jetzt neu orientieren und in drei oder vier Jahren müssen wir erneut in diese Region gehen und leistungsfähigere Strukturen schaffen. Das ist ein weiterer Beleg für den Grundsatz der Landesregierung, offenbar ziellos, planlos mit diesem Konzept umzugehen, und man kann hinten noch ansetzen, dann wird manches auch sinnlos. So sollten wir mit dieser Problematik nicht umgehen.

Wir sind davon überzeugt, dass insbesondere im Bereich Triebes-Zeulenroda, aber auch Kleinschmalkalden, Floh-Seligenthal, Brotterode im Ausschuss weiter darüber diskutiert werden kann. Wir sind uns auch sicher, dass sich die Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung dieses Gesetzentwurfs sehr umfangreich beteiligen werden. Es bleibt nur zu hoffen, dass man dann die Bedenken, Anregungen und Hinweise der Bürger tatsächlich ernst nimmt und nicht einfach sagt, wir brauchen einen zumindest kleinen Erfolg für unser Konzept und deshalb ziehen wir das durch nach dem Motto „koste es, was es wolle, und Schäden, die erst mittelfristig dabei

entstehen, interessieren uns dabei nicht“. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat die Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die vorliegenden Anträge zum Zusammenschluss williger Gemeinden zeigen, dass sich lange vor der Auslobung einer - sage ich mal - so genannten Kopfprämie für Gemeindezusammenschlüsse sowohl Gemeinderäte als auch Bürgermeister Gedanken über die Zukunft ihrer Verwaltung gemacht haben und deren Effizienz. Das Projekt Zeulenroda-Triebes konnte ich selbst über die ganzen Jahre mit aus der Ferne begleiten und sehen. Da hat man ganz genau mitbekommen, dass sich nicht nur Bürgermeister, Gemeinderäte, Stadträte damit beschäftigt haben, sondern dass sich mittlerweile auch Organisationen und Verbände mit dieser Thematik intensiv auseinander gesetzt haben und schon im Vorfeld, bevor dieser Antrag hier beim Land gestellt wurde, Zusammenschlüsse stattgefunden haben oder beschlossen worden sind, eben auch auf der Ebene der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen habe ich an dieser Stelle überhaupt keine Bange, dass sich die Bürger auch für diesen Zusammenschluss entschließen werden. Es ist in dem Bereich ein Glücksfall - es sind ja keine kleinen Gemeinden, die sich zusammenschließen, 14.000 und etwas über 4.000 Einwohner -, das ist schon eine ganz schöne Summe. Das, denke ich, kann Vorbild für viele kleinere Gemeinden sein, die der Meinung sind, sie verlieren Identität. Die können dort gezeigt bekommen, dass man Identität nicht bei Zusammenschluss verliert, sondern dass man neue Verwaltungskraft gewinnen kann. Deswegen werden wir an der Stelle auch nicht gegen, sondern für solche Zusammenschlüsse hier im Landtag sein. Aber natürlich sind wir trotzdem treu unserer Auffassung, dass wir bei den Gemeindezusammenschlüssen gerade im Moment objektiv prüfen müssen, ob sie sinnvoll sind, ob sie zur Landesplanung passen und ob sie natürlich auch für die Zukunft tragfähig sind. Da ist der letztere Fall sicherlich im Rahmen der Gesetze okay und wenn die Bürger das so wollen, sollte man es jetzt auch im Moment nicht ablehnen. Trotz alledem muss man überlegen, ob man nicht an der Stelle sagt, eine ganz große Gemeinde mit Brotterode zusammen, das wäre eigentlich das, was auf etliche Jahre trägt, denn wir wissen, dass wir Gemeindezusammenschlüsse nicht inflationär betreiben können, sondern dass wir an der Stelle für die nächsten 15 bis 20 Jahre auch vorarbeiten müssen. Wir leh

nen nach wie vor die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen ab, nicht, weil wir den Gemeinden das Geld nicht gönnen. Gerade bei Triebes und Zeulenroda ist die Million, die da ausgereicht werden kann, durchaus gut, um etwas zu tun für die Bürgerinnen und Bürger. Wir sagen, wir müssen gezielt zunächst erst mal rangehen. Wir müssen Mindestgemeindegrößen definieren, damit die Bürgerinnen und Bürger an der Stelle nicht verunsichert werden. Es zeigt auch unserer Meinung nach noch einmal, dass wir uns in der Enquetekommission sehr konzentriert mit der Arbeit beschäftigen müssen, dass wir relativ schnell auch zu Ergebnissen kommen müssen. Ergebnissen, die eben für Gemeinden, da bleibe ich mal bei dem letzten Fall mit Brotterode und Kleinschmalkalden und Floh-Seligenthal, dass man denen verlässliche Zahlen in die Hand geben kann. Ich merke das auch bei den Gesprächen vor Ort. Es sind viele Gemeinden willig, Zusammenschlüsse stattfinden zu lassen. Sie wollen nur wissen, ab wann ist eine Verwaltung effizient. Das können wir nicht kurzsichtig sehen, da sind 3.000 Einwohner, das wissen wir alle gemeinsam, für die nächsten Jahre zu wenig, weil es in zehn Jahren nur noch 2.000 sind oder 2.500, sondern da müssen wir ein Stück weiter springen.

Deswegen an der Stelle einfach noch mal auch die Aufforderung an die Landesregierung, bevor man das in den Landtag einbringt, schon genau zu schauen, was ist sinnvoll an der Stelle. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen … Bitte, Abgeordnete Groß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, also, es hat mich doch noch mal an das Pult getrieben.

(Unruhe bei der SPD)

Herr Kuschel, sinnlos, planlos, konzeptionslos, man sollte mal die Protokolle lesen. Ich glaube, daran fädeln Sie Ihre Redebeiträge auf, aber ich glaube, Sie leiden unter einem Realitätsverlust.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie davon ausgehen, dass wir überlegen, ob diese Zusammenschlüsse unter einem guten Stern stehen, wir sind des christlichen Glaubens,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Der reicht da nicht!)

aber hier geht es auf Gesetzesgrundlage und wir beurteilen die Dinge nicht, ob sie unter einem guten Stern stehen.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Der Gesetzentwurf zeigt einfach, dass Kommunen in der Lage sind, verantwortungsbewusst auch für ihre Zukunft zu entscheiden. Ich denke, das ist eigentlich das, worum es hier geht, und das ist das, was von Ihnen auch immer negiert wird. Sie sagen, es fehlt ein Gesamtkonzept. Wir wollen aber nicht einfach mit einem Federwisch entscheiden. Damit negieren Sie eigentlich schon die Arbeit, die die Enquetekommission leisten wird. Ich denke, dass wir in der Enquetekommission eine große Aufgabe vor uns haben. Und Sie sprechen vom fehlenden Mut des Ministerpräsidenten oder der Landesregierung. Wissen Sie, es geht hier um Achtung vor der kommunalen Selbstverwaltung.

(Beifall bei der CDU)

Die hat sowohl die Landesregierung, die haben auch die Mitglieder der CDU-Fraktion, und ich weiß, dass es auch die Mitglieder der SPD haben. Sie stellen Ihre fachliche Kompetenz, wo ich eigentlich immer der Meinung bin, dass Sie sich fachlich sehr intensiv mit den Dingen befassen, aber wenn Sie sagen, in der Richtlinie dieses Jahr sind 15 Millionen für freiwillige Zusammenschlüsse, und jetzt kommt dieser Gesetzentwurf, und dann würde das ja dann nicht mehr greifen, das wäre gescheitert. Wenn Sie mir zugehört hätten, ich habe vorhin gesagt - und die Aussage steht ja auch schon länger vom Innenminister -, dass nächstes Jahr im Finanzausgleichsgesetz diese Förderung weitergeführt wird. Dass der Gesetzentwurf - und wir wollen ja schnell im Innenausschuss die Anhörung beschließen - dieses Jahr nicht mehr zum Abschluss kommt, das müssten Sie doch eigentlich ganz genau wissen, dass der erst im Januar sicherlich beschlossen werden kann, weil wir einfach den Bürgern und den Kommunen eine ordentliche Zeit zur Anhörung geben wollen. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist beantragt worden die Überweisung an den Innenausschuss. Wer für die Überweisung an den Innenausschuss ist, den bitte ich ums Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Also ist die Überweisung an

den Innenausschuss einstimmig angenommen worden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Abwasserabgabenge- setzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1317 - dazu: Entschließungsantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/1336 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der CDU jeweils das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache, und ich erteile das Wort dem Abgeordneten Kummer, Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zielt darauf ab, die Aussetzung der Abwasserabgabe auf Niederschlagswasser, oder besser gesagt deren Erhebung, für ein weiteres Mal zu verlängern. Dabei muss man natürlich berücksichtigen, dass die Abwasserabgabe auf Niederschlagswasser nicht mit der Abwassergebühr auf Niederschlagswasser zu verwechseln ist. Also diese Abwasserabgabe wird nur dort erhoben, wo Niederschlagswasser in Teilortskanalisationen eingeleitet wird, die noch nicht an eine Kläranlage angebunden sind. Wenn diese Kanalisationen an eine Kläranlage angebunden werden, dann wird eine Gebühr auf dieses Niederschlagswasser erhoben, und das ist ein anderer Fall, der für Thüringen schon geregelt ist. Es geht also wirklich nur um relativ wenige Thüringer, die hier betroffen sind durch diese Abwasserabgabe, dadurch, dass sie in eine Kanalisation einleiten, die noch an keine Kläranlage angebunden ist. Es würde in Thüringen zurzeit so durchgeführt, dass die betroffenen Grundstücke mit einer Pro-Kopf-Pauschale von etwa 4,00 € belastet werden, was dazu führt, dass wir durch diese Abwasserabgabe mit Einnahmen in Höhe von etwa 2,8 Mio. € zu rechnen hätten, aber auch einen relativ hohen Aufwand hätten zur Erhebung dieser Abgabe. Dadurch, dass diese Pro-Kopf-Pauschale zu zahlen ist, ist auch keine Lenkungswirkung gegeben, denn wenn in einem Haushalt, der hier angeschlossen ist, vier Personen wohnen, habe ich also mit noch nicht mal 20,00 € zu rechnen, die im Jahr zu zahlen wären. Dafür wird niemand kostspielig seine Dachrinnen anders legen, sein Regenwasser auf seinem Grundstück versickern lassen und dementsprechend wird hier niemand versuchen, ökologische Verhältnisse günstiger darzustellen. Das heißt also, wir haben es hier mit einer Regelung zu

tun, die keine Lenkungswirkung entfaltet, wenig an Einnahmen ermöglicht und einen relativ hohen Aufwand mit sich bringt. Eine solche Geschichte brauchen wir nicht. Deshalb wäre eigentlich eine Verlängerung der Aussetzung vernünftig. Ich habe aber einen anderen Ansatz. Ich bin der Ansicht, wir sollten schon etwas dagegen tun, dass große Flächen in Thüringen versiegelt werden, nach wie vor noch weitere Flächen versiegelt werden. Dem entsprechend brauchen wir ein Instrument, dass hier eine Lenkungswirkung gegen diese Flächenversiegelung entfaltet. Ich würde darum bitten, in den Gesetzesberatungen darüber nachzudenken, ob wir ein solches Gesetz nicht mit dieser Regelung einführen könnten. Wenn nämlich diese Abwasserabgabe auf Niederschlagswasser sich orientieren würde an der Größe der versiegelten Grundstücke, dann wäre es hier wesentlich einfacher möglich, eine Lenkungswirkung herbeizuführen. Dabei sollte man auch Gewerbeflächen mit berücksichtigen, die sind ja bisher bis zu einer Größe von 3 Hektar noch frei, und 3 Hektar Fläche versiegelt, das ist schon eine ganz schöne Menge. Ich glaube, das sollten wir auch hier mit einer entsprechenden Lenkungswirkung bedenken.

Ein weiterer Punkt, der zu diesem Gesetzentwurf anzusprechen wäre, ist die Frage der Verrechnungsmöglichkeit der Abwasserabgabe. Bisher gilt ja für Ostdeutschland eine Sonderregelung, dass die Abwasserabgabe in einem Gebiet eines Zweckverbandes mit den Investitionen verrechnet werden kann. Das haben unsere Zweckverbände sehr, sehr eifrig genutzt und damit die Möglichkeit auch geschaffen, dass sich Gebühren entsprechend günstiger gestalten können, für die dann später angeschlossenen Bürger.

Diese Möglichkeit läuft zum 1. Januar aus. Das bringt dann natürlich die Zweckverbände schon in das Problem, dass diese Verrechnungsmöglichkeit nicht mehr besteht. Zum 13. Dezember 2001 hat es in dieser Richtung schon eine Anfrage vom Abgeordneten Höhn gegeben und auf diese Anfrage hat Minister Dr. Sklenar damals geantwortet, dass er die Notwendigkeit sieht, hier eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um eine entsprechende Änderung dieses Bundesgesetzes herbeizuführen. Auf diese Bundesratsinitiative haben wir leider vergeblich gewartet, allerdings gab es am 20. Januar 2004, also 3 Jahre nach dem Versprechen, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das besagt, dass in Zukunft im Einzugsgebiet von Kläranlagen die Verrechnung der Abwasserabgabe für Investitionen möglich ist. Nun hat uns die Landesregierung in der letzten Sitzung des Umweltausschusses mitgeteilt, das reicht ihnen aus. Sie sehen hier also die Hauptprobleme gelöst und die Zweckverbände immer noch in der guten Situation, ausreichend die Abwasser

abgabe verrechnen zu können mit den Investitionen, die anfallen. Ich habe hier Sorgen.

Womit haben wir es zu tun an Investitionen in den nächsten Jahren? Bis zum Ende des Jahres 2005 sind Kommunen über 2.000 Einwohnergleichwerte anzuschließen, das ist auch inzwischen zum größten Teil passiert. Danach werden wir es nur noch mit kleinen Kläranlagen zu tun haben, die neu gebaut werden. Es werden natürlich auch noch ein paar Dörfer im Einzugsbereich großer Kläranlagen an diese großen Kläranlagen angeschlossen. Das wird aber nicht die Masse sein. Die Masse wird wirklich in Zukunft an dezentrale Kläranlagen angeschlossen werden, das sind ja immer noch über 30 Prozent der Thüringer, die nicht an eine Kläranlage angeschlossen sind.

Dann muss ich die Frage stellen: Wie verhält sich das dann mit der Verrechnungsmöglichkeit der Abwasserabgabe, wenn ich eine Kläranlage habe, die vielleicht noch 100 Einwohner anschließt? Allzu viel an Einnahmen zur Unterstützung dieser Investitionen sehe ich dort nicht. Deshalb, denke ich, sollte man trotzdem noch einmal darüber nachdenken, ob hier nicht das Einzugsgebiet eines Zweckverbands als Grundlage für die Verrechnungsmöglichkeit weiterhin bestehen bleiben sollte, also ob es nicht doch noch Sinn machen sollte, eine solche Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Das wäre auch meine Bitte im Rahmen dieses Gesetzentwurfs. Es gibt zwar den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der ja auch mit in die Ausschüsse jetzt überwiesen werden soll, der besagt, dass die Rechtsprechung hier maximal auszunutzen ist im Sinne der Zweckverbände in Thüringen, aber ich glaube, das reicht eben nicht. Deshalb bitte ich darum, diese Anregungen bei der Gesetzesberatung zu berücksichtigen und beantrage für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und an den Innenausschuss, wobei der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt federführend sein sollte. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat die Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ist es wie mit dem richtigen Leben, alles hat zwei Seiten. Natürlich sind wir als SPD-Fraktion der Meinung, dass wir zu dieser Zeit die Abwasserabgabe auf Niederschlagswasser nicht für notwendig halten, schon gar nicht so, wie

sie jetzt vorgesehen ist - pro Kopf. Darauf hat der Kollege Kummer schon hingewiesen. Diese 4,26 € pro Kopf haben überhaupt keine Regelungswirkung und würden umweltpolitisch nichts bringen. Es würde die Bevölkerung im ländlichen Raum mit den 4,26 € pro Kopf noch belasten. Es wären Mehreinnahmen für das Land Thüringen von 2,8 Mio. € zu erwarten, die man natürlich auch für die Verbesserung der Gewässergüte einsetzen könnte. Aber wir sehen als SPD-Fraktion auch das Problem, dass der Verwaltungsaufwand für diese Abwasserabgaben vielleicht doch in keiner Relation steht zu dem, was das Land dann einnehmen würde.

1999 und 1995 hatten wir schon zweimal dieses ausgesetzt, und damals auch sehr einmütig. 1999 hatte der Minister noch fünf Gründe genannt, warum das jetzt sinnvoll ist, die Abwasserabgabe auf Niederschlagswasser auszusetzen. Dieses Jahr war es die CDU-Fraktion, die das für notwendig erachtet, so wie wir letzte Woche im Ausschuss wohl auch so annehmen konnten, nicht ganz im Einvernehmen mit dem Umweltministerium. Das spielt hier keine Rolle. Die CDU-Fraktion hat den Gesetzentwurf eingebracht und wird sich dabei etwas gedacht haben. Das können wir unterstützen.

Es ist nur so, Herr Krauße, es ist ein bisschen spät, es ist nicht so, dass wir als SPD-Fraktion das Problem nicht erkannt hatten, aber wir haben uns gesagt, wenn die Opposition dieses Gesetz einbringt, dann ist es immer so wie mit allem, es kann zwar Gutes drinstehen, aber die Mehrheit sagt dann erst einmal etwas anderes. Wir würden auch deshalb, Herr Kummer, nicht so gern zwei Ausschüsse sehen, sondern nur einen - den Umweltausschuss, und das so schnell wie möglich, dann zwar auch mit inhaltlichen Fragen, diese hat Herr Kummer auch schon angesprochen, das zu untersetzen …

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete Becker?

Selbstverständlich.

Bitte, Herr Krauße.

Frau Becker, bloß mal eine Frage dazu. Sie sprachen es an, Herr Kummer hat es auch schon angesprochen, dass man diese Abwasserabgabe auf Niederschlagswasser doch flächenbezogen machen

sollte und nicht pro Kopf. Ist Ihnen bewusst, dass dies eine Vorgabe des Bundes ist und dass sich das nach dem Bundesabwasserabgabengesetz, diese 4,29 € übrigens, nach dieser Formel aus dem Bundesgesetz errechnet?

Nein. Ich habe da auch extra mich noch einmal bemüht und belesen, Herr Krauße. Ich sehe das nicht so. Ich sehe schon den Spielraum in dem Bundesgesetz und ich sehe auch, dass andere Länder es so machen. Bayern zum Beispiel macht es. Also, die Variante, wir haben es geprüft und haben gesagt, na ja, pro Kopf, aber wir haben eigentlich den Spielraum in der Gesetzgebung gesehen, dass das Land das entscheiden kann, wie es das erhebt. Schleswig-Hohlstein und Bayern machen es pro Quadratmeter. Das kann ich Ihnen nur so sagen. Darauf können wir dann vielleicht im Ausschuss noch einmal im Einzelnen eingehen. Wir sind ja inhaltlich dieses Mal nicht auseinander, nur bei der Umsetzung.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Man kann es auch pro Kopf rechnen.)

Nach Hausfläche, da darfst du dir dann nicht so ein großes Haus bauen, Heiko, dann wird es nicht so teuer. Gut. Ich möchte die Diskussion auch nicht länger hinziehen. Ich bitte nur darum, dass es schnell diskutiert wird, weil ja zum 01.01.2006 die Zweckverbände die Pauschale erheben müssten. Ich habe auch nachgefragt bei den Zweckverbänden, es ist in Teilen auch schon vorbereitet. Es wäre gut, wenn wir dann schnell und zügig das behandeln könnten und so schnell wie möglich - wenn es geht, noch im Dezember - das Gesetz verabschieden könnten. Ein paar inhaltliche Fragen, das können wir sicherlich noch im Umweltausschuss behandeln. Zum Entschließungsantrag können wir ja dann reden, wenn er beschlossen wird. Das wird ja sicherlich erst, wenn das Gesetz beschlossen ist. Da können wir ja dann über den Entschließungsantrag reden. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)