Protocol of the Session on June 19, 2009

Sie haben gesagt, es wäre sinnvoll, eine bundeseinheitliche Regelung zu treffen, und das ist auch ganz nah dran an dem, was Herr Kubitzki schon im Ausschuss mal vorgetragen hat. Die Frage ist doch einfach, was ist denn der Sinn der bundeseinheitlichen Regelung. Das hilft uns doch überhaupt nichts, wenn vor Ort die Zuständigkeiten damit nicht vernünftig beachtet werden, sondern Sie brauchen eine Regelung, wo vor Ort sinnvoll darauf geachtet wird, dass die Zuständigkeit wahrgenommen werden und damit dieser einheitliche Ansprechpartner überhaupt sinnvoll agieren kann.

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Darum geht es doch gar nicht.)

Zur Frage 2: Soziales Europa, lieber Herr Kubitzki, ich weiß wirklich manchmal nicht, aus welcher Welt Sie kommen; sozial ist am Ende doch, was Arbeit schafft. Wir wissen, dass wir wirtschaftliches Wachstum brauchen dafür, dass wir Arbeit bekommen. Wirtschaftliches Wachstum - meine Damen und Herren, das erleben Sie selbst oft genug in den Debatten mit den Kammern oder mit den Unternehmen - haben wir doch nur dann, wenn die Unternehmen auch von Bürokratie entlastet werden, wenn Ihnen Hindernisse in Genehmigungspraxis etc. beseitigt werden. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, ist das, was diese Richtlinie hier vorschreibt, nicht nur Neuland, sondern es ist tatsächlich auch sozial. Denn hier mit dieser Richtlinie, mit der Einrichtung der einheitlichen Ansprechpartner auf der Landesebene, leisten wir einen Beitrag dazu, dass Unternehmen ganz erheblich entlastet werden von Bürokratie. Das gilt nicht nur für Unternehmen, die von außen herkommen, sondern das gilt auch für Unternehmen, die in Deutschland arbeiten, und das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Beitrag.

(Beifall CDU)

Das ist aus zwei Gründen so, weil wir nämlich einmal einen einheitlichen Ansprechpartner haben. Das ist auch eine große Herausforderung insgesamt für den Verwaltungsablauf. Ich persönlich bin überzeugt davon, dass wir hier nur am Anfang stehen eines neuen Verwaltungsmodells. Wir hatten das auch im Rahmen der Enquetekommission schon behandelt. Es geht um die Frage, ob man am bisherigen Aufbau, an der Aufbauorganisation festhält mit straffen hierarchischen Stufen, oder ob man dahin kommt, die Verwaltung nur noch in Prozessen abzubilden, das heißt eine Ablauforganisation, die darauf mehr agiert,

wie man bestimmte Prozesse schneller gestalten kann, wie man durch E-Government-Maßnahmen auch einen Beitrag dazu leisten kann, dass die Prozesse, die Genehmigungsprozesse oder auch andere Überwachungsaufgaben, inhaltlich sehr viel besser gebündelt werden und auch schneller abarbeitbar sind. Insofern ist diese Dienstleistungsrichtlinie überhaupt keine Gefahr für die Unternehmen und für die Bürger, sondern sie ist tatsächlich eine große Chance für Unternehmen und Bürger hier in Thüringen, für die, die hierherkommen wollen, dafür, dass sie auf eine solide, schnell und effizient arbeitende Verwaltung stoßen, die es ihnen ermöglicht, hier so schnell wie möglich letztlich ihrem Broterwerb nachzukommen. Wir haben auf der anderen Seite die Regelungen zur Genehmigungsfiktion, die Hand in Hand gehen mit dem einheitlichen Ansprechpartner, weil wir mit der Genehmigungsfiktion wie in anderen Bereichen auch schon, wo wir es bereits eingeführt hatten, letztlich eine Sicherheit für den Antragsteller insoweit erreichen, als nach einem bestimmten Fristablauf eine Entscheidung dann automatisch als getroffen gilt. Damit setzen wir auch die Behörden unter Druck, hier schnell zu arbeiten und keinen großen Schlendrian einziehen zu lassen.

Zur letzten Frage - Kammermodell/Kommunalmodell oder - was ja auch denkbar gewesen wäre - das Landesverwaltungsamt: Wir haben uns hier in Thüringen für die wirtschaftsfreundlichste Lösung entschieden. Ich denke, wir haben auch eine effiziente Lösung getroffen, denn auch wenn mehrere Kammern letztlich zuständig sind, haben wir nur einen einheitlichen Ansprechpartner. Was Sie, Herr Baumann, wieder losgelassen haben zur Frage der kommunalen Gebietsreform; selbst wenn die Landkreise zuständig gewesen wären oder selbst wenn die paar Kommunen zuständig gewesen wären, wir gehen momentan von 485 Fällen aus, jedenfalls, wenn man mal zurückrechnet und schaut, was da in den letzten Jahren an möglichen Fällen aufgeschlagen ist. Bei 485 Fällen, da machen Sie am besten nur einen Landkreis in Thüringen auf, damit der das effizient handhaben und schultern kann. Alles andere - da hilft Ihre Gebietsreform auch kein Stück weiter. Es ist sinnvoll, diese Aufgabe beim Allkammermodell zu belassen und sie nicht auf die Kreise zu geben.

Ich denke, meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie haben wir ein gutes Stück Weg hinter uns. Auf der einen Seite war das ja auch ein Parforceritt, den wir durch die Ausschüsse gebracht haben, und wir haben uns doch inhaltlich sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Auf der anderen Seite haben wir auch noch ein gutes Stück Weg vor uns, dass dieses Gesetz dann tatsächlich auch arbeitet und dass das, was wir uns davon versprechen, auch so eintritt. Insofern darf ich um Annahme

des Gesetzentwurfs der Landesregierung bitten. Danke schön.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen seitens der Abgeordneten mehr vor. Für die Landesregierung Minister Reinholz bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der Einbringung im Märzplenum und den Beratungen in den Ausschüssen liegt Ihnen jetzt ein beschlussreifer Gesetzentwurf zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Thüringen vor. Die Thüringer Landesgesetze sollen mit diesem Entwurf an die EG-Dienstleistungsrichtlinie angepasst werden. Bestimmungen zur einheitlichen Stelle bzw. zum einheitlichen Ansprechpartner sind, wie Sie wissen, enthalten. Die erforderlichen Bestimmungen zur europäischen Amtshilfe sind ebenfalls Teil des Gesetzentwurfs.

Wenn Sie diesen Gesetzentwurf heute beschließen, hat Thüringen seine Hausaufgaben gewissermaßen vorfristig erledigt. Wir haben zügig und sachgerecht gearbeitet. Wir haben die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie nicht als Wettlauf betrachtet; die Umsetzungsfrist und der Zeitpunkt der Wahl legten es jedoch nahe, dieses Gesetzeswerk noch in dieser Legislaturperiode zu erarbeiten. Ich darf mich an dieser Stelle auch bei den Abgeordneten aller Fraktionen bedanken, die bereit waren, dieses umfangreiche Gesetzeswerk in doch relativ kurzer Zeit zu begleiten. Ein herzlicher Dank geht auch an die Landtagsverwaltung, insbesondere an Herrn Dr. Poschmann und seine Mitarbeiter, für die Kooperation und die gute und reibungslose Zusammenarbeit bei diesem nicht ganz einfachen Gesetzgebungsverfahren. Ich denke, wir sollten an der Stelle die Landtagsverwaltung wirklich loben.

(Beifall CDU)

Die wesentlichen Diskussionen in der Anhörung drehten sich vor allem um zwei Punkte: Erstens um die Frage der Verortung der einheitlichen Stellen und zweitens um die Kosten.

Ich will deshalb zu den beiden Punkten noch einmal die Vorschläge der Landesregierung kurz begründen: Wir haben ein innovatives Verfahren ergriffen, um die einheitlichen Stellen in Thüringen zu verorten. Wir haben nämlich die potenziell infrage kommenden Stellen gebeten, uns ihre Vorstellung

zu dieser Aufgabe zuzuleiten. Bereits in einer sehr frühen Phase haben wir uns daher dem Sachverstand der möglichen Partner bedient. Wir haben also nicht nach formalen Kriterien - wer ist zuständig, wie so oft üblich -, sondern danach entschieden, wer kann es voraussichtlich am besten. Die wesentlichen Inhalte haben wir im Dialog mit den Kammern und dem Landesverband der Freien Berufe dann auch gemeinsam erarbeitet.

Ich denke, meine Damen und Herren, das ist eine Form der modernen Verwaltungspraxis. Eine Verortung der einheitlichen Stelle auf der kommunalen Ebene wäre nach meiner Auffassung nur mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten gemeinsam möglich gewesen. Letztlich hatten sich aber lediglich Jena, Gera und Erfurt förmlich für diese Aufgabe interessiert. Der Landkreistag hat sowohl in der Regierungsanhörung als auch in der Anhörung des Landtags erklärt, dass er die Verortung in Form des Allkammermodells mitträgt.

Im Hinblick auf die Kostenfrage kritisierten insbesondere die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die grobe Schätzung der Kosten. Da muss ich ihnen leider recht geben. Wir konnten nur sehr grob schätzen, weil eine derartige Situation noch nicht dagewesen ist. Der Punkt aber, um den es geht, meine Damen und Herren, glaube ich, ist erfüllt. Die Erstattungsregelungen sind verfassungskonform und sehen einen vollständigen Ersatz der angemessenen Kosten auch vor.

Weitere wichtige Punkte des Gesetzentwurfs sind: In wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts werden die Genehmigungen grundsätzlich durch Anzeigen abgelöst. Klare Bearbeitungsfristen werden eingeführt. Wo noch Genehmigungen bleiben, muss regelmäßig innerhalb von drei Monaten reagiert werden, sonst gilt die Genehmigung als erteilt. Die Verfahren können dann über die einheitliche Stelle auch abgewickelt werden. Dem Bürger wird damit, meine Damen und Herren, viel, viel Lauferei erspart.

Insgesamt sind wir eines der ersten Länder mit einem so weit gediehenen Verfahrensstand. Im Laufe der Beratungen sind noch Änderungen eingeflossen. Dies betrifft zum Beispiel die Frage der europäischen Verwaltungszusammenarbeit, die ebenfalls zum Gegenstand dieses Gesetzentwurfs gemacht wurde. In Zeiten innereuropäischer Verflechtung müssen auch die Behörden und nicht nur die Dienstleister grenzüberschreitend kommunizieren können. Das wird jetzt durch die entsprechenden Ergänzungen in den Artikeln 1 und 12 entsprechend geregelt.

Für Verfahren, die nicht der EG-Dienstleistungsrichtlinie unterliegen, die aber sinnvollerweise auch über die einheitlichen Stellen abgewickelt werden, soll dies

durch Rechtsverordnung ermöglicht werden. Dem wird eine Anhörung der Verbände vorausgehen, deren Ergebnis in die Entscheidung der Landesregierung dann auch einfließen wird. Es entsteht also, meine Damen und Herren, kein Automatismus. Und selbst wenn ein Bundesgesetz Aufgaben, die nicht unter die EG-Dienstleistungsrichtlinie fallen, den einheitlichen Stellen zuordnet, können wir hiervon nach den Ergebnissen der Föderalismusreform jedenfalls durch Gesetz abweichen. Wir haben damit bereits in der ersten Phase der Umsetzung ein flexibles Element zur Anpassung vollständig zur Verfügung.

Wenn Sie heute das Gesetz beschließen, meine Damen und Herren, ist ein wichtiger Meilenstein geschafft. Die Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie ist allerdings ein Prozess, der nicht mit dem heutigen Tag abgeschlossen sein wird. Es folgen noch viele kleine Schritte, um den Vollzug zu sichern, denn der Intention der Richtlinie, es Dienstleistern grenzüberschreitend zu ermöglichen, ihre Leistungen anzubieten und damit auch Barrieren für Verbraucher abzubauen, muss vor allem in der täglichen Praxis Geltung verschafft werden. Das geht, meine Damen und Herren, nicht von heute auf morgen, aber der vorliegende Gesetzentwurf ist die Grundlage, auf der das zukünftig geschehen kann.

Vor diesem Hindergrund, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetz in der vom Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beschlossenen Fassung. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Abgestimmt wird über die Neufassung des Gesetzentwurfs, die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in der Drucksache 4/5278 enthalten ist. Wer hierfür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Danke. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem neu gefassten Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Danke schön. Damit ist auch in der Schlussabstimmung mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.

Tagesordnungspunkt 6 a und 6 b waren bereits abgearbeitet und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Thüringer Gesetz zur Neustrukturie- rung der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4978 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wissenschaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/5289 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/5322 - ZWEITE BERATUNG

Der Abgeordnete Dr. Krause von der schnellen Truppe steht schon hier vorn und hat das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss. Herr Abgeordneter Dr. Krause, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 20. März 2009 wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen“ an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 2. April 2009, in seiner 47. Sitzung am 14. Mai und in seiner 49. Sitzung am 4. Juni beraten. In seiner 47. Sitzung führte der Ausschuss eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durch. Angehört wurden u.a. der Präsident des Goethe-Instituts, Prof. Dr. Klaus-Dieter Lehmann, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Strukturkommission zur Zukunft der Klassik Stiftung Weimar, natürlich der Präsident der Klassik Stiftung, der Direktor der „Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten“, der Oberbürgermeister der Stadt Weimar und Michael Prinz von SachsenWeimar-Eisenach.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien empfiehlt, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Die Änderungen finden Sie in der Drucksache 4/5289, sie sind meist redaktioneller Art. Auf eine inhaltliche Änderung möchte ich ausdrücklich hinweisen: In Artikel 2, der das Thüringer Gesetz über die Errichtung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten ändert, wird ein neuer § 14 a eingefügt zur eigenwirtschaftlichen Tätigkeit. Ich zitiere: „Die Stiftung ist berechtigt, in begründeten Ausnahmefällen im Rahmen des Stiftungszwecks jeweils eigenwirtschaftlich in Form von Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit tätig zu werden.“ Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Damit eröffne ich die Aussprache und als erste Rednerin hat das Wort Abgeordnete Dr. Klaubert, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Abgeordnete Krause hat bereits für den Ausschuss gesagt, dass wir eine recht solide Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hatten und ich werde dann auf die Empfehlung noch einmal ganz kurz zurückkommen, werde aber, weil ich nun auch als erste Rednerin in diesem Tagesordnungspunkt spreche, noch einmal auf die Stiftung Weimarer Klassik zurückkommen. Ich glaube, das ist nicht ganz schlecht, denn sehr oft kann man in diesem Haus nicht darüber sprechen, weil es eben eine Stiftung ist.

Sie entstand bekanntlich 2003 aus der damaligen Zusammenführung der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen Weimar und ihre Aufgabe ist es - es ist ja eine bedeutende Stiftung -, alle unter ihrem Dach vereinten Gebäude, Parks, Archive, Sammlungen als einzigartiges Zeugnis der deutschen Kultur zu wahren, zu bewahren, zu erschließen, zu erforschen und natürlich - das ist wahrscheinlich ein ganz wichtiger Punkt - der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zur Stiftung Weimarer Klassik gehört ein einzigartiges Ensemble von Kunst- und Literaturmuseen, Dichterhäusern und historischen Schloss- und Parkanlagen. Nicht nur die Wohnhäuser Goethes und Schillers, sondern auch die letzte Wohnung Friedrich Nietzsches mit dem Jugendstil-Interieur Henry van de Veldes und dem Weimarer Wohnsitz von Franz Liszt - wir werden ja die Landesausstellung im Franz-LisztJahr dann auch in Weimar erleben - zählen dazu. Neue Gebäude und Parklandschaften des klassischen Weimar, unter ihnen die Anna Amalia Bibliothek und der Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, wurden 1998 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen und seit 2001 ist der handschriftliche Nachlass Johann Wolfgang von Goethes, der im Weimarer Goethe- und Schillerarchiv aufbewahrt wird, in den Registern der Memory of the World verzeichnet. Die Klassik Stiftung Weimar zählt damit zu den herausragenden kulturellen Institutionen in Deutschland. Sie ist eine Landesstiftung des öffentlichen Rechts, die auf der Basis eines Finanzabkommens, dessen Laufzeit zunächst bis Dezember 2011 fixiert ist, gemeinsam von Bund, Land und der Stadt Weimar finanziert wird. Sitz der Stiftung ist Weimar.

Ausgangspunkt zur Profilierung der Klassik Stiftung Weimar ist das vom Stiftungsrat bei der Strukturkommission unter Leitung von Prof. Dr. Lehmann in Auftrag gegebene Strukturkonzept zur Zukunft der Weimarer Klassik und Kunstsammlungen. Dieses Strukturkonzept wurde 2005 dem Stiftungsrat vorgelegt. Der Abschlussbericht der Expertenkommission hatte im Sommer 2005 für erhebliches Aufsehen gesorgt, da durchaus gravierende Mängel festgestellt wurden. Beanstandet wurden u.a. eine zu geringe internationale Ausstrahlung sowie eine fehlende Linie in der wissenschaftlichen und in der Ausstellungsarbeit. Die Stellungnahme des Wissenschaftsrats zum Gutachten der Strukturkommission folgte dann im November 2005. In der Folgezeit wurden die Reformempfehlungen des Wissenschaftsrats und der Expertenkommission zunächst nur zögerlich umgesetzt. Es entbrannte ein sinnloses Gezänk um das Weimarer Stadtschloss. Die Strukturkommission hatte empfohlen, das Weimarer Stadtschloss zur „Mitte der Stiftung“, zum Eingangstor gewissermaßen, zu qualifizieren. Die Klassik Stiftung Weimar sollte Eigentümerin des Schlosses sein. Wir kennen das unsägliche Hin und Her zwischen der Stiftung Schlösser und Gärten und der Klassik Stiftung Weimar, welches auch noch öffentlich ausgetragen wurde.

Im Sommer 2008 hat dann die Klassik Stiftung Weimar einen Masterplan beschlossen, der nicht nur wichtige Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung der Bestände, sondern auch ein Gesamtkonzept zur musealen Präsentation und Vermittlung vorsieht. Der Bund hat dafür Sondermittel in Höhe von 45 Mio. € bereitgestellt und zusätzlich wird die laufende Bundesförderung für die Klassik Stiftung Weimar bis 2010 schrittweise auf knapp 8,8 Mio. € jährlich erhöht.

Bezogen auf den vorliegenden Gesetzentwurf bedeutet das, es ist richtig, wesentliche inhaltliche Profilierungen der Klassik Stiftung Weimar, soweit es in dem gesetzlichen Rahmen möglich ist, gesetzlich zu fixieren. Es sind das Bestandssicherungskonzept, eine neue Organisationsstruktur, das neue Personalkonzept, ein neues Forschungs- und Bildungskonzept, ein neues Marketing und ein neues IT-Konzept in die Umstrukturierungsaufgaben aufgenommen worden.

Anfang 2009 kam es dann zu den Liegenschaftsübertragungen zwischen der Stiftung Schlösser und Gärten und der Klassik Stiftung Weimar, so dass ein langfristiges Liegenschaftskonzept möglich wird und weitere Standortprofilierungen in Angriff genommen werden können.

Die Strukturkommission hat Änderungen zum Namen der Stiftung, zur Zusammensetzung des Stiftungsrats, der Leitungsstruktur und die Einführung eines

wissenschaftlichen Beirats vorgeschlagen. Weiterhin hat die Strukturkommission empfohlen, eine klare Leitungsstruktur zu verankern und damit die Entscheidungs- und Weisungskompetenzen zu klären.

Diesen Vorschlägen folgt nun der vorliegende Gesetzentwurf. Das heißt, wir werden künftig immer nur bei der Änderung des Gesetzentwurfs über diese Aufgabenstellung in dieser Deutlichkeit sprechen können, denn wenn man etwas in einer Stiftung verankert, geschieht es letzten Endes staatsfern. Der Einfluss des Landtags in den Stiftungsgremien ist nicht gegeben, das muss man so feststellen. Ein Generaldirektor wird künftig an die Stelle des Präsidenten der Klassik Stiftung Weimar treten, auch das ist inzwischen öffentlich debattiert worden. Bei einem Vergleich der Besoldungsgruppen bedeutender Kultureinrichtungen in Deutschland hat sich gezeigt, dass die Klassik Stiftung Weimar bei der Bezahlung ihres Präsidenten hinterherhinkt.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin)

So in der Begründung, Frau Diezel.

Als nun der neu zu besetzende Posten des Direktors des Stiftungsmuseums vakant war und eine großartige Besetzung gefunden worden ist, ist natürlich das auch in das Gesetz aufgenommen und demzufolge diese Position aufgewertet worden. Ich glaube, wir sollten darüber nicht allzu viel Zeit und Gedanken mehr verschwenden, es ist richtig so, dass man bei einem bedeutenden Kulturgut in der Thüringer und in der bundesdeutschen Kulturlandschaft auch darum bemüht ist, Leute dort tätig werden zu lassen, die im internationalen und im nationalen Rahmen Aufmerksamkeit auf sich ziehen.

Die Anhörung in öffentlicher Sitzung am 14. Mai 2009 ergab etliche Klarstellungs- und Formulierungsempfehlungen. Abgeordneter Dr. Krause ist kurz darauf eingegangen, dass wir insbesondere der Empfehlung gefolgt sind - übrigens war das ein Vorschlag der Fraktion DIE LINKE und der CDU-Fraktion -, dass man die Stiftung berechtigt, eigenwirtschaftlich tätig zu sein. Da gab es vorher einige Auseinandersetzungen, als auch das schon einmal in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist. Viele Dinge, die wir aufgenommen haben, waren bis auf den Wortlaut hin identisch.

Aber eine Änderung haben wir heute noch einmal vorgelegt und ich werbe auch an dieser Stelle noch einmal für diese Änderung. Das ist die Einführung unseres neuen Artikel 4, und zwar enthält er eine Finanzierungsgarantie zur Übernahme von Schloss Wilhelmsthal. Schloss Wilhelmsthal wird künftig Teil der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten sein - wir haben ein Artikelgesetz, in dem dieser Bereich mit geregelt worden ist - und war bisher - wir hatten