Protocol of the Session on March 19, 2009

(Unruhe CDU)

Das müssen Sie mal den Leuten erklären, die verstehen das nicht. Dann müssen sie noch hohe Kosten tragen und K + S bekommt Millionen für Altlastensanierung und sonstige Förderung. Das kann nicht sein, da ist irgendetwas völlig schiefgelaufen. Es geht um Fragen der Finanzierung, die müssen wir klären, dann haben die Bürger auch Verständnis für die hohen Standards der Europäischen Union.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Das ist doch lachhaft.)

Es war auch die Landesregierung, die in der Vergangenheit ihre gesamte Förderung nicht auf die Reduzierung der Schmutzfracht ausgerichtet hat, sondern je größer die Anlagen waren, umso höher war der Fördersatz. Das war Ihre Förderpolitik. Was haben die Aufgabenträger gemacht? Sie haben diese Einladung angenommen.

(Unruhe CDU)

Jetzt haben Sie vernünftigerweise umgestellt, aber mit genauso fatalen Wirkungen, weil die Aufgabenträger überhaupt nicht vorbereitet waren. Ich erinnere in dem Zusammenhang nur an die Probleme zur Verrechnung der Abwasserabgabe. Die Abwasserabgabe kann jetzt nur noch verrechnet werden mit Investitionen, die zur Reduzierung der Schmutzfracht führen. Nun müssen Sie aber mal überlegen. Sie haben zunächst den Bau der Kläranlagen gefördert. Jetzt stehen die Kläranlagen wie in Unterbreizbach da, jetzt müssten weitere Ortsnetze angeschlossen werden. Nur das funktioniert nicht, weil nicht mehr die Investitionen mit der Abwasserabgabe vollständig verrechnet werden können, weil nicht jeder Anschluss zu einer Reduzierung der Schmutzfracht führt, weil schon ein Teil angeschlossen ist. Da müssen wir neue Wege gehen, müssen uns überlegen, wie auch wir die Aufgabenträger wieder in die Lage versetzen, auch noch die übrigen Investitionen, die eben jetzt dienen, um das, weil da ist ja richtigerweise darauf

verwiesen worden, wir können das alles nicht wieder abreißen, sondern wir müssen jetzt dafür Sorge tragen, dass zumindest die vorhandenen Anlagen auch effizient genutzt werden. Da haben wir eine ganze Menge zu tun. Der jetzt hier vorliegende Gesetzentwurf ist keinesfalls dafür geeignet, dass wir einen Paradigmenwechsel im Bereich der Abwasserpolitik bekommen.

Eine letzte Anmerkung, auch hier hat Herr Krauße darauf verwiesen, die Kosten einer zentralen Anlage wären auf Dauer günstiger als die Kosten einer dezentralen Anlage. Wenn Sie alle Kosten einbeziehen, alle Kosten, nicht nur die der Klärwerke, sondern wenn Sie ein zentrales Klärwerk haben, haben Sie ein Vielfaches an Kosten für das gesamte Leitungssystem, dann stimmt Ihre Aussage einfach nicht. Darauf hatte ich schon zu Beginn verwiesen, wenn Sie einmal die Gesamtinvestitionen in Thüringen zugrunde legen und das auf den Einwohner umrechnen, dann werden Sie zu ganz anderen Einschätzungen kommen. Ihre Aussage würde nur stimmen, wenn Sie die reinen Kosten einer zentralen Kläranlage und die reinen Kosten einer grundstücksbezogenen Kläranlage ins Verhältnis setzen, dann stimmt es. Aber eine zentrale Kläranlage hat mehr, hat die gesamten Ortsnetze, die Verbindungssammler, die Regenrückhalteeinrichtungen und die verursachen 80 Prozent der Gesamtkosten der Anlage. Nur 20 Prozent entfallen tatsächlich auf die Kläranlage. Wenn wir also diese Gesamtkostenbetrachtung machen, ist sowohl, was die Investition betrifft als auch die Unterhaltung, die zentrale Anlage immer die teuerste Einrichtung. Das wird zunehmen, weil wir aufgrund der demographischen Entwicklung einen immer geringeren Abwasseranfall haben werden. Das gleicht die Industrialisierung nicht aus. Es gibt Ausnahmen; auch der Arnstädter Zweckverband durch das Industriegebiet Erfurter Kreuz ist eine Ausnahme. Dort werden der Wasserverbrauch und damit auch der Abwasseranfall steigen. Aber das ist die Ausnahme, ansonsten tendenziell wird der Abwasseranfall abnehmen und dann bekommen wir mit den riesigen Rohrleitungssystemen noch mal richtig Probleme. Das wird zu einer Steigerung der Unterhaltungskosten führen und die verteilen sich dann auf eine immer geringere Anzahl von Benutzern. Das sind die Probleme und die packen wir mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf nicht an. Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, haben dort unsere Ziele formuliert. Wir sind uns sicher, wenn Sie über diesen Entschließungsantrag und über die dort formulierten Ziele ernsthaft diskutieren, dann können wir zu nachhaltigeren Lösungen kommen, nachhaltigeren aus ökologischer Sicht, aber auch aus finanzieller Sicht. Dann begrenzen wir auch die finanzielle Belastung der Bürger und die Akzeptanz bei den Bürgern für diesen Bereich der Abwasserentsorgung, die wird steigen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt eine weitere Redemeldung. Bitte schön, Herr Abgeordneter Krauße, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja, jetzt sind Sie sprachlos.)

Herr Kuschel, nach dem, was Sie hier vorgetragen haben, habe ich mich eins gefragt: Worüber reden wir denn eigentlich hier? Über das Wassergesetz oder über Strukturen von Aufgabenträgern oder Verantwortlichkeiten von Kommunen oder die Einbeziehung von Bürgern bei Entscheidungen im Abwasserbereich? Sicher, Herr Kuschel, Sie haben das hier mit Ihrem bekannt süffisant dümmlichen Grinsen vorgetragen, das kennen wir ja von Ihnen,

(Beifall CDU)

(Unruhe DIE LINKE)

der Mond könnte gegen Sie verblassen. Da reden Sie, die Aufgabenträger sind nicht vorbereitet. Ich habe schon einige Ihrer Vorträge in der Öffentlichkeit gehört und Sie bestehen immer wieder aus dem Gleichen: Halbwahrheiten, Weglassen, Verdrehen, Angst machen, das sind Ihre Punkte, das sind Ihre Waffen. Natürlich, bei manchen Bürgern verfangen sie, weil der Bürger eben auch Angst hat, dass er mit seinem Grundstück zu sehr belastet wird. Sie reden von demographischer Entwicklung. Glauben Sie denn, wir wissen das nicht? Aber wer hat denn die Verantwortung letztendlich vor Ort? Warum müssen denn Abwasserbeseitigungskonzepte fortgeschrieben werden in regelmäßigen Abständen? All diese Instrumente, wozu sind sie denn da? Die Aufgabenträger sind nicht vorbereitet. Also dann weiß ich nicht, wenn Sie im Lande mit viel Kraft unterwegs sind, wieso die Aufgabenträger nicht vorbereitet sind. Sie wissen doch genauso lange wie wir, dass hier eine Entscheidung in Bezug auf das Wasserrecht und die bis jetzt ja noch gar nicht vorliegende Kleinkläranlagenverordnung ansteht. Zumindest mit den Aufgabenträgern, mit denen wir bzw. ich auch spreche, und zwar ständig, wir treffen uns mindestens alle Vierteljahre einmal, die wissen, was sie wollen und sie haben natürlich an diesem Gesetz auch mitgearbeitet. Wenn Sie behaupten, eine zentrale Abwasserentsorgung sei teurer für den Bürger, für den angeschlossenen Bürger, denn nichts anderes habe ich gesagt, als eine dezentrale, dann müssen

Sie einfach mal die Kosten zusammenrechnen. Sie hätten ja auch unser Seminar in Arnstadt mit wirklich führenden Leuten aus der Wasserwirtschaft und Abwasserwirtschaft besuchen können, die haben uns genau das gesagt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Haben Sie mich dazu eingeladen ge- habt?)

Da konnte jeder hinkommen, der das wollte. Die Flyer oder die Einladungen sind breit verteilt worden. Ich bekomme ja von Ihrer komischen Rosa-LuxemburgStiftung auch Einladungen. Also könnte ich mir nicht vorstellen, dass Sie da nichts gewusst haben. Wenn Sie da gewesen wären, wären Sie vielleicht auch nicht so großspurig - doch, Sie wären trotzdem hier so großspurig aufgetreten, weil Sie wollen es ja einfach nicht wissen, unbelehrbar.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja, unbelehrbar.)

(Beifall CDU)

Die Kleinkläranlagenverordnung muss natürlich noch folgen. Über die werden wir reden und auch reden müssen, über die werden wir auch im Umweltausschuss reden, da bin ich mir ganz sicher. Und die demographische Entwicklung ist natürlich ein Punkt, den wir durchaus kennen, aber was Sie hier implizieren, ist ja wieder die alte Mär der überdimensionierten Anlagen, die es zweifellos und unbestreitbar gibt. Aber Sie können nicht Ihren Wissensstand von 1992 bis 1996 heute noch als Maßstab anlegen für eine ordentliche Abwasserentsorgung. Was Sie da machen, ist unredlich. So kann man mit diesem Thema nicht umgehen und so werden wir auch mit diesem Thema nicht umgehen. Deshalb werden wir sowohl Ihren Antrag als auch Ihren Entschließungsantrag ablehnen.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter Krauße, Ihre Bemerkung gegenüber dem Abgeordneten Kuschel, was das dümmliche Grinsen angeht, möchte ich rügen und Sie bitten, bei den nächsten Wortbeiträgen Ihre Wortwahl noch mal zu überdenken im Interesse des Plenums. Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir im Moment nicht vor. Damit hat dann Minister Dr. Sklenar das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlichen Dank für die doch sehr ansprechende, sehr anregende, für mich immer wieder erstaunlich psychische Diskussion zu dieser Thematik. Man kann immer wieder eine ganze Menge dabei lernen, vor allen Dingen wie man durch Weglassen oder Verdrehen von bestimmten Zuständen oder Umständen da was ganz anderes rausbekommt als tatsächlich damit gemeint ist und was damit gesagt werden soll.

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes ist diskutiert worden, auch hier noch einmal diskutiert worden. Ich bin froh, dass wir die Diskussion auch in den Ausschüssen und in den Anhörungen sehr gründlich geführt haben und zu einem Resultat gekommen sind. Dass das nicht allen passt, war mir von vornherein klar, es kann ja nicht sein, was nicht sein kann. Das, was die einen immer gefordert haben, und dann plötzlich von den anderen aufgenommen und umgesetzt wird, kann ja nicht wahr sein. Ich erinnere nur daran, wie die ganze Diskussion um die abwassertechnische Zielplanung, auf der bis 1994/1995 rumgepocht wurde, das Allheilmittel für Thüringen war und als wir es dann abgeschafft haben, war es auch nicht richtig. Nun wollen wir es wieder haben, es ist ja billiger, kilometerweise Rohrleitungen für das Abwasser zu legen als dezentrale Anlagen für ganze Ortschaften oder bestimmte Ortsteile zu schaffen. Aber das kommt, das bekommen wir schon hin in diese Richtung, keine Bange, denn das ist der Grundgedanke der ganzen Geschichte.

Meines Erachtens ist das, was dazu gesagt worden ist, viel zu kurz geraten. Ich will noch einmal einige wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs erläutern. Das Ziel ist zum einen, Richtlinien der europäischen Gemeinschaft und bundesrechtliche Vorgaben umzusetzen und zum anderen soll es Probleme einer Lösung zuführen, die für die Kommunen, aber auch für die betroffenen Bürger im Lande von besonderer Bedeutung sind. Insgesamt hat dieser Gesetzentwurf sechs Bereiche umfasst:

1. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3. Mai 2005 wird, soweit dies das Bundesrecht verlangt, in genanntes Recht umgesetzt. Herr Kummer, es stimmt eben nicht, dass das Hochwasserrecht mit Füßen getreten wird und sich keiner mehr darum kümmert. Im Gegenteil, es wird sehr genau danach geschaut. Nur müssen wir eben genau schauen, in welchen Etappen können wir uns das leisten, in welchen Etappen können wir das machen. Dabei sind - auch gegen den Widerstand vieler Anwohner an diesen Flüssen - bestimmte Maßnahmen notwendig und durchzusetzen, denn

nicht jeder Bürger in einem hochwassergefährdeten Gebiet sieht ein, dass er in einem solchen ist. Der sagt einem ganz klar: 50 Jahre ist es gut gegangen; ich habe bis jetzt noch nichts davon gemerkt. Dass es ihn aber morgen schon unter den veränderten klimatischen Bedingungen treffen kann bei Wasserhosen oder Starkregenfällen usw., das wird dabei immer wieder verkannt. Das ist der Prozess, in dem wir uns gegenwärtig befinden.

2. Der Gesetzentwurf beinhaltet die notwendige Einszu-eins-Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie der EU sowie bundes- und europarechtliche Vorgaben über die strategische Umweltprüfung. Das wird sehr ernst genommen. Die Zahlen, die hier genannt worden sind, sind alle wahr. Nur wird immer wieder vergessen, dass der Wasserzustand in den Gewässern, Seen und Flüssen in den letzten Jahren sehr gut geworden ist. Was wir noch nicht erreicht haben, ist, dass sich der gesamte Wasserkörper - so wie das die EU-Vorschriften vorsehen - in diesem Zustand befindet. Dazu gehört nämlich neben der Wasserqualität eine ganze Reihe mehr. Das weiß jeder, der sich damit intensiv befasst. Dazu gehört auch, dass man die Begradigung, die man in den Jahren 1970/80 oder 1960 durchgeführt hat, wieder aufhebt und dem Fluss seinen normalen Lauf lässt. Das sind natürlich die Dinge, die nicht von heute auf morgen gehen, die gehen auch nicht innerhalb der nächsten fünf oder sechs Jahre, sondern da brauchen wir ein bisschen länger. Deswegen hat die Europäische Union auch bei ihrer Wasserrahmenrichtlinie die Möglichkeit geschaffen, bis zum Jahre 2027 die Umsetzung durchzuführen; das werden wir nutzen.

3. Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber bin ich sehr froh, erstmalig werden Regelungen für sogenannte herrenlose Speicher im Thüringer Wassergesetz verankert. Ein unsägliches Erbe, was wir da angetreten haben; jeder weiß das. Dass es gar nicht so einfach ist, etwas zu finden und gesetzlich zu verankern, können sicher all die ermessen, die in den letzten Jahren intensiv damit befasst waren.

4. Eine wasserrechtliche Lösung für langfristig nicht an zentrale Abwasseranlagen anzuschließende bebaute Grundstücke in Verantwortung der kommunalen Träger ist geboten. Natürlich sind die kommunalen Träger diejenigen, die sagen müssen, ob sie das wollen oder nicht. Ich denke, die sind damit gut beraten und das machen sie auch. Dafür wird sicher schon gesorgt werden, dass sie mit den Bürgern darüber sprechen.

5. Für die Düngung und Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Uferbereich von Gewässern ist beabsichtigt, im Landeswassergesetz eine Harmonisierung mit den landwirtschaftlich-rechtlichen Vorschriften im Bundesrecht herbeizuführen. Das ist

eine Tatsache, dass Thüringen - und das ärgert mich, Herr Kummer, das ärgert mich wirklich, dass Sie unsere Bauern so hinstellen, als wären die ein bisschen blöd; Entschuldigung, dass ich das so sage -, denn in jedem anderen Bundesland ist das anders geregelt und da gelten die Vorschriften des Bundesrechts. Warum sollen wir das dann nicht auch so machen? Mit welchem Recht haben wir das überhaupt - so muss ich mich jetzt fragen - einmal anders eingeführt? Ich denke, wenn wir das mit der guten landwirtschaftlichen Praxis verbinden, ist das in Ordnung. Damit kommen wir ein ganzes Stückchen weiter und nähern uns dem an, was in den anderen Ländern ist.

Und 6. macht der Neubau von Deichen oder deren Neubewertung eine recht umfangreiche Anpassung der entsprechenden Anlagen im Thüringer Wassergesetz erforderlich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, wir haben für alle diese Sachen einen Kompromiss gefunden. Die Kompromisse, die gefunden sind, sind gut und bezahlbar; auch darum geht es immer wieder. Wenn gesagt worden ist, Herr Kuschel, das stimmt, 3,5 Mrd. € brauchen wir, wenn wir alles zentral anschließen wollten, das ist vollkommen klar, dann haben wir quer durch das Land kilometerlange Abwasserleitungen. Was machen wir denn, wenn - so wie Sie das dargestellt haben - die Demographie so bleibt und noch schlechter wird? Dann haben wir plötzlich leere Stränge, die dann zentral gar nicht mehr zu nutzen sind. Das haben wir teilweise schon heute bei der einen oder anderen Trinkwasserleitung, die zusätzlich gespült werden muss, damit diese Trinkwasserleitung den hygienischen Anforderungen gerecht wird.

Es wird sehr verantwortungsvoll gehandelt, es wird sehr verantwortungsvoll vorgegangen. Ich danke meiner Fraktion dafür, dass sie so kontinuierlich und so hartnäckig drangeblieben ist und das entsprechend umgesetzt hat.

(Beifall CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE betrifft, der bedauerlicherweise sehr kurzfristig eingereicht worden ist, aber ich weiß, dass viele Dinge, die darin stehen schon in den Ausschuss-Sitzungen besprochen worden sind.

(Beifall CDU)

Die Vorschläge sind bereits im Wesentlichen von der Mehrheit dort zu Recht verworfen worden; sie passen nicht zur Konzeption, die mit den von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Thüringer Wassergesetzes verbunden sind. Sie grei

fen teilweise auch in grundsätzliche Regelungsbereiche bei der Abwasserbeseitigung ein, ohne dass eine durchdachte Gesamtstrategie zu erkennen ist. Die Vorschläge zum Hochwasserschutz entsprechen zudem nicht den Anforderungen, die durch den Bundesgesetzgeber von den Ländern verlangt werden. Ich schlage deshalb vor, dass der Änderungsantrag in der Drucksache 4/5017 abgelehnt wird. Ich danke nochmals allen, die so konstruktiv daran gearbeitet haben. Ich bitte ganz einfach um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf.

Als Letztes, weil hier gesagt worden ist, wir geben kein Geld mehr für die Abwasserbehandlung aus, pro Jahr sind es immerhin noch 40 Mio. €; bis zum Jahr 2027 werden es 700 Mio. € sein, die wir für die Abwasserbehandlung ausgeben. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe zunächst die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/5017 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich komme jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in Drucksache 4/4888. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Gibt es keine. Damit wurde der Beschlussempfehlung mit Mehrheit zugestimmt.

Ich komme jetzt direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4225 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4888. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Gibt es keine. Dann ist auch der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit Mehrheit angenommen worden.

Wir kommen jetzt zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4837. Eine Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Damit können wir direkt über den Antrag abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Damit ist dem Entschließungsantrag mehrheitlich zugestimmt worden.

Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Frau Präsidentin, wir ziehen unseren Entschließungsantrag zurück.