Protocol of the Session on March 19, 2009

Frau Präsidentin, wir ziehen unseren Entschließungsantrag zurück.

Dann ist der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE zurückgezogen. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und wir werden uns hier wieder einfinden im Plenarsaal um 14.30 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht weiter mit der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 45

Fragestunde

und hier die erste Mündliche Anfrage, nämlich meine persönliche Mündliche Anfrage in der Drucksache 4/4862.

Da ich hier präsidiere und keinen Ersatz zum Vortragen habe, haben wir uns geeinigt, dass ich auf das Vortragen verzichte und die Antwort vom Ministerium bekomme. Das spart auch Zeit. Ich danke herzlich.

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Pelke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Es sind keine Probleme beim Weiterbau der A 71 zu verzeichnen. Vielmehr wurde durch die Aufnahme des Abschnitts von der provisorischen Anschlussstelle B 85 bis nördlich der Anschlussstelle Sömmerda in das Konjunkturprogramm I erreicht, dass auch in diesem Abschnitt mit dem Bau begonnen werden kann.

Zu Ihrer zweiten Frage: Im nördlichen Abschnitt der A 71 von Artern bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt wurde bereits 2007 mit dem Bau von 4 Brückenbauwerken begonnen. Der Baubeginn für den Erd- und Deckenbau soll noch im 1. Halbjahr 2009 erfolgen. Die Fertigstellung des Abschnitts ist bis Ende 2010 geplant. Im Abschnitt von der Anschlussstelle Artern bis Heldrungen wurde im Jahr 2008 mit dem Bau der Helderbachbrücke begonnen. Mit dem Beginn des Streckenbaus ist im Spätherbst 2009 zu rechnen. Die Fertigstellung des Abschnitts soll bis Mitte 2011 erfolgen. Für den südlichen Abschnitt von der provisorischen Anschlussstelle B 85 bis nördlich der Anschlussstelle Sömmerda läuft derzeit noch das Planfeststellungsverfahren. Es soll voraussichtlich im III. Quartal 2009 abgeschlossen werden. Sofern möglich, soll noch im 2. Halbjahr 2009 mit vorgezogenen Teilleistungen begonnen werden. Die Fertigstellung des Abschnitts wird voraussichtlich 2012 erfolgen.

Zu Ihrer dritten Frage: Die Baukosten für die drei genannten Abschnitte der A 71 belaufen sich auf ca. 145 Mio. €.

Zu Ihrer vierten Frage: Mit der durchgängigen Fertigstellung der A 71 und der A 38 wird sich die Erreichbarkeit in Nord- und Südthüringen deutlich verbessern, das heißt, diese Wirtschafts- und Siedlungsräume erhalten einen unmittelbaren Anschluss an das transeuropäische Autobahnnetz und damit eine Verbesserung der Standortbedingungen. Ein schneller Zugang zum Autobahnnetz ist nach wie vor ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Ansiedlung und Entwicklung von Gewerbestandorten. Mit der Fertigstellung der A 71 zwischen A 4 und A 38 entsteht im Raum Artern/Sangerhausen ein völlig neuer, logistisch interessanter Verkehrsknoten im Schnitt von A 38 und A 14. Von daher werden insbesondere für den Kyffhäuserkreis und den Landkreis Sömmerda Entwicklungsimpulse erwartet. Darüber hinaus werden durch den Neubau der A 71 Ortslagen vom Durchgangsverkehr entlastet. Damit werden für die Kommunen neue Entwicklungsperspektiven, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen.

Ich danke herzlich für die Antwort. Es gibt aber eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Hauboldt, bitte.

Herr Staatssekretär, Sie haben von Teilbereichen gesprochen, die fertiggestellt werden sollen im Anschluss Sömmerda Richtung Sangerhausen. Können diese Teilbereiche noch einmal näher benannt werden, um was es sich da im Speziellen handelt? Gibt

es da verschiedene Abschnitte?

Die einzelnen Bauabschnitte gliedern sich deswegen, weil wir ja teilweise im Verfahren sind. Das würde ich Ihnen gern schriftlich zuarbeiten, weil wir dann für die einzelnen Baumaßnahmen noch einmal in die Bauablaufpläne hineinschauen müssen.

Ich danke auch für die nachträglichen Zuarbeiten.

Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Lemke, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4876.

Bahnhof Göschwitz

Der Bahnhof Göschwitz ist Umsteigebahnhof zwischen den Linien Leipzig-Nürnberg und Gera-Erfurt. Es gibt zwei Bahnsteige und bis zu acht Reisezüge halten hier pro Stunde. Ich frage die Landesregierung:

1. Sind nach Auffassung der Landesregierung die vorhandenen zwei Bahnsteige ausreichend, um der erreichten Bedienhäufigkeit gerecht zu werden, und wie begründet sie dies?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die These, dass durch die begrenzte Bahnsteigkapazität des Bahnhofs Verspätungen zu einem Dominoeffekt führen und andere Verbindungen betroffen sind?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die unter Frage 2 entstehenden Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit und die Qualität des Schienenpersonennahverkehrs, auch in Bezug auf Anschlussrelationen und Einhaltung des Taktverkehrs?

4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu möglichen Plänen der Deutschen Bahn AG, die Anzahl der Bahnsteige zu erhöhen, und wird sie diesbezüglich gegenüber der Deutschen Bahn AG tätig?

Es antwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Die Frage unterstellt, dass am Bahnhof Göschwitz lediglich zwei Bahnsteige zur Verfügung stehen. Das ist nicht korrekt. Der Bahnhof Göschwitz verfügt über sechs Bahnsteigkanten, mit denen das vorhandene und zukünftig vorgesehene Betriebsprogramm stabil abgewickelt werden kann.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wie in der Antwort zu Frage 1 festgestellt, ist die Bahnsteigkapazität im Bahnhof Göschwitz ausreichend. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass aus der Bahnsteigkapazität Verspätungen bzw. Verspätungsaufwüchse resultieren.

Zu Ihrer dritten Frage verweise ich dann logischerweise auf Frage 2.

Und zu Frage 4: Der Landesregierung sind keine Planungen der Deutschen Bahn AG bekannt, die Anzahl der Bahnsteige im Bahnhof Göschwitz zu erhöhen. Zusätzliche Bahnsteigkanten sind, wie bereits ausgeführt, nicht notwendig. Eine Initiative der Landesregierung ist daher nicht erforderlich.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Lemke, bitte.

Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt darüber berichtet, es gibt sechs Bahnsteigkanten. Ist Ihnen auch bekannt, ob alle sechs in Benutzung sind oder sind tatsächlich nur zwei in Benutzung?

Ich gehe davon aus, wenn sechs Bahnsteigkanten vorhanden sind, kann man diese auch nutzen. Da ich lokale Ortskenntnisse habe, weiß ich, wie viele Bahnsteigkanten dort vorhanden sind und wie viele dort genutzt werden.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Doch, Entschuldigung, Abgeordneter Lemke, die zweite Nachfrage.

Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, Sie gehen davon aus. Ist das jetzt ein klares Ja oder irgendetwas Schwebendes? Wissen Sie, ob tatsächlich alle sechs in dem Zustand sind, dass sie benutzbar sind, oder gehen Sie nur davon aus?

Ich habe Ihnen in der Frage klar und deutlich geantwortet, dass es in Göschwitz keine Kapazitätsengpässe gibt. Dadurch wurde auch Ihre Frage klar beantwortet, dass dort keine zusätzlichen Bahnsteige notwendig sind. Damit ist auch diese Frage klar und deutlich beantwortet.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4889.

Danke, Frau Präsidentin. Verpflichtung von Gemeinderatsmitgliedern zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten

Nach § 24 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind die Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten. Verweigert ein Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung, so verliert er sein Amt.

Hingegen ist gesetzlich nicht bestimmt, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn der Bürgermeister trotz Verlangen durch ein Gemeinderatsmitglied diese Verpflichtung nicht durchführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn die dargestellte Verpflichtung von Gemeinderatsmitgliedern durch den Bürgermeister nicht erfolgt?

2. Welche Fälle sind der Landesregierung bekannt, bei denen seit dem 1. Juli 2004 die dargestellte Verpflichtung von Gemeinderatsmitgliedern bzw. Kreistagsmitgliedern nicht erfolgte?

3. Welche Fälle sind der Landesregierung bekannt, bei denen seit dem 1. Juli 2004 Gemeinderatsmitglieder bzw. Kreistagsmitglieder die dargestellte Verpflichtung verweigerten und somit ihr Amt verloren?

4. Inwieweit sind die Rechtsaufsichtsbehörden nach § 120 ThürKO angehalten, zu prüfen, ob die Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder bzw. Kreistagsmitglieder ordnungsgemäß durchgeführt werden und wie wird dies begründet?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Nimmt der Bürgermeister trotz Verlangen durch ein Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung nicht vor, so liegt eine Amtspflichtsverletzung des Bürgermeisters vor. Nach § 120 Abs. 1 Satz 2 der ThürKO ist die Rechtsaufsichtsbehörde in einem solchen Fall gehalten, den Bürgermeister zur Vornahme der Verpflichtung des Gemeinderatsmitglieds aufzufordern. Kommt der Bürgermeister seiner Pflicht nicht nach, so führt das für das betroffene Gemeinderatsmitglied nicht zum Verlust des Amtes, denn die Vorschrift ist nicht konstitutiv für die Begründung des Amtes des Gemeinderatsmitglieds, sondern nur eine Ordnungsvorschrift.

Zu Frage 2: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, bei denen seit dem 1. Juli 2004 die dargestellte Verpflichtung von Gemeinderats- oder Kreistagsmitgliedern nicht erfolgte.

Zu Frage 3: Der Landesregierung sind ebenfalls keine Fälle bekannt, bei denen seit dem 1. Juli 2004 Gemeinderatsmitglieder bzw. Kreistagsmitglieder die dargestellte Verpflichtung verweigerten und somit ihr Amt verloren hätten.