Protocol of the Session on November 10, 2005

Fragestunde

Von den eingereichten Mündlichen Anfragen ist die Anfrage der Abgeordneten Enders, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1297 zurückgezogen. Damit beginne ich mit dem Aufruf der ersten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Kummer, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1269.

Förderung umweltfreundlicher Energienutzung

Im Rahmen der Klimaschutzkonzeption des Freistaats hat sich die Landesregierung u.a. dazu bekannt, zur Reduzierung klimawirksamer Emissionen Maßnahmen zur sparsamen, rationellen und umweltverträglichen Energienutzung zu fördern. Ein entsprechendes Förderprogramm gibt es seit mehreren Jahren, wobei die Höhe der eingestellten Haushaltsmittel stetig rückläufig ist. Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele der im Jahr 2005 eingestellten Mittel in Höhe von 400.000 € sind bisher abgeflossen?

2. In welchem finanziellen Umfang, für welchen Förderzweck und für welche Energieträger liegen noch Anträge vor, die bisher nicht bearbeitet werden konnten?

3. In welcher Höhe sind die 400.000 € Landesmittel durch EU-Mittel, z.B. aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), aufgestockt worden?

4. Wie begründet die Landesregierung, dass im Entwurf für den Doppelhaushalt 2006/2007 überhaupt keine Finanzmittel mehr für das Programm eingestellt werden?

Danke. Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Von den im Haushaltsjahr 2005 eingestellten Landesmitteln in Höhe von 400.000 € standen nach der Bildung von Bewirtschaftungsreserven im Mai und Juni noch 280.000 € zur Verfügung. Diese Summe wurde vollständig bewilligt. Ausgezahlt wurden bisher 165.498 €. Dabei ist anzumerken, dass die Auszahlungen erst nach Fertigstellung der Anlage sowie auf der Grundlage von bezahlten Rechnungen erfolgen.

Zu Frage 2: Aufgrund der Haushaltssituation musste im Jahr 2005 die Förderung auf Anlagen zur Nutzung von Biomasse, die Kombination von Biomasse und Solarenergie sowie Wasserkraft begrenzt werden. Zurzeit liegen 390 Anträge für die erstgenannten Fördertatbestände mit einem Fördervolumen in Höhe von 1,7 Mio. € vor.

Zu Frage 3: Die bereitgestellten Landesmittel in Höhe von 280.000 € sind mit 840.000 € EFRE-Mitteln verstärkt worden.

Zu Frage 4: Durch den Anstieg der Verbraucherpreise für fossile Energieträger besteht bereits ein Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Energien. Eine Förderung mit Landesmitteln ist daher unter Beachtung der schwierigen Haushaltslage in 2006/2007 nicht vorgesehen.

Danke. Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Kummer, bitte.

Herr Minister, wir hatten gefragt, für welchen Förderzweck und für welchen Energieträger die Anträge vorliegen. Sie haben das jetzt pauschal gesagt, Anträge über die Gesamtsumme. Könnten Sie das noch untersetzen, inwieweit sich das jetzt auf die einzelnen Energieträger bezieht, also Biomasse, Solarenergie und Wasserkraft?

Das kann ich nicht untersetzen. Das kann ich Ihnen, wenn Sie wünschen, nachreichen. Ich hoffe, dass es nachreichbar ist, weil auch die Kombinationen gefördert werden.

Zweite Frage.

Es wäre schön, wenn Sie es nachreichen könnten.

Die zweite Frage: Sie hatten gesagt, gegenwärtig wäre das durch den Anstieg der Energiepreise eine Förderung von erneuerbaren Energien. Sind Sie der Ansicht, dass diese im Vergleich zu den Preisen, die sich bei erneuerbaren Energien ergeben, dass diese Anstiege der konventionellen Preise ausreichend sind, um hier ausreichend Thüringen voranzubringen zur Erreichung seiner Ziele?

Herr Abgeordneter Kummer, ich höre immer wieder, wenn ich mich mit Freunden, Bekannten oder Geschäftsleuten unterhalte, dass sie durchaus darüber nachdenken, in Anbetracht der Energiepreissituation in ganz Deutschland auf andere Energieträger umzusteigen.

Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich komme zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1270.

Wasserverbände verweigern Rückzahlung

Nach den mir vorliegenden Presseinformationen hat der Thüringer Gemeinde- und Städtebund bestätigt, dass sich mehrere Thüringer Aufgabenträger der

Wasserver- und Abwasserentsorgung zur Rückzahlung der Beiträge weigern. Nach Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) sind die Aufgabenträger verpflichtet, die Wasserbeiträge und bei Vorliegen der Privilegierungstatbestände die zu viel gezahlten Abwasserbeiträge zurückzuerstatten. Sieben Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung wollen gegen das neue Thüringer Kommunalabgabengesetz eine Verfassungsklage einreichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung sind der Landesregierung bekannt, die sich zur Rückzahlung weigern?

2. Aus welchen Gründen weigern sich diese Aufgabenträger zur Umsetzung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes?

3. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung für erforderlich, um die bestehenden Neuregelungen entsprechend umzusetzen und wie wird dies begründet?

4. Welche Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung sind der Landesregierung bekannt, die Verfassungsklage gegen das neue Thüringer Kommunalabgabengesetz erheben wollen?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 beantworte ich zusammenhängend. Nach Kenntnis der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden liegt ein Beschluss der Gemeinde Gerstungen (Wartburgkreis) vor, die Rückzahlung der Beiträge zu verweigern. Die Gemeinde will nach Auskunft der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vom 4. November 2005 die Rückzahlung der Beiträge solange verweigern, bis im Freistaat ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die konkrete Höhe der Erstattungsleistungen geschlossen sei, weil sie sonst die Erstattungsleistungen nicht in ihre Kalkulationen einstellen könne. Die Weigerung der Gemeinde Gerstungen verstößt gegen § 21 a Thüringer Kommunalabgabengesetz und ist somit rechtswidrig. Das Landratsamt Wartburgkreis als Kommunalaufsichtsbehörde ist gehalten, die Gemeinde zu rechtmäßigem Handeln anzuhalten. Die

von der Gemeinde Gerstungen als Aufgabenträger angeführten Gründe für die Verweigerung tragen nicht. Der Aufgabenträger hat einen gesetzlichen Anspruch gegen das Land im Umfang der in § 21 a Abs. 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz geregelten Erstattungsleistungen. Diese kann er bereits jetzt in der Kalkulation berücksichtigen. Der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla hat der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landratsamt SaaleOrla-Kreis, mit Schreiben vom 2. November 2005 mitgeteilt, dass er seine Wasserbeitragssatzung nicht aufheben wird. Zur Begründung führte er aus, dass er Verfassungsbeschwerde erhoben habe und daher aus prozessrechtlichen Gründen seine Satzung nicht aufheben könne. Ein Beanstandungsbescheid wurde durch die zuständige Aufsichtsbehörde bereits am 4. November 2005 erlassen. Darüber hinaus hatte nach Mitteilung der zuständigen Aufsichtsbehörde der Zweckverband Wasser/Abwasser Lobensteiner Oberland im Mai dieses Jahres zunächst beschlossen, Trinkwasserbeiträge nicht zurückzuzahlen. Aufgrund des Tätigwerdens der zuständigen Kommunalaufsicht hat er bereits in seiner Sitzung am 13. Oktober 2005 den Beschluss gefasst, diesen Beschluss wieder aufzuheben. Da der Aufhebungsbeschluss jedoch an formellen Mängeln leidet, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Auch der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg hatte sich nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamts zunächst zu entschieden, die Rückzahlung von Beiträgen zu verweigern. Dieser Verband hat aber nach Tätigwerden der Rechtsaufsichtsbehörden wieder davon Abstand genommen.

Zu Frage 3: Die Aufgabenträger nehmen die Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahr. Sie selbst sind verpflichtet, die zur Umsetzung der Novelle des Thüringer Kommunalabgabengesetzes erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu sind insbesondere die Ermittlung der durchschnittlichen Grundstücksfläche, die Neukalkulation der Wassergebühren, die Anpassung des Satzungsrechts sowie die Ermittlung der Grundstückseigentümer zum 1. Januar 2005 erforderlich. Das Kommunalabgabengesetz macht den Aufgabenträgern unmissverständliche Vorgaben, die sie einzuhalten haben. Die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung arbeiten seit nunmehr zehn Monaten mit Unterstützung der Rechtsaufsichtsbehörden intensiv an der Umsetzung der Novelle. Bereits im Januar wurden Workshops durchgeführt, bei denen die Aufgabenträger detailliert über die Neuregelungen und die erforderlichen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt wurden. Die aufgrund der Neuregelungen überarbeiteten Anwendungshinweise sowie Satzungsmuster wurden im März veröffentlicht. Die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden unterstützen die Aufgabenträger fortlaufend und stehen für Beratungen zur

Verfügung. Dem Landesverwaltungsamt kommt hierbei zusätzlich eine Bündelungs- und Koodinierungsfunktion zu. Die Aufgabenträger und die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden erhalten beispielsweise Hilfestellungen zu vorgelegten Flächenermittlungen, Kalkulationen oder Satzungen. Hierdurch soll bei Rechtsfragen eine landeseinheitliche Rechtsanwendung gesichert werden. Zudem wurden in diesem Jahr sowohl zahlreiche Beratungen zwischen den Rechtsaufsichtsbehörden als auch mit einer Vielzahl von Aufgabenträgern Einzelgespräche durchgeführt. Hierbei war teilweise auch die Thüringer Wasser- und Abwasser-Management GmbH eingebunden und hat überdies Aufgabenträger bei Fragen der Umsetzung des Kommunalabgabengesetzes mit betriebswirtschaftlichem Sachverstand unterstützt. Beim Landesverwaltungsamt existiert ein dezidierter Plan, der Fristen für die verschiedenen Umsetzungsschritte bei den Aufgabenträgern bis hin zur Veröffentlichung der Satzung vorsieht. Bei einzelnen Aufgabenträgern wurden inzwischen Defizite festgestellt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Sie reichen von einer späten Zuarbeit beauftragter Dritter für die Flächenermittlung bis hin zu einer nur zögerlichen Umsetzung durch die Aufgabenträger selbst. In Einzelfällen ist eine Verweigerungshaltung festzustellen. In diesen Fällen wurde die Unterstützung, aber auch die Kontrolle durch die Rechtsaufsichtsbehörden intensiviert. So wurden einzelfallbezogene Zeit- und Maßnahmepläne aufgestellt, die - soweit erforderlich - auch rechtsaufsichtliche Maßnahmen einbeziehen und laufend aktualisiert werden. In Einzelfällen mussten in den vergangenen Wochen bereits aufsichtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Trotz aller Bemühungen der Rechtsaufsichtsbehörden kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Aufgabenträger das Gesetz nicht fristgemäß umsetzen. Dies darf aber keine Auswirkungen auf die Rückzahlung der Wasserbeiträge haben. Die Verpflichtung hierzu besteht schon kraft Gesetzes und hängt nicht von einer Umsetzung in das Satzungsrecht ab. Zu Verzögerungen könnte es bei der Rückzahlung von privilegierten Abwasserbeiträgen kommen, wenn Aufgabenträger die Fristsetzung der Aufsichtsbehörden nicht einhalten und so die gesetzlichen Fristen unterlaufen, denn der Umfang der Privilegierung bei bebauten Grundstücken ist erst nach der Anpassung des bisherigen Satzungsrechts an die neue Rechtslage erkennbar. Die Landesregierung wird alles daran setzen, die Aufgabenträger zur Einhaltung des von diesem Landtag beschlossenen Kommunalabgabengesetzes anzuhalten. Das Landesverwaltungsamt verfügt dazu über ein umfangreiches Instrumentarium zur Durchsetzung der gesetzlichen Neuregelung und wird hiervon Gebrauch machen bzw. auf die unteren Rechtsaufsichtsbehörden entsprechend einwirken.

Ich erlaube mir den ergänzenden Hinweis, dass ein solches Verhalten der Weigerung der Rückzahlung nicht ganz ungefährlich ist. Ich sage dazu nicht mehr, aber wer sich ein wenig in dem Rechtssystem auskennt, kann sich wohl auch denken, was ich damit meine.

Zu Frage 4: Nach Kenntnis der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden haben bisher fünf Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung die Erhebung einer Verfassungsklage beschlossen. Dabei handelt es sich um den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden, den Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt/Ohra, den Zweckverband Wasser- und Abwasser Orla, den Zweckverband Jena-Wasser sowie die Gemeinde Marksuhl. Der Landesregierung liegen bislang keine Verfassungsklagen vor.

Danke schön. Es gibt keine Nachfragen. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert, SPD-Fraktion, in der Drucksache 4/1276 auf.

Bahnbrücke in der Stadt Gößnitz im Altenburger Land III

Während einer Wahlkampfveranstaltung der CDU im Altenburger Land äußerte Minister Trautvetter, dass Anfang Oktober die Planungsvereinbarung zum Neubau der Bahnbrücke Gößnitz mit der Deutschen Bahn AG unterzeichnet werden kann. Diese Planungsvereinbarung sei Voraussetzung für eine später zu erstellende Kreuzungsvereinbarung und damit den Neubau der Brücke.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die oben genannte Planungsvereinbarung zwischenzeitlich vereinbart?

2. Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Planungsvereinbarung zu rechnen?

Danke. Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja. Damit entfällt die Beantwortung der Frage 2.

Danke. Es gibt eine Nachfrage, Herr Minister, einen kleinen Moment. Abgeordneter Dr. Schubert, bitte.

Wann rechnet die Landesregierung mit der Einleitung des Baurechtsverfahrens und zu welchem Zeitpunkt ist mit der Erteilung des Baurechts zu rechnen?

Die Frage kann die Landesregierung nicht beantworten, da ich über die Arbeitsweise der DB AG und ihrer Gremien keine Auskunft geben kann. Wenn sie so langsam ist wie bei der Unterzeichnung der Planungsvereinbarung, dauert es etwas.

Die zweite Nachfrage.