Protocol of the Session on October 6, 2005

Ja, keine Bewertung.

Wir kommen damit, weil weitere Nachfragen nicht vorliegen, zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Schwäblein, CDU-Fraktion, Drucksache 4/1252.

Vielen Dank. Die Mündliche Anfrage nennt sich „Kulturwirtschaftsbericht für Thüringen“ und lautet wie folgt:

In ihrem Wahlprogramm für die Landtagswahl 2004 hat die CDU Thüringen angekündigt, einen Kulturwirtschaftsbericht für Thüringen in Auftrag zu geben, um Kultur und Wirtschaft besser miteinander verzahnen und den Wert kultureller Investitionen verdeutlichen zu können. Andere Länder haben mit sehr konkreten und aussagekräftigen Kulturwirtschaftsberichten gute Erfahrungen gemacht und wirtschafts- und kulturpolitisches Augenmerk auf besondere Schwerpunkte

und auch auf bislang unerschlossene Potenziale lenken können. In Thüringen selbst hat es mit einem Initiativpapier „Kulturwirtschaft in Thüringen“ 1997 erste Vorarbeiten gegeben, die bislang nur unzureichend zur Kenntnis genommen wurden und an die nunmehr wahrscheinlich mit einem Neuanfang angeknüpft werden müsste.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung die Absicht, in dieser Wahlperiode einen Kulturwirtschaftsbericht für Thüringen in Auftrag zu geben?

2. Welche Ziele verbindet die Landesregierung gegebenenfalls mit einem solchen Kulturwirtschaftsbericht?

3. Welche Vorbereitungen wurden für einen solchen Kulturwirtschaftsbericht getroffen?

4. Für wann ist die Vorlage eines Kulturwirtschaftsberichts vorgesehen?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwäblein für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Derzeit befasst sich die Wirtschaftsministerkonferenz mit der Thematik „Kulturwirtschaft“. So hat sich im Auftrag der Wirtschaftsministerkonferenz ein Arbeitskreis Kulturwirtschaft mit der Problematik der Erstellung eines Kulturwirtschaftsberichts eingehend beschäftigt. Im Ergebnis wird der Herbstkonferenz ein Projektantrag vorgelegt, der die drei Kultursektoren öffentlicher, gemeinnütziger und erwerbswirtschaftlicher Bereich deutschlandweit zum ersten Mal erfassen soll. Der geplante Bericht für Deutschland soll erstmalig auch vergleichbare Länderdaten und Daten für Thüringen enthalten. Diese sollen dann die Basis für folgende eigene Kulturwirtschaftsberichte bilden. Im Anschluss an die Diskussion im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz wird sich die Landesregierung erneut mit der Thematik Kulturwirtschaftsbericht befassen.

Zu Frage 2: Die Landesregierung verbindet mit diesem Bericht das Ziel, die kulturelle Vielfalt des Landes Thüringen darzustellen und hierbei auch auf die Zusammenhänge zwischen dem kulturellen Potenzial des Landes und der Wirtschaft einzugehen. Welche

konkreten Ziele im Einzelnen formuliert werden, hängt von den Ergebnissen eines gemeinsamen Berichts der Länder und des Bundes ab, der eine vergleichbare Datengrundlage schaffen soll.

Zu Frage 3: Ich verweise hierzu auf die Antwort zu Frage 1, die dargestellten Aktivitäten der Wirtschaftsministerkonferenz.

Zu Frage 4: Hier verweise ich ebenfalls auf die Antwort zu Frage 1.

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Schwäblein, bitte.

Ich habe eine Nachfrage, besser zwei, wenn die mir erlaubt sind:

1. Hat die Wirtschaftsministerkonferenz eine ähnliche Dynamik wie die Kultusministerkonferenz?

2. Wie ist es ohne endgültige Abstimmung bisher möglich gewesen, dass einzelne Länder bereits sehr, sehr fruchtbringende Kulturwirtschaftsberichte vorgelegt haben?

Herr Schwäblein, zu Frage 1: Dazu steht mir kein Urteil zu.

Zu Frage 2: Das kann ich nicht beantworten.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Sehr zügig!)

Es gibt eine weitere Nachfrage. Abgeordnete Dr. Klaubert.

Ich frage einmal auf das Land Thüringen bezogen, wie sich seitens des Wirtschaftsministeriums die Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Kulturwirtschaftsberichts des Bundes oder des Bund-LänderBerichts gestaltet.

Sehr geehrte Frau Klaubert, der Kultusminister und ich sind in der Beziehung in enger Abstimmung miteinander und wir werden auch in enger Abstimmung miteinander den Kulturwirtschaftsbericht für Thüringen erstellen, in Abhängigkeit davon, wer letztendlich dafür zuständig sein wird.

Es gibt noch eine Nachfrage. Abgeordneter Döring, SPD-Fraktion.

Herr Minister, Herr Schwäblein hat es vorhin gesagt, es gibt schon drei Berichte, Nordrhein-Westfalen 1992, Sachsen-Anhalt, Berlin, Hamburg. Hinsichtlich dieses Umstands, dass eine Reihe von solchen Kulturwirtschaftsberichten bereits intern existieren: Sehen Sie nicht die Notwendigkeit, hier wirklich schneller zu handeln, da wir ja gerade im Bereich Kultur ein Kulturkonzept entwickeln und es sehr wichtig und notwendig wäre, hier solche Konzepte zu beschreiben, um auch das Kulturkonzept damit zu qualifizieren?

Nein, Herr Döring, die Notwendigkeit sehe ich nicht, da die von Ihnen angesprochenen Kulturwirtschaftsberichte bereits über zehn Jahre alt sind und sich die Wirtschaftsministerkonferenz auf ein einheitliches Vorgehen verständigt hat. Ich gehe auch davon aus, dass die von Ihnen genannten Länder nach Abschluss der Entscheidungen der Wirtschaftsministerkonferenz ihren bis dahin existierenden Kulturwirtschaftsbericht entweder fortschreiben oder neu erarbeiten.

Danke. Weitere Nachfragen kann es nicht geben. Wir kommen damit zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Panse, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/1253.

Aktivitäten des Stadtelternbeirats Erfurt zur Familienoffensive

Der Stadtelternbeirat hat an alle Kindergärten der Landeshauptstadt einen Brief mit einer Unterschriftensammlung gegen die Thüringer Familienoffensive verschickt. Der Brief befand sich in einem Kuvert

der „Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Thüringen e.V.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind die gewählten Stadtelternbeiräte parteiunabhängige Gremien oder sind sie Bestandteil von Parteigremien, z.B. der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Thüringen e.V.?

2. Wie bewertet die Landesregierung die parteipolitisch einseitige Aussage von Mitbestimmungsgremien?

3. Die Unterschriftensammlung des Stadtelternbeirats richtet sich „Gegen die Verschlechterung der Betreuung unserer Kinder“: Wird durch die Familienoffensive die Betreuung tatsächlich verschlechtert?

Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Panse beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der nach § 6 des Kindertageseinrichtungsgesetzes gewählte Beirat an Tageseinrichtungen für Kinder ist ein parteiunabhängiges Gremium; gleiches gilt für den Stadtelternbeirat.

Zu Frage 2: Die Landesregierung hält parteipolitisch einseitige Aussagen von Mitbestimmungsgremien für problematisch, wenn sie damit ihre Aufgaben nach § 7 des Kindertageseinrichtungsgesetzes überschreiten. Der geschilderte Briefversand in einem Kuvert der sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik e.V. widerspricht der Neutralitätspflicht und ist damit aufsichtlich zu beanstanden.

Zu Frage 3: Nein, im Gegenteil. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder von bisher zwei Jahren und sechs Monaten wird auf zwei Jahre abgesenkt. Das bedeutet, dass Kinder bereits ein halbes Jahr eher Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Darüber hinaus werden die Eltern eine Wahlfreiheit im doppelten Sinne haben. Zum einen können Eltern eine Kindertageseinrichtung außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde wählen, beispielsweise in der Nähe ihrer Arbeitsstätte. Das trägt maßgeblich zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Zum anderen werden alle Eltern mit Kindern im dritten Lebensjahr durch das neue Thüringer Erziehungsgeld unterstützt. Sie können entscheiden, ob sie ihr Kind selbst betreuen oder es

durch andere betreuen lassen. Es ist das ureigenste, verfassungsrechtlich verbriefte Recht der Eltern, darüber selbst zu entscheiden.

Es gibt eine Nachfrage. Abgeordneter Panse.

Sie haben ausgeführt zu Frage 2, dass das gemäß § 7 aufsichtlich zu beanstanden wäre. Durch wen ist das zu beanstanden? Und wissen Sie, ob das erfolgt ist?

Wir werden das im konkreten Fall prüfen und dann entsprechende Schritte einleiten.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1255.

Evolutionskritisches Lehrbuch

Dieter Althaus hat am 17. November 2002 als Vorsitzender der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag in Bielefeld die Laudatio bei der Verleihung des von einem Verein gestifteten so genannten „Deutschen Schulbuchpreises“ an das Buch „Evolution - Ein kritisches Lehrbuch“ von Reinhard Junker und Siegfried Scherer gehalten. In seiner Rede hat Herr Althaus formuliert, er hoffe, dass das Buch „nicht nur von Biologielehrern für den Unterricht verwendet wird, sondern auf eine weit darüber hinausgehende Leserschaft trifft“.

Am 21. und 22. September 2005 informierte die Thüringer Staatskanzlei in zwei Pressemitteilungen, dass der Evolutionskritiker Siegfried Scherer im Januar 2006 während einer Veranstaltung der Staatskanzlei auftreten wird.