Wir reden über Zuschüsse - wenn Sie sich erinnern können, habe ich das an dieser Stelle auch schon einmal gesagt -, dahinter stehen doch aber Menschen. Wir bringen Träger in die Insolvenz, weil wir nicht in der Lage sind, vorausschauend zu sagen, was passieren wird. Wenn Sie im Rahmen der Frauenhausförderung - ich will mich darauf beziehen - jetzt sagen würden, ich kann im nächsten Jahr nur noch so und so viel Prozent Zuschuss geben, dann muss man sich vor Ort einigen. Das kann man regeln. Aber inzwischen haben fast alle Personen, die bei den Trägern beschäftigt sind, Kündigungsfristen bis zu einem halben Jahr zum Jahresende. Sie sind schon ewig dabei, 15 Jahre. Da kann man jetzt nicht einfach so tun, als ob das Zuschüsse sind.
Ein Wort auch noch zu dem Schreiben des Innenministers. Es ist ja nicht wahr, dass dies so dringestanden hat. Es ist überhaupt nicht so definiert, dass man einfach Vereinbarungen treffen kann. Das würde auch der Kommunalordnung widersprechen. Es hat so nicht in dem Schreiben gestanden. Ich möchte dies hier noch einmal zur Kenntnis geben. Danke.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen zu diesem Teil der Aktuellen Stunde liegen mir jetzt nicht vor. Dann schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den zweiten Teil der Aktuellen Stunde auf
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Verwendung von Steuergeldern für eine eventuelle Thüringer Spiel- bank“ Unterrichtung durch die Präsi- dentin des Landtags - Drucksache 4/911 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Abschluss des Mietvertrags mit dem Dom-Hotel - sage ich jetzt mal verkürzt - hat den Steuerzahler bis zum heutigen Tag mehr als 420.000 € gekostet. Bis zum Jahresende werden, wie wir nun wissen, weitere mindestens 160.000 € dazukommen. Das ist schlicht und ergreifend ein Skandal. Ich habe vorhin mal überlegt, was die zwei Themen, die wir in der Aktuellen Stunde heute behandeln, miteinander zu tun haben. Bei den Frauenhäusern und Frauenprojekten wird das Geld gebraucht, was hier bei der nicht vorhandenen Spielbank verschwendet wird.
Die Landesregierung wollte in den Jahren 2004 und 2005 mit der Spielbank 3 Mio. € einnehmen und an die Ehrenamtsstiftung überweisen. Wir wissen, dass es am Ende des Jahres 2005 kein einziger Cent sein wird - was für eine Milchmädchenrechnung, Frau Diezel. Na dann sagen Sie mal, wo Sie das Geld bis dahin noch hernehmen wollen. Seit dem gestrigen Tag ist nun klar, dass der Mietvertrag aus dem Jahre 2002 nicht nur unsinnig ist, sondern auch schädlich, und zwar schädlich für die Errichtung einer Spielbank und schädlich für die Finanzen des Freistaats Thüringen.
Die vorgesehene Übernahme des Mietvertrags durch den Spielbankbetreiber ist offensichtlich nicht gelungen, wie wir es bereits schon mehrfach vorausgesagt haben. In der Pressemitteilung aus Ihrem Haus, Frau Diezel, zum Spielbankvertrag zeigt sich das ganze Dilemma der Angelegenheit. Offensichtlich waren weit reichende Zugeständnisse erforderlich, um überhaupt zu einem Vertragsabschluss, von dem wir ja noch gar nicht wissen, ob er überhaupt zustande kommt, wie heute in der Presse zu lesen war, zu kommen, z.B. Reduzierung des Mietzinses oder Reduzierung der Spielbankabgabe. Deswegen haben wir ganz klare Fragen an Sie und ich hoffe, Sie können sie uns hier beantworten, und wenn nicht hier, dann an anderer Stelle. Die Frage ist nämlich: Wie
weit gehen die Reduzierungen der Spielbankabgabe? Gehen sie vielleicht sogar unter die 30 Prozent, die im Gesetz stehen? Dann hoffe ich, dass Sie uns beantworten können, ob wir dann vielleicht hier demnächst eine Gesetzesänderung machen müssen. Wer trägt denn die Kosten für den Ausbau der Spielbank? Ist das der Betreiber oder ist das die Landesgesellschaft und wie sind die Kündigungsfristen, die da abgeschlossen wurden? Ja, das sind wichtige Fragen und ich hoffe, wir bekommen sie beantwortet. Wir hatten uns das heute anders vorgestellt, dass der Landtag sich noch mal mit dem Thema in der Weise beschäftigt, dass die Ausschüsse den Vertrag, bevor er abgeschlossen wird, zur Vorberatung bekommen. Das haben Sie abgelehnt. Wir wollten damit den Schaden minimieren und weitere Risiken ausschließen, aber das liegt nun in Ihrer Verantwortung. Aber neben dieser Frage, was für ein Vertrag jetzt abgeschlossen wird, rückt immer mehr eine andere Frage in den Mittelpunkt der Angelegenheit, nämlich die Frage, warum überhaupt der Vertrag im Jahre 2002 abgeschlossen worden ist
und warum Herr Trautvetter, den das hier scheinbar nicht zu interessieren scheint, im Jahr 2002 eine Bürgschaft in Form einer Patronatserklärung abgegeben hat. Wie wir jetzt wissen, hat es die Spielbank nicht befördert. Warum musste sich der Staat überhaupt in die Standortauswahl in Erfurt einmischen; warum wurde denn nicht der Markt bemüht, um die Entscheidung zu treffen, den Sie sonst immer herhalten lassen?
Herr Kretschmer, in der letzten Ausschuss-Sitzung, Untersuchungsausschuss, öffentlicher Teil, haben wir ja einen Vortrag dazu gehört. Aber, ich denke, dazu werden wir Herrn Trautvetter - wie gesagt, er ist jetzt nicht da - im Untersuchungsausschuss befragen. Ich bin da jetzt schon ganz gespannt darauf, welche Antworten wir da bekommen. Unsere Vermutung, dass hier der Hotelbau mit zusätzlichen 4 Mio. € gefördert werden sollte, hat diese Entwicklung jedenfalls eher bekräftigt. Vielen Dank.
natelange Poker um die erste Thüringer Spielbank scheint beendet.“ Ich weiß nicht, Frau Diezel, ob diese Überschrift, diese Zeile aus Ihrem Haus stammt, aber ich will kurz auf diese Überschrift eingehen. Wie geht es zu beim Poker? Ich nehme an, Sie wissen das. Es war der Slogan über der Botschaft. Der Einsatz der Landesregierung beträgt monatlich 33.000 €,
(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Überschrif- ten kommen gut an.)
Gesamteinsatz bisher - Herr Dr. Schubert hat es gesagt - 420.000 €. Dann wird gepokert, wer wohl die besseren Karten hat. Aber eines steht fest, Frau Diezel, nach jedem Spiel - und das tun Sie nicht, vielleicht tun Sie es jetzt - müssen die Karten auf den Tisch gelegt werden. Seit gestern steht fest, vorbehaltlich der Zustimmung der Geldgeber und Ihres Kabinetts, dass ein Untermietvertrag ausgehandelt wurde. Da Sie bisher nicht gerade euphorisch - ich will es einmal so bezeichnen - mit dem Ergebnis oder einer Zwischeninformation umgegangen sind - ich erinnere hier nur an Ihre Aussagen im Haushalts- und Finanzausschuss -, vermute ich, dass hier ein fauler Kompromiss ausgehandelt wurde. Ich kann Ihnen, Frau Diezel, persönlich die Absolution erteilen, was die ganze Frage der Vertragsgestaltung von 2002 betrifft. Sie haben ein schlechtes Erbe Ihres Vorgängers angetreten, ich glaube, des damaligen Finanzministers, Herrn Trautvetter. Er hat, wie hier schon gesagt worden ist, die Patronatserklärung unterzeichnet, in der sich der Freistaat verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die erste Thüringer Spielbank GmbH & Co. KG finanziell so ausgestattet ist, dass sie jederzeit zur Erfüllung ihrer Mietverbindlichkeit in der Lage ist. Damit haben Sie eine Zuschussoase für den Hotelinvestor geschaffen. Das ist so.
Die Konzession zum Betrieb der Spielbank wurde im Dezember 2004 an die Betreibergesellschaft Kasino Erfurt GmbH, die zur Gruppe der Westspielkasinos gehört, vergeben. Seit April 2004 leistet der Freistaat Mietzahlungen für leere Räumlichkeiten an den Investor des Erfurter Dom-Hotels.
Und für mich, meine Damen und Herren, stellte sich immer die Frage: Wer wäre wohl bereit, 25 €/m², also monatlich 31.000 € Kaltmiete zu bezahlen, nämlich niemand. Deshalb Ihre Verschwiegenheit zu den Zugeständnissen im Vertrag und zum Staffelmodell, welches an den Spielbankvertrag gekoppelt sei. Nur bei einer vereinbarten Gewinnhöhe wird der Mietvertrag aufgefüllt. Damit bleibt jegliches unterneh
merisches Risiko außen vor, weil das Land Thüringen eben die Differenz, also das finanzielle Loch zwischen Untermiet- und Mietvertrag, stopfen muss.
Ich sage Ihnen hier ganz deutlich: Genau diese Praxis der versteckten Subvention - diese Formulierung haben die Kollegen der SPD geprägt - ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses 4/1. Genau diese Förderpraxis, die Sie hier an den Tag legen, ist der eigentliche Skandal. In Suhl steigen Immobilienwerte, wogegen hier in Erfurt notwendige Mieteinnahmen abgeschrieben werden. Wie einmal die ursprünglich angedachten und geplanten Spielbankabgaben für die Ehrenamtsstiftung realisiert werden sollen, bleibt, denke ich, weiter Ihre Illusion. Fest steht, 650.000 € kommen in diesem Jahr nicht zum Tragen.
Frau Ministerin, ich befürchte, dass der erste Verlierer in diesem fragwürdigen Spiel feststeht, nämlich der Steuerzahler, weil bisher mit beiden Händen Geld verzockt wurde und spätestens jetzt nach Bekanntwerden des Vertragsinhaltes Sie feststellen werden, dass Sie den „Zonk“ erwischt haben. Ich denke, Frau Ministerin, Sie liegen mit Ihrer Prognose, dass die künftigen Spielbankeinnahmen die bisherigen Ausgaben mehr als ausgleichen würden, daneben. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich in drei Punkten auf den vorliegenden Antrag zur Aktuellen Stunde eingehen.
Erstens: Wenn der vom zukünftigen Betreiber der Spielbank und der 1. Thüringer Spielbankgesellschaft ausgehandelte und am Dienstagabend auch paraphierte Mietvertrag seine Zustimmung durch die Nordrhein-Westfalen-Bank erhält, haben wir ein angemessenes Vertragswerk. Vor allem hat Thüringen dann bald wie alle anderen Länder auch eine Spielbank.
„Spielen für einen sozialen Zweck“ - das war die Grundlage zur Installierung der Thüringer Spielbank.
Dieser soziale Zweck wird aber zurzeit noch über den Landeshaushalt realisiert. Wenn diese Zuweisungen von den Spielerträgen der Spielbank übernommen werden, ist unser Ziel endgültig erreicht. Zudem fließen alle Einnahmen, die nicht an die Stiftung gehen, direkt in den Landeshaushalt - ein gewollter und erfreulicher Nebeneffekt. Deshalb liegt bei der gebotenen Gesamtbetrachtung auch keine Verschwendung vor. Ich bitte, auch einen Blick auf die Einnahmen aus den Spielbankerträgen in benachbarten Ländern zu werfen.
Zweitens: Das immer wieder diskutierte Sonderkündigungsrecht haben wir ganz bewusst am Ende eines Abwägungsprozesses nicht wahrgenommen, denn es gab keine Alternative zum damaligen Zeitpunkt zum Standort Brühl. Der immer wieder ins Feld geführte „Erfurter Hof“ war einfach zu teuer. Eine Kündigung hätte zudem einen völlig neuen Anfang der Planung bei einer laufenden Konzessionsvergabe bedeutet. Die Baumaßnahme war aber schon so weit fortgeschritten, sie war ja nahezu fertig. Auch hätte die Suche nach einem neuen Standort das Vorhaben, eine Spielbank zu betreiben, erheblich verzögert. Weitaus höhere Einnahmeausfälle wären die Folge gewesen. Und, meine Damen und Herren, es gab ein nicht zu unterschätzendes Prozessrisiko. Transactio hat geltend gemacht, nicht selbst für die Verzögerung des Baufortschritts verantwortlich zu sein. Strittig in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel die Baugenehmigung der Stadt, aber auch die verspätete Fördermittelbescheidübergabe. Zudem hat sich die Thüringer Spielbankgesellschaft verpflichtet, die Ausbauarbeiten der Spielbankräumlichkeiten bis zur Eröffnung des Hotels zu gewährleisten. Diese Verpflichtung wurde nicht eingehalten, das „Hotel am Brühl“ ist am 29. September 2004 in Betrieb genommen worden. Somit fielen die Eröffnung des Hotels und des Casinos auseinander. Die Vermieterin drohte deshalb mit Schadenersatzansprüchen, die sie wegen der nicht zeitgleichen Eröffnung des Hotels und des Casinos geltend machen wollte. Um diese Geltendmachung der Schadenersatzansprüche abzuwehren, vereinbarten die Parteien einen Vergleich mit der Sonderzahlung von zwei Monatsmieten. Im Gegenzug verpflichtete sich die Vermieterin, auf sämtliche Schadenersatzansprü
che zu verzichten, die durch den Casinoausbau zu befürchten waren. Unter dem Summenstrich dieser kaufmännischen Betrachtung kann diese Vorgehensweise nur als wirtschaftlich bezeichnet werden.
(Zwischenruf Abg. Dr. Schubert, SPD: Sie schmeißen Millionen weg und erhal- ten dafür Hunderttausend!)
Drittens: Ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Unterbringung der Spielbank zunächst im „Erfurter Hof“ geplant war; der damalige Eigentümer hat dies aber abgelehnt. Erst daraufhin suchte man eine Alternative. Diese sah man dann in der Anmietung entsprechender Räumlichkeiten im Fünf-Sterne-Hotel im Stadtteil Brühl. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten und unter Zugrundelegung des Entwicklungskonzepts des Stadtteils Brühl erschien die Unterbringung im Fünf-Sterne-Hotel als der am besten geeignetste Standort. Obwohl die Planungen für das Hotel zum damaligen Zeitpunkt weitgehend abgeschlossen waren, erklärte sich der Bauherr bereit, diese außerplanmäßige Aufnahme zu machen. Auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung vom 23.10.2001 wurde dann der Mietvertrag zwischen der 1. Thüringer Spielbankgesellschaft GmbH & Co. KG und der Transactio GmbH & Co. KG abgeschlossen. Der vereinbarte Mietzins von 25,56 € orientierte sich an der Lage der Räumlichkeiten in einem Fünf-Sterne-Hotel. Interessant ist, dass erst nach Vertragsabschluss der Eigentümer des Erfurter Hofs plötzlich ein eigenes Angebot unterbreitete. Dies lag im Übrigen deutlich über dem Angebot des von Transactio vereinbarten Mietzinses. Ich denke, allein dieser Gesichtspunkt zeigt, dass zum damaligen Zeitpunkt die Höhe der Miete durchaus den möglichen Mietpreisen entsprach.
Andere, wie beispielsweise die Eigentümer des Erfurter Hofs, hielten offensichtlich sogar einen weit höheren Mietpreis für realistisch und für eine wirtschaftliche Größe.
Gestatten Sie mir diesen Einschub: Es handelt sich auch nicht um eine Subventionierung, denn die Umsatzmiete so, wie sie jetzt in den Eckdaten vorgeschrieben ist, ist ein marktübliches Verfahren und die zunächst nachgelassene Miete wird ab einem vereinbarten Jahresüberschuss - immerhin verpflichtet sich der Untermieter zu erheblichen Investitionen - nachgezahlt, das heißt, abgerechnet wird nach einigen Jahren. Das war allerdings alles wichtig, um mögliche Anlaufschwierigkeiten beim Spielbankbetrieb von Anfang an auszugleichen. Ich finde diese flexible und differenzierte, in der Wirtschaft übrigens übliche Lösung für richtig. Absprachegemäß haben
wir nur den Vertragsrahmen veröffentlicht. Absprachegemäß hält sich Westcasino bis zur endgültigen Unterschrift mit öffentlichen Äußerungen zurück.