Meine Damen und Herren, ich stehe für die Thüringer SPD hier vorn, weil ich will, dass die Radikalen von Rechts und von Links kein Chance haben, das gehört auch zur Wahrheit, Gewalt ist in Erfurt;
ich nehme nichts von meiner Rede zurück, was ich zu Erfurt gesagt habe. Aber zur Wahrheit gehört, dass dort die Gewalt von linken Extremen ausgegangen ist.
Das ist auch ein Stückchen Wahrheit und wenn wir auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, das heißt, das Gewaltmonopol liegt beim Staat, können wir politisch streiten, aber nicht mit verquasteter Ideologie und nicht mit dem Weglassen von Wahrheit. Wie wir die Dinge politisch werten,
wie wir die Anwendung des einen oder anderen Gesetzes auslegen, darüber können wir hier politisch streiten. Damit habe ich kein Problem. Aber ich habe Probleme mit diesem Gift, was in dieser einen oder anderen Formulierung steckt. Ich sage Ihnen, dieses Gift macht im Endeffekt die Nazis, die Autonomen, die, die das Gewaltmonopol des Staates eben nicht anerkennen, stärker und Sie erreichen genau das Gegenteil von dem, was Sie eigentlich vorgeben erreichen zu wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal kann ich den Herren Fiedler und Gentzel in vollem Umfang zustimmen. Gestatten Sie mir zu dem Gesetz, das hier in zweiter Lesung zu behandeln ist, zwei kurze Anmerkungen:
Die Erste bezieht sich auf die seitens des Innenausschusses vorgeschlagene Änderung. Die Landesregierung unterstützt diese nachdrücklich. In der Tat hat sich erwiesen, dass die in § 1 Abs. 3 vorgesehene Hinterlegung von Liegenschaftskarten der beiden Gedenkstätten im einheitlichen Maßstab von 1 : 5000 auf technische Schwierigkeiten stößt, d.h., ihren Zweck, nämlich eindeutige Klarheit über den geschützten Bereich zu schaffen, nicht erfüllen kann. Ein Ausdruck der elektronisch erfassten Liegenschaftskarte für Buchenwald in dem genannten Maßstab lässt die Flurstücksnummern nur mit größten Schwierigkeiten erkennen. Für Mittelbau-Dora ist die elektronische Erfassung noch nicht abgeschlossen und dort sind die aktuellen, manuell erstellten Karten für einige Bereiche nur im Maßstab 1 : 2000 verfügbar. Deshalb ist diese Änderung des Entwurfs erforderlich, damit man die Flurstücke genau erkennen kann.
Eine zweite Anmerkung betrifft die von der Fraktion der PDS mehrfach geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Hier möchte ich auf die jüngste Entwicklung in der Rechtsprechung hinweisen. Bekanntlich nimmt der Gesetzentwurf seinen Ausgang von einer Änderung des Versammlungsgesetzes des Bundes, welches in § 15 Abs. 2 das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin unter den besonderen Schutz des Gesetzes stellt. Das hat im Weiteren die Landesgesetzgeber ermächtigt, andere Orte zu bestimmen, die als Gedenkstätten von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern. An diesen Orten - und an keinem anderen - können Versammlungen und Aufzüge verboten werden, wenn zu befürchten ist, dass hierdurch die Würde der Opfer beeinträchtigt wird. Hier nun hat es im Zusammenhang mit dem von der Jugendorganisation der NPD für den 8. Mai 2005 in Berlin geplanten Aufmarsch eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen gegeben, welche geeignet sind, die rechtlichen Vorbehalte der PDS hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit zu widerlegen. Absicht der NPD
Organisation war es u.a., an dem Mahnmal für die ermordeten Juden Europas vorbeizuziehen, also die Aufmarschstrecke durch den besonders geschützten Bereich zu legen. Dies wurde, gestützt auf die neuen Bestimmungen des Versammlungsgesetzes, von der Berliner Innenverwaltung zu Recht verboten. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes haben sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht dieses Verbot inhaltlich bestätigt und ausdrücklich festgestellt, dass seine Rechtmäßigkeit bei summarischer Prüfung keinem ernstlichen Zweifel unterliegt. Das daraufhin angerufene Bundesverfassungsgericht hat sodann mit Beschluss vom 6. Mai 2005 die Entscheidung der Fachgerichte bestätigt. Wir können daher, auch wenn die schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, davon ausgehen, dass auch auf dieser Ebene keine verfassungsrechtlichen Probleme bestehen. Im Ergebnis sieht die Landesregierung sich damit in ihrer verfassungsrechtlichen Beurteilung sowohl der bundesgesetzlichen Änderung als auch des darauf fußenden, Ihnen im Entwurf vorliegenden Landesgesetzes bestätigt. Conclusio, Herr Dr. Hahnemann, Ihre vielfältigen Bedenken gegen die Einschränkung des Versammlungsrechts sind unbegründet und ich habe ebenfalls den Eindruck, nachdem ich Ihre Ausführungen gehört habe und Sie gesagt haben, es sind die Bürger, die rechtsradikalen Aktivitäten entgegentreten sollen, dass Sie hier etwas anderes beabsichtigen. Das ist nämlich falsch. Es ist die Polizei, die Störer zu bekämpfen hat, und niemand anderes.
Und wenn Bürger sich diesem Engagement anschließen, dann ist dies zu begrüßen, aber dann in einer Art und Weise, Herr Dr. Hahnemann, dass hierbei auch Recht und Gesetz eingehalten werden und nicht Gewalt ausgeübt wird, wie dies in Erfurt auf dem Anger gewesen ist durch linksgerichtete autonome Gruppierungen.
Dort wurden Eier, dort wurden Flaschen geworfen auf Polizeibeamte und auf die dort befindlichen Rechtsradikalen und das entspricht nicht unserer Rechtsordnung. Der Staat hat das Gewaltmonopol und niemand sonst.
Wenn solche Aktivitäten durchgeführt werden und Gewalt ausgeübt wird, dann muss man sich nicht wundern, wenn die Polizei gegen diese Störer und Rechtsbrecher vorgeht und hier auch zu anderen Maßnahmen greift. Dieser angebliche Wasserwerfereinsatz, ich glaube, Sie haben die Bilder von Leip
Die Polizei hat nicht einmal auf die Demonstranten gehalten. Es ist ihre Pflicht, Extreme auseinander zu halten, die Gewalt ausüben. Nehmen Sie das bitte endlich einmal zur Kenntnis und dann werden wir uns vielleicht irgendwo treffen können. Ihr Weg, Herr Dr. Hahnemann, Zivilgesellschaft und Polizei in eine Mischung hineinzubringen, in eine Situation, wo man Extreme nicht mehr auseinander halten kann, genau dies führt auf den Weg des Straßenkampfes, wie wir das in den 20er-Jahren schon mal gehabt haben. Ich möchte Sie ausdrücklich bitten, hier nicht noch dem Vorschub zu leisten, sonst werden wir ähnliche Situationen wieder erleben können. Die Polizei wird jedenfalls alles tun, um das zu verhindern, und gegen Extremisten und Störer vorgehen, darauf können Sie sich verlassen. Ich erinnere auch daran, dass sämtliche Aktionen der Polizei, die danach waren, in vollem Umfang erfolgreich waren. Dafür danke ich der Thüringer Polizei ausdrücklich hier an dieser Stelle. Vielen Dank.
Herr Kretschmer, ob ich den Herrn Gentzel verdauen muss oder nicht, das weiß ich nicht, aber ich kann es hier nicht so stehen lassen namens meiner Fraktion, was von diesem Pult hier gegen Herrn Hahnemann, nicht als Person,
sondern in der Art des Zwischenrufes von Frau Thierbach, gegen die Fraktion der PDS erhoben wurde. Herr Hahnemann hat hier nicht seine Privatmeinung vertreten, sondern die Mehrheitsmeinung der Fraktion. Es ist kein Geheimnis,
jedenfalls für die, die es wissen wollen, dass es innerhalb der PDS und auch in der Fraktion zu diesem Thema, auch zu diesem Gesetzentwurf, unter
schiedliche Auffassungen gibt, weil es auch Mitglieder der PDS gibt, genau wie es Bürgerinnen und Bürger in diesem Land gibt, die meinen, es ist ein richtiger Weg, hier per Verordnung oder per Gesetz Aufmärsche an sensiblen Stellen im Land zu verhindern.
Das hat Herr Hahnemann auch gar nicht bestritten. Herr Hahnemann hat auf ein anderes Problem aufmerksam gemacht.
- lassen Sie mich doch mal ein bisschen austoben, Herr Gentzel durfte es doch auch -, dann muss ich das auf das Entschiedenste zurückweisen, Herr Gentzel.
Ich betrachte das nicht nur als persönliche Angriffe auf Herrn Hahnemann und seine Person, sondern auch gegen die PDS. Und ob das dienlich ist im Sinne der Auseinandersetzung zu einem Sachthema,
was eine Sensibilität verlangt, bezweifele ich. Und wenn Herr Minister Gasser seine Rede beginnt, er stimmt den Ausführungen von Herrn Gentzel und Herrn Fiedler zu, dann stimmen Sie auch diesen ideologischen Verquastheiten als Minister zu. Das waren die Eingangsreden sowohl von Herrn Fiedler als auch von Herrn Gentzel und, ich glaube, das geht in Ihrer Kompetenz als Minister ein Stück zu weit.
Wenn Sie die Nebenbemerkung gestatten: Sie sollten sich in der Bewertung von Abgeordneten insgesamt ein Stück zurücknehmen.
Nein, bisher hatten Sie mich immer als Parteisekretär bezeichnet - bleiben Sie doch dabei. Wissen Sie, wir haben auch im Vorfeld auf die heutige Debatte in der Fraktion über dieses Thema noch mal gesprochen. Und ich sage das: Herr Hahnemann hatte ausdrücklich den Auftrag der Mehrheit der Fraktion, diesen Standpunkt hier so darzulegen, wie er es getan hat. Es ist eben nicht richtig, dass wir ausschließlich auf das bürgerschaftliche Engagement setzen. Auch von ihm wurde doch gesagt, dass wir den Zusammenschluss der Anständigen mit den Zuständigen wollen. Von mir aus kann man ja über den Begriff „Anständigen“ hier auch noch reden und philosophieren, ob dieser richtig gewählt ist, weil es ja nicht nur Anständige sind angeblich, die hier protestieren, aber wir hatten es ja in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus gemeint. Dieser Zusammenschluss von Anständigen und Zuständigen lässt in Thüringen zu wünschen übrig. Da gibt es Beispiele, wo es recht gut klappt und es gibt Beispiele, wo es gar nicht klappt. Der Bürgermeister der Stadt Leinefelde stand bei der Abwehr bzw. der Gegendemonstration gegen diesen NPD-Parteitag auf der anderen Straßenseite, nicht bei den Demonstranten.
Ich hoffe nicht, dass das alles ideologische Idioten waren, die da standen. Es standen auch Landtagsabgeordnete dabei, ich hoffe, aus allen Fraktionen.