Protocol of the Session on September 16, 2005

Ja, ich habe gesagt, wir müssen die Betreuungskapazitäten ausweiten und genau das geschieht mit diesem Gesetz. Wir wollen einen Rechtsanspruch ab zwei Jahren. Ab zwei Jahren, wie die SPD in ihrem Bundestagswahlprogramm fordert, aber - hört, hört - ab 2010, weil die SPD da nicht so forsch ist mit den Forderungen und ganz genau weiß, dass sie nicht in der Lage ist …

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Ab dem zweiten Jahr.)

Ab dem zweiten Jahr, genau das tun wir hier ja. Sie können uns bitte gerne erklären, wie Sie das umsetzen wollen, Ihre Kollegen sind nicht in der Lage, ab dem dritten Jahr flächendeckend das umzusetzen. Sie haben ein Kindertagesstättenausbaubetreuungsgesetz gemacht, wo Sie angekündigt haben in Schritten bis zum Jahr 2010 auf Quoten zu kommen, die wir in Thüringen lange erfüllen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Wissen Sie noch, was Sie gesagt haben?)

Genau das habe ich gemeint, als ich gesagt habe, wir müssen ein Stückchen die Betreuungskapazitäten und vor allem den Rechtsanspruch der Eltern ausweiten. Genau das geschieht, insofern ist Ihre Argumentation unredlich. Kümmern Sie sich um die Politik Ihrer eigenen Genossinnen und Genossen. Sie haben zum wiederholten Mal die Diskussion geführt über Elternbeiträge, wie sie hier ansteigen werden, die Diskussion, Kindertagesstätten werden schließen, Tausende Erzieherinnen werden entlassen. Genau die gleichen Argumente haben Ihre Kolleginnen und Kollegen hier vor fünf Jahren vorgebracht. (Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Erklä- ren Sie das doch mal.)

(Unruhe bei der SPD)

Sie waren damals falsch, sie sind nicht eingetreten und sie sind heute falsch, sie werden nicht eintreten. Insofern bitte ich Sie sehr herzlich, lassen Sie uns in einem Jahr, in zwei Jahren Bilanz ziehen und dann werden Sie feststellen, dass Sie hier die Menschen völlig zu Unrecht verunsichert haben.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das war aber schwach.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist in den letzten Tagen immer wieder gesagt worden, wir haben ein bewährtes Gesetz in den letzten 15, 16 Jahren hier in Thüringen gehabt, ein Gesetz, was bundesweit Vorbildcharakter hatte und hat.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Hat aber nichts mit Ihnen zu tun.)

Wir haben immer wieder gesagt, wir wollen dieses Gesetz auch weiterentwickeln, wir müssen dieses Gesetz weiterentwickeln. Der Minister hat vorhin darauf hingewiesen, was sich in den letzten sechs, sieben Jahren mit diesem Gesetz auch abgespielt hat. Ich will es deswegen noch mal zur Verdeutlichung auch in Zahlen sagen. Vor sechs Jahren hatten wir für die Kindertagesstättenfinanzierung im Freistaat Thüringen 110 Mio. €, die das Land aufgewandt hat. Wir sind zwischenzeitlich auf einem Stand angekommen von 150 bis 155 Mio. €, fast 45 Mio. € mehr. Das muss mir jemand erklären, wo 45 Mio. € innerhalb von sechs Jahren herkommen. Da muss die Frage doch erlaubt sein: Was ist denn in dieser Zeit passiert? Ist die Kinderzahlentwicklung um ein Drittel angesprungen in Thüringen? Leider nicht, wir würden es uns wünschen. Haben die Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen inzwischen ein Drittel mehr an Gehalt? Leider auch nicht, auch das wäre sicherlich schön für die Mitarbeiterinnen, aber es ist nicht eingetreten. Ist die Ausweitung, also die Nutzung dessen, was Kinder und Eltern an Einrich

tungen nutzen, dramatisch gestiegen? Nein, ist es nicht, es sind nach wie vor um die 92 Prozent von Eltern, die einen Kindertagesstättenplatz nutzen. Das war vor sechs Jahren so, das ist heute noch so. Insofern müssen wir uns doch die Frage stellen und das muss dann auch ehrlich beantwortet werden: Wo kommen diese Kosten her?

Herr Matschie, es sind nicht die Plätze, es sind nicht nur die Plätze, die da eine Rolle spielen. Wenn Sie sich hier vorn hinstellen und Zahlen vortragen aus dem Landesjugendhilfeausschuss, wo Sie nicht dabei waren, die Sie deswegen auch nur unvollständig wahrscheinlich aufgeschrieben bekommen haben, muss ich Ihnen schon sagen: Auch dicht bei der Wahrheit gelogen gehört ein Stückchen zu diesem Bereich, was nicht redlich ist. Wenn Sie hier die Zahlen vortragen,

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wir haben ja ein Protokoll der Sitzung.)

1.000 Plätze im Monat der höchsten Belegung, ist diese Zahl richtig. Genauso richtig ist aber diese Zahl, dass es im Monat September 10.000 Plätze mehr gibt, die finanziert werden, als tatsächlich genutzt werden. Genauso richtig ist die Zahl, die Sie eben hier falsch dargestellt haben, nicht 4.000 Plätze, sondern 5.000 Plätze werden im Jahresdurchschnitt zu viel vorgehalten. Ich sage ja ganz betont, diese Plätze, diese Überkapazität der Plätze ist es mit Sicherheit nicht allein.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Neh- men Sie mal einen Taschenrechner.)

(Unruhe bei der SPD)

Ich werde aber an Beispielen darauf eingehen, was sonst noch so alles an kostentreibenden Faktoren uns in den letzten Wochen und Monaten aufgefallen ist und wo wir in der Tat korrigieren müssen, weil es eben nicht zu verantworten ist, wenn wir jedes Jahr 10 Mio. € mehr in diesem Bereich ausgeben; 10 Mio. € mehr, die uns in anderen Bereichen auch dringend fehlen.

Wir haben bei den kostentreibenden Faktoren - das ist in den letzten Tagen sehr offensichtlich geworden und das ist auch im Landesjugendhilfeausschuss diskutiert worden, auch das haben Sie verschwiegen - auch die Frage von Kindern aus anderen Bundesländern, die in Thüringen betreut werden. Niemand kann exakt die Zahl sagen, wie viele Kinder aus anderen Bundesländern in Thüringen betreut werden.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Ist das Ihr letzter Rettungsanker?)

Im Landesjugendhilfeausschuss ist die Diskussion dahin gehend gelaufen, dass eine Zahl von 1.000 bis 3.000 Kinder vorstellbar wäre, dass der Landesjugendhilfeausschuss das Landesjugendamt gebeten und beauftragt hat, diese Zahlen genau zu erfragen, damit wir exakt damit argumentieren können. Aber ich will Ihnen verdeutlichen, was diese Zahl bedeutet: Wir bezahlen für jedes der Kinder an Personalkosten in den Kindertagesstätten als Land jährlich etwa 1.800 € Personalkostenzuschuss. Das schwankt ein bisschen, je nachdem, ob die Einrichtungen in freier Trägerschaft oder in Landesträgerschaft sind. Das schwankt ein bisschen danach, was wir an Sachkosten bezahlen. Diese 1.800 € werden von uns und nicht von anderen Bundesländern getragen, wenn Kinder aus anderen Bundesländern das vorbildliche und gute Kindertagesstättenbetreuungsangebot

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Fra- gen Sie sich eigentlich, woher das Geld in unserem Landeshaushalt kommt?)

in Thüringen nutzen. Diese Frage ist sehr erlaubt. Wenn wir uns hier etwas

(Glocke der Präsidentin)

leisten und sagen, wir wollen einen Rechtsanspruch ab zweieinhalb oder ab zwei Jahre haben, ob wir das insgesamt für sämtliche um uns liegenden Bundesländer mitfinanzieren müssen oder ob es denn nicht wenigstens gerecht ist, zu sagen, ihr beteiligt euch an diesen Kosten, ihr bezahlt diese Personalkosten mit. Je nachdem, ob diese Zahl von 1.000 oder 3.000 stimmt, macht das allein im Landeshaushalt eine jährliche Summe von 1,6 Mio. € bis zu fast 4,8 Mio. € aus.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Sind das rote oder schwarze Landesregierungen?)

Wissen Sie, das ist ein Punkt. Ich gehe noch auf ein paar weitere Punkte ein. Sie haben völlig Recht, die anderen Bundesländer können sich das nicht so leisten wie wir in Thüringen unseren Kindertagesstättenanspruch umsetzen.

(Zwischenruf Abg. Reimann, Die Links- partei.PDS: Die wollen das nicht!)

Nein, Sie können es sich nicht leisten, weil dabei auch Bundesländer sind, die erst einmal anfangen, ihre Kindertagesstättenplätze bedarfsgerecht auszubauen. Ich weiß, dass die Kollegen in Hessen und

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Bay- ern.)

(Unruhe bei der Linkspartei. PDS, SPD)

in Bayern erhebliche Probleme haben, aber auch in Sachsen-Anhalt. Auch aus Sachsen-Anhalt kommen die Kinder nach Thüringen, auch aus Sachsen, auch aus Niedersachsen. So erklärt sich vielleicht auch diese Diskrepanz zwischen den Zahlen, die Sie hier argumentiert haben, von belegten Plätzen und von Thüringer Kindern, die Einrichtungen besuchen.

Ich will Ihnen noch etwas sagen: Wir haben zwischenzeitlich - in den letzten 16 Jahren - knapp 70 Prozent der Einrichtungen in freie Trägerschaft abgegeben; 1991 waren das ganze 4 Prozent in Thüringen. Wir haben also beim Kindertagesstättengesetz, das in dieser Form entstanden ist, bewusst gesagt, wir möchten freie Träger unterstützen durch diesen zusätzlichen Sachkostenzuschuss - 20,45 € - für die freien Träger. Was ist aber inzwischen passiert? Inzwischen erleben wir flächendeckend, dass dieser zusätzliche Sachkostenzuschuss für die freien Träger zur Entlastung der Kommunalfinanzen dient, denn die Kommunen finanzieren in der Regel das Defizit, was in einer Kindertagesstätte noch besteht. Ich weiß es aus der Landeshauptstadt Erfurt sehr exakt, da werden diese 1,3 Mio. €, die den freien Trägern zufließen, am Jahresende in die Defizitfinanzierung hineingerechnet. Darüber kann man streiten, ob wir auf diesem indirekten Weg die Kommunen subventionieren oder ob wir die freien Träger stützen. In jedem Fall macht das in Zukunft für die freien Träger keinen Unterschied, weil es für die freien Träger keinen Unterschied mehr macht, ob sie diese 20,45 € von uns oder ob sie am Jahresende ihre Defizitfinanzierung von der Kommune bekommen. Insofern ist das hier eine Schattendiskussion, wenn wir skizzieren, den freien Trägern würde mit dem Entfallen dieser 20,45 € etwas fehlen.

Abgeordneter Panse, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, am Ende meiner Rede.

Wir haben als dritten Punkt, und auch das hat das Gesetz ja möglich gelassen, zunehmend die Inanspruchnahme von altersgemischten Gruppen. Wir haben darüber hinaus die Betreuung von Kindern unterhalb des Rechtsanspruchs, was in vielen Kommunen gemacht wird. Gera ist da ein leuchtendes Beispiel, die für sich sehr weit diesen Rechtsanspruch abgesenkt haben, auch in Jena, auch in Erfurt. Aber ich muss sagen, das ist dann auch kommunale Verantwortung, das zu finanzieren. Wenn sich eine Kommune eine soziale Leistung leisten möchte, damit

ein Signal setzen möchte, ist es doch nur gerecht, wenn diese Kommune auch bewusst sagt, diese Leistung, mit der ich werbe, muss ich finanzieren. Es ist nicht gerecht, dass diese Leistung insgesamt flächendeckend getragen wird, wir aber ein landesweit einheitliches Gesetz haben. Insofern muss man da schon kritisch hinschauen und diese Frage stellen.

Die Frage altersgemischte Gruppen, ich weiß, dass das ein sensibles Thema ist, weil es kleine Kindertagesstätten gibt, die nur dadurch in der Lage sind, überhaupt noch Gruppen zu bauen, ansonsten würden sie es nicht mehr schaffen. Aber genau in diesen altersgemischten Gruppen ist es doch sachgerecht, kindbezogen zu fördern, zu schauen, welchen individuellen Förderanspruch hat jedes Kind und genau dafür die Mittel und die Betreuungskapazitäten bereitzustellen.

Ich möchte einen vierten Punkt ansprechen, auch den hatte ich beim letzten Mal schon gesagt, die zusätzlichen Fachkräfte zur Betreuung behinderter Kinder. Es ist richtig und notwendig, dass Kinder in Regeleinrichtungen betreut werden, aber ich habe das letzte Mal schon gesagt, es führt bei einzelnen Trägern dazu, dass Kinder gleichmäßig über Gruppen, manchmal sogar über Einrichtungen verteilt werden, nur um diese halbe zusätzliche Personalstelle zu bekommen, wenn man zwei behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Gruppe hat. Wir sagen ganz deutlich in diesem Gesetz, wir wollen, dass eine Eingliederungsvereinbarung mit den Eltern abgeschlossen wird. Darüber wird das nämlich sachgerecht finanziert, wenn Kinder behindert sind oder wenn sie von Behinderung bedroht sind. Wir sagen darüber hinaus, dieses Geld, das wir zur Verfügung stellen, dient dazu, das Loch auszugleichen, wo Grenzfälle sind; Kinder, die zusätzlicher Frühförderung bedürfen, Kinder, die entwicklungsverzögert in die Einrichtungen kommen, die eine zusätzliche Förderung brauchen, also ein Stück weit von Behinderung bedroht sind, aber keine Eingliederungsvereinbarung haben. Genau dafür sind nämlich diese 50 € gedacht, wie sie im Gesetz stehen. Insofern ist auch das sachgerecht. Insofern brauchen sich die Eltern von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern keine Sorgen zu machen. Sie werden auch weiter zusätzliche Betreuung in den Kindertagesstätten erfahren.

(Zwischenruf Abg. Reimann, PDS: Das reicht nicht!)

Ich möchte einen fünften Punkt ansprechen - die Frage von kleinen Kindergartengruppen in ländlichen Gemeinden. Ich kenne diese Einrichtungen, die nur 12 Kinder haben in einer altersgemischten Gruppe, die heilfroh sind, dass sie diese 12 Kinder überhaupt noch zusammenbekommen. Man muss aber doch

die Frage stellen, ob es sachgerecht ist, Kinder einer Gruppe, wo nur 12 Kinder da sind, genauso vom Personalschlüssel zu fördern wie in anderen Regionen Gruppen mit 20 Kindern. Ich denke, das ist nicht sachgerecht. Man muss kindbezogen fördern. Wir wollen den ländlichen Gemeinden nicht vorschreiben, wie sie mit ihren Kindertagesstätten umgehen. Sie werden das eigenverantwortlich entscheiden, wie sie diese Kindertagesstätten finanzieren, wie wichtig ihnen der Erhalt dieser Kindertagesstätte am Ort auch ist, aber wir werden sagen, wir wollen so finanzieren, dass kindbezogen auch in diesen Gruppen gefördert werden kann. Das wird schon deutlich allein an der Spanne dessen, was wir für einen Kindertagesstättenplatz aufwenden. Die niedrigste Quote liegt bei 290 €, die höchste Quote für einen Kindertagesstättenplatz bei 600 €. Angesichts der fünf Punkte, die ich gerade angesprochen habe, müssen wir sehr genau hinschauen, wo diese enormen Mehrkosten herkommen. Sie haben in den letzten Tagen immer erlebt, dass die Träger sehr stark verunsichert sind. Ich sage ganz deutlich, die Träger brauchen nicht verunsichert zu sein. Das Gesetz sagt ganz klar, wo der Rechtsanspruch liegt, auf der kommunalen Seite, wo aber auch der Anspruch darauf liegt, die Defizitfinanzierung vorzunehmen - auch auf der kommunalen Seite. Wenn wir gleichzeitig in diesem Gesetz sagen, wir wollen die Elterngebühren festschreiben, zumindest für die nächsten zwei Jahre, dann ist das etwas, was Eltern beruhigt, was aber nicht dazu führt, dass in zwei Jahren Elterngebühren sprunghaft ansteigen werden, sondern was dazu führt, dass diese Diskussion auch in zwei Jahren auf kommunaler Ebene sehr sachgerecht geführt werden muss, so wie wir es vor fünf Jahren in der Diskussion erlebt haben. Wir haben im Übrigen bei den freien Trägern Gebührentabellen, die sich in Anlehnung an kommunale Gebührentabellen bewegen. Genauso ist es ja zu erklären, dass Sie in Thüringen auch für 0 € einen Tagesstättenplatz nutzen können durch die soziale Staffelung, nämlich dann, wenn die Eltern kein Einkommen haben, und dass sie aber auch in einzelnen Fällen 140 €, 150 € und mehr Euro als Elterngebühr, nämlich dann, wenn ein hohes Einkommen da ist, in der Kindertagesstätte bezahlen.

Ich habe sehr viel Verständnis für die Sorge von Eltern. Ich habe sehr viel Verständnis für die Sorge von Trägern, gerade im Verhältnis, wie das mit den Kommunen zu klären ist. Genau deswegen haben wir auch in der jetzigen überarbeiteten Fassung des Gesetzes eine Formulierung, die sicherstellt, dass die freien Träger sich darauf verlassen können, dass die Kommunen finanzieren müssen. Das ist richtig und insofern nehmen wir diesen Trägern an der Stelle auch ein Stückchen die Sorge. Ich würde mir wünschen, dass wir das den Eltern und den Trägern in Vorortgesprächen transportieren können. Aber das

muss gewollt sein. Wir alle haben in den letzten Wochen und Monaten Diskussionen erlebt, wo Träger uns eingeladen haben zu Gesprächen, wo diese Dialogbereitschaft da war und wir sehr sachlich auch darüber diskutiert haben. Das hat keine Jubelstürme ausgelöst. In fast jeder Diskussion ist mir gesagt worden, wir finden das aber trotzdem nicht toll. Aber es hat eine ganze Menge an Verständnis ausgelöst, wenn man nämlich diese Argumente vorträgt, warum dieses Gesetz sich so gestaltet.

Ich habe in den letzten Tagen, wenn man so Zeitung liest, erlebt, wer die Wortführer, die Speerspitzen der öffentlichen Auseinandersetzung sind. Da muss ich schon mal fragen, wo die politische Motivation ist, wenn der DGB sich mit falschen Zahlen, teilweise mit Lügen, teilweise mit Unterstellungen in der Öffentlichkeit zu Wort meldet. Gerade in den letzten Tagen haben wir diese Diskussionen mit diesen 15 Kindern pro Erzieherin erlebt. Sie haben das Gesetz nicht richtig gelesen. Es hat sich von dem ersten Entwurf, den es gab, zu dem zweiten Entwurf, der jetzt Kabinettsentwurf ist, natürlich an dieser Stelle etwas geändert, von 13 auf 15 Kinder, aber hinzugekommen ist die Vor- und Nachbereitungszeit, die nicht definiert war. Hinzugekommen ist der Leiterinnenanteil, der weder im alten Gesetz noch vorher in dem Gesetzentwurf definiert war. Wenn Sie das genau ausrechnen, kommen Sie hinterher bei 20 Kindern in der Kategorie zwischen drei und Schuleintritt auf eine Personalquote von 1,65. Das entspricht dem, was wir zurzeit als Gruppenfinanzierung haben. Insofern bitte ich auch die Kollegen vom DGB, von der GEW, die draußen durch das Land ziehen und Argumente streuen, Träger verunsichern, Erzieherinnen verunsichern: Schauen Sie sich das Gesetz richtig an und informieren Sie richtig, machen Sie aber keine Politik mit diesem Gesetz.

Herr Panse, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, auch am Ende meiner Rede.

Zur Arbeiterwohlfahrt hat Minister Zeh einige Sätze gesagt. Es ärgert mich schon, wenn ein SPD-naher Verband vom ersten Tag an in einer Art und Weise eine Kampagne entwickelt, die wir durchaus hier kritisch hinterfragen wollen. Die Arbeiterwohlfahrt hat - wohlgemerkt - eine Werbeagentur beauftragt, eine Kampagne zu entwickeln, dafür eine ganze Menge an Geld bezahlt in Weimar, eine Kampagne entwickelt, alle 130 Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in Thüringen genötigt, diese Kampagne mitzumachen

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Nur kein Neid, Herr Panse, die AWO kann selbständig denken.)

und stellt sich jetzt hin und sagt, haltet den Dieb. Die Arbeiterwohlfahrt ist inzwischen ein Sozialkonzern, wo eine ganze Menge an Geld und eine ganze Menge an Sorge natürlich um den eigenen Betrieb dahinter steht. So lange - und das habe ich das letzte Mal schon gesagt - wie aber die Arbeiterwohlfahrt für sich der Meinung ist, Hotelbeteiligungen an der Ostsee zu halten - die Arbeiterwohlfahrt Thüringen wohlgemerkt -, Hotelbeteiligung - Herr Ramelow hat vorhin einmal über Hotels, die wir finanzieren, geredet, aber die Thüringer Arbeiterwohlfahrt betreibt Hotels, das muss man sich mal vorstellen. Die Thüringer Arbeiterwohlfahrt gibt Geld für Werbekampagnen aus, um uns zu suggerieren, das ist die Sorge der Eltern. Wo sind wir denn da hingekommen? Das zeigt doch zutiefst, wes Geistes Kind einige Funktionäre der Arbeiterwohlfahrt ganz offensichtlich sind.

Frau Becker, Sie waren, glaube ich, in diesem Vorstand schon mal, insofern melden Sie sich sicherlich leicht erregt zu Wort; Sie sind es, glaube ich, nicht mehr.