Protocol of the Session on September 9, 2004

Entschuldigung, Frau Ministerin. Zunächst erst mal etwas Ruhe, dass man den Redner bzw. die Rednerin überhaupt verstehen kann. Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Matschie zu?

Zum Schluss.

Danke, zum Schluss.

Also, wichtig ist doch in Thüringen, dass unsere Unternehmen vor allen Dingen mit Eigenkapital gestärkt werden, Thüringenkapital und nicht zusätzliche Steuerbelastung. Ich verweise heute auch auf ein interessantes Interview in der OTZ mit Prof. Freytag, weil Sie einen Professor zitiert haben,

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Ja!)

der sich auch zu Wirtschaftsförderung, zu Kommunalförderung äußert. Nachdenkenswert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei all diesen Forderungen, die Sperre, die Bindungssperre aufzuheben, hat keiner der Oppositionsparteien gesagt, wie wir das finanzieren wollen. Die Quelle wurde nicht genannt. Die Quelle wäre noch erhöhte Neuverschuldung, denn die Belastungen, die den Haushalt in diesem Jahr über Gebühr belasten, sind eindeutig gesetzliche Leistungen. Ich möchte erinnern an die Eingliederungshilfe. Ich habe das in der Presseerklärung zu den Eckdaten gesagt. Eingliederungsleistungen, Betreuungsleistungen in Richtung Bund, Bundesgesetze, BaföG - all diese Dinge belasten den Haushalt zusätzlich mit über 100 Mio. 2 8 sagen Sie, heben Sie die Sperre auf, dann machen wir noch einen drauf, was Neuverschuldung betrifft. Auf der anderen Seite pharisäisch zu sagen, wir möchten aber bitte schön die Neuverschuldung reduzieren. Sagen Sie endgültig, woher wollen Sie es finanzieren, dann sind Sie glaubwürdig. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Entschuldigen Sie, Frau Ministerin, die Frage noch. Herr Abgeordneter.

Frau Ministerin, ich habe Ihren Ausführungen hier sehr aufmerksam zugehört. Aber eine Frage steht nach wie vor im Raum, die haben Sie nicht beantwortet. Können Sie mir vor dem Parlament sagen, ob die GA-Mittel, die Thüringen zur Verfügung stehen, auch vollständig genutzt werden, ja oder nein?

Ich sage, jeder, der einen Fördermittelbescheid hat, bekommt seine Mittel.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Das ist keine Antwort auf die Frage.)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, deshalb schließe ich jetzt die Aussprache. Die PDS-Fraktion hat Ausschussüberweisung des SPD-Antrags beantragt. Wenn ich recht informiert bin, Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Dann lasse ich jetzt getrennt darüber abstimmen. Wer dafür ist, den Antrag in der Drucksache 4/49 an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss mit Mehrheit abgelehnt. Ich frage, wer für die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist auch diese Überweisung mit Mehrheit abgelehnt und demzufolge müssen wir nicht über die Federführung abstimmen.

Wir kämen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/49 direkt. Wer dem Antrag in Drucksache 4/49 seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Damit ist der Antrag merheitlich abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

Landesgesetzliche Regelung zur Umsetzung des SGB II und des Kommunalen Optionsgesetzes Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/54

Durch den Einreicher ist Begründung beantragt. Frau Abgeordnete Taubert bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ein längst überfälliger Schritt ist, das ist wohl Konsens. Und es ist gut, dass es einen breiten gesellschaftlichen Konsens dafür gab und auch gibt, weil die Menschen gerade bei uns im Osten es leid sind, dass man sich nur streitet politisch; sie wollen Antworten haben auf die Fragen, auf welchem Niveau diese Zusammenlegung stattfinden soll, unter welchen Bedingungen und wie ihnen künftig besser geholfen werden kann. Und wir tun also gut daran, alles für eine gute und bessere Hilfe Langzeitarbeitsloser zu tun.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ihnen vorliegende Antrag ist genau dafür die Grundlage. Denn

eine bessere Förderung kann nur gelingen, wenn denjenigen, die sie zukünftig auch zu leisten haben, die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. Und die, die es zu leisten haben, das sind unsere Kommunen, egal, ob sie in den Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur für Arbeit das Sozialgesetzbuch II umsetzen oder ob sie optieren wollen. Nur wenn den Landkreisen und den kreisfreien Städten die erforderlichen und ihnen auch zustehenden - ich betone das auch ausdrücklich, die zustehenden - Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden, nur dann kann es gelingen, Langzeitarbeitslose besser als bisher zu betreuen.

(Beifall bei der SPD)

Nur dann kann es gelingen, auch einen Beitrag zum Abbau von Arbeitslosigkeit hier in Thüringen zu leisten. Dies gilt über das eben beschriebene Ziel der Umsetzung des SGB II auch hinaus. Nur wenn Landkreise und Städte finanziell in die Lage versetzt und nicht erneut stranguliert werden, nur dann sind sie in der Lage über die Betreuungsleistungen hinaus auch öffentlich zu investieren. Wenn ich von Strangulieren spreche, dann weiß ich, wovon ich rede. Als Kommunalpolitikerin in den letzten Jahren musste ich immer wieder zusehen, wir gemeinsam, dass wir Aufgaben übertragen bekamen, die nicht voll finanziert werden. Das darf bei dieser Aufgabenübertragung nicht schon wieder passieren.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns deshalb mit Ihrer Zustimmung zu diesem Antrag dafür Sorge tragen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte handlungsfähig bleiben und in einigen Fällen sicherlich auch erst wieder handlungsfähig werden. Das wäre direkt und unmittelbar nicht nur die Voraussetzung zur besseren Förderung von Langzeitarbeitslosen, sondern auch Wirtschaftsförderung pur. Der Bund hat nach langem Ringen durch die Ihnen bekannten gesetzlichen Grundlagen dafür Sorge getragen, dass die Kommunen zumindest nicht zusätzlich belastet werden sollen. Ob sie entlastet werden, das werden wir erst schauen müssen. Nun müssen wir auf eines sehr genau achten: Der oft genannte Klebeeffekt darf nur dort auftreten, wo er ausdrücklich gewollt ist, nämlich dort, wo Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Und nur dort wünsche ich mir diesen Klebeeffekt auch tatsächlich. Aber wenn die Finanzausstattung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung der sozialen Grundsicherung, wenn es darum geht, dann, meine Damen und Herren, darf es diesen Klebeeffekt nicht geben und kein Cent darf in der Landeskasse kleben bleiben, - kein Cent, der den Kommunen zusteht. Es müssen die schon kleben gebliebenen Euros anlässlich verschiedener Kommunalisierungen auch wieder dort landen, wo sie für die Förderung Arbeitsloser und hilfsbedürftiger Menschen

nötig werden - in unseren Kommunen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, all dies sind die Intentionen des Ihnen vorliegenden Antrags, die Kommunen brauchen jetzt die Sicherheit und sie brauchen zukünftig Planungssicherheit. Deshalb sind unverzüglich - und wir hatten schon gehofft, dass wir dieses Mal einen Vorschlag vorliegen haben - landesgesetzliche Regelungen unbedingt notwendig und deswegen gilt es unverzüglich zu handeln. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. Wir kämen damit zur Aussprache. Als erste Rednerin hat sich gemeldet die Abgeordnete Enders, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag will die SPDFraktion die CDU-Landesregierung zur gesetzgeberischen Umsetzung des so genannten kommunalen Optionsmodells auffordern. Mit dem SPD-Antrag erleben wir nichts anderes als die Fortsetzung des seit Wochen anhaltenden Trauerspiels bei der Umsetzung der so genannten Hartz-Reform, und dies auf Kosten der Langzeitarbeitslosen, der Sozialhilfeempfänger und der Kommunen. Die SPD-Fraktion vermittelt mit ihrem Antrag den Anschein, als sei Hartz IV ein auf Bundesebene im Interesse der Betroffenen verabschiedetes Reformpaket.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Genau das ist es.)

Ist es weiß Gott nicht. Sie vermittelt: Es ist einfach, es ist eigentlich in Ordnung, Probleme gibt es eigentlich nur bei der Vermittlung, Probleme gibt es nur bei der Darstellung. Das will uns auch die Bundesregierung einreden, doch die Realität ist eine andere.

(Beifall bei der PDS)

Hartz ist kein Vermittlungsproblem, Hartz ist eine gesetzgeberische Fehlleistung ersten Ranges, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der PDS)

Der SPD-Antrag hat zwar durchaus seine Berechtigung, aber er kommt zu spät. Zu spät, weil bereits in wenigen Tagen, und zwar am 15.09., die Entscheidung darüber zu treffen ist, ob eine kreisfreie Stadt oder ein Landkreis in Thüringen das Optionsmodell in Anwendung bringen will. Da stellt sich mir schon

die Frage, was die SPD mit diesem Antrag eigentlich erreichen will. Natürlich muss sich auch die Landesregierung fragen lassen, weshalb sie ihrer Verantwortung nicht nachkommt und nicht schon längst dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Optionsmodells vorgelegt hat.

(Beifall bei der PDS)

Wir bewerten hier das Verhalten der Landesregierung als verantwortungslos, auch wenn wir wissen, dass der Bundesgesetzgeber hier diese Unklarheiten gelassen hat und natürlich auch hier für uns eine Gesetzgebung sicherlich sich auch problematisch darstellt. Wir bleiben bei unserer Einschätzung: SPD, Grüne, CDU und FDP tragen zusammen die Verantwortung für Hartz IV.

(Beifall bei der PDS)

(Unruhe bei der CDU)

Ja, meine Herren, das muss auch hier mal gesagt werden.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jawohl!)

Unerträglich ist in diesem Zusammenhang, dass die verantwortlichen Parteien in der Öffentlichkeit sich den schwarzen Peter für die Mängel am Gesetz gegenseitig zuschieben.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Skandal!)

Den Betroffenen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird dabei keinesfalls geholfen. Auch der vorliegende Antrag der SPD reiht sich genau in das von mir beschriebene Verfahren ein. Eine solche Art von Politik lehnt die PDS-Fraktion ab.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das habe ich mir gedacht!)

Meine Damen und Herren, ist schon Hartz IV ein Gesetz, das eine Katastrophe darstellt, wird dies durch das kommunale Optionsmodell noch gedopt, auch wenn es bekanntlich nur für vier Kommunen in Thüringen maximal zutreffen würde. Es ist bekannt, dass die PDS durchaus für die Kommunalisierung der Arbeitsförderung steht und auch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für diskussionswürdig hält. Doch was hier die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats plant, ist keineswegs unterstützungswürdig. Wer in der jetzigen Situation und unter diesen Bedingungen die Kommunen für die Umsetzung von Hartz IV verant

wortlich machen will, der handelt schlicht verantwortungslos und will Kommunen zur Endlagerstätte der Langzeitarbeitslosigkeit machen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: So ist es eben nicht!)

Genau das wollen Sie. Genau das streben Sie an mit Ihrem Gesetz.

(Beifall bei der PDS)

Und ich begründe das auch.