Protocol of the Session on September 9, 2004

abzüglich der 28 Mio.    2   aufkommen den Kommunen weitergeleitet, aber ganz entscheidend, nämlich nur in Höhe von 148 Mio.  So wird auch der Gesetzentwurf aussehen, so wird auch der Antrag dann umgesetzt, aber heute jedenfalls ist er nicht beschlussreif und wird deshalb von unserer Fraktion abgelehnt. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion, gemeldet.

Sehr geehrter Herr Mohring, ich will Ihnen zuerst antworten. Wir sind halt vorsichtig gewesen und wollten sichergehen, dass wir auch alle Gelder, die den Gemeinden nach der Gesetzeslage schon zustehen sollen, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, genauso, wie Sie sagen. Genau das, was Sie vorgetragen haben, das ist das, wo wir eine andere Auffassung haben. Die Landesregierungen haben alle auf die Umsatzsteuereinnahmen verzichtet. Wenn ich verzichte, kann ich es mir nicht auf Umwegen wieder holen, weil ich weiß, dass ich Sonderbedarfsergänzungszuweisungen bekomme. Das geht schlicht und ergreifend nicht.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen haben wir die Formulierung so gewählt. Ich will das auch deutlich sagen. Es geht nicht nur darum und das, was der Bund sich verpflichtet hat, nämlich die 29,1 Prozent Kosten der Unterkunft und Heizung, und es geht auch nicht nur um das hälftige Wohngeld. Ich will es ganz deutlich sagen, die Kommunen haben, bevor die Kommunalisierung der Sozialhilfe erfolgt ist, auch 45 Mio.  "! $ lastenausgleich gehabt. Auch dieses Geld muss zur Refinanzierung dieser neuen Aufgabe mit an die Kommunen fließen. Deswegen ist es eben der kleine, feine Unterschied und wir haben uns gedacht, es ist wohl besser, es deutlich zu sagen, was wir an

dieser Stelle von der Landesregierung erwarten.

Ich möchte auch ein wenig erwidern an die Kollegin der PDS: Wir sind halt konsequent, wir haben im Bund dieses Gesetz mit beschlossen und wir wollen dafür Sorge tragen, dass es auch in Thüringen schnell gesetzliche Grundlagen gibt, damit das Gesetz umgesetzt wird.

(Beifall bei der SPD)

Es wäre inkonsequent, es dann nicht zu tun. Nichts anderes, als was Sie vorhin vorgetragen haben, nichts anderes als die sofortige Vorlage eines Gesetzes steht in diesem Antrag auch drin. Eins will ich noch dazu sagen, weil das in der gesamten Diskussion viel zu kurz gekommen ist. Ich bin seit 14 Jahren Kommunalpolitikerin und in diesen 14 Jahren haben sich die Kommunen redlich gemüht, obwohl es nie der Ansatz der Sozialhilfe war, Menschen in Arbeit zu bringen.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Das stimmt doch gar nicht, so ein Unsinn.)

Ganz einfach, weil die gesellschaftliche Lage sich ein ganzes Stück weit verändert hat. Deswegen ist es nur konsequent, diese beiden Leistungen zusammenzulegen und sie ein Stück weit anders auszugestalten.

Die kommunale Beteiligung - auch das ist klar - ist per Gesetz gegeben. Die Kommunen sind verpflichtet, Kosten der Unterkunft, andere soziale Begleitung anzubieten, deswegen ist es eine kommunale Aufgabe. Dass es in dieser Form so eine kommunale Aufgabe ist, auch das will ich deutlich sagen, das haben wir als SPD nicht gewollt. Einige Kommunen, vor allen Dingen aus den alten Bundesländern, vor allen Dingen Kommunen, die ausgesprochen wenig Arbeitslosenhilfeempfänger haben, haben sich dafür stark gemacht und deswegen ist es im Bundesrat im Vermittlungsausschuss zu diesem Kompromiss gekommen. Die Kommunen, deswegen dieser Antrag, sind die Letzten. Den Letzten, das wissen Sie, den beißen die Hunde. Wenn an dieser Stelle wiederum eine Gesetzeslage vorhanden ist, die uns nicht in diese Lage versetzt, im kommunalen Bereich kostendeckend zu arbeiten, so wären das, wenn Sie sich das mal einfach hochrechnen, pro 100.000 Einwohner ca. 2,5 Mio.  84 $len würden, wenn diese beiden Positionen, die ich vorhin genannt habe, nicht an die Kommunen fließen würden. Das bedeutet ganz einfach, dass Kommunen nicht mehr oder noch weniger als bisher in der Lage wären zu investieren, und das bedeutet noch mehr, dass wir keine Politik mehr für unsere örtliche Wirtschaft machen können. Deswegen fordere ich einfach noch mal nachdrücklich: Es darf an dieser Stelle keinen

Griff in die kommunalen Kassen geben. Zum Zweiten brauchen wir dringendst - deswegen hatten wir eigentlich auch die Gesetzesvorlage, die nicht allzu stark ist, heute schon erwartet - Planungssicherheit für die Träger der sozialen Grundsicherung. Es muss wieder möglich sein, auch damit eine unmittelbare Auswirkung auf den Entscheidungsspielraum zu finden, wir reden ja von Kosten der Unterkunft und Heizung, auf Entscheidungen, wie z.B. die Wohnungsgröße bemessen wird. Sie wissen das alles sehr genau, wie das in den Sozialämtern bemessen worden ist. Der Streit ist nach wie vor auf der kommunalen Ebene, wie großzügig kann ich an dieser Stelle herangehen. Am Ende wird es wieder eine finanzielle Frage sein, ob viele Leute umziehen müssen oder nicht. Deswegen muss dieses Geld in die kommunalen Hände gelangen und mit einem Gesetz fixiert sein. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Frau Finanzministerin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Thüringer Landesregierung hat sich unmittelbar nach der Verabschiedung des Optionsgesetzes am 30. Juli im August in der Kabinettssitzung über die Grundzüge des Ausführungsgesetzes verständigt. Wir werden im September den ersten Referentenentwurf im Kabinett verabschieden. Wir werden danach die Anhörung der Spitzenverbände durchführen und dann den zweiten Kabinettsdurchlauf vollziehen und sofort weiterleiten an den Landtag. Wir stehen im engen Kontakt mit allen neuen Ländern. Grundlage ist das Finanztableau des Bundes. Wir werden uns abstimmen mit den SPD-geführten Ländern über die Berechnung und das Finanztableau. Alle gleich.

(Zwischenruf Althaus, Ministerpräsident: Alle Länder gleich... Ihr werdet euch noch wundern, die behalten das Geld auch ein.)

Nach dieser Abstimmung

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Lassen Sie es gut sein.)

wird es dem Landtag zugeleitet und der Landtag hat dann darüber zu beraten und zu verabschieden. Damit ist von der Zeitschiene gewährleistet, dass bis Dezember die Verabschiedung durchgeführt wer

den kann.

Gestatten Sie mir noch zwei Bemerkungen, Frau Taubert: Sie haben so global gesagt, dass beim Land Geld kleben bleibt bei der Übertragung von Aufgaben. Ich möchte das einfach zurückweisen, denn es gibt Rechnungshofberichte, wo bei der Übertragung von Mitteln, von Aufgaben der Rechnungshof kritisiert hat, dass zu viele Mittel übertragen worden sind. Wir haben auf eine Rückforderung von den Kommunen verzichtet.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Das kann ich Ihnen sagen. Die Kommunalisierung der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen - über 1 Mio.    "*   wie niedrig die Förderung im zweiten Arbeitsmarkt ist. Gestatten Sie, dass wir noch einmal in die Statistiken schauen. Thüringen hat gerade bei der Arbeitsmarktförderung pro Einwohner einen Spitzenplatz unter den neuen Ländern. Frau Enders, Sie haben eine ausführliche Diskussion zu Hartz IV auch zum Antrag hier dem Parlament dargebracht. Sicherlich gibt es morgen zu den Inhalten noch viel Gelegenheit sich zu äußern. Gestatten Sie mir aber, mich zu beschränken auf das Verfahren zum Ausführungsgesetz. Wir werden dieses nach Anhörung dann dem Parlament zuleiten, so dass noch rechtzeitig vor dem Januar die Finanzierungen und die Regelungen klar sind für die Kommunen.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Wir haben uns hier auch noch mal kundig gemacht, eine Ausschussüberweisung war nicht beantragt. Ist das korrekt, Frau Abgeordnete Enders?

(Zuruf Abg. Enders, PDS: Keine Ausschussüberweisung!)

Danke schön. Damit kämen wir dann zur Abstimmung direkt über den Antrag der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Stauch.

Ich bitte um namentliche Abstimmung.

Dann gibt es eine namentliche Abstimmung zum Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 4/54. Ich darf Sie bitten, die Stimmzettel einzusammeln.

Hat jetzt jeder Abgeordnete seine Stimme abgegeben?

(Zwischenrufe aus dem Hause: Nein, nein, nein!)

Das ist noch nicht der Fall, dann darf ich jetzt bitten, sich etwas zu sputen. Und ich möchte auch noch gern abstimmen. Hier vorn sind noch Stimmzettel einzusammeln auf den Regierungsbänken und hier.

Es hat jeder die Stimme abgegeben, dann ist der Wahlgang geschlossen. Ich bitte um Auszählung.

Damit kämen wir jetzt zur Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses. Es wurden 83 Stimmen abgegeben. Auf den Antrag der SPD-Fraktion entfielen 14 Jastimmen, 57 Neinstimmen und 12 Enthaltungen. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 13 und schließe die heutige 2. Plenarsitzung. Ich erinnere an den parlamentarischen Abend und erwarte Sie alle morgen zur 3. Plenarsitzung pünktlich um 9.00 Uhr.

E n d e d e r S i t z u n g: 19.46 Uhr