Es kommt auf den Armutsbegriff an, den man verwendet. Ich bin der Überzeugung, dass der Armutsbegriff, der von Ihnen verwendet wird, falsch ist.
Der Armutsbegriff, der vielfach verwendet wird, nämlich der, wenn Sozialhilfe gewählt wird, sei dieses Armut, trifft für uns nicht zu. Der Armutsbegriff liegt sicher deutlich niedriger. Er lässt sich nicht mathematisch formulieren.
Nein, das geht jetzt nicht mehr. Frau Leukefeld hat die beiden Anfragen aus dem Hause übernommen. Es könnte jetzt nur noch die Fragestellerin fragen.
Das ist angekommen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Huster, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1186.
Am 2. September 2005 entluden sich über Thüringen heftige Gewitter. Durch Blitzeinschläge wurde der Bahnverkehr für Stunden lahm gelegt. Die Folge, Tausende Pendler hingen fest und kamen zu spät. Von einem Schienenersatzverkehr war nur wenig bis gar nichts zu spüren.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die stundenlangen Verspätungen im Thüringer Schienenpersonennahverkehr nach den Blitzeinschlägen und welche Überlegungen gibt es, solche Situationen zukünftig kundenfreundlicher zu lösen?
4. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, wie eine optimale Betreuung der Reisenden bei solchen Anlässen aussehen könnte und wie beurteilt sie den Ist-Stand?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster wie folgt:
Zu Frage 1: Als Folge mehrerer Blitzeinschläge kam es im Bereich des elektronischen Stellwerks in Erfurt zu mehreren Störungen an den Gleisfreimeldeanlagen, Bahnübergängen, Signalanlagen sowie an Informationsanlagen. Zugausfälle und Verspätungen rund um Erfurt waren die Folge.
Im Falle einer Störung kommen die zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen erarbeiteten Notfallkonzepte zum Einsatz. Die spezielle Abstimmung erfolgt zwischen der Notfallleitstelle der Deutschen Bahn Netz AG und den Leitstellen der Verkehrsunternehmen. Im konkreten Fall konnte der Zugverkehr auf der Magistrale Eisenach-Erfurt-Leipzig ab 7.45 Uhr wieder schrittweise aufgenommen werden. Der Abwicklung der Fernverkehrszüge wurde Vorrang eingeräumt und gleichzeitig wurden sie für die Fahrgäste des Nahverkehrs freigegeben. Bis zur Störungsbeseitigung wurden Schienenersatzverkehre eingerichtet sowie in dringenden Fällen, z.B. an Fluggäste, Taxigutscheine vergeben.
Fälle höherer Gewalt treten immer wieder auf und können nicht ausgeschlossen werden. Es ist das vorrangige Ziel der Verkehrsunternehmen, die Auswirkungen solcher Naturereignisse für ihre Kunden auf das unvermeidliche Maß zu begrenzen.
Zu Frage 2: Ja, es gibt Notfallpläne für plötzlich eintretende Störungen des Bahnbetriebes etwa bei Unwettern. Diese umfassen auch die Einrichtungen von notwendigen Ersatzverkehren.
Zu Frage 4: In Störungsfällen sind die Reisenden umgehend und präzise über Art und Dauer der Störung sowie über Alternativen zur Fortsetzung der Reise zu informieren. Zudem ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Fahrpersonal, dem Bahnhofsmanagement, den Notfallleitstellen der Infrastrukturunternehmen, den Leitstellen der Verkehrsunternehmen sowie der für den Notfall vertraglich gebundenen Busunternehmen sicherzustellen. Der Freistaat Thüringen hat im Rahmen des Abschlusses der Verkehrsverträge die Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichtet, im Störungsfall für eine unverzügliche Information der Reisenden zu sorgen, Maßnahmen zur Errichtung eines Busnotverkehrs einzuleiten sowie die entsprechenden internen Regelungen sowie Vereinbarungen mit den notwendigen Partnern vorzunehmen. Nach Auffassung der Landesregierung ist damit für Notfälle ausreichend Vorsorge getroffen. Da Fälle höherer Gewalt für alle Beteiligten eine besondere Extremsituation darstellen, sind vor allem Besonnenheit und präzise Entscheidungen notwendig, die nicht zu Lasten der Sicherheit der Reisenden gehen dürfen. Dies war offenkundig gewährleistet. Inwieweit betrieblich weiter Vorsorge getroffen werden muss, bleibt originäre Angelegenheit der Unternehmen.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten von der Krone, CDU-Fraktion, Drucksache 4/1190.
Vorgehensweise linksextremistischer Demonstranten gegen die Polizei anlässlich des NPD-Aufmarsches in der Erfurter Innenstadt am 25. Juni 2005
Im Rahmen der genannten Veranstaltung stellte sich heraus, dass gerade Linksextreme in nicht geringem Maße massiv gegen Polizeibeamte vorgingen.
2. Gab es aufgrund dieses Vorgehens Personen- oder Sachschäden auf Seiten der Polizei und wie werden diese gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt?
3. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhalten der Polizeibeamten vor bzw. im Zusammenhang mit den skizzierten Aktivitäten der Linksextremen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten von der Krone beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das linksextreme autonome Spektrum hatte schon Wochen zuvor u.a. über die Medien und die einschlägigen Internetseiten zu Gegenaktionen anlässlich des NPD-Aufmarsches in Erfurt am 25. Juni 2005 aufgerufen und mobilisiert. Über konkrete Vorhaben oder beabsichtigte Aktivitäten war im Vorfeld der Veranstaltung jedoch nichts bekannt. Am 25. Juni 2005 kam es zu verschiedenen, über die angemeldeten Gegenveranstaltungen demokratischer Kräfte hinausgehende Aktionen, an denen sich auch dem linksextremen Spektrum zugeordnete Personen beteiligten, so u.a. bei der Blockadeaktion an der Löberstraße und an der Besetzung des für die NPD-Kundgebung abgesperrten Bereichs am Domplatz. Im Hinblick auf die Bege
hung strafbarer Handlungen, Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen Auflagen durch Teilnehmer der Gegendemonstration verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hahnemann in der Drucksache 4/1025 vom gestrigen Tag.
Zu Frage 3: Durch die Polizeiführung wurden umfangreiche Einsatzvorbereitungen getroffen und ein Einsatzkonzept erstellt, welches den friedlichen Verlauf aller Veranstaltungen zum Ziel hatte. Dabei wurden die bisher bewährten Einsatzgrundsätze unter Berücksichtigung der Erfahrungen vorangegangener Polizeieinsätze angewandt. Die Polizeibeamten wurden anhand der Leitlinien des Polizeiführers gründlich eingewiesen. Ihr Handeln war bestimmt durch professionelles Konfliktmanagement mit dem Ziel der Deeskalation und konsequentes Einschreiten gegenüber gewaltbereiten und nicht kooperativen Störern. Dem Konzept der Deeskalation den Vorrang vor der Anwendung von repressiven Maßnahmen zu geben, wurde von Beginn an umgesetzt.
Frage 4: Die eingesetzten Beamten handelten in allen Situationen besonnen. Durch dieses Auftreten konnten Ausschreitungen weitgehend verhindert werden.
Danke. Wir kommen damit zur nächsten Frage der Frau Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1191. Bitte, Frau Abgeordnete.
Presseinformationen zufolge lägen Untersuchungsergebnisse vom Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz vor, wonach Babybrei, hergestellt von der Herforder Firma „Humana“, Anteile von gentechnisch verändertem Soja enthalte. Bei den entsprechenden Proben sei der zugelassene Grenzwert von 0,9 Prozent überschritten worden. Demzufolge hätten die Packungen gekennzeichnet werden müssen, was offensichtlich nicht der Fall war. Demgegenüber dementierte die Firma „Humana“ die Thüringer Untersuchungsergeb
nisse. Die in Nordrhein-Westfalen zuständigen Veterinärbehörden hatten keine Grenzwertüberschreitungen bei Genveränderungen in Rückstellproben ermittelt. Es gab sogar Aussagen, wonach der Babybrei überhaupt kein Sojaöl enthalte.
1. Bei wie vielen Stichproben sind bei den Thüringer Untersuchungen überhöhte und damit kennzeichnungspflichtige Anteile an gentechnisch verändertem Sojaöl ermittelt worden?
3. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass die Untersuchungen in Thüringen und in NordrheinWestfalen zu völlig verschiedenen Ergebnissen geführt haben?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den aktuell vorliegenden gesamten Ermittlungsergebnissen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: