Protocol of the Session on April 3, 2009

zuführen, wie Sie das vorhin hier gesagt haben, sondern auch die notwendigen Handlungsnotwendigkeiten einschließlich möglicher bundesgesetzlicher Änderungen aufzuzeigen und das sind genau die, die Ihre Bundestagsfraktion genauso wie die Fraktion der CDU verworfen hat. Bei aller kritischen Distanz zur Landesregierung kann ich nur sagen, das hat sie nicht „verdient“, von Ihnen zu solcher Farce aufgefordert zu werden.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Den Beifall können Sie sich doch sparen, liebe Kollegen der CDU. Damit keine Missverständnisse aufkommen, DIE LINKE ist für starke Stadtwerke und wir wünschen uns auch, dass der zum Teil noch relativ große Einfluss großer Konzerne auf Thüringer Stadtwerke weiter reduziert und sogar beendet wird.

(Beifall DIE LINKE)

Um darauf Einfluss nehmen zu können, reichen die rechtlichen Instrumentarien nicht aus. Deshalb hat DIE LINKE im Deutschen Bundestag diesem von mir erwähnten Gesetzesantrag zur Änderung des GWB, anders als Ihre Fraktionen, zugestimmt.

Mein Kollege Kummer wies in der ersten Lesung auf die weiteren Probleme in Umsetzung Ihres Antrags hin, die Finanzierung der Rekommunalisierung der Konzernanteile. Darauf wurde bisher in der Diskussion und auch in der Anhörung von Ihnen keine Antwort gegeben. Aus diesen und anderen Gründen konnten wir Ihrem Antrag in der vorliegenden Form und Fassung nicht zustimmen, aber auch der Beschlussempfehlung des Ausschusses werden wir, weil sie unseres Erachtens nach zu plakativ ist, nicht zustimmen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Dr. Schubert zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fand es schon ganz interessant, Herr Buse, dass Sie sich hier vorn hinstellen und zehn Minuten darüber reden, was die SPD-Fraktion für eine Auffassung zu dem Thema haben sollte, anstatt einmal Ihre eigenen Positionen hier darzulegen. Das wäre sicherlich ein bisschen interessanter bei dem Thema gewesen, denn ich glaube, als wir den Antrag eingebracht haben vor einem Jahr, da war von Krise in Deutschland und der Welt noch nicht viel zu reden, da war man noch überall in der Euphorie

der Privatisierungswelle. Einzig und allein damals diese Entscheidung in Leipzig, als die Bürger darüber entscheiden sollten, ob die Stadtwerke verkauft werden sollen oder nicht und eine höhere Wahlbeteiligung als bei der Oberbürgermeisterwahl zustande kam und 90 Prozent der Bürger gegen den Verkauf der Stadtwerke waren, hat gezeigt, dass die Bevölkerung in dieser Hinsicht schon wesentlich weiter ist. Denn die großen Energiekonzerne sehen hauptsächlich auf ihre Quartalszahlen, damit sie ihre Anteilseigner, die Fondsmanager befriedigen können und langfristige Strategien, die so ein Unternehmen haben muss, vor allen Dingen, wenn es um die kommunale Daseinsvorsorge geht, spielen dort überhaupt keine Rolle, sondern nur die Profitmaximierung. Das haben wir jetzt gesehen. Deshalb ganz klar noch mal von uns: Wir brauchen für die kommunale Daseinsvorsorge starke und unabhängige Stadtwerke, die möglichst nicht dem Einfluss der großen Energiekonzerne unterliegen, die auch natürlich noch in diesem Unternehmen ihre eigenen Interessen durchsetzen wollen. Deshalb streben wir nach wie vor einen Rückzug der Vorlieferanten aus den Stadtwerken an. Herr Carius, ich dachte immer, zur Berichterstattung aus dem Ausschuss, was ich gemacht habe, dass ich natürlich eine neutrale Position einnehme und lediglich berichte, was dort passiert ist, und nicht schon eine Meinung zu dem Thema vertrete, sondern dazu ist ja dann die Debatte da. In dem Sinne habe ich nur wiedergegeben, was dort gesagt worden ist. Wenn Sie da richtig zugehört haben, habe ich von einer ganzen Reihe von Leuten berichtet, die unsere Auffassung teilen, auch wenn sie teilweise nicht bei der Anhörung dagewesen sind, aber sie haben ihre schriftliche Stellungnahme abgegeben, wie z.B. die Stadt Eisenberg, die Stadtwerke Eisenberg oder das Bundeskartellamt. Deshalb muss man auch diese Stellungnahmen mit in die Debatte einbringen und nicht nur das, was man dort gehört hat.

Natürlich fällt besonders bei der ganzen Debatte auf, welche eigenartige Position DIE LINKE hier einnimmt. Wenn ich sehe, wie Herr Ramelow als Spitzenkandidat unterwegs ist im Land und überall von Rekommunalisierung redet und dass die großen Stromkonzerne doch aus den Stadtwerken raus müssen, dann passt das überhaupt nicht mit dem zusammen, was der Herr Buse hier erzählt hat. Er bringt dann noch in die Debatte eine eigene Beschlussempfehlung ein, die noch weit hinter das zurückfällt, was der VKU gesagt hat. Dann stimmt man dem eigenen Beschlussvorschlag nicht mal zu. Heute kann man auch nicht zustimmen, sondern am Ende haben Sie nur die Vorlage für die CDU geliefert, damit Sie einen Grund haben, unseren Ursprungsantrag nicht abzulehnen, sondern Sie haben ja jetzt für die was anderes geschrieben, damit sie das heute beschließen können. So stellt sich das für mich dar.

Wir halten natürlich, das habe ich schon mehrfach gesagt, weiterhin an unserem Anliegen fest, dass die großen Stromkonzerne möglichst aus den Stadtwerken heraus sollen und dass vor allem die Anteile nicht weiter erhöht werden sollen. Deshalb werden wir am Ende dem Antrag oder der Beschlussempfehlung nicht folgen können. Es hat keinen Zweck, unseren Antrag noch einmal dagegenzustellen, weil die Mehrheiten hier klar sind. Wir werden der Beschlussempfehlung nicht zustimmen. Ich sage Ihnen jetzt schon voraus, warten wir noch ein paar Jahre ab, dann werden viele andere, die heute noch gar nicht dieser Meinung sind, sich dem anschließen können und die gleiche Meinung vertreten, dass wir mehr Wettbewerb brauchen, dass die großen Energiekonzerne, die ja ein Monopol bei der Erzeugung haben und damit auch verhindern, dass erneuerbare Energien in den Stadtwerken zum Durchbruch kommen, dass diese aus den Stadtwerken raus müssen und dass wir unabhängige und selbstständige Stadtwerke brauchen.

(Beifall SPD)

Es gibt noch eine Redemeldung durch den Abgeordneten Buse für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, Herr Dr. Schubert, Ihre Äußerung auch hinsichtlich unseres Abstimmungsverhaltens und unseres Verhaltens im Ausschuss kann ich ja nur als Beleg dafür werten, dass Platz 3 von Landeslisten wahrscheinlich nichts mit Kompetenz zu tun haben.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das gilt zumindest für eure Truppe.)

Vielleicht kann Herr Mohring das bestätigen.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ihr seid gute Demokraten.)

Ich hatte versucht, Ihnen deutlich zu machen, dass wir vom Anliegen Ihres Antrags - keine weiteren Anteilsverkäufe an Konzerne und sogar Rückführung dieser - ja einer Meinung sind. Herr Ramelow hat im Bundestag, weil Sie den Namen und sein Auftreten benannt haben, für das Änderungsgesetz gestimmt. Ihre Kollegen waren dagegen. Sie müssen doch mal wissen, was Sie in Berlin und in Erfurt für einen Unsinn treiben.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe SPD)

Die Regelungen sollten geschaffen werden, der rechtliche Rahmen, damit das gemacht werden kann, was Sie wollen. Leider müssten Sie wahrscheinlich mehr mit Ihren Kollegen in Berlin reden. Ihre Bemerkungen zum Agieren von Mitgliedern unserer Fraktion nehme ich jetzt als billigen Versuch, von Ihrer eigenen Inkompetenz abzulenken. Wie wir als Fraktion zu Ihrem Antrag stehen - da gebe ich Herrn Carius recht - in Form und Fassung, der stand ja auch auf dem Kopf, hat mein Kollege Kummer bereits in der ersten Beratung am 9. Mai dargelegt. Als Resümee seiner Ausführungen stellte er abschließend damals fest, wenn ich mich recht entsinne; wegen all dieser ungeklärten Dinge lehnen wir den SPD-Antrag hier ab. Die vom Wirtschaftsausschuss durchgeführte Anhörung, ich sagte das vorhin schon mal, zur Antragsproblematik hat uns in unserer Ablehnung noch eher bestärkt als uns zu veranlassen, unsere ablehnende Position zu überdenken.

Nun komme ich zu Ihrem Vorwurf: Mit dem Abschluss und der Auswertung der Anhörung im Wirtschaftsausschuss standen wir, die drei Mitglieder unserer Fraktion im Wirtschaftsausschuss, vor der Situation, einer formalen Beschlussempfehlung des Ausschusses, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die formale Ablehnung des Antrags hinauszulaufen schien - Herr Carius deutete so etwas an -, zuzustimmen oder substanzielle Feststellungen bzw. Erkenntnisse aus der durchgeführten Anhörung in einer Beschlussempfehlung aufzunehmen, weil wir meinten, die Anzuhörenden haben es verdient, dass der Landtag, wenn es denn möglich ist, in einer Feststellungserklärung die substanziellen Fragen einer Anhörung zu einem Antrag oder zu einem Problem wiedergibt. Wir zogen daraus die Schlussfolgerung, dass der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung für den Landtag auch bei Ablehnung des gestellten Antrags trotzdem seine Auffassung bzw. seinen Standpunkt zur Problematik zum Ausdruck bringen sollte. Aus diesem Verständnis heraus haben Mitglieder unserer Fraktion im Ausschuss keinen Antrag, sondern lediglich einen Vorschlag für eine Beschlussempfehlung des Ausschusses eingebracht.

Aus unserem Verständnis für parlamentarische Demokratie leiteten wir ab, dass dieser Entwurf einer Beschlussempfehlung nicht unserer politischen Auffassung zur Problematik folgte. Darauf habe ich während der Ausschuss-Sitzung sogar hingewiesen, vielleicht vergeblich. Es war der Versuch, die von uns wahrgenommenen Essentials der Anhörung so neutral wie möglich darzustellen. Wer die Anhörung verfolgt hat, der kann ja sehen, dass wir uns maßgeblich auf die Ausführungen des VKU gestützt haben. Der von uns unterbreitete Vorschlag wurde bekanntlich im Ausschuss aus Sicht der Mehrheitsfraktion abgeändert. Dies führte zu dem von Ihnen hier, Herr Schubert, verächtlich gemachten Abstimmungsver

halten unserer Mitglieder im Hause. Ich will jetzt nicht im Einzelnen darlegen, was geändert worden ist, das wissen Sie ja selbst, Sie hatten ja auch den Entwurf. Unserer Auffassung nach war unser Vorschlag so angelegt, dass er im Zusammenhang mit dem Antragsbegehr Einflussbegrenzung großer Energiekonzerne auf die kommunale Energiepolitik und den Ergebnissen der Anhörung einen Gesamtzusammenhang herstellen wollte. Durch die Kürzung unseres Vorschlags wurde dieser Gesamtzusammenhang aus unserer Sicht zerstört und deshalb haben wir uns enthalten. Wenn Sie, Herr Schubert, das nicht verstehen, dann spricht das nicht für Sie als Parlamentarier. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung Herr Minister Reinholz bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Anhörung zum Antrag der SPD-Fraktion zum Tagesordnungspunkt „Kommunale Handlungsfähigkeit in der Energieversorgung stärken“ hat keine neuen Erkenntnisse gebracht, sondern hat das bestätigt, was ich bereits vor einem Jahr dazu ausgeführt habe. Für eine Beurteilung der Marktsituation ist maßgebend, dass die Strom- und Gasmärkte in der Bundesrepublik Deutschland überregional organisiert sind. Dies gilt insbesondere für die Strom- und Gasbeschaffung weiterverteilender Stadtwerke und Industriekunden. Hier muss von bundesweiten Märkten ausgegangen werden, die bedauerlicherweise zurzeit noch erhebliche Wettbewerbsdefizite aufweisen. Damit werden Tatsachen geschaffen, die mit der Frage von Anteilseignerschaften an regionalen und kommunalen Weiterverteilern nichts oder nur sehr, sehr wenig zu tun haben. Der börslich organisierte Stromeinkauf sowie direkt an Endkunden gerichtete Angebote überregional agierender Konzerne im Strom- und Gasbereich illustrieren diesen Befund sehr deutlich.

Mit diesen wettbewerbspolitischen Maßnahmen überregional tätiger Unternehmen werden auf Endverteilerebene nun mal Fakten geschaffen, denn damit wird ein Preisniveau gesetzt, an dem sich alle Versorgungsunternehmen in der Bundesrepublik orientieren müssen. Die Beschaffung von Strom und Gas erfolgt dann ebenfalls nach einheitlichen Bedingungen, wobei uns die stetig steigenden Preise und der fehlende Wettbewerb auf der Einkaufsseite die eigentlichen Probleme bereiten.

Die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten reduzieren sich angesichts solcher überregionalen Rahmensetzungen ganz erheblich. Wenn man das Marktverhalten der Stadtwerke einem Vergleich unterzieht, wird man dann auch keinen Zusammenhang zwischen Verhaltensstrategie und Anteilseignersituation feststellen können. Gleichwohl hält die Landesregierung aus wettbewerbspolitischen Gründen eine Stärkung des kommunalen Einflusses in den Stadtwerken für sinnvoll. Interventionistische Eingriffe in bestehende Marktstrukturen lehnt sie vor dem Hintergrund der aktuellen Aktivitäten der EU-Kommission und der Bundesnetzagentur allerdings ab. EUKommission und Bundesnetzagentur arbeiten bereits an einer Verbesserung der Situation.

So wird die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr die Zusammenlegung der Marktgebiete im Gasbereich weiter vorantreiben und sie denkt auch an eine Kapazitätsbewirtschaftung zugunsten unabhängiger Gashändler. Sie will Kraftwerksbetreibern Restriktionen auferlegen, soweit konzernseitig integrierte Netzbetreiber sich nicht um einen Ausbau ihrer Transportnetze, insbesondere der Netzkuppelstellen, zum Ausland hin bemühen. Des Weiteren begleitet die Bundesnetzagentur die Einrichtung einer bundesweit aufgestellten Netz AG, das heißt die Zusammenlegung der Übertragungsnetze mit einem neutralen Betreiber. Parallel dazu betreibt sie die Hebung von Potenzialen bei der Regelenergie. EU-seitig ergänzt werden diese Aktivitäten durch die angestrebte Stärkung der Marktintegrität auf den Energiehandelsplätzen. Zuvor soll eine zunächst virtuelle, das heißt überbörslich organisierte Zusammenlegung der Strommärkte Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs und der Niederlande auf der Beschaffungsebene erreicht werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine verstärkte Integration der Strom- und Gasmärkte in Europa dient der Energiesicherheit und kann, verbunden mit einer verbesserten Börsenaufsicht, die oligopolistischen Strukturen auf dem Strom- und Gasbeschaffungsmarkt in der Bundesrepublik auflösen. Davon werden dann nicht nur die Verbraucher profitieren, sondern auch die kommunalen Versorgungsunternehmen, die ihre dann verbesserten Einkaufschancen mit ihrer bewährten Kundennähe verbinden und in den Dienst einer bürgernahen Versorgung stellen können. Zuvor haben es die Kommunen aber selbst in der Hand, über den Neuabschluss von Konzessionsverträgen gestaltenden Einfluss auf die Versorgungslandschaft in Thüringen auszuüben. Die Gestaltung der lokalen Energieversorgung in Thüringen ist originäre Aufgabe der Kommunen selbst, in die sich die Landesregierung nicht einmischt und auch nicht einmischen kann.

Der Antrag der SPD-Fraktion der letztendlich auf kleinteilige Eingriffe des Staates abzielt und dabei die wahren Probleme der Energiemärkte überhaupt nicht berührt, ist deshalb abzulehnen. Zugestimmt werden sollte vielmehr der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, denn dort wird zutreffend festgestellt, dass sich durch die Beteiligungen die Finanzausstattung der Stadtwerke sowie das Know-how der Unternehmen verbessert haben und dadurch seit 1991 leistungsfähige Stadtwerke im Freistaat Thüringen entstanden sind. Richtig, meine Damen und Herren, ist auch, dass es zu keiner Erhöhung der bestehenden Beteiligung privater Unternehmen kommen sollte, denn die Kommunen bilden in den gegenwärtig vermachteten Marktstrukturen ein wettbewerbbelebendes Element. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar über die neue Fassung des Antrags, die in der Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in der Drucksache 4/4829 enthalten ist.

Irgendwo gab es jetzt einen Geschäftsordnungsantrag? Ja, Herr Abgeordneter Schröter.

Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.

Dann werden wir über diese Neufassung des Antrags namentlich abstimmen. Ich bitte darum, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.

Ich gehe jetzt davon aus, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben und bitte darum, dass ausgezählt wird.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor: Es wurden 71 Stimmen abgegeben; mit Ja haben 44 gestimmt, mit Nein 9, es gab 18 Enthaltungen. Damit ist die Neufassung des Antrags angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage).

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 20 und rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf

Datenhunger nach privaten (Kunden-) Daten auch in Thü- ringen zügeln Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4375 - hier: Nummer II dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/4715 -

Aus dem Innenausschuss hat Abgeordneter Gentzel das Wort zur Berichterstattung. Während er nach vorn kommt, sage ich schon einmal, dass wir danach den Tagesordnungspunkt 43, nämlich die Wahlen, aufrufen und nicht noch einen inhaltlichen Tagesordnungspunkt dazwischenschieben. Bitte, Herr Gentzel.

Frau Präsidentin, der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 5. Dezember 2008 mit diesem Antrag beschäftigt. Ihre Einschränkung war richtig, es ging nur noch um den Teil II, welcher sich auf Bundesratsinitiativen bzw. Bundesinitiativen bezogen hat. Es gab zu den einzelnen Forderungen aus dem Antrag unterschiedliche Auffassungen zwischen den Abgeordneten insbesondere zu der Frage „Aufnahme Datenschutz in das Grundgesetz“ bzw. „Gänzliches Verbot des Handels mit Daten“. Der Innenausschuss hat mit Mehrheit die Nummer II des Antrags abgelehnt. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erstes für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Stauche auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Anlass des Vorstoßes der Linkspartei war ein Defizit bei der Einhaltung bzw. auch in Teilen ein Fehlen von hinreichenden Datenschutzvorschriften im Bereich von geschäftsmäßigem Handeln mit personenbezogenen Daten. Die Landesregierung hat im November-Plenum bereits den Sofortbericht zu diesem Thema gebracht. Das ist nun schon eine Weile her, aber wir haben uns zudem noch im Innenausschuss mit dem Gesetzentwurf befasst. Unabhängig von der hohen Bedeutung des Datenschutzes - dies war eine Übereinstimmung im Innenausschuss, aber auch die Einzige - ist die hier vorliegende Gesetzesinitiative der LINKEN das Papier

nicht wert, auf dem es steht. Das muss ich einfach mal so sagen.

(Beifall CDU)

Zum einen wird die Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Konzepts im Umgang mit Daten von Kunden gefordert, was unzweifelhaft nicht dem Einfluss dieses Hauses unterliegt. Zum anderen verlangt die Linkspartei ein gänzliches Verbot des kommerziellen Handels mit Kundendaten. Dies dürfte, wie die Landesregierung das in der vorangegangenen Plenardebatte bereits dargelegt hat, allerdings kaum mit dem Grundgesetz, mit dem Berufsfreiheitsgesetz vereinbar sein. Aber das sind wir ja gewöhnt von der Linkspartei, das passiert bei denen öfter. Ganz nebenbei würde DIE LINKE mit einem Totalverbot einer ganzen Branche die Luft abdrehen. Das könnten wir dann gleich im nächsten Nachtragshaushalt, den Sie immer fordern, mit einarbeiten.

Aber gehen wir zurück zum Thema: Verankerung im Grundgesetz - die Regelung in Artikel 2 (1) in Verbindung mit Artikel 1 (1) im Grundgesetz ist völlig ausreichend. Dies bestätigen Datenschützer, Juristen genauso wie Wissenschaftler, also hier sind sie sich alle einig.