genau -, jetzt sind es nur noch 28, weil die 3 zusätzlichen Stunden, die sonst immer gegeben wurden, nicht mehr finanziert werden.
Der im Stundenplan gesetzlich ausgewiesene Stundenumfang wird in jedem Fall garantiert. Es kann nicht in jedem Fall Stundenumfang, der zusätzlich erteilt worden ist, dauerhaft unterrichtet werden.
Danke. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Zur Geschäftsordnung, Abgeordnete Groß.
Damit kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/971 in zweiter Beratung. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.
Hat jeder Abgeordnete seine Stimmkarte abgegeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung.
Ich möchte das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben. Es wurden 77 Stimmen abgegeben, Jastimmen 34, Neinstimmen 43, damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt worden (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1188 - ERSTE BERATUNG
Frau Vizepräsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, bei der Erarbeitung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes zu Beginn der 90er-Jahre ist davon ausgegangen worden, dass die Konzentration aller erstinstanzlichen Verfahren in so genannten Knappschaftssachen bei einem einzigen Sozialgericht sowohl im Interesse der Rechtspflege als auch bei der Recht suchenden Bevölkerung liege. Diese Einschätzung war richtig, aber aufgrund der verhältnismäßig geringer gewordenen Zahl knappschaftlich Versicherter im Ostthüringer Raum - die Konzentration erfolgte nach Altenburg - haben sich die Dinge um einiges geändert. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre in der gerichtlichen Praxis - und die Anregung kommt aus der gerichtlichen Praxis - bringt diese Konzentration inzwischen mehr Nachteile als Vorteile mit sich. Die Eingangszahlen befinden sich in diesen Sachen auf einem relativ niedrigen Niveau, sie verteilen sich auch relativ gleichmäßig auf alle vier Thüringer Bezirke der Sozialgerichte und das bedeutet dann, dass für einen großen Teil der Recht Suchenden eine Anreise stets ganz nach Osten - nach Altenburg - erforderlich ist. Das können etliche der Kläger nicht mehr leisten und damit wird es immer schwieriger für diese Kläger, vom Grundsatz des rechtlichen Gehörs auch wirklich Gebrauch machen zu können.
Für die Qualität der Rechtsprechung bietet die Zuständigkeitskonzentration aber auch deswegen keine Vorteile mehr, weil die Verfahren und die Gegenstände der Knappschaftsversicherung nach diversen Rechtsänderungen gegenüber anderen normalen sozusagen sozialversicherungsrechtlichen Sachen keine solche Besonderheiten mehr aufweisen, dass eine fachliche Spezialisierung unbedingt erforderlich ist. Im Gegenteil, wie weit es gegangen ist, zeigt, ab 1. Oktober 2005 wird die Knappschaft ihre Eigenständigkeit durch Zusammenlegung mit anderen Sozialversicherungsträgern verlieren.
Es gibt ein weiteres Problem. Wir finden inzwischen bei Änderung der Wirtschaftslandschaft kaum eine
hinreichende Zahl ehrenamtlicher Richter aus dem Bergbau. Damit können wir also auch den besonderen Sachverstand der ehrenamtlichen Richter gar nicht mehr konzentrieren, geschweige denn in der Weise aufrechterhalten. Daher die Bitte an das hohe Haus - zusätzliche Kosten entstehen durch die ganze Geschichte ohnehin nicht -, dem Gesetz nach entsprechender parlamentarischer Behandlung zuzustimmen. Danke sehr.
Herzlichen Dank. Es liegen mir keine Wortmeldungen zur Aussprache vor. Frau Abgeordnete Groß, Sie hatten sich gemeldet.
Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.
Herzlichen Dank. Weitere Ausschussüberweisungen wurden nicht beantragt. Dann komme ich zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das einstimmig so beschlossen und wir brauchen auch die Federführung nicht festzulegen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf
Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1025, vorgetragen durch Abgeordnete Berninger. Bitte schön.
In der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Bundestagsdrucksache 15/5944, wird eine Übersicht zu rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Straftaten in den Bundesländern für den Monat Juni gegeben. Die Gesamtzahl beträgt 745 Straftaten. Aus Thüringen wurden keine Straftaten gemeldet. Demgegenüber verzeichnete die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 418 in Drucksache 4/1114 einen Anstieg der entsprechenden Straf
taten im II. Quartal gegenüber den Vormonaten (vgl. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfra- ge Nr. 326 in der Drucksache 4/967). Aus einer vorläufigen Antwort der Bundesregierung an die Bundestagsabgeordnete Pau geht hervor, dass für den Monat Juli keine Straftaten aus Thüringen vorlagen.
1. Hat die Landesregierung keine rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Straftaten für die Erstellung der oben genannten bundesweiten Übersichten für die Monate Juni und Juli gemeldet oder liegen andere Gründe für das Fehlen der Zahlen vor und wenn ja, welche?
2. Wie hoch lag die Zahl der rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Straftaten in Thüringen in den Monaten Juni und Juli?
4. Wie bewertet die Landesregierung mit Blick auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 418 in der Drucksache 4/1114 den zu verzeichnenden Anstieg der rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Straftaten in Thüringen im II. Quartal?
Ich bedanke mich jetzt ganz herzlich für die Mündliche Anfrage. Aber Sie haben die verkehrte Anfrage vorgetragen. Ich hatte aufgerufen die Anfrage in Drucksache 4/1025. Sie haben vorgetragen die Drucksache 4/1179. Ich würde Sie jetzt herzlich bitten, die Drucksache 4/1025 vorzutragen, damit der Minister dann antworten kann.
Am 25. Juni 2005 fand in Erfurt eine Demonstration der rechtsextremen NPD statt. Dagegen organisierten verschiedene Veranstalter Gegenaktivitäten. Im Laufe der Versammlungen kam es zu polizeilichen Maßnahmen gegen Teilnehmer.
zei bzw. Ordnungsbehörden bei Teilnehmern der rechtsextremen Versammlung fest und wie wurden diese geahndet?
2. Welche strafbaren Handlungen, Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen Auflagen stellten Polizei bzw. Ordnungsbehörden bei Teilnehmern der Gegenaktivitäten fest und wie wurden diese geahndet?
4. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden gegen Personen wegen strafbarer Handlungen, Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen Auflagen bei früheren Veranstaltungen durchgeführt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Einleitend möchte ich darauf verweisen, dass die in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Zahlen aufgrund weiterer Ermittlungen nach dem 25. Juni 2005 von denen früherer Berichterstattungen abweichen können. Da die Ermittlungen bisher nicht abgeschlossen sind, können weitere Veränderungen nicht ausgeschlossen werden.
Zu Frage 1: Es wurden folgende Verstöße bei Teilnehmern der rechtsextremistischen Versammlungen festgestellt: eine Beleidigung, zwei Verstöße gegen § 86 a Strafgesetzbuch - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Gegen die Tatverdächtigen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Vorkontrolle wurden durch präventive Maßnahmen in 34 Fällen Verstöße gegen Auflagen verhindert. Diese betrafen insbesondere das Tragen von Uniformteilen und Springerstiefeln sowie das Mitführen von Gegenständen, u.a. Flaschen, Dosen, vier Landesdienstflaggen und eine Reichskriegsflagge, die sichergestellt wurde. Darüber hinaus wurde die Länge von Fahnenstangen und von Seitentransparenten beanstandet.
Zu Frage 2: Es wurden folgende Verstöße von Teilnehmern der Gegenaktivitäten festgestellt: Fünf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz - es handelt sich u.a. um das Führen von Schutzbewaffnungen, das Mitführen von verbotenen Gegenständen und Verstöße gegen das Vermummungsverbot; sechs
Beleidigungen, siebenmal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, eine Sachbeschädigung, ein Verstoß gegen § 86 a Strafgesetzbuch, fünf gefährliche Körperverletzungen, einmal Erregen öffentlichen Ärgernisses, Beleidigung. Gegen die Tatverdächtigen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus wurden elf Verstöße im Sinne des § 113 Ordnungswidrigkeitsgesetz - unerlaubte Ansammlung - festgestellt. Von diesen wurden dem Ordnungsamt Erfurt acht Ordnungswidrigkeitsanzeigen zur abschließenden Bearbeitung übergeben. Drei Ordnungswidrigkeitsanzeigen stehen im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren und werden deshalb der Staatsanwaltschaft übergeben.
Zu Frage 3: Dritte, das heißt, Personen, die sich weder an der rechtsextremistischen Versammlung noch an den Gegenaktivitäten beteiligt haben, waren von polizeilichen Maßnahmen des Veranstaltungsschutzes - Einschränkung der Freizügigkeit im Bereich Verkehr und Bewegung - betroffen.
Zu Frage 4: Bei Veranstaltungen mit Versammlungsanmeldungen zweier rivalisierender Seiten werden durch die Polizei in der Regel gleichartige Rechtsverstöße wie am 25. Juni festgestellt. Die Maßnahmen der Polizei zur Verhinderung, Unterbindung und Ahndung der Rechtsverletzungen richten sich wie auch am 25. Juni 2005 nach den einschlägigen Rechtsvorschriften.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Panse, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/1046 - berichtigte Fassung.