Gibt es hier den Wunsch zur Begründung? Das ist auch nicht der Fall. Auch hier gibt es eine Übereinkunft, diesen Beratungsgegenstand ohne Aussprache in einem oder in mehreren Ausschüssen zu beraten. Diese Beratungen sollen dann öffentlich sein. Ich frage jetzt, weil mir das noch nicht vorliegt, in welchem Ausschuss oder in welchen Ausschüssen diese Beratung erfolgen soll. Herr Abgeordneter Höhn.
Ausschließlich in diesem. Dann werden wir die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit vornehmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit wird diese Beratung des Antrags im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit vorgenommen und ich gehe mal davon aus, dass das öffentlich sein wird. Damit kann ich auch den Tagesordnungspunkt 19 schließen.
Keine Auflösung eines Landge- richts und einer Staatsanwalt- schaft in Thüringen Bericht des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenhei- ten über den Stand der Beratung des Antrags auf Verlangen der Frak- tion der SPD dazu: Unterrichtung durch die Präsi- dentin des Landtags - Drucksache 4/977 -
Ich nehme an, dass auch hier keine Begründung erfolgt. Das Wort hat der Abgeordnete Blechschmidt; er wird zum Bericht aus dem Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten sprechen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit Beschluss des Landtags vom 11. November 2004 ist der Antrag der SPD-Fraktion „Keine Auflösung eines Landgerichts und einer Staatsanwaltschaft in Thüringen“ - Drucksache 4/218 - an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten mehrheitlich überwiesen worden. In Drucksache 4/977 hat die SPD-Fraktion gemäß § 77 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einen Bericht des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zum Stand der Beratung beantragt. Der Ausschuss hat sich in der 3. Sitzung am 02.12.2004, 4. Sitzung am 20. Januar 2005, 5. Sitzung am 17. Februar 2005, 8. Sitzung am 10. März 2005, 9. Sitzung am 11. Mai 2005, 10. Sitzung am 26.05.2005 sowie in der 11. Sitzung am 22.06.2005 mit der Drucksache 4/218 befasst. In seiner 3. Sitzung am 2. März 2004 hat der Ausschuss den Antrag der SPD-Fraktion gemeinsam mit drei Selbstbefassungsanträgen "Stand der Beratung der Kommission zur Neustrukturierung der Justiz", Vorlage 4/104, Antrag der SPD, "Entscheidung zur Entwicklung der Justizbehördenstruktur in Thüringen", Vorlage 4/106, Antrag der PDS, und Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Überprüfung der Justizstandorte", Vorlage 4/125, Antrag der Landesregierung, beraten.
Im Rahmen der Diskussion wurde durch den Justizminister der Bericht der Arbeitsgruppe „Überprüfung der Justizstandorte“ den Ausschussmitgliedern übergeben. Dabei wurde das Ergebnis der Arbeitsgruppe, dass das Landgericht Mühlhausen sowie die Staatsanwaltschaft Mühlhausen zu schließen wären, mitgeteilt. Gleichzeitig hob der Minister hervor, dass dieser Bericht nur eine Zuarbeit für ihn darstellt und sein Ergebnis, seine Entscheidung zur Schließung eines Standortes, noch nicht feststeht. Nachfragen der Mitglieder des Ausschusses bezogen sich schwerpunkt
mäßig auf die durch die Arbeitsgruppe selbst erarbeiteten Kriterien zur Bewertung der Justizstandorte in Thüringen sowie zu konkreten finanziellen Einsparungspotenzialen. Mit Blick auf eine weitere inhaltliche Vertiefung des Berichts wurde der Tagesordnungspunkt mehrheitlich für nicht abgeschlossen erklärt.
In der 4. Sitzung des Ausschusses am 20. Januar 2005 wurde die Drucksache 4/218 gemeinsam mit der Vorlage 4/167, Unterrichtung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten über den Vorschlag des Thüringer Justizministers zur Justizreform sowie der Zuschrift 4/64 beraten. Die Landesregierung berief sich bei ihrem Bericht auf den Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen, wonach die Landesregierung die Beantwortung von Anfragen und die Erteilung von Auskünften ablehnen könne, wenn die Eigenverantwortung der Landesregierung nicht nur geringfügig beeinträchtigt werde. Ergänzend wurde seitens der Landesregierung erklärt, dass der Willensbildungsprozess noch nicht abgeschlossen sei und somit über eine Standortentscheidung nicht berichtet werden könne. Die Oppositionsvertreter im Ausschuss sahen unabhängig von weiteren Entscheidungsprozessen in der Landesregierung den Antrag in Drucksache 4/218 im Ausschuss für abstimmungsreif an. Damit wurde die politische Zielrichtung der Landesregierung im weitesten Sinne unterstützt. In der folgenden Abstimmung wurde mehrheitlich beschlossen, den Tagesordnungspunkt nicht abzuschließen.
In der 5. Sitzung am 17. Februar 2005 informierte die Landesregierung darüber, dass durch das Kabinett noch keine Entscheidung zu Landgerichtsstandorten und einer etwaigen Schließung getroffen wurde und somit nichts Neues in der Angelegenheit zu berichten wäre. Einen konkreten Zeitpunkt zur Entscheidung könne der Staatssekretär nicht benennen. Der Tagesordnungspunkt wurde nicht abgeschlossen.
Im Mittelpunkt der 8. Sitzung des Ausschusses am 10. März 2005 stand die Information der Landesregierung, dass das Kabinett in den Beratungen zum Behördenstrukturgesetz bekanntermaßen festgestellt hat, keine Auflösung eines Landgerichts und einer Staatsanwaltschaft in Thüringen vorzunehmen. Dazu wurde weiter ausgeführt, dass auf die Schließung des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen unter der Bedingung verzichtet werde, dass das vom Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises vorgeschlagene Investorenmodell realisiert werden könne. Dem Antrag der Oppositionsvertreter, auf der Grundlage dieser Information im Sinne der Drucksache 4/218 eine entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses abzugeben, wurde nicht gefolgt, sondern mehrheitlich der Tagesordnungspunkt
In seiner 9. Sitzung am 11. Mai 2005 wurde der Ausschuss seitens der Landesregierung über Details des Mietvertrags zwischen dem Unstrut-Hainich-Kreis und der Landesregierung informiert. Die Landesregierung betonte, noch vorhandene Fragen oder kurzfristig auftretende Probleme mit Blick auf einen tragbaren Vertragsabschluss lösen zu wollen. Der Ausschuss verständigte sich auf die Weiterberatung des Gegenstands.
In seiner 10. Sitzung am 26. Mai 2005 trug die Landesregierung vor, dass es gegenüber dem in den letzten Sitzungen vorgetragenen Sachstand nichts wesentlich Neues zu berichten gebe. Es werde weiter verhandelt, es geht derzeit noch um einige geringfügige technische Details. Die Vertreter der Opposition stellten die Frage, welches Ziel das weitere Aufrechterhalten des Antrags „Keine Auflösung eines Landgerichts und einer Staatsanwaltschaft in Thüringen“ im Ausschuss bezwecke. Die Landesregierung gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass sich mit etwaigen Entscheidungen oder Beschlüssen im Ausschuss oder dem Landtag die gegenwärtige Verhandlungsposition der Landesregierung gegenüber dem Landkreis Unstrut-Hainich verschlechtern würde. Der Antrag, diesen Tagesordnungspunkt nicht abzuschließen, wurde mehrheitlich angenommen.
In seiner 11. Sitzung am 22. Juni 2005 wurde, anknüpfend an die vorhergehende Sitzung, über Details des anzustrebenden Mietvertrags diskutiert. Der Antragsteller der Drucksache 4/218, die SPD-Fraktion, wiederholte das Ansinnen ihrer Fraktion gemäß § 77 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtags, eine Berichterstattung des Ausschusses in der nächsten Plenarsitzung vornehmen zu lassen. Bezogen auf eine in naher Zukunft zu erwartende Unterzeichnung des auszuhandelnden Mietvertrages wurde der Antrag, an dem praktizierten Verfahren festzuhalten und bis zum Abschluss des in Rede stehenden Vorgangs und der Vorlage des Gesamtkonzepts der Landesregierung den Tagesordnungspunkt nicht abzuschließen, durch die Mehrheit des Ausschusses angenommen. Danke.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Bericht und rufe jetzt für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Schröter auf.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bericht des Ausschusses ist gegeben worden. Ich möchte nur einige kurze Anmerkungen noch dazu machen, zunächst zur Drucksache 4/977, also zum Verfahren. Dieser Paragraph ist anwendbar, er ist ja auch angewendet worden, war einmal bei der Einführung der Geschäftsordnung, bei der Erarbeitung, dazu gedacht, wenn ein Ausschuss sich nicht mit einem Thema befasst, das war der hauptsächlichste Erwägungsgrund. Es geht auch zu benutzen in diesem Fall, innerhalb eines halben Jahres dann hier im Plenum über die Sache zu sprechen. Man muss aber bei der Anwendung des Paragraphen bedenken, dass die inhaltliche Seite, die in der Drucksache 4/218 steht, zu bedenken ist. Vorgetragen wird, dass bei der Regierungserklärung über ein Behördenstandortkonzept geredet wird. Der Justizbereich ist ein Teil dieses Konzepts. Wenn nun im Vorgriff auf ein Gesamtkonzept eine Einzelentscheidung getroffen werden soll, so ist fraglich, ob daraus nicht eventuell noch andere Wünsche erwachsen würden in der Öffentlichkeit. Also, wenn alle Dinge geregelt sind, soll man diese Angelegenheit abschließend behandeln. So sind wir im Ausschuss verblieben und das kann man auch hier im Plenum so machen.
Ich will noch eine andere Sache sagen: Nicht wer am lautesten klagt, der bekommt am Ende Recht, sondern es soll eine gerechte und eine sinnvolle Lösung insgesamt gesucht werden. Das kann auch einmal länger als ein halbes Jahr dauern. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, was wir seit dem 30. November 2004, seit der Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, vom Verfahren her erlebt haben, kann man nur mit einem Wort beschreiben: Das war eine Farce,
eine Farce vom Inhaltlichen und eine Farce vom Verfahren her. Ich will das auch begründen. Dazu ist es meiner Ansicht nach notwendig, dass ich noch einmal im hohen Hause hier kundtue, wie der eigentliche Antrag der SPD gelautet hat. Er war nämlich
gar nicht so lang. Er war nämlich relativ überschaubar. Ich zitiere: „Der Landtag spricht sich dafür aus, dass kein Landgerichts- und Staatsanwaltschaftsstandort in Thüringen aufgelöst wird.“ Anlass für diesen Antrag war die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 9. September, wo er umfangreiche Behördenstrukturveränderungen verkündet hat, unter anderem auch eine Schließung des Landgerichts und einer Staatsanwaltschaft in Mühlhausen. Diesen Antrag unsererseits kann man ja nun mit einem Wort umschreiben: Es ist eine politische Willenserklärung. Nun habe ich zwar gewisses Verständnis, allerdings nicht vom Inhaltlichen her, dass die Fraktion der CDU sich zumindest bis zum März 2005 nicht zu dieser politischen Willenserklärung durchringen konnte, um nicht ihren eigenen Ministerpräsidenten zu konterkarieren, das kann ich ja noch nachvollziehen, inhaltlich verstehen muss ich das sicher nicht. Aber die Zwischenzeit, und da schaue ich einmal so langsam in Richtung des verehrten Herrn Ministers, war geprägt, wie man so schön sagt, von relativer Konfusion. Da heißt es am 15. November in der TLZ, aus der ich auch zitieren möchte, da hat der Herr Minister noch verkündet - im Übrigen hat er ähnliche oder fast wortgleiche Äußerungen im Ausschuss und an anderen öffentlichen Stellen gemacht: „Wir können über alles verhandeln, nur nicht darüber, dass ein Landgericht und eine Staatsanwaltschaft geschlossen wird.“ Das war am 15. November. Diese Äußerungen wurden noch einmal Anfang des Jahres 2005 untermauert, erneuert.
Dann hat er mit Datum vom 5. Februar 2005 plötzlich - ebenfalls in der TLZ - verkündet, ich zitiere: „Ich habe noch nie gesagt, ich werde ein Gericht schließen.“ Die Einschätzung der Zeitung war eigentlich klar, da steht nämlich noch dahinter, was definitiv nicht die Wahrheit war, aber das nur nebenbei. Es deutet sich nämlich ein Prozess an aufgrund der wirklich massiven Proteste einer ganzen Region, die sich aufgemacht hat, diesen Beschluss oder diese Verkündung des Ministerpräsidenten ad absurdum zu führen, und letztendlich konnte die Landesregierung nicht umhin, dann Anfang März im Kabinett zu beschließen, dass man eben kein Landgericht und keine Staatsanwaltschaft schließt, also genau die Intention des SPD-Antrags gewillt war zu erfüllen. Warum ab diesem Zeitpunkt die Mitglieder der CDUFraktion im Ausschuss nicht in der Lage waren, diese politische Willenserklärung nachzuvollziehen und mit einem entsprechenden Beschluss zu dokumentieren, das bleibt nach wie vor Ihr ureigenstes parlamentarisches Geheimnis. Mit Gesetzen der Logik kann man es sicherlich nicht erklären, auch nicht mit einem gewissen parlamentarischen Verständnis. Dass die Regierung in ihrem Aufhebungsbeschluss eine Bedingung formuliert hat, nämlich das Zustandekommen des so genannten Investorenmodells mit dem Landkreis Unstrut-Hainich, hat damit nichts zu
tun, dass diese politische Willenserklärung, die unserem Antrag zugrunde liegt, damit erfüllt werden konnte.
Also, meine Damen und Herren, lassen Sie mich resümieren: Das Nichtabschließen dieses Antrags nach wie vor bis zum heutigen Tag ist nicht nur unlogisch, man muss sich vor Augen halten, was passiert denn eigentlich, wenn die Regierung zur Einschätzung gelangt, die Bedingung, die gestellt worden ist, nämlich das Zustandekommen des Investorenmodells, die ist jetzt vollzogen oder die steht nach meiner Kenntnis unmittelbar bevor. Damit wäre ja eigentlich unser Antrag gegenstandslos. Also daran ersehen Sie doch, dass die Nichtbehandlung, wenn man so will, dieses Antrags wirklich überhaupt nicht nachvollziehbar gewesen ist. Deshalb meine Einschätzung, es war eine Farce und es war kein Ruhmesblatt für das parlamentarische Verständnis. Dass wir die heutige Debatte über die Anwendung der Geschäftsordnungsvorschrift § 77 Abs. 4 zustande gebracht haben, muss ich Ihnen sagen, das macht uns nicht besonders stolz, aber offensichtlich konnte man Sie auf anderem Wege nicht dazu bringen, zu diesem Thema hier Stellung zu nehmen. Danke schön, meine Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, da wir uns bekanntermaßen nicht nur im Schiller-Jahr, sondern auch im Einstein-Jahr befinden, könnte man die Abhandlung heute über Relativität im Allgemeinen und Relativität der Zeit im Speziellen hier vortragen, wobei man natürlich Gefahr läuft, dass die Präsidentin mit Blick auf die Uhr zur Tagesordnung, zum Thema zurückruft. Dennoch steht der heutige Tagesordnungspunkt und der durch die SPD beantragte Bericht des Ausschusses durchaus im Spannungsbogen, im zeitlichen Spannungsbogen zwischen Überweisung, Bearbeitung im Ausschuss und der heutigen Berichterstattung, konkret heißt das, in einem Zeitraum von über sechs Monaten. Da ist zuerst, meine Damen und Herren, der Ausgangspunkt der Debatte - der Kollege Höhn hat das schon angesprochen - das war die Aussage des Ministerpräsidenten zur Schließung eines Landgerichts und einer Staatsanwaltschaft in der Regierungserklärung vom 9. September 2004. Ich wiederhole sinngemäß meine Worte zur Debatte im November an dieser Stelle. Es ist gar keine Frage, dass Bürgerinnen und Bürger und somit auch Abgeord
nete, die ja in diesem Falle auch Bürgerinnen und Bürger sind, erfahren sollen, besonders nach einem Regierungsantritt, welche Vorstellungen, welche Entwürfe, Entwicklungen und somit verbundene Veränderungen durch eine Regierung angestrebt werden. Das ist und bleibt das Recht und auch die Pflicht der Landesregierung. Aber genauso ist es, und dabei bleibe ich auch, die Pflicht und die Schuldigkeit jedes Verantwortlichen, über die Konzepte und die Auswirkungen jener Worte und Aussage vorab nachzudenken. Und dann, und ich wiederhole mich auch, erspare ich Ihnen, Herr Ministerpräsident, erspare ich der Landesregierung nicht die Kritik: Die Ankündigung, ein Landgericht und eine Staatsanwaltschaft in Thüringen schließen zu wollen, war fachlich unausgewogen, konzeptionslos, gesellschaftspolitisch unüberlegt und realitätsfern.
Meine Damen und Herren, nach der Regierungserklärung im September kamen drei Monate intensiv-ideenreicher Proteste und Kritiken, nicht nur von Fachgremien im Allgemeinen und den scheinbar damals schon Betroffenen und vonseiten der CDU immer wieder als Schwarzmaler bezeichneten Mühlhäusern im Speziellen. Hier schließe ich ausdrücklich Anwaltsvereine, Richter, Justizverwaltungsangestellte, Stadt- und Kreisverwaltung einschließlich ihrer Repräsentanten, Unternehmen, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe und auch Bankvorstände mit ein. Schon damals und spätestens aus heutiger Sicht muss man doch wohl eindeutig sagen: Sie, die Protestierenden, hatten Recht. Es ging um die Unabhängigkeit der Justiz, es ging um den Justizgewährungsanspruch von Bürgerinnen und Bürgern, es ging um einen Teil der Perspektive einer Region, der Region Mühlhausen. Für diese Proteste, für die mitunter sehr kreativen und vielseitigen und ideenreichen Aktionen kann, sollte man und muss man vor allen den Beteiligten auch und gerade von diesem Podium aus zumindest seitens der Opposition Dank sagen. Das ist lebendig praktizierte Demokratie. An dieser Stelle nur eine Bemerkung zum so genannten Maulkorberlass - der hat ja in dieser Zeit auch stattgefunden - des Präsidenten des Oberlandesgerichts. Ich halte es für, gelinde gesagt, ungeheuerlich, Bürgerinnen und Bürger - und das sind Richter, Staatsanwälte, Justizverwaltungsmitarbeiter und im weitesten Sinne eben auch Beamte, das sind Bürgerinnen und Bürger - unter Beachtung Ihres Status, sich politisch artikulieren und gesellschaftlich engagieren zu können im Allgemeinen und als Betroffene im Speziellen auch protestieren zu können, für im Grundgesetz verankertes Recht. Ein wie auch immer gearteter Maulkorberlass ist kontraproduktiv, ist undemokratisch.
Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion bleibt bei ihrer Position, die schon am 11. November 2004 zum Antrag der SPD „Keine Schließung eines Land
gerichts und einer Staatsanwaltschaft“ formuliert wurde, dass die Verabschiedung dieses Antrags ein politisches Signal, eine politische Willenserklärung des Parlaments sowie ein politischer Auftrag an die Landesregierung zum damaligen Zeitpunkt gewesen wäre oder auch heute noch sein könnte.
Die Chronologie der Ausschussarbeit bzw. die Entwicklung und Veränderung der Position der Landesregierung, meine Damen und Herren, kann man stichwortartig wie folgt beschreiben: Da gibt es die Phase 1, das ist die Phase der, ich würde sie mal so beschreiben, Rechtfertigung. Der Ministerpräsident gibt seine Regierungserklärung, kündigt die Schließung eines Landgerichts und einer Staatsanwaltschaft an, die Position ist Grundlage, Ziel und Auftrag weiteren politischen Handelns der Landesregierung und des Justizministers. Ich erinnere hier nur an dieser Stelle an die Aussage des Herrn Justizministers, der gesagt hat, die Zahl steht. Die eiligst einberufene Arbeitsgruppe zur Veränderung der Justizverwaltungsstruktur in Thüringen hat nicht die Aufgabe, zu überprüfen, wie sinnhaft, wie zweckmäßig, mit welchen Auswirkungen fachlich und gesellschaftlich eine Schließung verbunden ist. Nein, es wird eine Schablone mit Kriterien erarbeitet, die die Schließung eines Standortes zum Ergebnis haben soll und somit im Nachgang die Aussagen des Ministerpräsidenten inhaltlich legitimieren soll. Und zu aller Überraschung, das Ergebnis der Arbeitsgruppe lautete dann auch: Schließung eines Standortes, Schließung Mühlhausens.
Phase 2, das ist die Zweifelphase, es wird gezweifelt. Dank der Proteste, dank der umfangreichen fachlichen Kritik an der Vorgehensweise der Landesregierung findet ein scheinbares Umdenken im Justizministerium, beim Justizminister statt. Entsprechende Aussagen lauten zu diesem Zeitpunkt, es gibt keine endgültige Entscheidung zur Schließung eines Landgerichts in Mühlhausen und einer Staatsanwaltschaft oder irgendeines anderen Landgerichtstandortes“. Dennoch wird gleichzeitig mit dem Damoklesschwert der Haushaltslage in Thüringen zu einer intensiven Überprüfung des Justizbereiches, insbesondere der Landgerichtstandorte aufgefordert. Dabei werden schon früher gegebene Zusagen zu umfangreichen Investitionen, sprich zum Justizzentrum Mühlhausen, infrage gestellt und zurückgenommen.
Jetzt kommt die interessanteste Phase, die metaphorische Phase. Diese Phase stellt bekanntlich in der Natur eine sehr interessante Phase zur Umwandlung bei Veränderungen von Positionen, von Inhalten dar. Die Landesregierung, das Kabinett, stellt im Rahmen seiner Behandlung zur Behördenstruktur Veränderungen in Thüringen fest, dass es keine Schließung eines Landgerichtes in Thüringen geben wird,
wenn entsprechende Voraussetzungen - bezogen auf Mühlhausen - erfüllt werden. Jetzt wird die Diskussion von der fachlichen Notwendigkeit, von der bis dahin gezogenen Kritik einer Schließung, in eine finanzielle umgemünzt. Es wird über Mietverhältnisse, Mietzahlungen, Mietverträge und deren Details gesprochen. Die Landesregierung signalisiert, alles für den Abschluss eines Mietvertrags und den damit verbundenen Erhalt des Justizstandortes in Thüringen zu tun.
Die vierte Phase ist jetzt eine Schadensbegrenzungsphase. Da schließe ich an den Kollegen Höhn an. Hier wird deutlich, dass im Grunde genommen die Aussagen des Ministerpräsidenten vom 9. September 2004 zurückgenommen werden sollen. Die Bunkerung des Antrags - so würde ich es mal beschreiben wollen - der SPD im Ausschuss ist nicht nachvollziehbar. Haben Sie, meine Damen und Herren der CDU, wirklich so viel Angst, dass Ihre Zustimmung zu solch einem Antrag die Aussagen oder die Person des Ministerpräsidenten beschädigen würde? Mitnichten. Den Schaden wird nicht der Ministerpräsident durch die Zustimmung zu diesem Antrag oder zur Veränderung der Position der Landesregierung haben, denn er ist ja sachlich richtig, sondern den Schaden hat der Ministerpräsident sich selbst in seiner Rede am 9. September vergangenen Jahres zugefügt, indem er konzeptionslos, inhaltslos die Schließung eines Landgerichtsstandorts angekündigt hatte. Ein Sprichwort sagt an dieser Stelle: „Wer sich nicht selbst infrage stellt, wird infrage gestellt.“ Das tut die Opposition an dieser Stelle.
Ich fordere im Grunde genommen hier auf, meine Damen und Herren, dass die Beratung im Ausschuss nun endgültig zielführend zu Ende geführt wird und dass der Antrag auch noch zum jetzigen Zeitpunkt zu einem deutlichen politischen Signal gegenüber der Landesregierung, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Thüringen wird und abgestimmt wird. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das halbe Jahr für die Befassung im Ausschuss ist in der Tat um und eine sachliche Befassung ist aber auch in dieser Zeit erfolgt. Ich will jetzt nicht die Geschäftsordnungsdebatte fortsetzen; das ist nicht meine Aufgabe. Das eine oder andere möchte ich doch schon ein bisschen aus der Sicht der Regierung gerade
Es ist richtig, selbstverständlich unbestreitbar, dass im Regierungskonzept ganz am Anfang in der Regierungserklärung von der Schließung eines von drei Landgerichten die Rede war. Ich war nicht überrascht, aber nahm zur Kenntnis, dass eine Woche vor dieser Regierungserklärung bereits die Zeitungen mit Sicherheit prognostizierten: a) es werde Mühlhausen geschlossen, b) die Motivation stünde fest, böse Rache für schlecht geführte Proteste und überhaupt Unbotmäßigkeit. Schon merkwürdig, wenn die Reaktion auf eine noch nicht gehaltene Regierungserklärung eine Woche vorher da ist.
Die für gewöhnlich gut unterrichten Kreise scheinen sich nur in sich selbst zu unterrichten. Denn wenn ich die ganzen Motivlagen eben gehört habe, die den Herrn Ministerpräsidenten und/oder mich oder das ganze Kabinett bewegt haben sollen, dann wundert es mich schon, welch Tiefblick in Gehirnwindungen - falls man daraus etwas erkennen kann - von außen möglich ist. Das Ganze war relativ einfach. Aber man kann es auch sehr kompliziert darstellen. Die Absicht, ein Landgericht zu schließen, ist erklärt worden - richtig. Im Laufe dieser Zeit - ich bin am 15.09.2004 sofort nach der Regierungserklärung nach Mühlhausen gefahren - habe mir die Proteste, die von dort zu erwarten waren, selbstverständlich nicht nur angehört, sondern habe in Mühlhausen gesagt: Natürlich, auf Mühlhausen fällt ein erster Blick, es muss nicht der letzte sein. Da wurde heftig gelacht, aber das Lachen ist eben ein solches, wenn man schon das Vorverständnis hat, dann ist das Lachen verständlich, wenn man es nicht hat, vielleicht etwas weniger nachvollziehbar. Ich hatte dieses Vorverständnis nicht. Wenn dann so getan wird, als sei der Bericht der Arbeitsgruppe eine Antwort des Ministeriums für die Öffentlichkeit; es war eine Arbeitsgruppe, die dem Minister zuzuarbeiten hatte. Ich habe in der Zeit durchaus gesagt, über die Zahl 7, das waren die Amtsgerichte, lasse ich nicht verhandeln und das andere steht auch. Natürlich steht es. Was dann genau geschehen ist im Laufe der Zeit war sehr einfach, und das hat diesen ganzen Prozess der Befassung im Ausschuss begleitet und befördert. Zunächst meldete sich der Landkreis Unstrut-Hainich und bot eine bestimmte Mietlösung zu einem bestimmten Preis an. Das wurde von der Arbeitsgruppe mit geprüft mit dem Ergebnis, dass die wirtschaftliche Differenz, und das war im Wesentlichen der Beweggrund, nicht ausreichte, um zu sagen, na ja, wir können den Standort jetzt doch irgendwie halten. Dann geschah etwas anderes. Dann habe ich den Bericht der Arbeitsgruppe veröffentlicht, durchaus deutlich gemacht - die hatten mir zugearbeitet -, meinen Vorschlag hatte ich zu diesem
Zeitpunkt noch nicht festgestellt, auch noch nicht überantwortet oder weitergegeben. Es war dann am 2. Freitag im Februar dieses Jahres, dass sich zwei Dinge zugleich ereigneten - ein Treffen mit dem Landrat und anderen Vertretern, auch mit dem Herrn Abgeordneten Höhn, bei mir im Haus, das dem Ziel diente zu eruieren, ob der nochmalige Versuch des Landkreises durch das Angebot einer preisgünstigen Mietlösung zur Unterbringung von Landgericht und Staatsanwaltschaft in Mühlhausen nicht dazu beitragen könnte, die Entscheidung zu revidieren - sie war ja noch gar nicht da -, von der Entscheidung abzusehen. Und eben dieses zweite Treffen hat dann in der Tat auf beiden Seiten die Phantasie - wie bekommen wir das zielführend hin - in der Weise befördert, dass als erster Zwischenschritt …