Protocol of the Session on September 16, 2005

Frau Becker, Sie waren, glaube ich, in diesem Vorstand schon mal, insofern melden Sie sich sicherlich leicht erregt zu Wort; Sie sind es, glaube ich, nicht mehr.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Sie können mit den Kindergärtnerinnen re- den, die sind in keinem Vorstand.)

Wir reden mit allen Kindergärten. Wissen Sie, Frau Becker, im Gegensatz zu Ihnen habe ich auch keine Einladung ausgeschlagen zu dieser Diskussion. Wir müssen aber schon danach fragen, welche Motivation dahintersteckt. Ich sage das ganz offen auch bei der Landeselternvertretung. Die Landeselternvertretung war eine der ersten Gremien, mit denen wir diskutiert haben; es ist inzwischen fast ein halbes Jahr her. Frau Jung war damals, glaube ich, dabei, Herr Matschie war zumindest mit einem Grußwort kurz dabei. Sie sind vor einem halben Jahr informiert worden. Augenscheinlich ziehen die trotzdem noch durch das Land und verkünden Zahlen, die durch nichts belegbar sind. Nun kann man ja fragen, welche Motivation bei Frau Löbl (Vorstands- mitglied der SPD) vielleicht dahinterstecken könnte

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Wer ist das, in welchem Vorstand?)

- Vorstandsmitglied der Erfurter SPD, Frau Löbl, Landeselternverband, ja, schauen Sie nach -, und dann wird so langsam deutlich, was Sie hier eigentlich veranstalten, um was es Ihnen eigentlich geht.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Diese Diskussion können wir führen und wir diskutieren mit allen, aber ich habe drei Gesprächspartner aufgezählt, die sich in den letzten Wochen in der öffentlichen Diskussion in der Wahrnehmung in einer Art und Weise diskreditiert haben, dass es mir schwer fällt, mit denen Argumente auszutauschen. Das sage ich Ihnen ganz deutlich.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Links- partei.PDS: Das ist eine Unverschämt- heit!)

(Glocke der Präsidentin)

Sehr geehrte Damen und Herren, die Emotionen - Sie können sich gern noch zu Wort melden, ich habe ja versucht, Ihnen zuzuhören, Herr Matschie, ich gehe jetzt aber auf das Gesetz ein.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Fra- gen Sie doch die CDU-Landräte!)

Vielleicht haben Sie die Gelegenheit, Sie haben das vorhin gesagt, ich habe das sehr wohl gehört. Ich weiß, dass eine ganze Menge Verunsicherung bei unseren eigenen kommunalen Vertretern ist. Genau deswegen diskutieren wir ja über das Gesetz. Genau deswegen wollen wir dieses Gesetz in den Ausschüssen beraten. Genau deswegen diskutieren wir seit Wochen und genau deswegen hat es erhebliche Verbesserungen bei dem Kabinettsentwurf gegeben, der Ihnen jetzt vorliegt. Es ist völlig falsch, was die SPD behauptet, was Arbeiterwohlfahrt behauptet, was andere behaupten, es hätte keine Veränderungen gegeben. Das können nur Leute behaupten, die bei dieser Anhörung nicht dabei waren. Frau Kollegin Thierbach war bei dieser Anhörung. Das ist nachzulesen in Pressemitteilungen von Kollegen Ihrer Fraktion, ist nachzulesen in Presseerklärungen der Arbeiterwohlfahrt und auch die Liga hat dieses verkündet. Es ist falsch, ich werde Ihnen an den Punkten gern auch erläutern, was sich im Verlauf der ersten Beratung bis jetzt verändert hat.

Wir haben Anregungen aufgegriffen, die sich insbesondere mit der durchschaubaren Förderung beschäftigen, also die Frage, was in Rechtsverordnungen zu klären ist, was in Rechtsverordnungen auch festgeschrieben wird.

(Unruhe bei der SPD)

Wir haben aufgenommen, das stand ja schon im Gesetzentwurf, die Frage der Finanzierung betrieblicher Kindertagesstätten, aber auch die Rolle von freien Trägern gegenüber kommunalen Einrichtungen. Wir haben die Wahlfreiheit über Kreisgrenzen in diesem Gesetz schon vorher drin gehabt, aber wir haben konkret darüber hinaus den Personal

schlüssel verändert. Das ist zwischen dem ersten Entwurf und dem zweiten Entwurf geschehen. Es ist so, dass jetzt auf Kinder unterhalb des Rechtsanspruchs auf sieben Kinder eine Erzieherin kommt. Das entspricht dem, was wir bis jetzt hatten. Bis jetzt hatten wir sogar acht auf eine, allerdings unterhalb von zweieinhalb Jahren.

(Zwischenruf Abg. Jung, Die Linkspar- tei.PDS: Das stimmt doch gar nicht.)

Lesen Sie es bitte im Gesetz nach. Frau Jung, ich werde gleich kommen und gebe Ihnen das Gesetz und dann können wir es gemeinsam nachlesen.

(Unruhe bei der SPD)

Vielleicht bekommen wir es dann miteinander raus.

Wir haben darüber hinaus auch definiert, welcher Betreuungsschlüssel für Kinder zwischen zwei und drei Jahren zu greifen hat. Das werden exakt bei zehn Kindern, die betreut werden, dann ein Verhältnis, nein, bei 14 Kindern, die betreut werden, ein Verhältnis von 1,687 Erzieherinnen sein, bei 14 Kindern, wenn man es genau ausrechnet. Insofern erkenne ich diese Verschlechterung nicht, im Gegenteil, es ist eine Verbesserung zu diesem Entwurf, den wir hatten. Wir haben die Fachberatung festgeschrieben. Das finden wir jetzt im Gesetzentwurf. Auch das hat sich geändert und verbessert. Wir haben uns die individuelle Berechnung der Kinder pro Gruppe sehr gut überlegt, weil wir eben individuell in altersgemischten Gruppen auch finanzieren wollen. Wir haben eine Unterrichtungsklausel eingefügt oder erleben, dass die eingefügt wurde, mit einer Beobachtungs- und Anpassungsklausel, was ganz Wichtiges, wo wir jährlich, wir als Landtagsabgeordnete, uns berichten lassen können, wie die Zahlen sich entwickelt haben, und dann auch reagieren können. Das werden wir tun. Wir haben diese Formulierung - und das löste ja so heftige Kritik in den letzten Tagen aus -, diese bedarfsgerechten Öffnungszeiten reingeschrieben. Was heißt denn aber „bedarfsgerecht“? „Bedarfsgerecht“ steht im Gesetz drin, dem Lebensrhythmus der Kinder angepasst und den Arbeitszeiten der Eltern. Wir geben nicht vor, wie es im alten Gesetz drin stand, die klare Personalbemessung. Da stand drin, dass die Personalbemessung - also die 1,6 VBE pro Gruppe - bei einer zehnstündigen Betreuungszeit gilt. Das steht diesmal gar nicht drin. Insofern ist es doch eine Verbesserung, wenn wir die Betreuungszeit offen lassen, aber schreiben, dass es sich an den Elternbedürfnissen, nämlich an der Arbeitszeit, orientiert, und eben nicht festschreiben, dass es nur diese Personalförderung bei zehn Stunden gibt, die diese Einrichtung geöffnet hat.

Wir haben eine Übergangsregelung für die behinderten Kinder. Das war mir sehr wichtig, dass da keine Kinder letztendlich ihre Bezugsperson verlieren und einbüßen. Ich finde es richtig und gut, dass diese Übergangsregelung jetzt formuliert wurde, so dass für die behinderten Kinder, die jetzt in den Einrichtungen sind, sich überhaupt nichts ändern wird. Und zukünftig wird sehr genau gefragt, nach einer Eingliederungsvereinbarung, die vorgenommen wird oder - wie ich es vorhin beschrieben habe - mit dieser zusätzlichen 50-Euro-Förderung. Wir haben Stichtagsregelungen eingefügt, die diesen Anmelderhythmus ermöglichen, um auch die Wahlmöglichkeit der Eltern zu gewährleisten, wo, in welchem Kreis sie ihr Kind betreuen lassen. Und wir haben definiert, dass bis zum 30.06.2006 die Übergangsregelung gilt, wo im Wesentlichen so weiter finanziert wird, wie es in der Vergangenheit war. Das alles sind doch objektive Verbesserungen, das muss man an dieser Stelle wenigstens zur Kenntnis nehmen und sich nicht hinstellen und sagen, es hat sich an diesem Gesetz nichts geändert.

Lassen Sie mich auf einen Punkt eingehen, den ich vorhin genannt habe, mit dem Problem zum Landeserziehungsgeld. Wissen Sie, Herr Matschie, Herr Ramelow auch, es ist schon ein Problem, wenn man sich hier hinstellt und erklärt, wie das mit dem Landeserziehungsgeld sein könnte. Ausgerechnet am gestrigen Tag ist uns eine Pressemitteilung auf den Tisch geflattert, die darüber berichtet, was im Sozialausschuss in Mecklenburg-Vorpommern gerade geschehen ist. Da haben SPD und PDS gemeinsam das Landeserziehungsgeld, die Reste des Landeserziehungsgeldes, gegen die Stimmen der CDU gestrichen. Sich dann hier hinzustellen und uns zu erklären, wie wir mit dem Landeserziehungsgeld umgehen, das ist pharisäerhaft, in aller Freundschaft. Da kann man doch wenigstens - Herr Ramelow, Sie sind Bundeswahlkampfleiter - die Zeit mal nutzen,

(Unruhe bei der CDU)

um bei den Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern nachzufragen, wie die denn eigentlich mit solchen Themen umgehen. Dann hätte man sich vieles von dem ersparen können, was Sie hier gerade vorgetragen haben. Und nochmals, Herr Matschie, Sie haben uns in den letzten paar Tagen gesagt, Sie empfanden das Landeserziehungsgeld als etwas, was man ja durchaus adäquat zu dem Kindertagesbetreuungsplatz auch zahlen sollte und könnte. Das haben Sie gesagt und Sie hätten sich gewünscht, dass es auch weiter gezahlt würde und der Betreuungsplatz trotzdem da ist. Es ist in den letzten Tagen nachzulesen. Ich habe mal nachgelesen, was in der Begründung des Gesetzes stand, als das 1993 hier im Thüringer Landtag beschlossen wurde. Da stand ganz klar drin, dass das Lan

deserziehungsgeld eine Brücke zwischen Bundeserziehungsgeld und zwischen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz darstellen soll. Da stand drin, da zitiere ich jetzt: „Durch die wirtschaftliche Unterstützung erfahren Eltern, die in den ersten entscheidenden Lebensjahren ihr Kind selbst betreuen und erziehen, zugleich auch eine gesellschaftliche Würdigung und Anerkennung ihrer Erziehungsleistung. Erforderlich ist das Landeserziehungsgeld bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats eines Kindes, damit der Anschluss an die Kinderbetreuung gesichert ist.“ Das war die Begründung für das Landeserziehungsgeld. Genau deswegen wollen wir das Landeserziehungsgeld nicht additiv zu einem geförderten Betreuungsplatz haben, sondern es ist etwas für diejenigen, die bewusst sagen, wir möchten unser Kind selber betreuen. Ich habe es vorhin gesagt, Sie haben so ein Stückchen diese Loslösung der Bemessungsgrenzen ja selbst mit zu verantworten. Sie können sich jetzt aber nicht hinstellen und sagen, wir wollen eine Doppelförderung an dieser Stelle. Ich glaube, das ist angesichts der Haushaltslage nicht möglich, auch wenn ich mir das sehr wünschen würde. Nun kann man darüber streiten, ob dieses Landeserziehungsgeld alle Eltern bekommen sollen oder nur sozial Bedürftige. Sie haben gesagt, die sozial Bedürftigen müssten stärker unterstützt werden. Da sage ich Ihnen, bitte, nur zu. Das hätte die SPD auf Bundesebene über viele Jahre durchsetzen können, dann hätte man nämlich bei dem Geld, das man an sozialer Hilfeleistung zum Lebensunterhalt für Kinder gewährt, hingehen und sagen können, wir wollen für Kinder eine höhere Bemessungsquote. Das hat die SPD auf Bundesebene nicht getan. Wir können doch aber jetzt nicht über das Landeserziehungsgeld eine soziale Benachteiligung ausgleichen, die objektiv besteht. Das ist nicht Sinn und Zweck des Landeserziehungsgeldes, sondern genau deswegen ist es auch nicht sachgerecht, dies an dieser Stelle einzufordern. Ich möchte Ihnen - weil es ja immer diesen Streit gibt, was wollen wir den Eltern vorschreiben - nur ein Zitat vortragen. Dann frage ich Sie vielleicht, ob Sie sich vorstellen können, von wem es ist. Ich zitiere: „Politik hat den Menschen nicht vorzuschreiben, wie sie leben sollen, sondern dafür zu sorgen, dass sie so leben können, wie sie es wollen.“

(Zwischenruf Abg. Lieberknecht, CDU: Renate Schmidt.)

Renate Schmidt war es bei der Vorstellung der lokalen Bündnisse, als sie das Jenaer lokale Bündnis gelobt hat; das ist einen Monat her. Das steht im krassen Widerspruch zu dem, was Sie uns hier gerade vorgetragen haben, auch im krassen Widerspruch zu dem, was Klaus Zeh von der Leiterin der Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt vorgetra

gen hat. Wir wollen Eltern nicht bevormunden, wir wollen Eltern nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben. Wir wollen ihnen eine Wahlfreiheit lassen. Und genau das ist Sinn und Zweck in diesem Gesetz.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das ist einfach Unfug.)

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: So ein Schwachsinn.)

Frau Renate Schmidt, die ja sonst nicht immer nur richtige Sachen sagt, hat an dieser Stelle aber doch noch etwas Richtiges gesagt. Auch das trage ich Ihnen gerne mal vor, damit wir es gehört haben. Frau Schmidt sagte an gleicher Stelle, ich zitiere: „Betreuung allein reicht aber nicht aus. Kinder brauchen Zeit mit ihren Eltern. Eltern wollen Zeit für ihre Kinder.“ Ein ganz wichtiges Argument. Und genau deswegen darf man den Eltern, die auch sagen, wir wollen uns zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr den ganzen Tag für unsere Kinder Zeit nehmen,

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Völlig korrekt.)

nicht sagen, und ihr erfahrt keine Förderung des Landes.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Genau das geschieht in der jetzigen Situation mit Ihrer Art und Weise der Bemessungsquoten des Landeserziehungsgeldes nicht.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie schränken das Wahlrecht ein.)

Nein, wir schränken das Wahlrecht überhaupt nicht ein, weil genau diese Eltern die Wahl auch haben und sie erfahren eine Goutierung ihrer Erziehungsleistung, die sie zu Hause vornehmen. Wissen Sie, es ist sicherlich hier nicht möglich, alle Fakten dieses Gesetzes zu besprechen. Wir werden dazu die Beratungen in den Ausschüssen haben, wir werden hoffentlich auch zahlreiche Fragen dort in den Ausschussberatungen noch klären können.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie sind so weit weg von der Lebenswirklich- keit, Herr Panse.)

Ich glaube, dass ich dichter an der Lebenswirklichkeit dran bin als Sie, weil ich sehr oft in Einrichtungen unterwegs bin,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Nein, das stimmt nicht!)

weil ich sehr oft mit Eltern, mit Leiterinnen von Einrichtungen, mit Leuten, die sich mit diesem Thema beschäftigen, rede, weil ich mich hier nicht hinstelle und eine halbe Stunde eine polemische Rede über die Grundzüge der Politik halte, ohne auf dieses Familienfördergesetz einzugehen, Herr Matschie. Genau das ist der Unterschied zwischen uns beiden.

(Unruhe bei der SPD)

Wir werden diesen Gesetzentwurf - und darum bitte ich namens der CDU-Fraktion - in den zugehörigen Fachausschüssen intensiv diskutieren. Ich bitte darum, dass wir ihn federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überweisen, an den Bildungsausschuss, an den Innenausschuss, an den Gleichstellungsausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss.

Aber damit Sie mir das nicht in fünf Minuten vorwerfen, ich werde auch ein paar Sätze zum Antrag der SPD-Fraktion sagen. Das haben Sie auch nicht getan an dieser Stelle, aber vielleicht sagt es einer Ihrer Folgeredner.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Wir ha- ben noch ein paar Redner, wir sind noch nicht durch.)

Dieser SPD-Antrag, der uns in ähnlicher Form schon mal vor einigen Wochen vor der Sommerpause vorlag, ist populistisch. Er fordert etwas, was wir Ihnen damals schon erklärt haben, dass er nicht realistisch umsetzbar ist. Dieser Antrag knüpft an etwas an, was eine Unterstellung ist. Sie unterstellen uns einen Paradigmenwechsel - in dieser Woche haben wir das schon einmal im Stadtrat in Erfurt diskutiert, Frau Kollegin Pelke -, der mitnichten so da ist, und Sie fordern in vielen Punkten etwas ein, was geschieht.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Dazu stehen wir auch.)

Ich sage Ihnen, wir werden als CDU-Fraktion diesen Antrag aus einem einzigen Grund nicht mittragen können, weil dieser Antrag dazu dient, eine populistische Forderung aufzumachen, die angesichts dessen, was ich Ihnen gerade dargestellt habe, nicht realistisch ist. Ich habe die Kostenentwicklung der letzten paar Jahre vorgetragen; sich angesichts dessen hinzustellen und zu sagen, wir wollen die Kosten auf dem Stand halten, es darf nirgendwo eine Mehrbelastung geben, wir wollen das weiter ausgeben, das negiert das, was ich vorhin an Kostensteigerungsgründen aufgezählt habe. Genau aus diesem Grund werden wir diesen Antrag nicht mittragen. Die anderen Punkte, die Sie in diesem Antrag aufzählen, sind weitestgehend genau das, was sich in

dem Familienfördergesetz auch wiederfindet.

Ich habe eben gerade beschrieben, wie das mit der Situation von behinderten Kindern ist. Ich habe eben gerade beschrieben, wie das mit bedarfsgerechten Angeboten im ländlichen Raum ist. Ich habe im Übrigen noch nichts dazu gesagt, dass genau die Mitbestimmungsrechte der Eltern sich im Gesetz finden. Das war vorher nicht in dieser Form verankert. Auch das kommt mir in der Diskussion der letzten Wochen zu kurz. Wir haben Anregungen der Enquetekommission aufgegriffen. Sie wissen, dass die zusätzliche Qualifikation zunächst über den Bachelorabschluss an der Fachhochschule in Erfurt beginnen soll. Wir können uns vorstellen, dass das ausgeweitet wird, aber dazu muss man beginnen. Das haben wir getan und deswegen auch Anregungen der Enquetekommission 3/3 aufgenommen. Wir führen diesen umfassenden Dialog. Ich habe vorhin gesagt, die Kollegen sind alle in den Kreisen bei den Trägern unterwegs und diskutieren mit den Leuten. Also insofern ist vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, bereits erledigt. Den ersten Punkt tragen wir nicht mit. Genau deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen. Wir werden den Dialog, wie Sie ihn beschrieben haben, im Ausschuss, aber auch außerhalb des Ausschusses in den nächsten Wochen intensiv fortsetzen. Wir wollen Eltern informieren, wir wollen Träger informieren, wir wollen ihnen diese Sorge nehmen und wir wollen im konstruktiven Dialog mit den Trägern und den Eltern und den Kommunen