Protocol of the Session on June 30, 2005

Eine letzte Bemerkung: Bei der Angemessenheit der kommunalen Zuweisungen ist auch die Investitionsquote der Kommunen mit zu berücksichtigen.

Herr Kollege, Sie müssen dann bitte zum Schluss kommen.

Ja, die letzte Bemerkung. Die Kommunen können bereits seit Jahren nicht mehr die erforderliche Investitionsquote zum Erhalt ihres Eigentums realisieren. Aber auch sie sind an den Verfassungsauftrag gebunden, nämlich Eigentum verpflichtet und das muss erhalten bleiben. Dafür brauchen sie eine

Mindestausstattung an Finanzen. Es geht also nicht nur um die normale Verwaltung,

Ich bitte zum Ende zu kommen.

sondern auch insbesondere um diese Investitionen. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Bitte schön. Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das Wort hat Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zum einen, Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, dass wir schweigen würden, sondern wir sagen schon sehr wohl, was wir von dieser Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs halten. Ich habe sie ausdrücklich begrüßt, weil es eine Klarstellung ist. Herr Matschie, Sie hatten, vielleicht als Klarstellung, Richtigstellung, am Anfang ausgeführt, es handele sich um eine schallende Ohrfeige für die Regierung Althaus. Sie müssten vielleicht einmal nachrechnen, seit wann der Ministerpräsident sich im Amt befindet. Denn hier wurde über das Finanzausgleichsgesetz, das Thüringer, in der Fassung vom 11.02.2003 entschieden. Das wäre, glaube ich, mal zu beachten.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: Da war er Fraktionsvorsitzender.)

Ist das die Regierung Althaus, wo er Fraktionsvorsitzender ist, oder ist er dann der Fraktionsvorsitzende? Im Übrigen nehme ich zu dem Antrag der Fraktion der SPD für die Landesregierung wie folgt Stellung: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am 21. Juni 2005 ein Grundsatzurteil zur Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs gesprochen. Er hat entschieden, dass einige Regelungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes mit Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen unvereinbar sind. Diese Regelungen betreffen die Bildung und Verwendung der Finanzausgleichsmasse, insbesondere auch für nach Maßgabe des Landeshaushalts zu gewährende besondere und investive Finanzzuweisungen.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat seine Auffassung im Wesentlichen damit begründet, dass der

Gesetzgeber vor der Festsetzung der Finanzzuweisungen an die Kommunen keine Analyse des bei den Kommunen bestehenden Finanzbedarfs vorgenommen habe. Der Verfassungsgerichtshof beanstandet insoweit das Verfahren zur Festlegung der Finanzausgleichsleistungen, nicht jedoch, das ist sehr wichtig, deren Höhe. Ein Experte, der sich lange Jahre seines Lebens mit den Kommunalen Finanzausgleichen befasst hat, hat gesagt: Das ist das erste Mal, dass ein Verfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland sich mit dieser Materie befasst und so entscheidet, und es wird ein außerordentlich schwieriges Unterfangen, die Berechnungen jetzt vorzunehmen im Bereich der freiwilligen Aufgaben der Kommunen, denn nur darauf bezieht es sich. Ich möchte Sie bitten, auch das zur Kenntnis zu nehmen und auch hier zu differenzieren.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die in § 1 Abs. 2 und § 23 Abs. 1 Thüringer Finanzausgleichsgesetz getroffenen Regelungen zum Mehrbelastungsausgleich, also faktisch die Auftragskostenpauschale, verfassungskonform sind. Der im Normenkontrollantrag dargelegten gegenteiligen Auffassung der SPD-Fraktion wurde somit nicht gefolgt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Dabei wurde ausdrücklich festgestellt, dass das bisher gewählte Verfahren

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Na wunderbar.)

zur Festsetzung der Auftragskostenpauschale durch Rechtsverordnung verfassungsgemäß ist.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, PDS: Nur ei- ner, der klatscht.)

Dieses hat gegenüber einem Parlamentsgesetz den Vorteil, dass rasch auf Veränderungen der Kosten des Aufgabenbestandes oder der Standards der Aufgabenerledigung durch Anpassung der Pauschale reagiert werden kann. Zurückgewiesen hat der Verfassungsgerichtshof auch das Ansinnen der SPDFraktion, Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes für verfassungswidrig zu erklären. Sie sehen, es zeigt sich doch etwas in einem anderen Licht, wenn man sich das Urteil einmal genau anschaut. Er hat vielmehr ausdrücklich festgestellt, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich sei, dass die Vorschriften der §§ 1 Abs. 1 und 6 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Finanzausgleichsgesetz auch Finanzuweisungen außerhalb des Thüringer Finanzausgleichsge

setzes zulassen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens für das Ausgleichsjahr 2008 den Kommunalen Finanzausgleich im Freistaat Thüringen in dem erforderlichen Umfang neu zu regeln. Die für unvereinbar mit der Verfassung des Freistaats Thüringen erklärten Vorschriften sind bis zum In-Kraft-Treten einer Neuregelung, längstens bis zum 31.12.2007 weiter anwendbar. Er hat damit das Gesetz nicht für nichtig erklärt, was möglich wäre, sondern er hat gesagt, Gesetzgeber, geh hin und kläre das und regele das neu nach dem, was wir als Vorgaben in den Text des Urteils hineingeschrieben haben.

Noch eines und das ist auch nicht ganz unwichtig. Vor diesem Hintergrund hat der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs während seiner Urteilsbegründung die Erfolgsaussichten etwaiger Verfassungsklagen, also weitere Verfassungsklagen gegen den Finanzausgleich des Jahres 2005 und gegen den Finanzausgleich der Jahre 2006/2007 ausdrücklich in Frage gestellt. Er hat angedeutet, dass er hier keine Erfolgsaussichten sieht und geraten, dass man davon Abstand nimmt, bis eine Neuregelung erfolgt ist.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Thüringer Landesregierung hat nun die Aufgabe, eine Novellierung des Gesetzes entsprechend den Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vorzubereiten. Kernpunkt wird dabei eine Analyse des Finanzbedarfs der Thüringer Kommunen sein. Das Gericht hat in seiner Entscheidung teilweise neue Grenzen gezogen und neue Anforderungen an den Gesetzgeber gestellt, die über die bislang von ihm und anderen Verfassungsgerichten gemachten Vorgaben hinausgehen. Die Umsetzung dieser Anforderungen wird nicht einfach sein, da die geforderte Ermittlung der Kosten der pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben ungleich schwieriger ist als die Ermittlung der Kosten für den übertragenen Wirkungskreis, die über die Auftragskostenpauschale abgegolten werden. Dies liegt zum einen an den größeren Spielräumen, die die Kommunen bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises gegenüber den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises haben, zum anderen an der differenzierten Aufgabenstruktur, die pauschalierten Kostenermittlungen schwerer zugänglich ist. So werden im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung unterschiedliche Prioritäten von den Kommunen bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises gesetzt. Aufgrund der Komplexität der Materie ist es daher nicht möglich, wie von einigen Vertretern der Opposition bereits öffentlich gefordert und von Ihnen vorhin auch, Herr Huster, den Ansprüchen des Urteils bereits im Haushaltsjahr 2006/2007 gerecht zu werden, schon mal gar nicht in der Sommerpause.

Das zeigt, wie wenig Kenntnis von der Schwierigkeit der Materie bei Ihnen, Herr Huster, vorhanden ist.

(Beifall bei der CDU)

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat erkannt, dass die Landesregierung und der Gesetzgeber vor einer schwierigen und komplexen Aufgabe stehen und hat deshalb die genannte Übergangsfrist bis Ende 2007 auch eingeräumt. Dieser Zeitraum wird notwendig sein, um das Gesetz so umzugestalten, dass es den hohen Ansprüchen des Gerichts gerecht wird. Die Landesregierung wird die eingeräumte Übergangsfrist nutzen. In diesem Zusammenhang ist nochmals darauf hinzuweisen, dass das Gericht ausdrücklich keine Aussagen zur notwendigen Höhe der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen getroffen hat, sondern lediglich eine stärkere Transparenz bei der Bedarfsbemessung fordert, wobei Typisierungen und Pauschalierungen ausdrücklich zugelassen sind. Diejenigen, die aus dem Urteil einen Anspruch auf eine Erhöhung der Leistungen des Landes an die Kommunen jetzt schon ableiten, mögen sich dies vergegenwärtigen. So kann auch nach den Aussagen des Gerichts die geforderte Analyse des Mindestfinanzbedarfs der Kommunen durchaus zu dem Ergebnis führen, dass die bisherigen Finanzzuweisungen des Landes den Mindestbedarf der Kommunen übersteigen. Also ich darf bitten, hier noch ein wenig zu warten und die Analyse vielleicht auch selbst noch einmal zusätzlich vorzunehmen. In seinem Urteil empfiehlt das Gericht eine Finanzbedarfsanalyse ähnlich wie bei der Bestimmung der Auftragskostenpauschale. Im Zusammenhang mit der Auftragskostenpauschale wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Pflicht zum Mehrbelastungsausgleich an die Durchschnittskosten der Aufgabenerfüllung anknüpft. Diese Feststellung setzt deutliche Schranken für alle Erwartungen an eine Finanzausstattung, die eine Erfüllung aller kommunalen Aufgaben nach selbst gesetzten Wünschen, Standards und Vorstellungen ermöglicht. Das Land steht lediglich in der Pflicht, eine Mindestausstattung für die angemessenen Durchschnittskosten der Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Angemessen sind nur die Kosten, die bei sparsamer und wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung entstehen. Damit liefere ich Ihnen die heute schon einmal angemahnte Definition.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können davon ausgehen, dass wir die Urteilsbegründung sorgfältig auswerten, die Bildung und Verwendung der Finanzausgleichsmasse entsprechend den Vorgaben des Gerichts untersetzen und dem Landtag rechtzeitig einen entsprechenden Gesetzentwurf zuleiten werden. Man kann sagen, dass das Urteil die Auffassung der Landesregierung überwiegend bestätigt hat.

(Unruhe bei der SPD)

Es hat hinsichtlich der Höhe der Finanzausgleichsmasse keine Festlegungen getroffen und lediglich aufgegeben, die den Bereich des eigenen Wirkungskreises erforderlichen Finanzmittel nach einem nachvollziehbaren Modus näher zu bestimmen, das heißt, transparenter zu gestalten. Meine Ausführungen zur Bestätigung der Auffassung der Landesregierung bezogen sich jetzt auf den Inhalt der Entscheidung. Wenn Sie darauf abstellen, wie das Gericht es in der Kostenentscheidung gewertet hat, gehe ich ein wenig zu Ihren Gunsten zurück und sage dann, zur Hälfte auferlegt, also 50 zu 50 mindestens. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktionen waren übereingekommen, eine halbe Stunde diese Aktuelle Stunde durchzuführen. Damit beende ich sie jetzt und komme zum Aufruf des nächsten Tagesordnungspunkts - Punkt 8 wird morgen in der Plenarsitzung aufgerufen -, damit rufe ich auf Tagesordnungspunkt 9

Unterstützung gentechnik- freier Zonen in Thüringen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/876 -

Herr Abgeordneter Bärwolff wird diesen Antrag begründen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Thüringen ohne Gentechnik, dies wäre doch dem Image unseres Bundeslandes nur allzu zuträglich. Thüringen hat viel zu bieten, viel Natur und die PDS, und hier sind sich wahrscheinlich alle im Raum einig, das soll auch so bleiben. Unsere Natur, die gewachsene Kulturlandschaft, die Artenvielfalt zu erhalten, mit diesem Pfund wollen, können und müssen wir auch wuchern. Auch die Landesregierung hat sich mit ihrem Tourismuskonzept dazu bekannt. Aber die Anwendung grüner Gentechnik passt dazu einfach nicht. Deshalb hat die PDS heute diesen Antrag auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt. Wir möchten mit diesem Antrag erreichen, dass die Landesregierung sich deutlich zu gentechnikfreien Zonen in Thüringen bekennt und damit Landwirte ermutigt, sich in solchen Zonen zusammenzuschließen. Andere Bundesländer machen es vor. Beispielsweise haben Landwirte in Brandenburg, im Landkreis Barnim und Uckermark, eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben zur Schaffung einer gentechnik

freien Region Schorfheide-Chorin. Sie sind der Überzeugung, dass sich Gentechnik und das Image eines Biosphärenreservats nicht miteinander vereinbaren lassen. Ähnliches ist in der Rhön auch schon vor wenigen Tagen passiert. Unser Antrag fällt aber auch noch mit einem anderen Anlass zusammen. In Dachwig hat jetzt das Bundessortenamt mit der Sortenprüfung bei gentechnisch verändertem Mais begonnen. Das heißt, dieser Mais ist jetzt aufgelaufen, also er wächst schon. Natürlich ist es so, dass damit keine gesetzlichen Bestimmungen unterlaufen werden. Seit 2001 gibt es die EU-Freisetzungsrichtlinie, die auch in Deutschland mit dem Gentechnikgesetz in Bundesrecht umgesetzt wurde. Das Land kann es sich jetzt einfach machen und sagen, wir können da nichts tun, es ist alles rechtens, die Lage ist so und Punkt. Wir sind aber davon überzeugt, dass diese Haltung, sich also zurückzulehnen und zuzuschauen, was passiert, zu einfach ist. Dafür gibt es zu viele Risiken, die dieser Technik anhaften. Wir sehen besonders den Verbraucher im Mittelpunkt. Die Verbraucher, die bekanntermaßen zu über 70 Prozent die grüne Gentechnik ablehnen und entsprechende Produkte nicht kaufen würden. Wir sehen insbesondere auch die Risiken für die Bauern, insbesondere für die Ökobauern, die einen Imageschaden ohnegleichen erleiden würden. Das Gleiche gilt auch für die Imkereien. Denn wer garantiert denn schon, dass die Dachwiger Bienen sich tatsächlich nur auf den Phazelia-Flächen gütlich tun und nicht an der Maissaat schnuppern.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Ich geh’ kaputt. Das ist ja der größte Witz, dass die Bienen an den Mais ge- hen. Leute, erzählt nicht so einen Blöd- sinn hier. Das ist ja die Höhe.)

(Beifall bei der CDU)

Auf diese und weitere Risikofaktoren wird dann Frau Scheringer-Wright noch ausführlicher eingehen.

(Unruhe bei der CDU)

Herr Sklenar, ist doch nun egal, ob das nun die Bienen sind, die an den Mais gehen, oder ob der Wind die Pollen fortträgt. Ich meine, das ist jetzt...

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Aber redet nicht über die Bienen.)

Gut, dann reden wir nicht über die Bienen, dann ist es halt der Wind, der sich nicht an Grenzen hält. Auf jeden Fall wird Frau Scheringer-Wright noch auf weitere Risikofaktoren eingehen. Wir möchten auch deshalb darüber reden, wie sich hier diese

Gefahren abwehren lassen, denn an eine friedliche Koexistenz können wirklich nur die Blauäugigsten glauben. Weder Wind noch Pollen halten sich an Sicherheitsabstände; Auskreuzungen sind also vorprogrammiert. Das Nachsehen haben immer die Bauern, die auf Gentechnik verzichten, denn diese werden Schwierigkeiten haben, wenn sich ihre Produkte als GV-kontaminiert herausstellen, denn niemand kann für eine GV- oder GVO-Freiheit Garantie abgeben. An dieser Stelle setzen wir an. Denn wo es keine gentechnisch veränderten Pflanzen gibt, da kann auch nichts kontaminiert werden. Der Weg wäre also so einfach wie klar.

Ein weiteres Problem, das von Gentechnikbefürwortern gern vergessen wird, ist die verstärkte Abhängigkeit der Bauern von Agrarkonzernen, denn die Bauern sind gezwungen, von ihnen das teure Saatgut zu kaufen und die gleich dazu passenden Düngemittel. Das Interessante dabei ist, dass die Profite dieser Saatgutriesen völlig an den Anwendern und an der Gesellschaft vorbeigehen. Die Risiken des Anbaus allerdings tragen die Multis natürlich nicht, sie werden schön auf die Gesellschaft verteilt. Hier ist doch ein Missverhältnis erkennbar, das wir als PDS nicht so ohne Weiteres akzeptieren können. In Thüringen können wir also dazu beitragen, die hier kurz skizzierten Risiken einzuschränken. Man kann einfach auf diese Risikotechnologie verzichten.

Zum Schluss möchte ich noch einen kleinen Blick auf die Anhörung des Bildungsausschusses werfen. Von vielen Teilnehmern der Anhörung anlässlich der UN-Bildungsdekade zur nachhaltigen Entwicklung war zu hören, dass die Ökologie einen Pluspunkt darstellt und Ökobetriebe gestärkt werden müssten, denn diese seien für die regionalen Wirtschaftskreisläufe von außerordentlicher Bedeutung. Es wäre schade, würden sich diese Äußerungen nur als Lippenbekenntnisse herausstellen. Wir haben nämlich andere Chancen, nutzen wir sie. Danke.

Die Landesregierung hat einen Sofortbericht zu den Nummern eins und zwei des Antrags angekündigt und ich erteile Herrn Minister Dr. Zeh für die Landesregierung das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung erstatte ich einen Sofortbericht. Gestatten Sie mir aber zunächst einige Vorbemerkungen.

Die öffentliche Debatte über die so genannte grüne Gentechnik wird häufig, so empfinde ich es jedenfalls, nur emotional geführt. Viele argumentieren bildlich gesprochen aus dem Bauch heraus ohne große Sachkenntnis und das stelle ich mit großem Bedauern fest. Gerade bei diesem Thema sollten die Sachkenntnisse die Debatte bestimmen. Hier stellt sich mir natürlich die Frage,

(Beifall bei der PDS)