Protocol of the Session on October 6, 2005

Und noch etwas zu den Pro-Kopf-Verschuldungen: Sicherlich, der Fraktionsvorsitzende hat es genauso angemerkt, das ist schmerzlich und das ist nicht ein Ruhmesblatt, aber, ich möchte die Zahlen der Pro-Kopf-Verschuldung noch mal nennen für die neuen Länder: Thüringen 5.946 €, Sachsen - und das ist bemerkenswert - 2.752 €, aber dann Mecklenburg-Vorpommern 6.120 €, Brandenburg 6.556 € und Sachsen-Anhalt 7.172 €. Thüringen liegt an zweiter Stelle und wir bemühen uns, weiter in der Pro-Kopf-Verschuldung nach unten zu kommen. Und dann, um den Haushalt noch einmal in wenigen Zahlen darzustellen, wie hoch überhaupt unsere Manövriermasse ist: Der Haushalt hat 9,32 Mrd. € Einnahmen und Ausgaben. Allein 3 Mrd. € sind bundesge

setzliche Regelungen, 2,38 Mrd. € sind Personalausgaben, Landesgesetzliche Regelungen 2,5 Mrd. €, davon der Kommunale Finanzausgleich 1,5 Mrd. €, der Hochschulpakt 333 Mio. €. Uns bleiben im freiwilligen Bereich, und zum freiwilligen Bereich gehört die Tourismusförderung, die Sportförderung, die Kulturförderung, 159 Mio. €. Das ist die Manövriermasse und damit müssen wir diesen Haushalt steuern. Das zeigt, dass der größte Teil dort, wo Sparmaßnahmen notwendig sind, entweder die Einnahmen sind, wo man mehr Einnahmen erzielen kann und damit Einsparungen durchsetzen kann, oder bundesgesetzliche Regelungen und landesgesetzliche Regelungen in ihren Standards nach unten gesetzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe und wünsche mir von den Beratungen, vor allen Dingen im Haushalts- und Finanzausschuss, von den beiden Seiten links und rechts hier vom Rednerpult mehr substanzielle Äußerungen, damit wir konstruktiv dort beraten können. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Dann gehe ich davon aus, dass entsprechend der bisherigen Praxis alle drei Vorlagen, also das Haushaltsgesetz 2006/2007, das Haushaltsbegleitgesetz 2006/2007 und der Antrag auf Verlängerung der Rahmenvereinbarungen an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Gibt es weitere Anträge zur Überweisung? Abgeordneter Buse, bitte.

Frau Präsidentin, namens unserer Fraktion stelle ich den Antrag, einzelne Artikel zur Mitberatung in weitere Ausschüsse zu überweisen. Die Artikel 4, 5, 6, 7 an den Innenausschuss, die Artikel 8 und 9 an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, Artikel 10 an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, die Artikel 11 und 13 an den Bildungsausschuss, den Artikel 12 an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien und die Artikel 14 und 15 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Gut, dann gehe ich aber zunächst einmal davon aus, das, was ich eben vorgetragen habe, wird an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen und das wäre dann auch der federführende Ausschuss. Besteht hier Übereinstimmung? Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das einstimmig

so beschlossen.

Und jetzt versuche ich das andere abzuarbeiten. Sollte ich etwas übersehen, wird Kollege Buse sicher helfen. Es geht darum, die Artikel 4, 5, 6 und 7 an den Innenausschuss zu überweisen - mitberatend, das ist selbstverständlich, wir hatten eben ja schon die Federführung festgelegt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das Anliegen mit Mehrheit abgelehnt.

Dann kommen wir zur Überweisung von Artikel 8 und 9 an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist auch dieses mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Überweisung von Artikel 10 an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Überweisung von Artikel 11 an den Bildungsausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Überweisung von Artikel 12 an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Überweisung von Artikel 13 an den Bildungsausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt. Oder war das eine Stimmenthaltung, Abgeordneter Grüner? Keine Stimmenthaltung. Damit mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Überweisung von Artikel 14 und 15 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt.

Weitere Anträge gibt es nicht. Dann schließe ich jetzt diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 4

Impfschutz in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1087 -

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann erstattet die Landesregierung jetzt den angekündigten Sofortbericht. Herr Minister Dr. Zeh, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung gebe ich folgenden Sofortbericht ab:

Wir erleben zurzeit in vielen Gremien im Zusammenhang mit der Diskussion um die Dämpfung der Kosten im Gesundheitswesen eine intensive Debatte um eine bessere Prävention und Vorsorge. Ich sage deshalb eindeutig: Impfungen gehören zu den wirksamsten und effektivsten Maßnahmen der Prävention im Gesundheitswesen. Damit können sich die Menschen am wirksamsten vor einer Erkrankung und deren möglichen schweren Folgen schützen. Bei einer Erreichung hoher Durchimpfungsraten der Bevölkerung, ca. 90 Prozent, davon geht man aus, ist es sogar möglich, bestimmte Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich sogar weltweit auszurotten. Ich empfehle daher den Thüringerinnen und Thüringern ausdrücklich, sich weiter konsequent impfen zu lassen. Insbesondere sage ich das auch den Eltern, sie sollten ihre Kinder impfen lassen. Eine Impfpflicht gibt es zwar leider nicht in Deutschland, deshalb können wir nur darum werben. Die ständige Impfkommission gibt Empfehlungen über notwendige Impfungen ab. Leider werden diese Empfehlungen in Deutschland noch nicht ausreichend umgesetzt. Wenn man aber bedenkt, dass sich bereits zurückgedrängte Krankheiten in den Ländern mit nachlassendem Impfschutz wieder ausbreiten, so z.B. Diphtherie bzw. Tuberkulose in den GUSStaaten oder Kinderlähmung in verschiedenen afrikanischen und asiatischen Ländern, dann zeigt das, wie notwendig auch heute noch Schutzimpfungen sind. Deutlich wird dabei natürlich auch, dass eine wirksame Zurückdrängung von Krankheitserregern nur durch gemeinsame, stark übergreifende Impfprogramme zu erreichen ist. Die europäischen Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation haben sich z.B. bei Masern als Ziel gesetzt, bis 2007 diese Krankheit zu eliminieren. Bis 2012 soll das auch für Diphtherie, Keuchhusten, Hämophilus influenzae b und angeborene Röteln erreicht werden. Wobei „eliminieren“ hier heißt, dass die Erkrankungsrate unter einer Erkrankung pro 100.000 Einwohner liegt. Die Zahl der Hepatitis-B-Virusträger soll durch Impfung um 80 Prozent reduziert werden. Ein großer Erfolg bei der Umsetzung des Impfprogramms der WHO ist zum Beispiel die Eliminierung der Kinderlähmung für die europäische Region ab dem Jahr 2002. Bis auf Keuchhusten sind die WHO-Ziele in

Thüringen seit Jahren erreicht.

Auch die im Infektionsschutzgesetz von 2002 festgelegten Kriterien zu Schutzimpfungen sind in Thüringen ebenfalls in vollem Umfang umgesetzt. Das betrifft vor allem die Überwachung der durch Impfung vermeidbaren Infektionskrankheiten, die Kontrolle des Impfstatus der Kinder und die Verbesserung der Aufklärung der Bevölkerung über den Nutzen der Impfung und über unerwünschte Nebenwirkungen. Wir werden auch weiterhin unseren Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele in Thüringen leisten. Dazu einige Beispiele: Im Rahmen des nationalen MasernMumps-Röteln-Interventionsprogramms, kurz auch MMR genannt, konnten seit dem Jahr 2000 die Durchimpfungsraten in den verschiedenen Altersgruppen deutlich verbessert werden, insbesondere im Vorschulalter. Auch in den höheren Altersgruppen ist der Nachholeprozess in vollem Gange. Thüringen hatte zum Zeitpunkt der Einschulung 2003/2004 bei der MMR-Impfung die zweithöchsten Durchimpfungsraten in Deutschland. Wir sehen also, dass wir hier in Thüringen im Bereich der Impfung sehr gute Werte vorweisen können. Diese Erfolge waren nur möglich durch die seit Jahren gute Zusammenarbeit zwischen der niedergelassenen Ärzteschaft, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, den Apothekern und den Krankenkassen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich allen Beteiligten meinen herzlichen Dank dafür sagen.

Die Thüringer Impfinitiative, diese Initiative wurde im Jahr 2000 gestartet, zielte insbesondere auf die Aufklärung der Menschen ab, und zwar einmal zur Umsetzung des MMR-Interventionsprogramms wurden vom Land Merkblätter und Impfaufrufe zu Schutzimpfungen entwickelt und über die Gesundheitsämter verteilt. Eine aktualisierte Auflage dieser Merkblätter soll noch im Jahr 2005 herausgegeben werden. In den Jahren 2003 bis 2005 wurden rund 25.000 € dafür eingesetzt. Weitere Merkblätter wurden zu FSME, das ist die Hirnhautentzündung, und auch weiterhin noch zur Lyme-Borreliose, zur Schutzimpfung für Neugeborene, für Erwachsene und zur Notwendigkeit der Tetanusauffrischung bei den Erwachsenen erarbeitet. Regelmäßig werden Presseerklärungen für die Bevölkerung zur Grippeschutzimpfung und zu Reiseimpfungen durch das TMSFG sowie durch die Gesundheitsämter veröffentlicht.

Für das Thüringer Kultusministerium wurde ein Konzept für die Wissensvermittlung über Schutzimpfungen an Thüringer Schulen erarbeit. Im Auftrag des Sozialministeriums steht seit 1992 am Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz eine Impfberatungsstelle für die Gesundheitsämter und die niedergelassenen Ärzte zur Verfügung. Es kann natürlich auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden und ich empfehle bei Unsicherheiten auch, dass sich die Menschen an die

se Impfberatungsstelle in Bad Langensalza wenden.

Seit 2004 wurden in Thüringen ca. 1,2 Mio. Impfungen durch den niedergelassenen Bereich sowie über 13.000 Impfungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt. Die Eltern werden noch vor der Einschulung durch die Jugendärzte der Gesundheitsämter aufgefordert, den Impfstatus ihrer Kinder bei ihrem Kinder- oder Hausarzt überprüfen zu lassen. Ziel ist es dabei, die Impflücken noch vor der Einschulung zu schließen. Durch eine Überweisung zur Schutzimpfung zu ihrem Haus- bzw. Kinderarzt können die Impflücken dann natürlich auch geschlossen werden. Es bleibt aber dabei, die letztendliche Entscheidung, ob geimpft wird oder nicht, treffen am Ende die Eltern. In Thüringen gibt es weiterhin die Impfbuchüberprüfungen zur Einschulungsuntersuchung durch die Jugendärzte der Gesundheitsämter. Zusätzlich wird der Impfstatus bei den Vorsorgeuntersuchungen im Vorschulalter der dritten und vierten und der achten, neunten Klassen erhoben. Grundlage dafür sind das Thüringer Schulgesetz und die Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege.

Jetzt noch einige Anmerkungen zu den Durchimpfungsraten bei Kindern und Jugendlichen. Der nahezu lückenlose Überblick über die Durchimmunisierungsraten im Kindes- und Jugendalter zeigt, dass die Durchimpfungsraten bei den Kindern und Jugendlichen ganz wesentlich verbessert werden konnten. Sehr gut haben sich in Thüringen die Durchimpfungsraten im Vorschulalter entwickelt, und zwar im Jahr 2003/2004 lagen sie bei keiner Impfart unter 90 Prozent. Bei der Einschulungsuntersuchung lagen sie bis auf Hepatitis B nicht unter 93 Prozent, also insgesamt für Thüringen sehr gute Werte.

Ziel muss es dabei sein, dass spätestens vor Aufnahme in eine Kindereinrichtung bzw. vor der Einschulung der Impfschutz dem Alter entsprechend vollständig ist. Der öffentliche Gesundheitsdienst Thüringen trägt hierzu mit seinen Impfbuchüberprüfungen ganz wesentlich bei. Die Erreichung des erforderlichen Durchimpfungsgrades dient vor allem den von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragenen Impfleistungen der niedergelassenen Ärzte. Sie werden durch das unentgeltliche Angebot der Gesundheitsämter gemäß § 20 des Infektionsschutzgesetzes ergänzt. Die finanziellen Mittel hierfür werden aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Es sind seit dem Jahr 2002 ca. 480.000 €.

Erfreulich ist, dass seit dem 18.08.2005 nun auch die Windpockenimpfung als Standardimpfung durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen wird. Damit trägt die GKV jetzt die Kosten für alle empfohlenen Impfarten im Kinder- und Jugendalter. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung sind die Durchimpfungsraten noch nicht für alle Impfungen optimal.

Vor allen Dingen bei Jugendlichen, die vor 1989/1990 geboren wurden, bestehen zum Teil noch Impflücken bei verschiedenen Impfungen. Insbesondere muss hier geprüft werden, ob sie bereits zwei Mumps- und Rötelnimpfungen erhalten haben, denn diese Impfstoffe waren in der DDR nicht verfügbar. Schnellstmöglich verbessert werden sollte auch die HepatitisB-Grundimmunisierung bei Jugendlichen. Hier haben wir bisher nur 53 Prozent der Jugendlichen erreicht. Ebenfalls müssen bei den Jugendlichen die Durchimpfungsraten bei Keuchhusten noch verbessert werden. Diese liegen derzeit bei den Schülern der dritten und vierten Klasse bei ca. 87 Prozent und in der achten, neunten Klasse bei 75 Prozent. Erreicht werden sollten wie auch bei den anderen Impfarten nämlich 90 Prozent.

Um dieses Problem zu lösen, ist es erforderlich, auch andere Fachärzte, die auch von Jugendlichen ohne Hausarzt häufig aufgesucht werden, auf dem Gebiet der Schutzimpfungen zu qualifizieren. Wünschenswert ist eine bessere Einbindung des Themas Schutzimpfungen in den Schulunterricht. Vom TLLV wurden hierzu Vortragsfolien für den Schulunterricht erarbeitet.

Noch kurze Anmerkungen zur Auffrischung bei Erwachsenen. Wichtiges Thema ist die Auffrischung im Erwachsenenalter. Für die Diphtherie- und Tetanusimpfungen bei den Kindern und Jugendlichen in allen Altersgruppen werden Durchimpfungsraten von 98 Prozent erreicht. Leider muss man sagen, im Erwachsenenalter haben wir nur eine 64-prozentige Durchimpfungsrate und das ist leider nicht sehr erfreulich. Diese Zahl unterstreicht die Notwendigkeit, kontinuierlich den Impfschutz älterer Bürger zu überprüfen. Zur Unterstützung wird in Kürze eine Neuauflage des Faltblatts des Sozialministeriums zur Tetanusimpfung erscheinen.

Erfreulich ist die Situation bei der Influenzaimpfung und bei der FSME-Impfung, das ist die Hirnhautentzündung. Ein bundesweiter Vergleich der Influenzaimpfung ist über die Mikrozensusuntersuchung der statistischen Landesämter möglich. Im Bundesdurchschnitt waren ca. 19 Prozent der Bevölkerung geimpft. Auch Thüringen nimmt hier wieder einen sehr guten Platz ein. Wir haben in Thüringen 31 Prozent der Bevölkerung geimpft. Das ist immerhin ein vierter Platz unter allen Ländern. Wenn durch die gute Information weiterhin Steigerungen erreicht werden, lässt sich das Ziel verwirklichen, 35 Prozent der Thüringer Einwohner zu impfen. Damit wären alle Bürger über 60 Jahre und die Angehörigen bestimmter Risikogruppen vor der Virusgrippe weitgehend geschützt. Da die Influenza-Beteiligung bei medizinischem Personal noch sehr niedrig ist, wurde für diese Personengruppe ein Impfaufruf für die Saison 2005/2006 erarbeitet. Die Impfbeteiligung ist seit die

sem Zeitraum deutlich gestiegen. 2004 wurden über 186.000 Bürger geimpft. Im Mai 2005 wurden zur Information der Bevölkerung auch Pressekonferenzen und ein Telefonforum durchgeführt.

Noch eine letzte Anmerkung zu den so genannten Impfkomplikationen und auch die Impfkritik. Hier möchte ich eindeutig feststellen: Die zur Verfügung stehenden Impfstoffe sind nicht nur sehr wirksam, sie haben sich auch als gut verträglich erwiesen. Trotzdem kann es gelegentlich vorkommen, dass ein Geimpfter in ungewöhnlicher Form auf eine Schutzimpfung reagiert. Im Vergleich zu den in Thüringen durchgeführten ca. 1,2 Mio. Impfungen pro Jahr, sind unerwünschte Arzneimittelwirkungen extrem selten. Im Zeitraum von 2001 bis 2005 wurden jährlich ca. 10 gesundheitliche Schädigungen gemeldet, darunter jeweils drei schwerwiegende. Dennoch gibt es Impfkritiker oder gar Impfgegner. Sie machen nur einen recht geringen Anteil an der Gesamtbevölkerung aus, jedoch verstehen sie es, sich über Presseveröffentlichungen, Internet und eigene Veranstaltungen in Szene zu setzen. Daher ist eine sachliche Auseinandersetzung mit den zum Teil unwissenschaftlichen Argumenten notwendig. Petitionen, die Impfkritiker an den Landtag, das Sozialministerium und an Gesundheitsämter richten oder gerichtet haben, wurden ausführlich beantwortet und haben den hohen Durchimpfungsraten keinen Abbruch getan.

Als Fazit und zusammenfassend lässt sich feststellen: Vorbeugen ist allemal besser als heilen. Ich empfehle daher dringend, lassen Sie sich rechtzeitig impfen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wer wünscht Aussprache zum Sofortbericht? Die Fraktion der SPD und der CDU und der PDS. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Fuchs, Die Linkspartei.PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Impfschutz ist ein Thema, das gerade in dieser Zeit von besonderer Brisanz ist. Jedes Jahr wieder im Herbst und Winter ist die Influenza, die Grippewelle im anrollen. Aufklärungskampagnen zur Grippeschutzimpfung laufen in den Medien und in den Wartezimmern der Ärzte machen Plakate darauf aufmerksam. Mit dem Ausbruch der so genannten „Geflügelpest“, den hoch pathogenen Vogelinfluenzaviren Ende des Jahres 2003 hat die Grippeschutzimpfung eine noch größere Aufmerksamkeit gefunden. Grund dafür ist therapeutisch auch die Vogelgrippe wie die echte Grippe durch Medika

mente der Neuraminidase-Inhibitoren zumindest im frühen Stadium anzugehen. Zur Eindämmung einer Pandemie allerdings sind diese Wirkstoffe nicht geeignet. Die wirksamste Maßnahme zur Bewältigung einer Influenzapandemie ist die Impfung, so die Aussage von Herrn Minister Zeh in einer Presseerklärung schon vom Juli dieses Jahres, und Sie haben das ja auch heute in Ihrer Rede noch einmal erklärt und dieser Feststellung können wir nur zustimmen. Aber noch einmal auf Ihre Presseerklärung vom Juli dieses Jahres bezogen: Dort haben Sie mitgeteilt, dass Thüringen Medikamente in einem Gesamtwert von rund 2 Mio. € einkaufen und einlagern will. Diese Menge reicht, würde eine Influenzapandemie ausbrechen, was natürlich keiner hoffen möge, maximal für 10 Prozent der Bevölkerung. Um ihr dann jedoch wirksam entgegentreten zu können, geht die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts aber von 20 Prozent aus. Dieser Fakt, Herr Minister Zeh, wirft nun zwei Fragen auf:

1. Wo, bei welchen Bevölkerungs- bzw. Berufsgruppen, sollen die angekauften antiviralen Medikamente dann eingesetzt werden?

2. Finanziert das Land den Ankauf oder dürfen die Kassen die Kosten im Zuge der Haushaltssanierung des Landes übernehmen?

Sehr geehrte Damen und Herren, Schutzimpfungen zählen zu den wichtigsten krankheitsvorbeugenden Maßnahmen. Neben dem Schutz des einzelnen vor übertragbaren Krankheiten sorgt ein hoher Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung gleichzeitig für die Verhinderung einer epidemischen Ausbreitung dieser Krankheiten, denn eine hohe Impfbarriere ist notwendig, um Wirksamkeit bei Schutzimpfungen zu erreichen. Nach einem Blick in den dritten Gesundheitsbericht des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit aus dem Jahre 2000, denn es ist vorläufig der letzte umfassende Bericht, kann man dort Folgendes nachlesen - ich zitiere: „In Thüringen sind seit 1990 mit dem Wegfall der gesetzlichen Impfpflicht für Kinder und Erwachsene und dem Wegfall der Meldepflicht für durchgeführte Schutzimpfungen die Impfbereitschaft und der Durchimpfungsgrad gegen bestimmte Erkrankungen deutlich zurückgegangen. Vor 1990 lag der Durchimpfungsgrad zwischen 90 und 97 Prozent. Bei den Einschulungsuntersuchungen der Jahre 1997 und 1998 wurde festgestellt, dass die Durchimpfungsrate bei Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis noch ausreichend hoch ist, während sie bei Masern mit 86,5 Prozent, Mumps mit 85,6 Prozent und Röteln mit 84,5 Prozent nicht mehr ausreicht, um Erkrankungshäufungen zu verhindern. Dazu ist ein Durchimpfungsgrad von über 90 Prozent erforderlich.“ Nach Ihren Ausführungen heute hatten Sie ja gesagt, dass einige Impfgrade sogar wieder auf 90 Prozent gestiegen wären; das hieße dann, es

hätte sich verbessert, was gut ist. Und es stimmt auch, dass wir in Thüringen, bezogen auf die anderen Bundesländer, einen hohen Durchimpfungsgrad haben. Aber, Herr Minister, auf eine Kleine Anfrage von mir im November vergangenen Jahres beziehen Sie sich bei den Durchimpfungsraten in Prozent im Rahmen der Einschulungsuntersuchung 2003 auf, ich zitiere, „Kinder mit vorgelegtem Impfausweis“. Daraus schlussfolgere ich, dass die erhobenen Angaben doch nicht so ganz wasserdicht sein können, denn wir haben Folgendes: Der Impfausweis ist heute kein Pflichtdokument mehr, also müssen ihn nicht alle Kinder haben und manche haben ihn auch nicht. Aufgrund dieser Tatsache muss die Frage erlaubt sein: Haben wir in Thüringen angesichts der Freiwilligkeit des Impfens wirklich noch ganz zuverlässige Statistiken? Und noch ein Fakt sollte uns in diesem Zusammenhang beunruhigen: Da in Thüringen keine Daten zum Zusammenhang von Impfstatus und sozialer Lage gemacht werden können, gehe ich davon aus, dass solche auch erst gar nicht erfasst werden; wünschenswert wäre es aber im Interesse des Anliegens und des, wie ich gehört habe, gemeinsamen Anliegens.

Meine Damen und Herren, anders als in der Begründung des Antrags der CDU-Fraktion zum Ausdruck gebracht wird, der dominant auf eine hohe Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Bürger setzt, fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine allgemeine Impfpflicht für Kinder. Die Krankenkassen sollen verpflichtet werden, die Empfehlung der ständigen Impfkommission umzusetzen. Erfreulich ist, dass die Thüringer Ersatzkassen offensichtlich diese Empfehlung ernst nehmen. Was ich dagegen für eine verheerende Entwicklung halte, ist die Erscheinung, dass Wunderheiler und Gesundbeter gegen Schutzimpfungen mobil machen und Eltern Impfungen ihrer Kinder ablehnen, obwohl nachgewiesen ist, dass deren Wirksamkeit bei 97 Prozent liegt und Komplikationen nur sehr selten auftreten. Schwere Erkrankungen oder gar Todesfälle bei Masernausbrüchen zeigen, wie wichtig die Vorsorge gegen Infektionen ist. Unter Berufung des Rechts auf Eigenverantwortung, gesunde Kinder zum Anstecken auf eine „Masernparty“ zu schicken, halte ich für geradezu grotesk, ja, ich halte es für unverantwortlich, für fahrlässig gegenüber anderen Kindern und verantwortungsbewussten Eltern. Sie sagten es bereits, Herr Minister, dieser Fehlentwicklung sollten wir wirklich gemeinsam entgegentreten durch noch mehr Aufklärung.

Meine Damen und Herren, gut ist, dass die niedergelassenen Ärzte den Versorgungsauftrag für Schutzimpfungen wahrnehmen, denn sonst müsste das Land noch mehr finanzielle Mittel für den Kauf von Impfstoffen zur Verfügung stellen. Das Impfangebot soll durch die Gesundheitsämter in Thüringen ergänzt

werden. Das ist richtig. Ich denke aber, die Rolle der Gesundheitsämter sollte grundsätzlich neu überdacht und ihre Stellung beim Gesundheitsschutz der Bevölkerung wesentlich gestärkt werden. Haus- und Kinderärzte halten zusätzliche Jugendgesundheitsuntersuchungen für sinnvoll, da zwischen dem 13. und 35. Lebensjahr eine Vorsorgelücke besteht. Ich halte diesen Vorschlag für eine sinnvolle Anregung zur Ergänzung der Thüringer Familienoffensive, über die wir ja in diesem hohen Haus auch noch reden werden.

Meine Damen und Herren, es ist richtig und notwendig, vor Impflücken zu warnen. Da, wo heute Impfungen ausbleiben, droht womöglich in ein paar Jahren die Rückkehr überwundener Kinderkrankheiten in epidemischer Form. Stellvertretend dafür steht schon heute partiell die Erkrankung an Masern, wie ich vorhin schon erwähnte. Einem Bericht des Kinderhilfswerkes der UNO und UNICEF zufolge, sind 27 Mio. Kinder ohne jeglichen Impfschutz. Wenn flächendeckend geimpft würde, ließen sich nach Einschätzungen des Kinderhilfswerks jedes Jahr 2 Mio. Todesfälle vermeiden und darunter auch 1,4 Mio. Kinder. Interessant ist auch der erste im Sommer des Jahres veröffentlichte alternative Weltgesundheitsbericht. Er weist an vielen Beispielen über die nationalen Grenzen hinweg nach, dass mehr privat finanzierte Gesundheitsvorsorge zu schlechteren Gesundheitsdaten führt. Der Weltgesundheitsbericht erklärt, dass die Kommerzialisierung bestehender Gesundheitssysteme die ungleichen Zugangsbedingungen noch verschärft. Gesundheit hängt schließlich und nicht zuletzt von der Teilhabe an einem freien, gerechten und sicheren Gemeinwesen ab und von der Achtung der individuellen und sozialen Menschenrechte.

Sehr geehrte Damen und Herren, Impfaufklärung ist wichtig. Dass in Thüringen in Verantwortung der Landesärztekammer, der kassenärztlichen Vereinigung und der Landesapothekenkammer ein Impftag durchgeführt wird, spricht für das Verantwortungsbewusstsein von Ärzten und Apothekern. Es unterstreicht zugleich die Bedeutung eines wirkungsvollen Impfschutzes. Ob das Prinzip der Freiwilligkeit in Freiheit genügt, begleitet durch Impfkampagnen, um den Durchimpfungsgrad auf Dauer zu sichern, wage ich zu bezweifeln.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allem von der CDU-Fraktion, Sie können mich gern eines Besseren belehren, indem Sie sich selbst ehrlich die Frage beantworten: Wer von Ihnen war schon zur Grippeschutzimpfung?

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Ich und meine Frau.)