Einen kleinen Moment bitte. Ich habe aus der Kenntnis der Aufsichtsratssitzung noch sehr gut im Ohr, dass Herr Richwien, nachdem ihm Anwürfe bekannt wurden, zuallererst beim Betriebsrat nachgefragt hat, was an diesen Anwürfen dran ist. Wenn ich mich noch recht erinnere, hat der Betriebsrat zum damaligen Zeitpunkt noch keinerlei Kenntnis von Problemen gehabt. Jetzt verlangen Sie zu diesem Zeitpunkt ein Einschalten der Staatsanwaltschaft. Ist das nicht ein Stück überzogen?
Darüber sollten Sie einmal nachdenken, ehe Sie solche Pauschalbeschuldigungen heute hier aufwerfen. Der Aufsichtsrat hat sich der Sache angenommen.
Ich habe dort mit dem Aufsichtsratsmitglied Kallenbach gesprochen, der mein Stadtratskollege ist und als Stadtrat - die Stadt Erfurt hat 5 Prozent Beteiligung am Flughafen - sehr wohl auch die Interessen für das Unternehmen und für die Stadt in gleichem Maße wahrnimmt; nicht für die Politik, das wird gelegentlich mal wieder falsch dargestellt. Aufsichtsräte sind zuallererst dem Unternehmenswohl verpflichtet, das darf immer mal wieder betont werden, und der hat mir glaubhaft gemacht, dass sie sich mit allen Anwürfen beschäftigt haben und für alle Anwürfe - zumindest nach seiner Auskunft - hat es glaubwürdige, stichhaltige Belege gegeben, die sie widerlegt haben. Sollte Weiteres angeführt werden, muss sich erneut der Aufsichtsrat damit befassen, nicht das Landesparlament;
wir haben ein Kontrollgremium, wir sind auch nicht der bessere Aufsichtsrat eines Landesunternehmens. Sie überheben uns mit diesen Ansprüchen, die Sie hier stellen. Wenn sich Anwürfe als stichhaltig erweisen sollten, steht es jedem frei, der Belegschaft und anderen, sich an die Staatsanwaltschaft und die Gerichte zu wenden. Dieser Weg wieder gewonnener Rechtssicherheit, der sollte hier gewählt werden und nicht die vielen, vielen Mutmaßungen, die gerade im Vortragen und im Inhalt an Bösartigkeit kaum noch zu überbieten sind. Herr Lemke, das war keine Sternstunde des Parlaments, was Sie hier heute abgeliefert haben.
Herr Schwäblein, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass das Gespräch mit Ihrem Herrn Minschke vor dem Termin war, als die Strafanzeige gestellt wurde? Und wenn Sie dazu bereit sind, dann nehmen Sie bitte das zurück, was Sie eben behauptet haben, dass die Staatsanwaltschaft da schon wegen Nötigung ermittelt hat. Das hat sie nämlich nicht.
Es gab zumindest vor dem Arbeitsgericht bereits anhängige Fälle zu diesem Zeitpunkt. Da werden Sie mir wohl zustimmen. Wenn ich recht informiert bin, gab es bereits arbeitsrechtliche Verfahren, und Herr Minschke hat wohl auch einen Arbeitsrechtler
empfohlen. Damit ist das, was ich gesagt habe, überhaupt nicht zurückzunehmen. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte zum Antrag der SPD und daraus zu III. des Antrags noch einen ganz kurzen Hinweis geben für die Landesregierung. Der Antrag zielt auf eine kleine Unverschämtheit, würden wir dem nachkommen müssen, gegenüber dem Landesrechnungshof. Der Antrag lautet nämlich, wir sollen bis zum 1. November als Landesregierung etwas berichten unter Berücksichtigung der Prüferfahrung des Landesrechnungshofs. Dieser Antrag ist erkennbar ja bezogen auf die Gegenstände, die sich um den Flughafen Erfurt ranken. Der Landesrechnungshof hat dort seine Prüfungen aufgenommen. Er ist ein völlig selbständiges, rechtlich selbständiges Organ. Es steht der Landesregierung nicht an, diesem Organ irgendwelche Fristen zu setzen, so dass wir auch nicht bis zum 1. November irgendetwas berichten können.
Ein zweiter kleiner Hinweis: Es ist nicht hilfreich für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, wie sie denn von allen Seiten hier im Haus gewünscht werden ob einiger Vorgänge am Flughafen Erfurt, wenn von vornherein Seitenbemerkungen gemacht werden wie „Die könnten auch schneller ermitteln.“ u.Ä.
Staatsanwälte ermitteln im Rahmen der Aufgaben, die sie haben, und mit der Zeit und dem Nachdruck, der nötig ist. Heute ist nicht die Ermittlung erst begonnen worden, sie hat vorher begonnen. Es beginnt damit, dass etwas eingeht, und es war nicht allein die anonyme Anzeige, es waren vorher auch schon Zeitungsberichte, die zum Nachdenken bei der Staatsanwaltschaft darüber geführt haben, ob denn ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen ist. Danke schön.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte gedacht - weil wir uns in den letzten Minuten der Debatte hier rumgeschlagen haben mit, wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen, hat das Parlament Ruhepause -, dass der Mercedes unter den Juristen in Thüringen wenigstens dazu noch eine Äußerung macht. Denn ich muss Ihnen sagen, Herr Wetzel, nach meiner Auffassung trifft es eben nicht zu, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen der Wahrnehmung parlamentarischer Kontrolle dieses Parlaments entgegenstehen, ganz im Gegenteil.
Der Logik dieser Argumentation, auch von Herrn Schwäblein, folgend, hieße ja, alle Untersuchungsausschüsse, in deren Sachzusammenhang staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gemacht werden, hören mit ihrer Arbeit auf. Wo kämen wir denn da hin?
Wir haben heute aus den Darlegungen des Herrn Ministers gehört: In der Geschäftsführung der Flughafen Erfurt GmbH ist, wie sicherlich auch in allen anderen Landesgesellschaften, alles in Ordnung.
Herr Kollege Buse, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass im Untersuchungsausschuss zur TSI, dem ich angehört habe, die Fragenkomplexe, mit denen sich auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt hat, solange sie dort tätig war, im Untersuchungsausschuss ausgesetzt waren. Damit ist meine Aussage hoffentlich belegt.
Nein, eben nicht, da kann ich Ihnen nicht zustimmen. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses zur Arbeit der TSI wurde in keinster Weise eingestellt, zu zwei Sachfragen eventuell, wenn sie das jetzt meinen. Aber es geht ja hier, darauf wollte ich ja gern zurückkommen, nicht um ein Unternehmen in Thürin
gen XY, es geht um eines der wenigen Landesgesellschaften, die es gibt. Wie oft haben wir uns hier im Parlament, Herr Dr. Schubert hat darauf hingewiesen, schon über die parlamentarische Rolle von Landesgesellschaften verständigt? Ich sage, es war scheinbar bisher alles für die Katz. Sie bleiben bei Ihrer starren Haltung, dort ist alles in Ordnung. Die Landesregierung ebnet über ihre Mitarbeit in den Aufsichtsgremien dort die Wege
und das Parlament wird informiert nach Gutdünken. Nämlich das, was wir heute gehört haben aus den Darlegungen des Ministers, kommt dem Berichtsersuchen im Antrag der Linkspartei.PDS in keinster Weise nach. Das kann ich namens unserer Fraktion sagen.
Wenn alles in Ordnung ist, wie das hier behauptet wird, warum gibt es denn dann eine Aufregung in dem Land? Warum sitzen oben Menschen, die es persönlich betrifft? Weil sie aufgehetzt worden sind von der SPD-Fraktion oder der Linkspartei.PDS?
Ich glaube, doch aus einem ganz eigenen Interesse und aus ganz persönlichen Belangen. Die mögen bei den Einzelnen überzogen sein, das will ich ja gar nicht in Abrede stellen, aber es gibt doch hier Problemlagen in einer Landesgesellschaft, in denen das Parlament, wie ich meine, verpflichtet ist, denen nachzugehen,
es sei denn, man hat eine andere Vorstellung von Ordnung. Seitens der Landesregierung gibt es, jedenfalls in der Öffentlichkeit wahrnehmbar, an der Flughafen Erfurt GmbH keine Kritik. Scheinbar geht es auch in der Geschäftsführung der Erfurter Flughafen GmbH ausschließlich um die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes, so wie es schön heißt im Aktiengesetz bzw. im GmbH-Gesetz.
So ist es, Herr Minister. Dann frage ich mich, warum solche Aufregung auch hier überall herrscht. Ich glaube, es geht nicht nur darum, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu wahren, sondern es geht bei Landesgesellschaften um ein Stück mehr, insbesondere was die Aufsichtspflicht der in die Aufsichtsgremien delegierten Personen durch die Landesregierung betrifft. Ich weiß nicht, Herr Wetzel oder
auch - Herr Schwäblein, Entschuldigung, jetzt hatte ich einen Hänger, danke -, ob Sie die Hinweise kennen für die Veranlassung des Freistaats Thüringen, von für Überwachungsorgane von Landesbeteiligungen gewählte oder entsandte Personen. Da gibt es nämlich klare Handlungsrichtlinien und Empfehlungen, wie das dort zu handhaben ist.
Nein, ich habe ja gedacht, ich habe keine besondere Information, über meine Informationen verfügt die Mehrheitsfraktion auch. Davon kann man doch ausgehen, da es ja auch ein Landesmaterial ist und keines der Opposition.
Ja. Ich kann Ihnen nur eines sagen, Geschäftsführer von Landesgesellschaften, das könnte man exemplarisch an Äußerungen auch eines Geschäftsführers nachvollziehen, sind der Auffassung, dass Kontroll- und Steuerungsinstrumente des Landtags gegenüber den Landesgesellschaften nur dann angemessen sind, wenn sie dazu beitragen, das angestrebte Ziel zu erreichen. Da habe ich mich gefragt: Was ist das angestrebte Ziel? Da erhält man vom Geschäftsführer die Antwort: Das Ziel ist erklärtermaßen die vorrangige Privatisierung von Staatsaufgaben. Aber Geschäftsführer scheuen sich in dem Zusammenhang gegenüber Dritten nicht zu erwähnen, dass die Kunden von Landesgesellschaften nicht mit einer wohl weniger verlockenden parlamentarischen Befassung ihrer Geschäfte rechnen müssen und die Verschwiegenheitsbelange dieser Landesgesellschaft gegenüber Dritten nicht infrage gestellt werden. Das bildet ja auch immer den Hintergrund der Ablehnung dessen, was wir mit parlamentarischer Betreuung von Landesgesellschaften hier von der Mehrheitsfraktion und auch der Landesregierung gefordert haben. Aber wenn dem so ist, und es ist ja gegenwärtig so, dass ein Mehr an parlamentarischer Kontrolle nicht gewollt oder gewünscht ist, dann sage ich, dann sind die in die Überwachungsorgane von Landesbeteiligungen gewählten oder entsandten Personen erst recht die Ansprechpartner des Parlaments und müssen sich auch Vorwürfe gefallen lassen, wenn wir meinen, da gibt es Unregelmäßigkeiten. Also, wenn dem so ist, und der Landtag hat sich ja bisher mit besonderer Beharrlichkeit dem Ansinnen der Opposition, beider Oppositionsfraktionen übrigens, verweigert, die parlamentarische Kontrolle des Landtags gegenüber den Landesgesellschaften zu verbessern, dann ist es hier schon auch der Ort und auch der richtige Ort, über diese Fragen zu diskutieren und sich aus
einander zu setzen. Und ich glaube nicht, dass die Überwachung der Geschäftsführung sich nur auf die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Geschäftsführung beschränkt, also diese berühmte Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes, wie es auch in § 93 Aktiengesetz oder in § 43 GmbH-Gesetz niedergelegt ist.
Nein. Sie sollten Ihre Landeshaushaltsordnung lesen, da den § 65 Abs. 6, wo verankert ist, dass das zuständige Ministerium darauf hinwirken soll, dass die auf Veranlassung des Landes gewählten oder entsandten Mitglieder der Aufsichtsorgane der Unternehmen bei ihrer Tätigkeit auch die besonderen Interessen des Landes zu berücksichtigen haben.
(Zwischenruf Reinholz, Minister für Wirt- schaft, Technologie und Arbeit: Das ma- chen sie ja, genau das.)