Ich erwidere noch mal und erneuere noch mal unsere Klageankündigung in Form eines Normenkontrollantrags vor dem Verfassungsgericht. Sie haben uns mit dem gestrigen Beamtengesetz dazu eine Steilvorlage geliefert. Leider müssen sich wieder einmal Thüringer Gerichte bemühen, das, was hier politisch nicht umgesetzt worden ist, zu korrigieren. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, heute befassen wir uns in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf der LINKEN zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes. In der ersten Beratung haben wir unsere Auffassungen, wie ich meine, ausführlich an dieser Stelle ausgetauscht. Wie die Landesregierung damals ausführte, ist sie stets bemüht, die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen nicht nur aufzugreifen, sondern auch entsprechend dem Landtag schriftlich als Änderung der einzelnen einschlägigen Gesetze vorzulegen. Was erforderlich ist, muss natürlich in der Richtung auch getan werden. Durch die Landesregierung, Herrn Innenminister Scherer, wurden in diesem Redebeitrag auch Ihre Vorschläge im Gesetzentwurf analysiert und eindeutig dargelegt, aus welchen Gründen jeweils Ihre dortigen Vorschläge nicht umsetzbar, nicht mehr erforderlich oder eben bereits umgesetzt sind.
Bei allen verschiedenen Standpunkten, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es doch so, dass sich in den letzten Jahren zugunsten der gleichgeschlechtlichen Paare und deren Anerkennung in der Gesellschaft sehr viel zum Positiven bewegt hat. Ich meine,
Zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE möchten wir anmerken, dass der Bund selbst tätig werden muss, sofern es konträre Regelungen im Bundesrecht gibt; diese beziehen sich darauf. Dazu kann auch die Fraktion DIE LINKE im Bundestag tätig werden und Anträge einbringen. Wie Sie in der Begründung feststellen, dass Thüringen im Hinblick auf unsere Verfassung vorbildlich in Sachen Diskriminierungsverbot und sexueller Orientierung ist, das haben Sie in Ihrer Begründung dargelegt, ist sehr erfreulich. Bezug nehmend auf den Redebeitrag vom Kollegen Höhn in der Sitzung am 29. Januar möchte ich die SPD ebenfalls auf ihre Fraktion im Bundestag verweisen, da sie offenbar Regelungsbedarf im Bundesrecht sieht. In der Begründung des Entwurfs stellt die Fraktion DIE LINKE selbst fest und belegt an Beispielen, dass wir in Thüringen in Fragen der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften doch etliche Regelungen schon umgesetzt haben, und dass dies in Zukunft so sein wird, hat die Landesregierung zugesichert. Zu Ihrem Gesetzentwurf hat sich unsere Auffassung seit der letzten Beratung nicht verändert.
Zum Punkt Beamtenbesoldung und Verheiratetenzuschlag hatte ich bereits auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofs vom 6. Mai 2008 verwiesen, wonach eine Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf Verheiratete nicht beanstandet wurde. Herr Kollege Hahnemann hat bei der ersten Lesung an dieser Stelle beanstandet, dass aus dem Protokoll bzw. einer Abstimmung falsch berichtet wurde. Das möchte ich zurückweisen und wie folgt noch einmal an dieser Stelle seinen Redebeitrag dahin gehend korrigieren bzw. den Hinweis geben, dass auf Seite 9.209 des Landtagsprotokolls zur Beratung der Drucksache 4/4388 vom 12. September 2008 zur Schlussabstimmung nachzulesen ist, dass die Präsidentin Frau Klaubert festgestellt hat, dass es keine Gegenstimme und keine Enthaltung gab. Damals ging es um das Personenstandsrechtsreformgesetz.
Es ist an dieser Stelle schon angesprochen worden, ich habe es speziell noch einmal nachgelesen und es ist für jedermann einsehbar, es wurde ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltung verabschiedet.
Herr Kollege Hauboldt, in Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe ich Ihre Ausführungen in dem Protokoll vom 20.01. noch einmal nachgelesen. Ich möchte das nicht noch einmal alles aufgreifen, was Sie dort gesagt haben, einen Teil davon haben wir eben gehört. Bezug nehmend auf die Seite 10.192 des Protokolls muss ich Ihre Behauptungen gegen uns in punkto „verzweifelter Kampf gegen den Untergang des Monopols der Ehe“ und Ihre Ansicht über unser christliches Weltbild zurückweisen. Wir sind nicht weltfremd, Herr Kollege Hauboldt, und wir nehmen die gesellschaftlichen Entwicklungen zur Kenntnis.
Wir haben aber ein anderes Menschen- und Weltbild als Sie und uns trennen sicher Welten in unseren Ansichten. Aber ich werfe Ihnen Ihre Ansichten an dieser Stelle auch nicht vor und insofern erwarten wir doch Sachlichkeit an dieser Stelle und keine ideologischen Auseinandersetzungen und die Polemik ist sicherlich unangebracht.
Meine Damen und Herren, die Ehe ist grundgesetzlich besonders geschützt und privilegiert und bei aller Toleranz und Achtung voreinander ist der CDU-Fraktion das auch besonders wichtig.
Meine Damen und Herren, ich betone nochmals, dort, wo eine Gleichstellung rechtlich geboten und erforderlich ist, muss und wird sie auch umgesetzt werden. Dies hat sich in der Vergangenheit auch gezeigt. Auf die inhaltlichen und sachlichen Gründe unserer Ablehnung zu diesem Gesetzentwurf bin ich schon ausführlich in der ersten Lesung eingegangen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ich lasse keine Anfrage zu, Herr Kollege Hauboldt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte nur noch drei, vier kurze unstrukturierte Bemerkungen machen. Zum einen, denke ich, passt die gesamte Debatte, die die CDU führt, in ihr rechtskonservatives Weltbild, das ist klar, und da passt eben nichts hinein,
was außerhalb von Ehe und üblichen Partnerschaften stattfindet. Aus meiner Sicht ist es schon schlimm genug, dass wir hier über Lesben, Schwule, Bi, Hetero oder sonst irgendwie reden müssen. Wenn das in der Gesellschaft verankert und selbstverständlich wäre, dass Lebenspartnerschaften, egal in welcher Form, akzeptiert werden würden, müssten wir uns hier gar nicht verständigen.
Zum Zweiten, liebe CDU-Fraktion, müssten auch Sie wissen, dass es in Ihrer Fraktion, in Ihrer Partei, in Ihrem Umfeld natürlich auch lesbische und schwule Menschen gibt. Nicht umsonst ist schwul oder lesbisch sein keine per se linke Lebenseinstellung. Ich zum Beispiel würde als LINKE niemals die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe fordern. Das ist für mich zu konservativ und ich glaube, dass man Lebenspartnerschaften, egal wie, einfach anerkennen muss.
Solange aber die Ehe besteht und damit Privilegien auch per Grundgesetz bestimmt sind, muss es eine Anpassung der Lebenspartnerschaften geben.
Nicht zuletzt möchte ich Sie daran erinnern, dass auch die CDU in anderen Bundesländern aktiv der Anpassung des Landesrechts zugestimmt hat. Auch daran sollten Sie sich erinnern.
Noch ein ganz kurzes Wort zu Frau Lehmann: Andere Ansichten und Lebensweisen zur Kenntnis nehmen, bringt uns an diesem Punkt nicht weiter, sondern es geht darum, sich gemeinsam zu entwickeln, um Menschen in diesem Freistaat ein anerkanntes Leben zu ermöglichen.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4806 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Bitte, Abgeordneter Blechschmidt, ein Antrag zur Geschäftsordnung.
Hatten alle die Möglichkeit, ihre Stimmzettel abzugeben? Das ist offensichtlich der Fall, dann beende ich die Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Es wurden 77 Stimmen abgegeben, davon 34 Jastimmen, 43 Neinstimmen (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage). Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in zweiter Beratung abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4840. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, daher erfolgt die direkte Abstimmung. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, damit ist dieser Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Thüringer Gesetz zur Weiter- entwicklung, Demokratisie- rung und Beschleunigung von Widerspruchsverfahren Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4816 - ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf versucht die Fraktion DIE LINKE, sogenannte Widerspruchsausschüsse auf kommunaler Ebene zu installieren. Mit einer Änderung der Kommunalordnung soll gewährleistet werden, dass künftig in jeder Gemeinde mit mehr als 1.000 Einwohnern ein Ausschuss zu bilden ist, der im Rahmen der Abhilfeprüfung eines Widerspruchsverfahrens den Widerspruchsführer zu Verwaltungsakten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft mündlich zu hören hat. Danach soll auf der Landkreisebene vom Kreistag ein Ausschuss gebildet werden, der im Rahmen der Abhilfeentscheidung den Widerspruchsführer zu Verwaltungsakten des Landkreises und von Gemeinden, in denen kein eigener Widerspruchsausschuss eingerichtet ist, mündlich zu hören hat. Im Rahmen seiner mündlichen Anhörung wird der Widerspruchsausschuss laut Gesetzentwurf dazu angehalten, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Für den Bereich der Landesebene soll der Bürgerbeauftragte durch entsprechende Ergänzungen des Thüringer Gesetzes für den Bürgerbeauftragten verpflichtet werden, mit dem Widerspruchsführer und der Landesbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, die Sach- und Rechtslage mündlich zu erörtern und zeitnah auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.