Protocol of the Session on May 7, 2009

Mutiger und demokratischer wäre es jedoch gewesen, erst die Personalvertretung zu stärken und dann mit der Umstrukturierung unter Einbeziehung des betroffenen Personals zu beginnen.

(Beifall DIE LINKE)

Im Rahmen des Behördenstrukturkonzepts der Landesregierung - ich kann Sie gern noch einmal daran erinnern - sollen 7.400 Stellen in der Landesverwaltung wegfallen und 81 Behörden geschlossen werden. Durch Nichtwiederbesetzung und Umsetzung sind 10.400 Stellen betroffen. Allein im Finanzressort - in Ihrem Verantwortungsbereich - sind im Rahmen der Umstrukturierung bis Mitte 2007 940

Bedienstete an andere Dienstorte versetzt worden. Nur, um mal die Dimensionen der Auseinandersetzung deutlich zu machen.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Ja, und?)

Dort, wo Beteiligung stattfindet, hat sie nur rein informellen Charakter und steht am Ende einer langen Entscheidungskette - so ist uns das kundgetan worden -, was nur noch eingeschränktes Tätigwerden der Personalvertretungen zulässt. Die Verwaltungsreform erfolgt damit im Grunde über die Köpfe der Beschäftigten hinweg von oben herab. Dies zeigt, welches Verständnis, meine Damen und Herren, Sie als CDU-Landesregierung beim Umgang mit den Beschäftigten haben und welcher Umgang herrscht. Da verwundert es nicht, dass wir aus vielen - und das erwähne ich gern noch mal - Verwaltungsbereichen gehört haben, dass unter den Mitarbeitern Unmut herrscht und diese sich nicht motiviert fühlen. Nennen möchte ich hier nur z.B. die Kataster- und Vermessungs-, aber auch die Umwelt- und Sozialverwaltung. Was Sie hier von der CDU betrieben haben, ist wirklich ein Frevel gegenüber Ihren Landesbediensteten und es ist unbeschreiblich. Es ist ein Verschiebebahnhof ohnegleichen an Personal gewesen. Wer nicht kommunalisiert und integriert worden ist, der konnte z.B. nur zur PEST versetzt werden. Sie kennen diese ganze Diskussion darum, ich muss das nicht noch mal vortragen. Es ist schlimm genug, was da passiert ist.

(Beifall DIE LINKE)

Motivation und damit letztendlich auch einhergehend die Verbesserung der Verwaltung wird aber nicht dadurch erreicht, dass man die Beschäftigten von Mitbestimmung ausschließt,

(Beifall DIE LINKE)

sondern nur darüber, dass man eine wirksame Interessenvertretung, die zu nachvollziehbaren und transparenten Entscheidungen führt, auch gesetzlich vorsehe. Genau das ist das Anliegen unseres Gesetzentwurfs, der Ihnen heute in überarbeiteter Form zur Debatte vorliegt. Mehr Verantwortung durch mehr Mitbestimmung für eine neue Qualität der Verwaltung - so die Forderung meiner Fraktion.

(Beifall DIE LINKE)

Wir setzen uns ein für eine transparente und effiziente, moderne, bürgernahe Verwaltung unter Einbeziehung der Beschäftigten. Mit unserem Entwurf zur Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes wollen wir den massiven Abbau von Beteiligungsrechten der Personalvertretungen in Thü

ringen rückgängig machen und darüber hinaus die Informations- und Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Bediensteten sowie der Personalräte weiter ausbauen. Eine Korrektur und Weichenstellung einer qualitativen Gesetzesnovellierung würde Thüringen von der roten Laterne befreien als Land mit einem der rückschrittlichsten Personalvertretungsgesetze aller Bundesländer.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb sieht unser Gesetzentwurf neben der Abschaffung des Tatbestandes der schlichten Mitwirkung die Erweiterung der Mitbestimmungstatbestände vor; Herr Baumann, nehmen Sie es auch zur Kenntnis. Auch wird ein Agieren von Dienststelle und Personalvertretung auf gleicher Augenhöhe verankert. Des Weiteren soll dem Personalrat entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz ein umfassendes Informationsrecht auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten eingeräumt werden - sicherlich ein interessanter Aspekt. Ebenfalls in Analogie zum Betriebsverfassungsgesetz wird die Anzahl der Freistellungen für Personalratsmitglieder neu geregelt. Dies ist aus Sicht meiner Fraktion gerechtfertigt und erforderlich, weil die Arbeit der Personalräte nicht weniger aufwändig als die der Betriebsräte ist. Auf eine Beteiligung der Beschäftigten kann nicht verzichtet werden, nur mit ihnen und mit ihren Erfahrungen gelingen Reformen und kann die Qualität der Verwaltungstätigkeit nachhaltig verbessert werden. DIE LINKE wird daher nicht müde werden, auch zum Ende dieser Legislaturperiode Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung als wesentliche Elemente des politischen Selbstverständnisses der LINKEN einzufordern und bringt trotz der bisherigen ablehnenden Strategie der CDU-Mehrheit dieses Hauses diesen überarbeiteten Gesetzentwurf ein.

Die Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes ist notwendig. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. Bisher hat sich die Mehrheit in Thüringen diesbezüglich zumindest ziemlich uneinsichtig gezeigt, auch mit Verweis auf die Debatte 2005. Nachdem hier und heute aufgezeigt, dürfte jedoch auch der Letzte zur Einsicht gelangen, dass Thüringen ein modernes Personalvertretungsgesetz braucht.

(Beifall DIE LINKE)

Zumindest aber das eigens von der CDU-Landesregierung ausgerufene Jahr der Demokratie dürfte mit Blick auf mehr demokratische Mitbestimmung auch im öffentlichen Dienst beflügeln. Immerhin haben Sie bereits beim Volksbegehren „Mehr direkte Demokratie in Thüringer Kommunen“ eine Rolle rückwärts oder auch in diesem Zusammenhang besser gesagt eine Rolle vorwärts gemacht, aber

ob dies nun eher dem bevorstehenden Wahlkampf zuzuschreiben ist als einem ernst gemeinten Einsatz für die Belange der Menschen, das mag mal dahingestellt sein. Jedenfalls aber darf dieser Sinneswandel, Herr Mohring, keine Eintagsfliege bleiben und vielleicht kann ich Sie auch in diesem Zusammenhang zu diesem Personalvertretungsgesetz bewegen. Sie können uns heute zeigen, wie ernst Sie es meinen mit dem Jahr der Demokratie, mit demokratischer Mitbestimmung. Ich würde mich persönlich über eine spannende Debatte freuen, auch in der verbleibenden Zeit, Herr Kölbel, federführend im Innenausschuss und auch im Justizausschuss und ich hoffe, dass Sie sich dieser Arbeit nicht verweigern. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen seitens der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung Innenminister Scherer bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ein wenig erstaunt habe ich den Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen, der kaum von dem Entwurf abweicht, der bereits am 10.11.2005 hier im Plenum diskutiert worden ist. Die damaligen Anträge zur Überweisung an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten wurden abgelehnt. Weshalb das Plenum nunmehr zu einer anderen Auffassung kommen soll, erschließt sich mir nicht. Auch die Lektüre der Begründung des Gesetzentwurfs, die nicht nur im Inhalt, sondern auch in der Diktion nahezu identisch mit der aus dem Jahr 2005 ist, lässt die neuerliche Novellierungsnotwendigkeit nicht erkennen. Sie beruht auf den gleichen Ansätzen wie vor dreieinhalb Jahren, ohne wesentlich neue Erkenntnisse aufzuzeigen - offensichtlich gibt es keine. Allein durch Zeitablauf allerdings sind die Erwägungen zum Gesetzentwurf auch nicht zutreffender geworden. Sie können deshalb von der Palme wieder herunterkommen, auf die Sie vorhin geklettert sind.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für eine Novellierung des von der Landesregierung 2001 geschaffenen Personalvertretungsrechts besteht keine Notwendigkeit. Das Gesetz hat sich in der Praxis bewährt und durch die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 20.04.2004 wurde auch seine Rechtmäßigkeit festgestellt. In dieser Entscheidung wurde übrigens auch auf das bestehende, von der Opposition offensichtlich immer

noch hinterfragte Letztentscheidungsrecht der Landesregierung hingewiesen, das Ausfluss des Demokratieprinzips und gerade nicht eines Obrigkeitsstaats, so, wie Sie das behauptet haben, ist. Der Verwaltungsträger ist für die zu erfüllenden Aufgaben demokratisch legitimiert und trägt zugleich die Verantwortung für die Erfüllung der jeweils zugewiesenen staatlichen Aufgaben. Darauf aufbauend wurden im Thüringer Personalvertretungsgesetz Strukturen, Gremien und die Verfahren so geregelt, dass Entscheidungen nicht nur ausgewogen, sondern auch zügig durchführbar sind. Die von der Opposition schon 2005 prophezeite und auch jetzt noch befürchtete Verrechtlichung der Arbeitsbeziehungen zwischen Dienststelle und Personalrat ist bis zum heutigen Tag nicht eingetreten.

Meine Damen und Herren, zu den Änderungsvorschlägen im Einzelnen verweise ich auf die zur Drucksache 4/1299 niedergelegten Darlegungen der Landesregierung aus dem Jahr 2005. Sie sind nach wie vor zutreffend, so dass ich sie hier nicht noch einmal wiederholen will.

Gestatten Sie mir nur noch einige Anmerkungen zu einer tatsächlich feststellbaren Neuerung in dem Entwurf gegenüber dem Vorschlag, der bereits 2005 - ja natürlich, einiges ist feststellbar - in diesem Hause diskutiert wurde. Entgegen dem jetzigen Entwurf der Fraktion DIE LINKE ist die unreflektierte Übernahme der §§ 106 bis 113 des Betriebsverfassungsgesetzes in das Personalvertretungsrecht nicht angezeigt. Der Vorschlag passt ins Bild, er ist nämlich wenig durchdacht. Der öffentliche Dienst ist mit der privaten Wirtschaft nicht in einer Art vergleichbar, dass, wie hier Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes unbesehen übernommen werden könnten. Während Unternehmen zuvörderst auf wirtschaftliche Zwecke ausgerichtet sind, dient die öffentliche Verwaltung der Erfüllung öffentlicher Interessen. So ist beispielsweise nicht ersichtlich, welche Inhalte eine Information der Personalvertretung über die Produktions- und Absatzlage (siehe § 106 Abs. 3 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz) haben sollte. Darüber hinaus gibt es in der öffentlichen Verwaltung bereits Sicherungsmechanismen, die die Regelungen eines sogenannten Wirtschaftsausschusses, wie er sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergibt, überflüssig werden lassen. Beispielsweise regelt das Thüringer Personalvertretungsgesetz wesentliche Teile des Unterrichtungs- und Beratungsanspruchs des im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Wirtschaftsausschusses etwa im Hinblick auf die Änderung von Arbeitsmethoden zur technischen Rationalisierung oder beispielsweise auch zur Privatisierung, Auflösung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder deren wesentlichen Teile. Der Personalrat kann bereits heute die schutzwürdigen Belange der durch eine Umorganisation oder tech

nische Rationalisierung betroffenen Beschäftigten nachdrücklich zur Geltung bringen. Ferner ist maßgeblicher Inhalt der § 111 Betriebsverfassungsgesetz die Einigung über einen Sozialplan, jedoch ist die Einigung über einen solchen bereits im Thüringer Personalvertretungsgesetz, nämlich in § 74 Abs. 2 Nr. 7 im Rahmen der vollen Mitbestimmung enthalten.

Ergebnis meiner Ausführungen: Der Gesetzentwurf ist aus Sicht der Landesregierung abzulehnen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Ich kann zunächst die Aussprache schließen und dann gibt es einen Antrag - einen Geschäftsordnungsantrag, nehme ich an, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Trotz der prophetischen Ansage des Innenministers möchte meine Fraktion den Gesetzentwurf an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überweisen.

Das hat Abgeordneter Hauboldt auch so gesagt. Ich werde jetzt darüber abstimmen lassen.

Wer der Überweisung an den Innenausschuss folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt keine Stimmenthaltungen. Die Überweisung an den Innenausschuss ist abgelehnt worden.

Wer folgt dem Überweisungsantrag an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage auch hier nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt keine Stimmenthaltungen. Die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ist abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7 und rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 8

Gesetz zur Anpassung besol- dungs- und versorgungsrecht- licher Regelungen sowie zur Än- derung des Thüringer Verwal- tungsfachhochschulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/5160 - ERSTE BERATUNG

Die Landesregierung wünscht das Wort zur Begründung und das erhält Frau Finanzministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Tarifparteien haben sich am 1. März dieses Jahres auf eine Bezügeerhöhung der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Das Kabinett hat darauf sofort reagiert und bereits am 2. März 2009 vereinbart, den Tarifabschluss inhalts- und zeitgleich auf die Thüringer Beamten und Richter zu übertragen. In einer Pressemitteilung des Finanzministeriums wurde ebenfalls Anfang März diese Entscheidung bekannt gegeben.

Das Finanzministerium hat unverzüglich mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfs begonnen. Nach den Kabinettsdurchgängen und der Abstimmung mit den Verbänden liegt Ihnen der Gesetzentwurf nunmehr vor. Er besteht aus sechs, mit der Inkrafttretensregelung sieben Artikeln.

Artikel 1 ist das eigentliche Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz. Hier wird in § 1 festgelegt, unter welchen Voraussetzungen aktive Beamte die Einmalzahlung von 40 € erhalten. Die Versorgungsempfänger werden 20 € als Einheitsbetrag erhalten. Man hat sich für diesen Einheitsbetrag entschieden, um nicht umfangreiche Anteilssätze für das Ruhegehalt zu errechnen, die auch bei kleinen Beträgen notwendig gewesen wären.

In § 2 wird die eigentliche Besoldungserhöhung geregelt. Wie im Tarifbereich wird das Grundgehalt vorerst um einen Sockelbetrag von 40 € erhöht. Weiterhin regelt § 2, dass das Grundgehalt, der Familienzuschlag, die Amtszulagen sowie die allgemeinen Stellenzulagen zum 1. März dieses Jahres, also rückwirkend, um 3 Prozent und zum 1. März 2010 um weitere 1,2 Prozent erhöht werden.

§ 3 regelt die Erhöhung weiterer Dienstbezüge, z.B. die Leistungsbezüge der Professoren. Die Vorschrift stellt weiterhin klar, dass die Bezügeerhöhungen auch für die Versorgungsempfänger gelten.

In den Artikeln 2 und 3 vollziehen wir im Besoldungsgesetz die Besoldungstabellen, die werden ausgetauscht und angepasst per 1. März 2009 und per 1. März 2010. Ab dem 1. März 2010 geltende Tabellen enthalten keine abgesenkten Bezüge mehr, weil die Angleichung der Beamten ab der Besoldungsgruppe A 10 und der Richter auf 100 Prozent - also, es fällt der sogenannte Osttarif oder die Ostbesoldung weg.

In den Artikeln 2 und 4 enthält der Gesetzentwurf außerdem Klarstellungen zum Thüringer Besoldungsgesetz und zum Thüringer Besoldungsüberleitungsgesetz.

In Artikel 5 der Änderung des Thüringer Gesetzes über ergänzende Bestimmungen zur Beamtenversorgung passen wir die Hinzuverdienstgrenze bei vorübergehenden Erhöhungen des Ruhegehalts an. Diese Enthöhungen enthalten überwiegend unsere Polizisten zwischen dem Ruhestand mit dem 60. und den Rentenbezügen zum 65. Lebensjahr. Die Hinzuverdienstgrenze wird auf 400 € angehoben wie bei den Renten. Auch der Bund hat für seine Pensionäre die Hinzuverdienstgrenze in dieser Größenordnung angehoben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Artikel 6 wurde zusätzlich zur eigentlichen Besoldungserhöhung in das Gesetz aufgenommen. Durch die Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes soll der Verwaltungsfachhochschule im Zuge des Bologna-Prozesses die Möglichkeit gegeben werden, auch den akademischen Grad eines Bachelors zu verleihen. Der Gesetzentwurf hat den Verbänden vorgelegen. Der DBD und der Richterbund haben positiv Stellung genommen. Einige Verbände wie ver.di und der DGB haben keine Stellungnahme abgegeben. Sie haben der Formulierung, die wir im Antwortschreiben formuliert hatten, dass Zustimmung vorhanden ist, wenn Fristverlauf vorsieht, wohl dem entsprochen. Ich finde es etwas traurig, dass gerade bei dieser Tariferhöhung ver.di nicht Stellung genommen hat.

Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Gesetzentwurf dem gesetzlichen Auftrag in § 14 Thüringer Besoldungsgesetz und § 70 Beamtenversorgungsgesetz, die Dienst- und Versorgungsbezüge entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, in vorbildlicher Weise nachkommen. Ich muss nicht betonen, in welcher finanziellen und wirtschaftlichen Situation die Weltwirtschaft steckt und auch die Ankündigungen zur Steuerschätzung stehen vor uns. Ich möchte einmal darstellen, wie sich das ganz konkret bei einem Beamten der Besoldungsgruppe A 12 auswirkt. So hat ein Beamter der Besoldungsgruppe A 12 in der Endstufe mit abgesenktem Gehalt, also ein

sogenannter bisher noch Ost-Beamter, Bezüge Ende 2007, ein Grundgehalt einschließlich der Sonderzahlungen in Höhe von 3.306 € erhalten. Am 1. März 2010 wird er voraussichtlich 3.876 € bekommen, also 570 € mehr zwischen diesen beiden Jahren. Ich glaube, darüber kann sich niemand beschweren. Ich denke auch, dass diese Besoldungserhöhung, die für den Besoldungsbereich in den beiden Jahren 116 Mio. € Mehrbelastung für den Landeshaushalt ausmacht, ein Kraftakt für die Landeshaushalte 2009, 2010 und folgende sein wird. Hinzu kommen die zusätzlichen Zahlungen im Bereich der Tariferhöhungen, aber auch dazu stehen wir. Ich möchte Sie bitten, den Gesetzentwurf zügig im Ausschuss zu beraten, so dass wir so schnell wie möglich dann auch den Gesetzentwurf in den Abrechnungen geltend machen können. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und rufe für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Hauboldt auf.