Protocol of the Session on August 7, 2009

(Unruhe CDU)

darüber müssen Sie mal nachdenken.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Nun kommen wir noch mal zur Sache. Also Herr Wirtschaftsminister -

(Glocke der Präsidentin)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Lügen, Lügen.)

Sie machen das jetzt wie Ihr Kollege und gehen mal schnell raus, das ist auch gut -, ich muss Ihnen mal Folgendes sagen: Sie haben sich hier wieder gebrüstet mit den guten Ergebnissen von Thüringer Unternehmen. Die mag es so durchaus geben, allerdings will ich auch deutlich sagen, Sie und Ihre Politik haben damit nach wie vor wenig zu tun. Aber nun sage ich Ihnen mal, die Sie sich doch so gern auf die soziale Marktwirtschaft berufen, und das ist nämlich der Kern der Frage: Sie haben eine Politik in diesem Land gemacht und machen Sie weiter, die genau dafür sorgt, dass Produktivitätszuwachs und Geschäftsausweitung sich eben nicht darin niederschlägt, dass alle Menschen in diesem Land und vor allen Dingen die Beschäftigten daran auch einen Anteil haben. Wenn Beschäftigte keinen Anteil am Produktivitätszu

wachs in dieser Gesellschaft und von einzelnen Unternehmen haben, dann schauen Sie einmal bei Ludwig Erhard nach, dann verdienen diese Politik und dieses System überhaupt nicht den Namen „soziale Marktwirtschaft“, was Sie dauernd hier den Leuten vormachen wollen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich sehe keine weiteren Redeanmeldungen, damit kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren und stimmen zuerst ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/5302 nach zweiter Beratung. Ich frage: Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? Danke schön. Ich frage: Wer stimmt dagegen? Keiner. Ich frage nach den Enthaltungen. Das sind zahlreiche Enthaltungen und eine Mehrheit stimmt für die Annahme dieses Gesetzentwurfs.

Das bitte ich nun in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer für den Gesetzentwurf ist, möge sich jetzt von den Plätzen erheben. Danke schön. Ich frage jetzt noch einmal nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind zahlreiche Stimmenthaltungen. Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren zu dem Entschließungsantrag der SPD. Dazu ist soeben ausgeteilt worden der Änderungsantrag der CDU in der Drucksache 4/5436 zum Entschließungsantrag der SPD in der Drucksache 4/5434. Ich habe mich vorhin einmal kundig gemacht, die SPD-Fraktion stimmt diesem Verfahren zu, dass dieser Änderungsantrag zur Behandlung kommt, und lasse demzufolge als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU zum Entschließungsantrag der SPD abstimmen. Wer für diesen Änderungsantrag stimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt etliche Gegenstimmen. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Es gibt 2 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.

Wir stimmen nun über den geänderten Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung ab; dieser hat die Drucksachennummer 4/5434. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ist das ein Geschäftsordnungsantrag? Herr Höhn.

Nur der guten Ordnung halber: Der Entschließungsantrag ist nicht von der Landesregierung, sondern

von der SPD-Fraktion.

Der Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Wer diesem jetzt geänderten Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Da gibt es keine. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Da gibt es auch keine. Offensichtlich ist auch dieser geänderte Entschließungsantrag einstimmig angenommen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 in seinen Teilen

a) Thüringer Kommunalabga- benübergangsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/5183 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/5427 - ZWEITE BERATUNG

b) Beitragsbegrenzungsgesetz (Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Kommunalabgabenge- setzes) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/5333 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/5428 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/5433 - ZWEITE BERATUNG

Ich rufe als Erstes die beiden Berichterstatter auf, und zwar erst Frau Stauche aus dem Innenausschuss zu TOP 2 a und danach käme Herr Abgeordneter Kölbel zu TOP 2 b. Frau Abgeordnete Stauche, Sie haben das Wort.

Sehr verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, Berichterstattung zum Thüringer Kommunalabgabenübergangsgesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/5183 vom 04.05.09. Durch Beschluss des Landtags am 7. Mai 2009 ist der Gesetzentwurf federführend an den Innenausschuss überwiesen worden und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Der Innenausschuss hat diesen Gesetzentwurf in der 71. Sitzung am 29. Mai 2009 und in seiner 73. Sitzung am 28. Juli 2009 beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungs

verfahren durchgeführt. In der schriftlichen Anhörung haben dem Innenausschuss neun Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf der LINKEN vorgelegen. Die Mehrheit der Anzuhörenden hatte verfassungsrechtliche Bedenken, da der Verfassungsgerichtshof das Gesetz eigentlich für nichtig erklärt hatte. Es wurde darauf hingewiesen, dass in den Ausschüssen auch der Gesetzentwurf der CDU vorliege und dieser Gesetzentwurf der LINKEN der zwischenrechtlichen Regelung nicht bedürfe. In seiner 73. Sitzung am 28. Juli hat der federführende Innenausschuss mehrheitlich beschlossen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat sich in seiner 62. Sitzung am 5. August dieser Meinung angeschlossen. Danke.

(Beifall CDU)

Nun hat Abgeordneter Kölbel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, verehrte Gäste, in der 109. Sitzung des Thüringer Landtags brachte die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf in Drucksache 4/5333, Beitragsbegrenzungsgesetz, ein. Durch Beschluss des Landtags vom 18. Juni 2009 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend und den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Noch am Abend des 18. Juni 2009 trat der Innenausschuss zusammen und kam überein, eine Anhörung durchzuführen. Von allen drei Fraktionen gab es mannigfaltige Vorschläge, wer anzuhören wäre. Die Mehrheitsfraktion des Hauses trat auch aus Zeitgründen, aber auch aus Rücksicht auf die Urlaubszeit für ein schriftliches Anhörungsverfahren ein, die Oppositionsfraktionen wollten eine mündliche Anhörung. Die dann mehrheitlich beschlossene Anhörung schriftlicher Art, deren vielfältige Stellungnahmen in den letzten Wochen eintrafen, konnte in der 73. Sitzung des Innenausschusses am 28. Juli 2009 ausgewertet werden.

Die von der CDU-Fraktion in Vorlage 4/2882 eingebrachten Änderungen, u.a. auch ein Produkt der Auswertung der vielen schriftlichen Meinungsäußerungen, wurden mehrheitlich im Innenausschuss beschlossen. Die in Vorlage 4/2861 von der Fraktion DIE LINKE und in Vorlage 4/2867 von der SPD eingebrachten Änderungsvorschläge fanden im Innenausschuss keine Mehrheit. Dieser Teil der Innenausschuss-Sitzung am 28. Juli 2009 fand in öffentlicher Sitzung statt. Die eingebrachten früheren Vorschläge der Oppositionsfraktionen zur Proble

matik Wasser/Abwasser waren ebenfalls Gegenstand der Innenausschuss-Sitzung. Da der Hauptgegenstand aber die Reaktion dieses Hohen Hauses auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 23. April 2009 darstellte, wurde die Problematik „Wie weiter mit den Straßenausbaubeiträgen?“ in dieser Innenausschuss-Sitzung ausgeklammert. Die Fraktion DIE LINKE trat im Innenausschuss bei der Frage nach der Notwendigkeit, Abwasserbeiträge zu erheben, oder in der Frage, was beim Ansatz der Beitragserhebung zu den privilegierten Flächen zählt, mit völlig anderen Ansätzen und Vorschlägen als die übrigen Ausschussmitglieder auf.

In Vorlage 4/2884 hat der Innenausschuss seine beschlossenen Beratungsergebnisse zu Drucksache 4/5333 niedergelegt. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner 68. Sitzung am 5. August 2009 diesen Gesetzentwurf in Drucksache 4/5333 einschließlich Vorlage 4/2884 beraten und mehrheitlich zugestimmt. Der mitberatende Justizausschuss hat sich am 5. August 2009 in seiner 62. Sitzung mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt und mehrheitlich ebenfalls hier zugestimmt mit einigen redaktionellen Änderungen (siehe Vorlage 4/2893). In Drucksache 4/5433 hat die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag zur Drucksache 4/5333 zur heutigen Sitzung im Landtag vorgelegt.

Somit ersuche ich Sie, verehrte Abgeordnete, um Zustimmung zur Drucksache 4/5333 und zur Beschlussempfehlung in Drucksache 4/5428 mit den darin enthaltenen und vom Innenausschuss beschlossenen Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erstes für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Taubert auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass Wahlgeschenke oft teuer sind, das können wir auch an diesem Thema gut bestätigen. Sie kosten den Steuerzahler - wie in diesem Fall - ca. 1,8 Mrd. €. Man muss sich mal die Summe auf der Zunge zergehen lassen. Wir könnten zum Beispiel das Problem bei den Erzieherinnen lösen mit diesem Geld und...

(Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Soll es der Bürger zahlen?)

Der Bürger zahlt es ja, Herr Köckert, es ist -

(Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Es zahlen alle.)

ja, ja, wir wollen doch aber nur der Ordnung halber darauf hinweisen, es zahlt jemand, es kommt nicht von ungefähr.

(Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Sie jammern.)

Ich jammere gar nicht, Herr Köckert.

(Unruhe CDU)

Es sind mittlerweile Zustände eingetreten - und, Herr Köckert, da waren Sie auch in Verantwortung in dem Ministerium, also haben Sie da tätig mitgewirkt -, die man auch nicht so einfach umkehren kann.

(Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Da haben wir es kräftig...)

Wir haben die Menschen verunsichert und die Verunsicherung hält an. Sie sagen immer, Sie können mit Geld umgehen. Herr Mohring als Finanzexperte ist immer ganz groß dabei, redet auch davon, Neuverschuldung ist nicht. An diesem Beispiel sehen wir sehr wohl, meine Damen und Herren von der CDU und auch von der Landesregierung, Sie wissen nicht mehr, was Sie tun.

Ich will auch noch einmal daran erinnern, warum es zu dem Zustand gekommen ist. Ich denke, man sollte das hier noch einmal ansprechen. Wir haben eine fiskalisch unkritische Förderpolitik in diesem Land gehabt Anfang der 90er-Jahre, viel zu groß gefördert, viel zu unkritisch herangegangen und jetzt haben wir an vielen Stellen das Problem. Das Problem kann man nur wieder mit Geld lösen, das ist das Dilemma. Das im Gesetz aufgeführte Prüfgebot ist guter Wille. Vielleicht für das Publikum noch mal gesagt, wenn jetzt übergroße Grundstücke begrenzt werden und die Beitragszahler, die so ein Grundstück haben oder ein bebaubares, aber nicht bebautes Grundstück haben, dann müssen sie momentan nicht so viel zahlen. Da aber die Gemeinde bzw. der Zweckverband natürlich in der Kalkulation auch diese Beiträge mit enthalten hat, wird das Land einstehen mit Zinsen und mit Tilgung. Das sind die 1,8 Mrd. €, die sich am Ende anhäufen. Nun soll gesagt werden, wir wollen die Tilgungszahlung an den Aufgabenträger daran binden, dass er wirtschaftlich und sparsam arbeitet. Nun kann man daran erst einmal nichts aussetzen, das fordern wir seit Langem, dafür ist auch einiges in Thüringen schon passiert, leider nichts bis zum Ende bei einigen Aufgabenträgern. Bei anderen Aufgabenträgern muss man sagen, die haben von vornherein auch wirtschaftlich und sparsam gearbeitet. Man kann an der Stelle durchaus auch viele

positive Beispiele in Thüringen finden. Aber wenn nun die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ergibt, dass der Verband, dass die Gemeinde nicht an der Stelle so gearbeitet hat, dann soll es die Tilgungsleistung nicht geben. Da sind wir der festen Überzeugung, das kann so nicht sein, es besteht für alle Aufgabenträger ein Tilgungsanspruch. Bei der Umsetzung des Gesetzes an dieser Stelle - wir gehen ja davon aus, dass die CDU-Fraktion es beschließt - muss sehr peinlich darauf geachtet werden, dass nicht wieder ein Fall für das Landesverfassungsgericht entsteht.

Sie haben das jetzt auch hier in der Berichterstattung noch mal deutlich gemacht, dass es Ihnen momentan nur um ein - sie hatten es so formuliert im Innenausschuss - Heilungsgesetz geht. Dafür, dass das Verfassungsgericht gesagt hat, wir haben an der Stelle einen rechtswidrigen Zustand, wollen Sie sich mit dem Thema Straßenausbaubeiträge nicht beschäftigen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Na, na, na.)

Doch, das hätten Sie gekonnt. Da will ich auch noch mal sagen für alle, Sie hätten es lange gekonnt.

(Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Das ist eine halbe Wahrheit und damit …)

2005 hat das OVG in Weimar festgestellt, dass wir eine rechtliche Lage haben, die schwierig ist, um dies mal ganz vorsichtig zu sagen. Das ist 4 ½ Jahre her. Dort ist auch Verwaltungshandeln passiert, bei Straßenausbaubeiträge gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Deswegen ist der Zustand so, wie er ist, und er ist für die Bürger, die zahlungspflichtig sind, genauso unbefriedigend wie für die Gemeinden. Seit 4 ½ Jahren überlegt die Landesregierung, vor allem das Innenministerium, offensichtlich aber nicht die CDU Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Buse, DIE LINKE: Das ist eine Unterstellung.)

Doch, ich unterstelle denen das mal. Man muss auch mal Positives unterstellen, Herr Buse. Letzte Sitzung heute, da kann man doch mal etwas Positives unterstellen. Da muss ich auch sagen, das Innenministerium ist immer von sachkundigen Juristen geführt worden in der letzten Legislaturperiode. Wir hatten erst Herrn Dr. Gasser, das war ein sachkundiger Jurist, das kann man überhaupt nicht bestreiten. Wir haben jetzt Herrn Scherer, das ist auch ein sachkundiger Jurist, er war ab 1993 Landgerichtspräsident in Erfurt, er war Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, er war auch drei Jahre Innenstaatssekretär sogar in der vorhergehenden Legislaturperiode.