Ich möchte aber abschließend noch eine Anmerkung zum Redebeitrag des Herrn Huster - und auch Herr Dr. Pidde sprach das Thema an - machen: die Verkehrslandeplätze. Ich möchte doch den Hinweis an dieser Stelle auch geben, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion dem Antrag der SPD, denn es war ein SPD-Antrag im Ausschuss, wenn mich nicht alles täuscht, gefolgt sind und auch gemeinsam beschlossen wurde, dieses Mitteldeutsche Gesamtluftverkehrskonzept einzufordern. Das steht ja auch in der heutigen Beschlussvorlage zu lesen. Wir haben diesen Antrag unterstützt und wollen uns auch intensiv damit befassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, der Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs zuzustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere der Beitrag von Frau Lehmann hat mich motiviert, hier noch mal ans Rednerpult zu treten, aber auch das, was Herr Dr. Pidde hier vorgetragen hat, hat eine Erwiderung verdient. Um bei der Symbolik zu bleiben, die Herr Dr. Pidde verwendet hat, mit der schimmelnden Tapete und dem Trockenlegen, da muss sich die SPD doch fragen lassen, ob sie nicht auf Bundesebene mit dem Wasserschlauch nachhilft, damit auch jeder Versuch der Trocknung misslingt.
Wenn man hier SPD und CDU reden hört, denkt man, zwei Brandstifter treffen sich und streiten darüber, welcher Feuerlöscher denn am besten zum Einsatz kommen sollte. Man erlebt immer wieder, dass sie
Herr Fiedler, Sie können doch auch noch reden. Ich würde mich auf eine Erwiderung Ihrerseits besonders freuen. Offenbar treffe ich wieder genau Ihre Intentionen, sonst wären Sie jetzt nicht so aufgeregt.
Dieses Maß des Verantwortung-hin-und-her-Schiebens ist für Thüringen wenig hilfreich. In der gleichen Intention, wie die SPD hier zu Recht die CDULandesregierung kritisiert, sollte sie auf die eigene Bundesregierung Einfluss nehmen und z.B. den Einstieg in die tatsächliche Reform der Kommunalfinanzen erwirken, weil das dann konkret auch hier in Thüringen helfen würde. Die Rede von Herrn Pidde könnte man jetzt der CDU-Fraktion im Bundestag übergeben, die würden dort genauso reden wie Sie hier, nur mit der Zielrichtung der Bundesregierung. All das hilft eben tatsächlich nicht weiter.
Ich möchte insbesondere auf das eingehen, was Frau Lehmann hier hinsichtlich der von uns angekündigten Verfassungsklage gegen den Haushalt 2005 sagte, einfach um das nicht so im Raum stehen zu lassen, wie das hier dargestellt wurde. Es ist zunächst richtig, dass die Neuverschuldung und die Höhe der Investitionen in einem Spannungsfeld stehen, wo sich die Frage aufmacht, ob hier gegebenenfalls ein Verfassungsbruch vorliegt. Wir lehnen es jedoch ab, diesen Verfassungsbruch möglicherweise zu umgehen, indem ein anderer Verfassungsbruch begangen wird, nämlich die nicht ausreichende Finanzausstattung der Kommunen. Hier steht eben das Land in der Pflicht, weil die Kommunen verfassungsrechtlich Bestandteil der Länder sind. Wir bewerten in vier Punkten den Landeshaushalt hinsichtlich der kommunalen Finanzausstattung für verfassungswidrig. Die möchte ich kurz nennen.
Eine Reihe von Kommunen ist nicht in der Lage, nach dem geltenden kommunalen Haushaltsrecht einen ordnungsgemäßen Haushalt aufzustellen, insbesondere kann der Kapitaldienst nicht erwirtschaftet werden. Hier ist das Land in der Verantwortung, auch der Landesgesetzgeber. Wir hatten mehrfach Vorschläge unterbreitet, z.B. durch eine Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts diese Situation zu vermeiden. Das hat die CDU hier in diesem Hause mehrfach abgelehnt. Insofern trägt sie natürlich eine Verantwortung, wenn sie im kommunalen Haushaltsrecht enge Grenzen setzt, so dass die
Kommunen auch objektiv bei Ausschöpfung aller eigenen Einnahmemöglichkeiten ordnungsgemäße Haushalte aufstellen können. Das ist offenbar nicht der Fall. Es gibt bei einigen Kommunen keinen Restbestand mehr an freiwilligen Leistungen. Es gibt aber mehrere Urteile von Landesverfassungsgerichten, auch vom Thüringer Verfassungsgerichtshof.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Es gibt bald wieder ein Neues. Deswegen kommt ihr zu spät mit eurer Klage.)
Ja, die SPD, am 3. Mai wird die Verhandlung stattfinden - Sie klagen, Herr Höhn, gegen ein Gesetz, das es nicht mehr gibt. Insofern bleibt abzuwarten, ob sich der Verfassungsgerichtshof überhaupt noch inhaltlich damit beschäftigt. Wir klagen gegen den jetzigen Haushalt. Das heißt, Ihre Klage hat mit unserer Klage nichts zu tun. Aber Sie können sich gern unserer Klage jetzt anschließen - umso besser.
Der zweite Punkt ist der Restbestand an freiwilligen Leistungen. Selbst der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in Beschäftigung mit der Klage der 13 Kommunen in Thüringen hinsichtlich der Auftragskostenpauschale festgestellt, dass es einen solchen Restbereich geben muss. Der Streit ist nur, in welcher Höhe. Der dritte Punkt ist die Auftragskostenpauschale. Hier glauben wir, dass z.B. die willkürliche Festlegung der kommunalen Eigeninteressenquote auch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung bedarf. Letztlich der vierte Punkt für uns: Viele Kommunen können ihre auch aus der Verfassung resultierende Eigentümerpflicht nicht mehr realisieren. Sie können nämlich nicht ausreichend investieren, um das kommunale Eigentum zu erhalten. Es braucht nur einer dieser Punkte vom Verfassungsgerichtshof bejaht zu werden und die Landesregierung wird sich vorhalten lassen müssen, dass dieser Haushalt verfassungswidrig ist.
Frau Lehmann, eine abschließende Bemerkung: Wir fordern keinesfalls, eine Erhöhung der Landeszuweisungen an die Kommunen mit einer höheren Nettokreditverschuldung gegenzufinanzieren, sondern wir verlangen von Ihnen - und Sie stehen seit 1999 allein in der Verantwortung -, dass Sie im Land strukturelle Veränderungen vornehmen, so dass die entsprechenden Finanzmittel für die Kommunen zur Verfügung gestellt werden, ohne eine neue Verschuldung zu riskieren. Danke.
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache schließen möchte. Wir kommen nun zur Abstimmung. Als Erstes stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 4/781 zum Antrag der Landesregierung auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2002. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer Mehrheit von Stimmen ist die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses angenommen worden.
Als Zweites stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 4/782, das ist der Antrag des Thüringer Rechnungshofs auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2002. Ich bitte auch hier um die Jastimmen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden und ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 in seinen Teilen a und b.
Soweit ich weiß, ist kein Antrag zur Begründung aus der CDU-Fraktion gestellt worden. Das wird auch bestätigt. Ich eröffne damit die Aussprache und rufe für die PDS-Fraktion den Abgeordneten Hausold auf.
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, grundsätzlich ist der Antrag, den die CDUFraktion vorgelegt hat, aus unserer Sicht positiv zu bewerten. Dass das Parlament einen Bericht der Landesregierung über die teilweise ja erheblichen Subventionen einfordert, ist richtig und wichtig. Es gibt leider auch Vorgänge, wenn ich die um das jetzige Domhotel in Erfurt nehme, die zeigen, dass es bei der Gewährung gerade von Wirtschaftsfördermitteln mitunter, vorsichtig ausgedrückt und nicht vorgreifend, etwas merkwürdig zugeht. Den effektiven und gesetzeskonformen Einsatz von Subventionen zu überprüfen, ist, denke ich, nicht nur das Recht dieses hohen Hauses, sondern auch die Pflicht der Abgeordneten. Und es geht hier ja trotz aller bekannten Schwierigkeiten und Probleme auch in dem Bereich der Wirtschaftsförderung doch im
mer wieder um erhebliche Summen. Dazu will ich noch mal das Beispiel nennen: Immerhin 3 Mrd. € an GA-Mitteln wurden von 1997 bis 2003 für Investitionen in der gewerblichen Wirtschaft und für die wirtschaftsnahe Infrastruktur im Freistaat ausgegeben. Mehr als zwei Drittel davon flossen in einzelbetriebliche Förderungen, kamen also so direkt bei Unternehmen an. Große Anteile der öffentlichen Mittel, aus denen diese Subventionen gezahlt werden, tragen bundesweit die Beschäftigten mit der Lohnsteuer, mit Teilen der Umsatzsteuer, der KfzSteuer, Mineralölsteuer und Ähnlichen. Daraus ergibt sich bekanntermaßen die Verantwortung im Umgang mit diesen Mitteln. Wenn ich gesagt habe, dass wir dem CDU-Antrag grundsätzlich zustimmen, dann will ich hier aber auch nicht verhehlen, dass wir ihn, wie er jetzt vorliegt, dennoch nicht für einen großen Wurf der Antragsteller halten. Zwar ist es aus unserer Sicht richtig, dass jetzt auch die Evaluierung der Fördermittelprogramme in den Bericht einbezogen werden soll, die die PDS im Übrigen, meine Damen und Herren, schon lange fordert, in anderen Bereichen fällt er jedoch deutlich hinter dem zurück, was der Landtag bereits in der vergangenen Legislaturperiode zur Subventionsberichterstattung beschlossen hatte. Deshalb sind aus Sicht der PDS eine Reihe von Änderungen notwendig, die wir auch in einem Änderungsantrag dargestellt hatten. Leider war die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, nicht bereit, die nach § 64 Abs. 3 der Geschäftsordnung unseres Hauses notwendige Zustimmung zu einem Änderungsantrag zu geben. Vielleicht war Ihnen das etwas zu weitgehend, aber ich kann doch nicht erkennen, dass es der Intention Ihres Antrags widerspricht, meine Damen und Herren. Deshalb möchte ich mir an der Stelle auch erlauben, auf einige unserer Erweiterungspunkte hier noch einmal einzugehen.
Die Intentionen der PDS unterscheiden sich vor allen Dingen, denke ich, in zwei Punkten von dem vorliegenden Antrag. Da ist erstens der Zeitpunkt für die Vorlage des Berichts. Weshalb, so frage ich, soll denn noch zweieinhalb Jahre damit gewartet werden? Der letzte Subventionsbericht datiert bekanntlich aus dem Jahr 2003. Jetzt soll bis 2007 Pause gemacht werden. Da sage ich: Nein, ein erster Bericht der 4. Legislatur muss noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Ich denke, zeitlich ist das leistbar, denn anders als in der Legislaturperiode zuvor liegen ja jetzt bereits Kriterien für die Bewertung und für die Erarbeitung eines solchen Berichts aus der zurückliegenden Berichterstattung vor. Die Evaluierung bis Herbst abzuschließen, das sagt ja selbst der Antrag der CDU-Fraktion.
Ich möchte einen Gedanken aus der Begründung Ihres Antrags aufnehmen. Dort wird angemerkt, man wolle Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Sub
ventionsberichts in die Beratung des Doppelhaushalts 2008/2009 einfließen lassen, also völlig korrekt, und zu unterstützen. Nur die Probleme, die damit verbunden sind, stehen doch auch jetzt schon. Deshalb sagen wir eigentlich, mit einem Bericht 2005 könnten dann schon Schlussfolgerungen für den Doppelhaushalt 2006/2007 und für die dann stattfindende neue Förderperiode in der EU genutzt werden. Das sollten wir, meine Damen und Herren, nicht verschenken. Darüber hinaus frage ich mich, warum die CDU nur noch einen Bericht für die ganze Legislaturperiode vorlegen will. Zwar lautete auch der Titel des Beschlusses von 2000 „Vorlage eines Subventionsberichts“, doch wurde eine Berichterstattung im Abstand von zwei Jahren damals gefordert. Mir ist eigentlich bisher keine Kritik zu diesem Modus zu Ohren gekommen. Deshalb sollte es bei einer regelmäßigen Berichterstattung mindestens alle zwei Jahre bleiben. Dieser Turnus hat sich aus Sicht auch der PDS-Fraktion bewährt und sollte deshalb, meine Damen und Herren, fortgeführt werden. Das wäre eine Regelung übrigens anlog dem Bundesgesetz zur Förderung von Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, das die Bundesregierung alle zwei Jahre zu einem solchen Bericht verpflichtet.
Ich komme zu einem weiteren Unterschied, wo wir Erweiterungsbedarf zu ihrem Antrag sehen. Der Subventionsbericht des Finanzministeriums von 2003 beinhaltet Aussagen über die Jahre 2000/2001 und zu den Ist-Zahlen sowie für das Jahr 2002 mit dem Soll. Und wenn wir dem Antrag der CDU in der Form folgen würden, wenn erst 2007 ein Bericht für die Jahre 2005 und 2006 vorgelegt wird, dann fallen die Jahre 2002 bis 2004 komplett aus dem Raster und das kann doch wohl nicht im Interesse unseres Auftrags in diesem Zusammenhang liegen. Ich will ja nicht darauf aus sein, zu vermuten, dass in diesen Jahren vielleicht aus ihrer Sicht Probleme auftreten, die wir denn dann eher nicht behandeln sollten, das möchte ich doch hier nicht unterstellen.
Ja, Flugwesen, genau, dahin passt es. Der nächste vorzulegende Subventionsbericht wird also für den September 2005 aus unserer Sicht vorgesehen und muss in jedem Fall die Jahre 2002 bis 2004 enthalten, und zwar um eine lückenlose Berichterstattung zu ermöglichen, die an die bereits vorliegenden Berichte - und das liegt doch in der Logik, meine Damen und Herren - anknüpft.
Ich möchte abschließend noch einmal deutlich machen, dass wir neben diesen zeitlichen und Verfahrensfragen natürlich inhaltliche Ansprüche an die Berichterstattung haben, auch hier sehen wir uns eigentlich und dieses Haus in kontinuierlicher Ver
antwortung. Meine damalige oder ihre damalige Kollegin Frau Christiane Neudert aus der PDS-Fraktion hat schon damals aufmerksam gemacht, dass Ausbildungsplätze, ökologischer Umbau, die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und die Förderung der mittelständischen Wirtschaft, also die Gesamtproblematik auch der Schaffung von Arbeitsplätzen, die an Subventionen letzten Endes gebunden sind oder die sich aus Subventionen entwickeln konnten, für uns im Mittelpunkt der Betrachtung auch im Zusammenhang mit einem solchen Bericht stehen. Da ich doch vielleicht davon ausgehe, dass wir über die von mir aufgeworfenen Fragen weiter in der Debatte im Interesse der Sache sein können, beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung des Antrags der CDU-Fraktion zur weiteren Diskussion an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach jahrelangem Bohren zeigen sich auch im dicksten Brett Spuren. Jahr für Jahr hat die SPD-Fraktion einen Subventionsbericht eingefordert und unterbreitete Gliederungsvorschläge für den gewünschten Bericht. Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss dann das hohe Haus im September 2000, die Regierung aufzufordern, im Zweijahresturnus einen entsprechenden Subventionsbericht vorzulegen. Unsere Gliederungsvorschläge fanden damals leider keine Beachtung und so wurde der Subventionsbericht eine reine Aufstellung der geleisteten Ausgaben. Eine Bewertung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit war nicht gewollt. Das war damals halt der kleinste gemeinsame Nenner der Fraktionen. Der Erfolg der SPD in dieser Sache war, dass damit für Thüringen überhaupt erst einmal eine Subventionsberichterstattung eingeführt wurde.
Meine Damen und Herren, dass die CDU nun erneut den Antrag auf Subventionsberichterstattung stellt, zeugt nicht gerade von großem Vertrauen in ihre Regierung. Es ist zwar richtig, dass der Ursprungsantrag der Diskontinuität zwischen den Wahlperioden anheim gefallen ist, es hindert aber niemand die Landesregierung daran, von sich aus die Subventionsberichterstattung fortzuführen. Aber wenn die CDU-Fraktion meint, man müsse dies von der Landesregierung ausdrücklich noch einmal fordern, dann wird dies schon notwendig sein und wird natürlich auch von der SPD-Fraktion begrüßt.
Meine Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion sieht in einer regelmäßigen Subventionsberichterstattung einen geeigneten Weg, um Sparmaßnahmen nach dem Rasenmäherprinzip, wie wir sie ja in den vergangenen Jahren immer wieder hatten und wie wir sie auch bei der Aufstellung des nächsten Haushalts wahrscheinlich wieder haben werden, zu vermeiden. Bestandsaufnahme und Effizienzbewertung sollten die Ziele dieses Berichts sein. Welche Effekte erreicht man mit welchem Mittelaufwand konkret? Das ist nur eine der Fragestellungen, die beantwortet werden sollte. Dabei geht es nicht nur um die Effizienz des Einsatzes der vergebenen Mittel, sondern auch um die Effizienz der Vergabe dieser Mittel, also nicht nur der Zweckkritik, sondern auch der Vollzugskritik. Der Bericht sollte damit die Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung für einen möglichen Abbau, für die Zusammenlegung oder Vereinfachung von Förderprogramm schaffen, aber auch die Beteiligung des Parlaments an diesem Evaluierungsprozess sicherstellen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende CDUAntrag sieht eine Erweiterung der bisherigen Subventionsberichterstattung dadurch vor, dass die Landesregierung die Ergebnisse der Evaluierung der Förderprogramme in Thüringen in die Berichterstattung einbeziehen soll. Mit dieser Forderung kommt die CDU den SPD-Wünschen nach stärkerer Effizienzkontrolle aller Landeszuweisungen zwar einen ersten Schritt entgegen, bleibt aber noch weit hinter unseren bisherigen Forderungen zurück. Damit die zukünftigen Subventionsberichte nicht nur eine Zusammenfassung von Informationen zu Förderprogrammen ohne wirklichen Erkenntnisgewinn liefern, wollen wir unsere Vorstellungen von einem Subventionsbericht weiter untersetzen und mit den anderen Fraktionen beraten. Deshalb beantragen wir die Überweisung des vorliegenden Antrags an den Haushalts- und Finanzausschuss und hoffen auf eine Zustimmung.
Meine Damen und Herren, bei der Diskussion um die Subventionsberichterstattung in Thüringen in den Jahren 2000 und auch 2001 beschäftigte sich der Haushalts- und Finanzausschuss sehr intensiv mit der Subventionsberichterstattung anderer Bundesländer, jedoch ohne daraus die notwendigen Rückschlüsse für die eigene Berichterstattung zu ziehen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der CDU zielt vom Grundsatz her in die richtige Richtung, an einem ordentlichen Knochen muss aber auch Fleisch sein. Lassen Sie uns darüber im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren.