Definitiv, so ist es im Gutachten nachzulesen, Frau Kollegin Pelke, wir haben Ihnen von Anbeginn der Diskussion gesagt, eine Abschaffung des Landeserziehungsgeldes ist mit der CDU-Fraktion nicht zu machen und dabei bleibt es.
Des Weiteren fordern Sie in Ihrem Gesetzentwurf die Abschaffung der Stiftung FamilienSinn. Auch da sagen beide Professoren im Gutachten, sie wollen eine Stärkung der Stiftung FamilienSinn, eben keine Abschaffung. Es steht definitiv drin und ist nachlesbar. Frau Kollegin Jung, dann darf man eben nicht nur die letzten zwölf zusammengefassten Forderungspunkte lesen, sondern man muss die ganzen 300 Seiten in Ruhe durchlesen. Ich zeige Ihnen gern nachher mal die Fundstelle dazu, dann werden Sie es vielleicht bestätigen.
Ein dritter Punkt: Sie behaupten hier, wir müssten sofort und zum jetzigen Zeitpunkt mit Ihrem Gesetzentwurf rund 120 Mio. € in die Hand nehmen, um die Situation in den Kindertagesstätten zu verbessern. Auch da widerspricht das Gutachten. Prof. Opielka macht darauf aufmerksam, dass die Personalbemessung in Thüringen sich nicht im mittleren Bereich der deutschen Länder befindet. Das gilt aber ausdrücklich für die kleineren Kinder. Wenn man dieses Gutachten liest, empfiehlt Prof. Opielka für die 0- bis 1-jährigen Kinder einen Personalschlüssel von 1 zu 4. Da haben wir zurzeit einen Personalschlüssel von 1 zu 7. Er empfiehlt für die 2- bis 3-jährigen Kinder einen Personalschlüssel von 1 zu 6, auch da haben wir einen Personalschlüssel von 1 zu 7, und er empfiehlt für die 2- bis 3-Jährigen einen Personalschlüssel - ich glaube - von 1 zu 8, da haben wir zurzeit 1 zu 10. Aber bei den Kindern zwischen 3 und 6½ Jahren empfiehlt Prof. Opielka einen Personalschlüssel von 1 zu 15. Das ist identisch mit dem, was deutscher Länderdurchschnitt ist, und das ist identisch mit dem, was sich im Thüringer Kindertagesstättengesetz findet. Insofern fasse ich zusammen: Prof. Opielka empfiehlt für die kleineren Kinder eine schnelle und zügige Verbesserung der Personalsituation. Genau diesen Ball haben wir als CDU-Fraktion aufgegriffen und haben gesagt, was wir uns in diesem Bereich vorstellen und was wir auch fordern. Wir wollen eine Verbesserung für die Kleinstkinder, für die 0- bis 2-Jährigen. Wir wollen hin zu einem Personalschlüssel von 1 zu 5, das ist unsere Forderung. Wir wollen diesen Personalschlüssel auch zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2009/2010 erreichen, das ist der 01.08.2009, daran werden wir uns messen lassen. Das sind genau diese 400 Stellen, über die in der Öffentlichkeit immer mal diskutiert wird. Wir setzen sehr darauf, dass sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigen können. Denn auch das hat uns Prof. Opielka gesagt, wenn wir im Kindertagesstättenbereich zu quantitativen und qualitativen Verbesserungen kommen wollen, brauchen wir alle Partner dazu, alle Partner, die zurzeit schon einen hohen Beitrag leisten. Das sind wir als Land mit über 37 Prozent der Kita-Betreuungskosten und das sind die Kommunen mit über 42 Prozent der Kita-Be
treuungskosten. Lediglich die Eltern mit rund 18 Prozent und die Träger mit 0,5 Prozent leisten einen verhältnismäßig kleineren Beitrag. Wenn also eine Erhöhung geleistet werden soll, müssen sich die beiden großen beteiligten Partner - also Land und Kommunen - an dieser Stelle einig werden, wer diese Lasten auch tragen kann. Genau darauf setzen wir, genau das ist die Lösung, die wir für diese Legislaturperiode, letztendlich auch für den Zeitpunkt des neuen Kindertagesstättenjahres als Zielvorgabe formuliert haben. Genau daran werden wir uns auch messen lassen müssen.
Alle weiteren Forderungen, die Prof. Opielka aufgemacht hat, teilen wir in weiten Teilen. Von den 12 Forderungen sind es neun, die man sofort unterschreiben kann. Aber da sagt Prof. Opielka zu Recht, das soll mit allen Beteiligten in Ruhe besprochen werden. Das findet auch statt. Das ist nicht eine neue Arbeitsgruppe, sondern das ist ein Arbeitsgremium, was auch zu Empfehlungen kommen muss, die letztendlich dann auch zu finanzieren sind. Genau das ist der Grund, weswegen wir bis jetzt mit diesem Gesetz so verfahren sind. Ich sage es noch mal für die CDU-Fraktion: Es war richtig und es war notwendig, dass wir auf die Vorlage des Opielka-Gutachtens gewartet haben. Es hat eine Menge an zusätzlichen Fakten, an zusätzlichen Erkenntnissen gebracht, wie beispielsweise die Frage, wie Eltern die Kindertagesstätten bewerten, wie aber auch Erzieherinnen die Eltern bewerten. Auch da sind bemerkenswerte Sätze in diesem Gutachten zu finden. Die Eltern vertrauen den Kindertagesstätten. Das ist der Grund, weswegen wir die höchste Nutzungsquote in ganz Deutschland in Kindertagesstätten haben. Die Eltern vertrauen den Einrichtungen, vertrauen auch der Qualität in den Einrichtungen und bringen ganz augenscheinlich gerne ihre Kinder in die Kindertageseinrichtungen.
Das steht aber im Gegensatz zur Meinung, die Erzieher über Eltern haben. Auch das hat uns Prof. Winkler in der Ausschuss-Sitzung erläutert. Erzieher sind grundsätzlich der Auffassung in dem überwiegenden Maße, dass das die Eltern eben nicht so können, dass sie die Profis sind im Geschäft, dass sie die Kindererziehung besser können und argumentieren auch entsprechend. Auch das ist ein Punkt, wo ich ganz deutlich sage, das ist es wert, dass wir an diesem Gutachten weiter arbeiten, diese Punkte auch beleuchten, eben es nicht nur ausschließlich auf die Betreuungssituation und die Zahlen beschränken. Das werden wir weiter tun. Die Verbesserung, die wir noch in den nächsten Wochen erreichen können, die haben wir mehrfach angekündigt. Daran, das sage ich noch einmal, werden wir uns messen lassen. Wir werden in der nächsten Sozialausschuss-Sitzung den Gesetzentwurf ab
schließend beraten. Wir werden ihn dann noch mal hier im Plenum haben. Wir werden dann auch über die Lösungsmöglichkeiten noch einmal reden können.
Für heute, glaube ich, konnte ich noch einmal deutlich machen, auch in der Kürze der Zeit, die zur Verfügung stand, warum wir bis jetzt mit diesem Gesetzentwurf so verfahren sind. Vielen Dank.
Ja, es tut mir leid, aber ich kann das so nicht stehen lassen, vor allen Dingen das Erste nicht mit der Ausschussberatung.
Wie Sie sich vielleicht erinnern, haben wir das Plenum auf den 3. April gelegt, das war ja Ihre Entscheidung und das war unsere reguläre AusschussSitzung. Diese Ausschuss-Sitzung hatten wir vorher vereinbart am 27. März durchzuführen, wo danach auch die Plenumsdebatte feststand. Also die Ergebnisse des Ausschusses am 27. März wären am 3. April nicht mehr auf das Plenum gekommen. Somit ist es völlig unerheblich, ob wir am 24.04. zum wiederholten Male, Herr Panse, Ihr Versprechen auf der Tagesordnung haben, das Ding abschließend zu beraten oder nicht.
Kollegin Jung, würden Sie mir vielleicht ganz kurz noch mal die Begründung sagen können, warum Sie am 27. März nicht tagen wollten, und würden Sie mir als Zweites vielleicht zustimmen, wenn wir am 27. März abschließend beraten hätten, dass wir selbstverständlich in Dringlichkeit am 3. April das auf die Tagesordnung des Plenums hätten heben können?
Nein, ich bin nicht bereit, darauf zu antworten, weil das eine Provokation ist. Ich könnte da viele andere Dinge erzählen.
Ich will noch mal auf Ihre Rede eingehen, Herr Panse. Sie erheben als Regierungsfraktion ein Gutachten und machen das adlig. Wir haben hier ausgeführt, es gibt viele Gutachten. In den vielen Gutachten gibt es unterschiedliche Ergebnisse.
Es gibt Aussagen in dem Gutachten, die der Landesregierung - das muss dann auch hier gesagt werden - keineswegs schmeicheln. Es gibt Leerstellen in dem Gutachten. Das hat Prof. Winkler auch selber gesagt, z.B. Integration von Kindern mit Behinderung. Es erstaunt mich deswegen noch umso mehr, weil Sie damit unterstellen, die Behandlung des Gesetzentwurfs könnte nur mit diesem Gutachten abgeschlossen werden.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt anschneiden, und zwar zur Stiftung FamilienSinn. Auch haben die Gutachter unsere schon seit Beginn geäußerte Kritik an der Stiftung FamilienSinn bestätigt. Da stimme ich Ihnen überhaupt nicht zu. Prof. Winkler verwies ausdrücklich darauf, dass er einen grundlegenden verfassungsrechtlichen Vorbehalt gegenüber der Auslagerung von staatlichen Aufgaben in
Stiftungen hat. Ich will Ihnen noch mal deutlich sagen: Wir bleiben dabei, Stiftungen sollten privatrechtliche Aufgaben übernehmen, aber nicht für staatliche Aufgaben gegründet werden. Deswegen sind wir auch nach wie vor dafür, die Stiftung FamilienSinn wieder abzuschaffen und die Aufgaben in die Landeshoheit zurückzuholen.
Frau Abgeordnete Jung, die Frau Abgeordnete Pelke wollte Ihnen noch eine Frage stellen. Sie gestatten das. Bitte, Frau Abgeordnete Pelke.
Liebe Kollegin, ich wollte nur fragen, ob Sie mir zustimmen, dass sich Herr Kollege Panse geirrt hat dahin gehend, was die Einschätzung angeht in Richtung des Landeserziehungsgeldes, weil das Landeserziehungsgeld infrage gestellt worden ist von den Gutachtern in dem Falle, wo es eine Auswahl verbindet, das heißt entweder Geld oder Einrichtung. Das ist etwas anderes, als grundsätzlich Landeserziehungsgeld zu wollen. Stimmen Sie mir da zu?
Ich stimme Ihnen da sehr zu, weil die Gutachter sehr deutlich bescheinigt haben, dass das Erziehungsgeld prinzipiell nicht abgelehnt wird, aber die Art und Weise, wie es hier gehandhabt wird, mit der Wahlfreiheit deutlich abgelehnt wird.
Also erstens, Sie fordern in Ihrem Gesetzentwurf die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes. Hier steht drin, Sie wollen es den Eltern wegnehmen und nicht nur den Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, sondern auch den Eltern, die zurzeit den Geschwisterbonus bekommen und die sehr wohl davon partizipieren.
Das ist festzuhalten und das ist unverschämt, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, das Landeserziehungsgeld ist nur für diejenigen, die eine Wahloption haben. Das ist falsch. Über 50 Prozent der Eltern, die Landeserziehungsgeld bekommen, bekommen gleichzeitig den Geschwisterbonus und den behalten sie auch, auch wenn das Kind in die Einrichtung geht, und den wollen Sie ihnen wegnehmen.
Das ist festzuhalten und genau an dieser Stelle werden Sie mit uns niemals zusammenkommen und genau an dieser Stelle haben wir von Anbeginn der Diskussion gesagt, dagegen wehren wir uns. Alles andere, Frau Kollegin Jung, ich hoffe nicht, dass wir die Auswertung des Gutachtens noch einmal in einer längeren Diskussion im Sozialausschuss vornehmen müssen. Ich bitte Sie aber eindringlich, dann lesen Sie insbesondere die Bemerkungen, die die Professoren dazu gemacht haben. Lesen Sie vielleicht auch das Protokoll, das Prof. Dr. Winkler in der letzten Sozialausschuss-Sitzung am Ende der Sitzung angemerkt hat, wo sie eindringlich vor Schnellschüssen gewarnt haben und sagen, jetzt muss ganz schnell eine Entscheidung getroffen werden, damit wir was getan haben. Ich muss Sie eindringlich darauf hinweisen, dass es sehr wohlüberlegt und auch sehr wohlberaten sein muss. Das ist meine herzliche Bitte, damit wir vielleicht in der Sitzung, auch wenn sie dann Ende April statfindet, dann sachdienlich den Gesetzentwurf zu Ende beraten können und dann haben wir alle Zeit der Welt, um im nächsten Plenum die Debatte noch einmal zu führen. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redenanmeldungen in der Aussprache zum Bericht des Ausschusses vor. Demzufolge kann ich jetzt den Tagesordnungspunkt 40 schließen, an dem wir natürlich nicht wirklich angekommen sind, sondern der vereinbart wurde, in der heutigen Plenarsitzung zu beraten.
Bevor ich diesen Plenarsitzungstag schließe, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in 10 Minuten vom Ende dieser Plenarsitzung aus zur Beschlussfassung über die Durchführung einer Anhörung zusammentritt, und zwar im Raum F 202. Wer vielleicht nicht mehr weiß, worum es ging, es war die Drucksache 4/4962, Umsetzung Dienstleistungs
Ich schließe damit die Plenarsitzung. Ich verweise darauf, dass der nächste Plenarsitzungstag planmäßig am 3. April 2009 stattfindet und wünsche einen guten Heimweg.