Protocol of the Session on June 30, 2005

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Bürokratie ist ein gigantischer Mechanismus, der von Zwergen bedient wird. An dieses Wort von Honoré de Balsac wird man erinnert, wenn man sich das Formular des Kultusministeriums zur - ich zitiere: „Freiwilligen Teilnahme am Institut für Lernmittelfreiheit im Freistaat Thüringen“ anschaut. Die CDU und Landesregierung sind dabei, die Lernmittelfreiheit in Thüringen abzuschaffen und versucht dies mit solchen verquasten Begrifflichkeiten zu vertuschen.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Keine Scharfmacherrede.)

(Beifall bei der SPD)

Wer nicht freiwillig teilnimmt, zahlt alles. Das ist die neue Logik der Landesregierung. Eltern fühlen sich unter Druck gesetzt, für den Kultusminister ist dies kein Problem.

Meine Damen und Herren, die Leihgebühr ist ein Einfalltor dafür, die Kosten für Bildung Stück für Stück auf die Familien abzuwälzen.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD-Fraktion lehnt die Leihgebühren aus drei Gründen ab:

1. ist dies eine weitere finanzielle Belastung der Familien.

2. Die Leihgebühr erfordert großen bürokratischen Aufwand, bindet Lehrer für Verwaltungsaufgaben, spaltet die Schülerschaft in Bedürftige und weniger Bedürftige und Eltern und Lehrer in Bittsteller und Gebührenkassierer.

3. Ich bin überzeugt, es handelt sich hier lediglich um eine Salamitaktik auf dem Weg zur generellen Beseitigung der Lernmittelfreiheit und das ist eindeutig ein Schritt in die falsche Richtung.

Meine Damen und Herren, der wichtigste Beweggrund der Lernmittelfreiheit liegt in dem Bestreben, Bildung vom Einkommen der Eltern unabhängig zu machen. Materielle Lasten sollen auch auf die Schultern derjenigen verteilt werden, die keine Kinder haben. Damit wird Bildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert, die von allen bezahlt werden muss. Damit ist die Lernmittelfreiheit ein hohes soziales Gut, die auch erforderlich ist, weil wir nicht weitere soziale Bildungsschranken in unserem Land aufrichten wollen. Bildung darf niemals vom Geldbeutel oder von der Herkunft der Eltern abhängig sein; das muss unser Ziel bleiben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Mit der Einführung der Leihgebühr sparen wir nicht wirklich viel Geld. Aber die Leihgebühr stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung der Eltern schulpflichtiger Kinder dar. Angesichts der Beitragshöhe kann man auch von einer immer versprochenen maßvollen Beteiligung der Eltern nicht mehr sprechen. Das, meine Damen und Herren, ist ein verheerendes Signal in einem Land, in dem wir ohnehin zu wenig Kinder haben und wir alles tun müssen,

damit wieder mehr Ja zu Kindern sagen. Auch deshalb ist die Aufgabe der Lernmittelfreiheit kontraproduktiv.

Herr Ministerpräsident, haben Sie einmal darüber nachgedacht, wie sich Eltern und Kinder fühlen, wenn ihnen einmal im Jahr ihre Armut bescheinigt wird? Das macht nicht unbedingt selbstbewusst und von der finnischen Schule haben wir ein Erfolgsrezept gelernt. Man soll niemanden beschämen. Wir sollten auch darüber nachdenken. Aber nicht nur im Hinblick auf die materiellen Belastungen der Thüringer Familien erscheint die Einführung der Lernmittelpauschale als nicht hinnehmbar. Mit der Erhebung, Vereinnahmung und Verwaltung des neuen Büchergeldes werden den Thüringer Lehrern zusätzliche Verwaltungsaufgaben aufgebürdet, ohne dass sie an anderer Stelle eine Entlastung erfahren und ohne dass überhaupt einmal ihre administrative Befähigung zur Ausführung dieses Verwaltungsaktes kritisch hinterfragt wird. Durch die GEW ist diesbezüglich auch schon eine Musterklage angekündigt worden. Weitere juristische Bedenken im Zusammenhang mit der Lernmittelpauschale bestehen hinsichtlich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Erhebung durch die Schulen. Hier hat ja die Thüringer Landesbeauftragte wirklich eine vernichtende Kritik geübt. Inwieweit die jetzt vom Kultusminister angekündigten Nachbesserungen tatsächlich ausreichend sind, um alle datenschutzrechtlichen Probleme auszuräumen, bleibt abzuwarten. Massive rechtliche Bedenken gegen die Lernmittelpauschale hat zudem die Landeselternvertretung geltend gemacht. In einer von Elternvertretern in Auftrag gegebenen gutachterlichen Stellungnahme wird die neue Lehr- und Lernmittelverordnung als verfassungs- und rechtswidrig kritisiert. Ebenso wie die GEW hat auch die Landeselternvertretung angekündigt, notfalls den Klageweg einzuschlagen, um eine gerichtliche Klärung der durch das Rückbüchergeld aufgeworfenen Rechtsfragen herbeizuführen. Uns geht es nicht darum, die genannten Rechtsprobleme juristisch zu bewerten. Es muss aber festgestellt werden, dass mit der Einführung der Lernmittelpauschale der Rechtsfrieden an den Schulen gestört worden ist. Das ist die Realität. Und wenn Sie die nicht wahrhaben wollen, dann nehmen Sie die Schule nicht zur Kenntnis, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Auch das an die Schulleitung ergangene Verbot, den von der Landeselternvertretung entworfenen Widerspruch gegen die Belastung durch das Büchergeld an die Eltern weiterzugeben, da sich eine derartige Elterninformation - ich zitiere -: „gegen den Dienstherren richte" zeugt nicht gerade von großer Souveränität des Kultusministers.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion lehnt aus all den genannten familien- und bildungspolitischen Gründen, aber auch wegen der entstandenen erheblichen Rechtsunsicherheit, die Einführung der Lernmittelpauschale ab. Die SPD setzt sich für unverzügliche Wiederherstellung der uneingeschränkten Lernmittelfreiheit ein. Daher haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes in den Landtag eingebracht. Er sieht die ersatzlose Streichung des neuen Büchergeldes und die Rückkehr zur uneingeschränkten Lernmittelfreiheit vor. Eltern und volljährigen Schülern, die bereits die Lernmittelpauschale bezahlt haben, soll das Büchergeld zudem zurückerstattet werden.

Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf lehnt sich dabei weitgehend, mit Ausnahme der Passage Zurückerstattung, an die gesetzlichen Bestimmungen an, wie sie bis einschließlich Schuljahr 2004/2005 Gültigkeit besessen haben. Ich erwarte auch, dass wir im Bildungsausschuss die Möglichkeit haben, an diesem Gesetz weiterzuberaten. Ich beantrage die Überweisung an den Bildungsausschuss. Da können wir auch über einen Deckungsvorschlag diskutieren, denn der liegt natürlich vor. Wir werden kein Gesetz beschreiben, ohne auf die Deckung zu achten. Das brauchen Sie uns nicht vorzuwerfen. Darüber können wir dann gern reden.

Mehr Zeit für Kinder, das war eine Forderung nach dem Gutenberg-Massaker. Daraus wird nun mehr Zeit für Verwaltung, so die GEW. Der Thüringer Lehrerverband nennt die Leihgebühr handwerklichen Murks. Die Landeselternvertretung hält die dazu vorliegende Verordnung, ihre sachbezogenen Folgedokumente sowie das vorgeschriebene Procedere verfassungsmäßig und datenschutzrechtlich für bedenklich und sozial für unausgewogen. Dem ist nun wahrlich nichts mehr hinzuzufügen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen vor. Herr Kultusminister Prof. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Döring haben wohl gezeigt, dass der von der SPD-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf ein rein populistisches Manöver ist.

(Beifall bei der CDU)

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es,

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Er- zählen Sie das mal den Eltern.)

die Änderung ziele auf eine Rückkehr zur uneingeschränkten Lernmittelfreiheit. Eine uneingeschränkte Lernmittelfreiheit, sehr geehrter Herr Kollege Döring, hat es auch in der Vergangenheit nie gegeben. Nach § 44 Thüringer Schulgesetz waren nur Schulbücher von der Lernmittelfreiheit erfasst. Dieser Begriff wurde mit der Änderung im Jahr 2002 um die Worte „Schulbuchersetzende Lernsoftware“ ergänzt. Arbeitsmaterialien, Verbrauchsmaterialien, Hefte sind zwar Lernmittel im Sinne der Lehr- und Lernmittelverordnung, werden jedoch nicht durch das Land mitfinanziert. Die Kostentragung hierfür liegt schon immer bei den Eltern. Bisher war es so, dass für diese Verbrauchsmaterialien an verschiedenen weiterführenden Schulen Beträge bis zu 100 € pro Schüler und Schuljahr erhoben wurden. Die Eltern haben dies anstandslos bezahlt, auch ohne soziale Abschläge,

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Da meinen Sie, da können die jetzt noch ein bisschen mehr bezahlen.)

weil sie gern für die Ausbildung ihrer Kinder dieses Geld aufgebracht haben. Das zeigt, die Thüringer Eltern sind sich ihrer Verpflichtung und ihrer Pflicht zur Beteiligung an der Ausbildung bewusst und investieren in die Zukunft ihrer Kinder.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Deshalb die Landeselternvertretung mit ihrer Kri- tik.)

Dabei sind die Schulen bisher in verschiedener Art und Weise und in unterschiedlicher Art der Anwendung von Sparsamkeitsprinzipien mit solchen Materialien umgegangen. Deshalb haben wir im Zuge der Einführung von Gebühren für die von den Schulen auszuleihenden Lernmittel eine Beschränkung eingebracht. Einerseits wird nach einer Analyse der Situation bei den Verbrauchsmaterialien, die die Eltern zahlen müssen, dieser Betrag gedeckelt. An Grundschulen sollen es nicht mehr als 25 € und an weiterführenden Schulen nicht mehr als 50 € pro Kind und Schuljahr sein. Zudem soll die Schulkonferenz bei der Festlegung dieser Kostensätze befasst werden. Ich halte das für eine ganz wesentliche Verbesserung und wenn man diesen Betrag und in Extremfällen bisher zu zahlende Beträge ins Verhältnis dazu setzt, was wir jetzt in der Summe mit den Leihgebühren und dem gedeckelten Betrag verlangen, dann stellt sich heraus, dass es in vielen Schulen und für viele Eltern eine Situation geben wird, dass sie weniger aufwenden müssen als in

den vergangenen Schuljahren. Uns ging es bei der Einführung dieser neuen Lernmittelverordnung auch darum, sozial zu staffeln. Die soziale Staffelung der Beiträge nach Leistungsfähigkeit ist ein Kriterium, welches auch immer wieder - auch von Ihnen - in anderen Fällen gern gefordert wird. Wir haben dabei versucht, eine Regelung zu finden, und ich glaube, wir haben eine Regelung gefunden, die praktikabel ist und die die Nachweispflicht bis auf ein Minimum beschränkt. Ich denke, damit haben wir genau das erreicht, nämlich dass der Rechtsfrieden nicht gestört ist, sondern dass es eine klare Rechtsgrundlage gibt und dass diese Regelungen in der Schule einfach handhabbar sind.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das sehen die Betroffenen aber anders, Herr Minister.)

Sehr geehrter Herr Matschie, wir haben in Artikel 24 unserer Verfassung - das können Sie selber nachlesen - den Satz: „Der Unterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Die Finanzierung von Lehr- und Lernmitteln regelt das Gesetz.“ Ein solches Gesetz gibt es und auf der Basis dieses Gesetzes eine entsprechende Verordnung. Diese Vorschriften werden eingehalten durch unser Verfahren. Es ist also keine Rede davon, dass hier irgendwo Verfassungsrechte in Gefahr geraten. Auch die Verfassung garantiert keine uneingeschränkte Lehr- und Lernmittelfreiheit, sondern weist die Regelung darüber dem Gesetzgeber zu. Wir haben in diesem Fall entsprechend geregelt. Im Übrigen befindet sich die Thüringer Regelung in Übereinstimmung mit Regelungen in den meisten anderen Bundesländern, die ebenfalls Eigenbeteiligung der Eltern und der volljährigen Schüler an den Kosten der Lernmittelfreiheit, wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen und Formen, vorsehen, zum Teil mit wesentlich höheren Beiträgen. Ich kann also nur feststellen, was den Gesetzentwurf anbetrifft, den Sie hier vorlegen: Er ist unnötig, er ist in seiner Begründung unsolide. Und wenn ich das nochmal vortrage, was Sie geschrieben haben, der traurige Höhepunkt Ihres Antrags, das sind die Punkte C und D. C - Alternativen -, da schreiben Sie: keine. D - Kosten: 2,9 Mio. €.

Meine Damen und Herren, das ist eine Kalkulation, die wir von Ihnen natürlich gewohnt sind. Nein, die Alternative ist eine gerechte Verteilung der Lasten für Lernmittel. Diese Alternative haben wir mit unserer Verordnung ergriffen. Deshalb wird auch diese Verordnung in Kraft bleiben. Ihr Gesetzentwurf ist undurchdacht und populistisch. Und wer jetzt, am Ende des Schuljahres, eine völlige Neuregelung verlangt, der riskiert, dass Schulen und Schüler am Beginn des neuen Schuljahres ohne die entsprechenden Lehr- und Lernmittel dastehen. Das wer

den wir nicht zulassen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Döring, möchten Sie eine Frage stellen oder haben Sie noch einen Redewunsch? Eine Frage an den Herrn Minister.

Herr Minister, wie bewerten Sie die deutliche Ablehnung der Landeselternvertretung vor dem Hintergrund, dass Sie sagen, die Eltern sind damit sehr wohl einverstanden? Sind Sie der Meinung, dass die Landeselternvertretung wirklich die Eltern vertritt und dass ihre Haltung auch die mehrheitliche Haltung der Eltern in Thüringen ist, oder wie bewerten Sie das?

Ich bin mir in der Tat nicht mehr sicher, ob in dieser Frage die Landeselternvertretung wirklich die mehrheitliche Meinung der Thüringer Eltern vertritt.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Guter Satz, muss ich mir merken.)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Ich schließe damit die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Was ist mit Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Die Anzahl der Gegenstimmen war mehr als die der Zustimmungen zu diesem Antrag, damit ist der Antrag zur Ausschussüberweisung an den Bildungsausschuss abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/975 - ERSTE BERATUNG

Da wir vereinbart haben, die Aussprache nicht im Plenum, sondern gleich im Ausschuss zu führen, frage ich nur: Gibt es den Wunsch zur Begründung des Gesetzentwurfs? Ja, Herr Kultusminister, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Freistaat Thüringen verfügt über einen außergewöhnlich großen Bestand an Denkmalen. Das Unverwechselbare und Einzigartige der Thüringer Kulturlandschaft liegt in der Dichte des historisch gewachsenen kulturellen Reichtums. Eine Vielzahl von Burgen, Schlössern, Park- und Klosteranlagen, historischen Stadtkernen und eindrucksvollen Kirchen, aber auch urzeitliche Funde, die auf früheste menschliche Siedlungen in Europa schließen lassen, künden davon. Etwa 30.000 Bau- und 3.000 Bodendenkmale kommen so zusammen. Ihre Bewahrung und Pflege gehört zu den wichtigsten Pflichten des Landes. Der Freistaat Thüringen hat seit der politischen Wende über 500 Mio. € in Denkmalpflege und Denkmalschutz investiert. Wer mit offenen Augen durch die Städte und Dörfer geht und deren Zustand mit dem vor der Wende vergleicht, der wird feststellen, dass sich dieser große Einsatz gelohnt hat. Die Erfolge bei der Bewahrung der Denkmallandschaft sind aber nicht allein auf die finanzielle Unterstützung zurückzuführen, sondern auch auf ein Denkmalschutzgesetz, das aus dem Jahr 1992 stammt und nach seiner Novellierung im Jahr 2004 zu einem der modernsten der Bundesrepublik Deutschland gehört. Es bietet die hervorragende Möglichkeit, das öffentliche Erhaltungsinteresse optimal mit den Wünschen der Denkmaleigentümer in Einklang zu bringen. Zu einem solch modernen Gesetz gehört aber auch eine moderne Verwaltung. Bislang hat Thüringen zwei Denkmalfachbehörden, das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und das Thüringische Landesamt für Archäologie. Beide arbeiten auf der Grundlage dieses Thüringer Denkmalschutzgesetzes. Mit der obersten Denkmalschutzbehörde, der oberen und der unteren Denkmalschutzbehörde haben sie identische Ansprechpartner. Weiterhin ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit den Denkmaleigentümern eine Vielzahl von inhaltlichen Berührungspunkten. Deshalb ist eine Zusammenlegung der beiden Ämter an einem Standort jetzt auch für Thüringen angezeigt. Die Mehrheit der Bundesländer hat in den letzten Jahren ebenfalls ihre beiden Denkmalfachbehörden zu einer zusammengeführt und hiermit sehr gute Erfahrungen gemacht. Durch diese Zusammenlegung erreichen wir eine Konzentration und Bündelung der Aufgabenwahrnehmung, die Synergieeffekte erbringen wird. Ein Verbleib an getrennten Standorten würde die Vorteile der institutionellen Verschmelzung infrage stellen. Die Novelle des Gesetzes, die hier vorgelegt wird, stellt klar, dass aus den bislang zwei Landesämtern nunmehr ein Amt wird. Nach § 24 Abs. 1 erhält dieses Landesamt die Bezeichnung „Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie“. Im Weiteren werden die bisher vom Landesamt für Denkmalpflege und dem

Landesamt für Archäologie wahrgenommenen Aufgaben dem neuen Landesamt zugewiesen. Der vorliegende Gesetzentwurf führt eine Optimierung der Verfahrensabläufe innerhalb des Landesamtes herbei. Weiterhin werden die Verfahren durch die Bündelung der Ansprechpartner insgesamt bürgerfreundlicher gestaltet. Von einer Befristung des Gesetzes wollen wir absehen, da der Schutz von Kulturdenkmalen kontinuierlich und lückenlos zu gewährleisten ist. Schon die internationalen Abkommen, denen die Bundesrepublik beigetreten ist, verpflichten uns dazu. Die im Gesetz enthaltenen Regelungen müssen auch nicht laufend überprüft werden, da sie den internationalen Verpflichtungen entsprechen. Wir werden damit unserer Verantwortung zur Erhaltung der reichen Thüringer Kulturlandschaft für jetzige und künftige Generationen gerecht. Ich bitte Sie um eine zügige Bearbeitung und Beratung des Gesetzentwurfs. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Ich hatte darauf hingewiesen, das ist also der erste Tagesordnungspunkt, der der Straffung der Tagesordnung dienen soll, und wir haben überfraktionell vereinbart, dass die Ausschussüberweisung sofort erfolgen wird. Rein fachlich ist zuständig der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien. Es könnten natürlich auch noch andere Anträge in dem Zusammenhang gestellt werden. Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, dass die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien erfolgt. Und da die Beratung im Plenarsaal öffentlich ist und demzufolge die Öffentlichkeit Anteil nehmen kann an solchen Beratungsgegenständen, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass das auch für die Ausschuss-Sitzungen gilt. Das heißt, die weitere Beratung des Gesetzentwurfs wird nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden, sondern findet in jedem Fall öffentlich statt.

Ich stelle jetzt zuerst den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Ich werde noch darauf hingewiesen, dass wir über die öffentliche Beratung noch abstimmen sollen - gut, dann ist das doch erledigt und ich werde diesen Tagesordnungspunkt schließen.