Protocol of the Session on December 12, 2008

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, ich weiß nicht, ob es am Thema liegt oder am Gesetzentwurf. Es ist bedauerlich, da beziehe ich jede Fraktion ein, wenn wir zum Beamtenrecht reden, was die Anwesenheit hier im Plenarsaal betrifft.

(Beifall DIE LINKE)

Aber nichtsdestotrotz, und das möchte ich auch ankündigen, Herr Innenminister Scherer, das Lob in Richtung Landesregierung wird sich zumindest in meinem Beitrag in Grenzen halten.

(Zwischenruf Scherer, Innenminister: Das kann ich verstehen.)

Wir haben uns schon mehrfach zu diesem Thema ausgetauscht. Uns beschäftigt heute der Gesetzentwurf, der ein Ergebnis der Föderalismusreform ist. Weshalb die Landesregierung, Sie haben ja kurz darauf reflektiert, nun erst kurz vor Jahresschluss einen Gesetzentwurf vorlegt, haben Sie versucht zu erklären - auch mit Blick auf den Termin 01.04.2009. Sie werden sich, meine Damen und Herren, noch gut daran erinnern, bereits in der letzten Landtagssitzung im November haben die CDU-Fraktion und die CDU-Landesregierung deutlich gemacht, welches Interesse sie an den Thüringer Landesbedienste

ten haben. Nur allein Bezug nehmend auf die Arbeitszeitregelung, ich will jetzt nicht gleich wieder die Schelte der SPD-Fraktion ernten, Herr Baumann, auch in Richtung der Sommerdiskussion, wo es um den Entwurf der SPD-Fraktion ging, war das Ergebnis bedauerlicherweise das Gleiche; hinsichtlich der Einführung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden. Mit dem Inhalt des Beamtengesetzes dokumentiert die CDU-Landesregierung, dass sie zumindest im Umgang mit ihren Landesbediensteten so ihre Probleme hat. Ich verweise nur auf die gestrige Demonstration hier vor diesem Hohen Hause. Dort haben Sie die Feststellung, die ich jetzt gerade formuliert habe, noch mal deutlich untermauert. Lautstark haben dort die Thüringer Beamtinnen und Beamten ihrer berechtigten Forderung nach einer Tarifangleichung Ausdruck verliehen. Die Antwort der Landesregierung in Form von Frau Diezel war, wie heute nachzulesen ist, sie sei nicht der Weihnachtsmann. Also wenn das die Antwort auf die Forderungen der Landesbediensteten ist, dann tut es mir leid.

Meine Damen und Herren, warum hat die Landesregierung nicht unmittelbar nach Verabschiedung der Föderalismusreform mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfs begonnen und dabei eine breite öffentliche Diskussion mit allen Betroffenen angestrebt? Nein, Sie haben eigentlich zwei Jahre seit dem 28. August 2006, nach dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, wo bekanntlich im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht zwischen Bund und Ländern grundlegend neu geordnet wurden, verschlafen.

Meine Damen und Herren, infolge der Föderalismusreform muss auch Thüringen logischerweise eigene gesetzliche Regelungen für die Beamten schaffen. Bereits zu dem Zeitpunkt, als in der Föderalismusreform über die Frage der Zuständigkeitsübertragung vom Bund auf die Länder diskutiert wurde, haben wir unsere Bedenken zur Diskussion gestellt. Jetzt steht nämlich zu befürchten, dass mit den einzelnen Landesregelungen eine Zersplitterung des öffentlichen Dienstrechts eintritt, die nicht im Interesse der Beschäftigten liegen kann. Wir haben, Herr Innenminister, natürlich auch die Botschaften der anderen Bundesländer dazu schon vernommen. Eine Gefahr ist, dass aufgrund der einzelnen Landesregelungen keine Vergleiche zwischen den Ländern mehr möglich sind. Nebenbei bemerkt war dies auch die Zielstellung der Länder. Unter anderem wollte diese Landesregierung, dass mit der fehlenden Vergleichbarkeit der Daten keine vergleichbaren Bewertungen mehr möglich sind. Die Föderalismusreform wird missbraucht, um einen Schleier des Verdeckens auch über Thüringen legen zu können. Insgesamt lehnen wir die vereinbarten Ergebnisse des ausgeprägten Wettbewerbsföderalismus ab.

(Beifall Abg. Blechschmidt, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wir mahnen bereits heute an, dass im Zusammenhang mit dem erforderlichen Landesgesetz auch darüber verhandelt wird, einen Staatsvertrag mit den übrigen Ländern abzuschließen, um die Anerkennung des Beamtenstatus in der gesamten Bundesrepublik zu garantieren. Im Interesse der Thüringer Beamten muss gewährleistet sein, dass ein eventueller Wechsel in andere Bundesländer nicht durch handwerklich schlechtes Arbeiten der Thüringer Landesregierung gefährdet wird.

Ich will auf ein zweites Problemfeld hinweisen, was wir im Rahmen der Ausschussberatung bereits schon thematisiert haben und auch noch thematisieren werden. Wir stellen den Landespersonalausschuss durchaus zur Diskussion. Wir brauchen kein Gremium, in dem darüber entschieden wird, ob jemand geeignet ist, in das Beamtenverhältnis berufen zu werden, bzw. darüber entschieden wird, ob eine erworbene Qualifikation angerechnet wird. Es ist doch tatsächlich so, dass eine Weiterqualifikation aus dem Bereich des Beamtenwesens im Regelfall deshalb angestrebt wird, um die Karrieremöglichkeiten auszuweiten und die Arbeit weiter zu qualifizieren. Diese Weiterbildungen erfolgen deshalb auch immer mit Zustimmung des Dienstvorgesetzten und die Kosten werden zumindest teilweise übernommen. Wenn der Teilnehmer der Qualifizierung am Ende eine Prüfung besteht und ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme erhält, ist bereits nach unserer Auffassung nachgewiesen worden, dass die erforderlichen Voraussetzungen damit erfüllt werden. Weshalb dann nochmals über die Eignung entschieden werden muss, bleibt uns bis heute schleierhaft.

Drittens werden wir thematisieren, inwieweit auch Quereinsteiger aus der Wirtschaft über durchaus wichtige Kenntnisse verfügen, die dem öffentlichen Dienst nützlich wären und unproblematisch in den öffentlichen Dienst auch als Beamte einsteigen können. Dabei gehört für uns auch zur Diskussion, inwieweit Nichtdeutsche in den beamtenrechtlichen Staatsdienst aufgenommen werden könnten. Ich verweise dabei auch auf die soeben geführte Diskussion. Wir dürfen nicht zulassen, dass wichtige Kompetenzen, die in der Gesellschaft vorhanden sind, nicht zur Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes nutzbar gemacht werden.

Meine Damen und Herren, das schwerwiegendste Problem ist jedoch, dass zu einem modernen Thüringer Beamtenrecht auch ein in sich schlüssiges Personalentwicklungskonzept gehört. Der Plan der Landesregierung, einfach 7.400 Stellen wegzukürzen bzw. frei werdende Stellen nicht wieder zu besetzen, kann wahrlich nicht als Konzept betrachtet

werden. Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass die CDU die Beamten als Verfügungsmasse zur Haushaltskonsolidierung betrachtet. Vor diesem Hintergrund ist es schon erstaunlich, dass jetzt vorgeschlagen wird, die Nebentätigkeit der Beamten zu begrenzen. Aus einer Anfrage meines Kollegen Frank Kuschel kennen wir den Umfang der Nebentätigkeiten der Beamten. Dabei ist auffällig, dass der Umfang der Nebentätigkeiten in dem Umfang zunimmt, wie die Eingruppierung und Besoldung ansteigt, also jene Beamten in den höheren Chargen der Ministerialbürokratie, die im Grunde am besten bezahlt sind, neben ihrer Arbeit noch Nebentätigkeiten nachgehen und so ihr durchaus vergleichsweise hohes Einkommen verbessern. Offensichtlich hat der schwarze Filz der CDU der in den obersten Etagen profilierten politischen Beamten

(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)

trotz einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden noch ausreichend Kapazitäten, nebenbei weiteren Tätigkeiten nachgehen zu können.

Meine Damen und Herren, ich habe mit einigen Bezügen zum Gesetzentwurf versucht deutlich zu machen, dass wir an zahlreichen Stellen einen Diskussionsbedarf sehen, und freue mich durchaus auf die Beratung in den Ausschüssen. Es geht eben nicht nur, Herr Innenminister, wie Sie das formuliert haben, darum, die Gesetzesänderung zu nutzen, um die Regelungen, die bisher über das Gesetz verteilt waren, sachlich zusammenzufassen, sondern wir sollten nun die Chance nutzen, die den Ländern durch die Föderalismusreform eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten umfangreich zu nutzen.

Meine Damen und Herren, bereits in der Anlage zum Gesetz können Sie erkennen, allein im Rahmen der Beteiligung der Gewerkschaften, Berufsverbände und kommunalen Spitzenverbände hat der Thüringer Beamtenbund zehn Änderungsvorschläge unterbreitet. Teilweise begründet mit Gerichtsurteilen von Verwaltungs-, Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgerichten wird darauf verwiesen, dass z.B. mit Blick auf § 10 - Verfahren bei Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte - noch erheblich rechtliche Mängel bestehen. Gleiches betrifft die Einbehaltung der Dienstbezüge bei Einlegung eines Rechtsstreits in § 46 sowie die Forderung nach Aufnahme einer eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit in § 116. Allein das ist ja schon, denke ich, ein großes Spannungsfeld, was sich hier auftut.

Sie sehen, meine Damen und Herren, wir werden auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung noch reichlich Erkenntnisse erfahren dürfen. In diesem Sinne nicht kleckern, sondern klotzen und vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion rufe ich Abgeordneten Baumann auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Neugestaltung der bundesstaatlichen Ordnung aufgrund der Föderalismusreform I und das Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes am 01.04.2009 macht die Anpassung des Thüringer Beamtengesetzes erforderlich. Insofern ist der Entwurf folgerichtig. Der vorgelegte Entwurf enthält im Grunde nur redaktionelle Anpassungen des Thüringer Beamtengesetzes an das Beamtenstatusgesetz und integriert bereits geltende bundesrechtliche Regelungen in das Thüringer Recht. Es handelt sich somit um ein Reparaturgesetz des Innenministers. Eine Detailbefassung mit den einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs ist im Rahmen der Ausschussbefassung und im Rahmen einer durchzuführenden Anhörung notwendig. Grundsätzlich kritisch zu bewerten ist jedoch das Vorgehen der Landesregierung zu diesem Thema insgesamt. Die Landesregierung begnügt sich jetzt mit einem reinen Anpassungsgesetz, wo ein großer Wurf und eine mutige Modernisierung des Thüringer Beamtendienstrechts möglich und notwendig gewesen wäre. Andere Bundesländer machen das vor, wie es geht. Bayern, Baden-Württemberg und die norddeutschen Bundesländer haben ihre grundsätzlichen Reformgesetze vorliegen und begnügen sich nicht mit einem Zwischenschritt. Woran liegt das, dass die Landesregierung nicht auch diesen Weg gegangen ist? Liegt es vielleicht an der Personalpolitik des jeweiligen Innenministers, der fachkompetente Mitarbeiter an andere Stelle versetzt, anstatt sie die nötige Arbeit machen zu lassen? Ist das dann nicht bewusste Arbeitsverweigerung oder ist es Unfähigkeit oder hat es gar parteipolitische Hintergründe?

(Beifall SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders kritisch zu beurteilen ist die zunehmende Isolation, in die der Freistaat Thüringen durch das Agieren der Landesregierung getrieben wird. Bis zum heutigen Tag gibt es keine Abstimmung mit anderen Bundesländern über das zukünftige Dienstrecht. Wir haben das mehrfach gefordert in den letzten Monaten. Eine Rückkehr in den uneingeschränkten Dienstrechtsföderalismus ist aber nicht wünschenswert. Damit würde die länderübergreifende Mobilität der Beamten für die Zukunft stark eingeschränkt werden

zum Nachteil des Freistaats und seiner Beamten. Alleingänge können sich nur die großen und die reichen Länder leisten. Thüringen sollte in Sachen Neuregelung des Dienstrechts für Beamte den Schulterschluss mit den norddeutschen Ländern einschließlich Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und RheinlandPfalz suchen, die sich bereits auf gemeinsame Grundzüge für ein neues Dienstrecht verständigt haben. Nur so können die Nachteile des Föderalismus im Dienstrecht auch für Thüringen in Grenzen gehalten werden. Diese Abstimmung ist unerlässlich. Alles andere ist, wie man im Volksmund sagt, Flickschusterei und hat keinen dauerhaften Bestand.

(Beifall SPD)

Bei dem durch Sie angesprochenen Beamtenwettbewerb, wie von Ihnen, Herr Innenminister, angesprochen, werden wir sonst der Verlierer sein.

Meine Damen und Herren, ein Problem in diesem Zusammenhang ist die Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten in Bezug auf die Arbeitszeit, wie auch schon mehrfach angesprochen. Wir wollen die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche für die Thüringer Beamten. Auch das hat etwas mit Wettbewerbsfähigkeit zu tun, weil die 42Stunden-Woche nichts bringt außer Unfrieden in den Verwaltungen, und trotz Sozialklauseln ist die 42Stunden-Woche unsozial. Ich finde es schon ein Stückchen, ich weiß jetzt nicht, wie ich mich ausdrücken soll, um nicht ein falsches Wort zu sagen, aber es ist wirklich der Hohn, wenn Sie sagen, wir wollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im neuen Beamtenrecht verbessern und gleichzeitig bei der 42-Stunden-Woche bleiben, die wir als fast einziges Land in ganz Deutschland noch haben.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: Da ist Thüringen spitze.)

(Beifall SPD)

Ja, das ist Vereinbarkeit von Beruf und Familie, da sind wir dann spitze.

Die Erwartungen der Landesregierung bei der Einführung der 42-Stunden-Woche haben sich nicht erfüllt, nämlich, dass dies auch für den übrigen öffentlichen Dienst durchsetzbar gewesen wäre. Auch das wurde uns von Anfang an suggeriert, dass das auch in den anderen Bereichen durchgesetzt wird. Die Landesregierung sollte deshalb ihren Fehler eingestehen und ihn rückgängig machen. Vielleicht wird dies ja kurz vor der Wahl als Wahlgeschenk präsentiert. Es wäre zumindest für die Beamten ein Erfolg, Herr Innenminister. Wenn von Perspektiven in Thüringen die Rede ist, spielt die Arbeitszeit von 42 Stunden eine große negative Rolle. Im Wettbewerb um

die besten Köpfe, auch für die Verwaltungen, kann Thüringen so kaum punkten.

Hierzu hat die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag bereits mehrere Anträge gestellt, leider bisher ohne Erfolg. Im Rahmen der Befassung mit dem vorliegenden Gesetz sollte ein neuer Vorstoß in diese Richtung unternommen werden, ohne sich jetzt mit den Details des vorliegenden Gesetzentwurfs tiefgründig auseinanderzusetzen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Lehmann zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, heute beraten wir in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Beamtenrechts. Die Föderalismuskommission - das ist ja eben schon genannt worden - hat neben vielen anderen Dingen auch eine Neuverteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten für das Beamtenrecht zwischen Bund und Ländern bewirkt. Die neue Zuständigkeitsordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Bund eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Statusrechte und -pflichten der Beamten und Richter in den Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften besitzt, während für das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht die alleinige Zuständigkeit der Länder besteht. Aus diesem Grund besteht jetzt ein entsprechender Regelungsbedarf auch für unsere Thüringer Beamten. Das Gesetz soll am 1. April 2009 in Kraft treten.

Aufgrund des nun beginnenden parlamentarischen Verfahrens, welches Beratungen im Ausschuss und eine Anhörung sowie deren Auswertung und eine zweite Lesung hier im Plenum umfasst, sind wir sicher alle an einer zügigen Weiterbearbeitung interessiert und das habe ich auch bei meinen Vorrednern so verstanden.

Herr Kollege Hauboldt, wir haben jedoch einen anderen Blick auf dieses Gesetz als Sie

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Welchen?)

und es ist auch nichts Neues - ich komme noch dazu und wir kommen auch im Ausschuss noch dazu -, dass Sie zunächst diese Gelegenheit hier nutzen, um Ängste bei den Beamten zu schüren oder her

vorzurufen, aber das, Herr Kollege Hauboldt, ist der Sache bestimmt nicht dienlich.

(Beifall CDU)

Über Ihre Punkte, die Sie eben hier genannt haben, werden wir uns im Ausschuss intensiv unterhalten und sicherlich auch in der Anhörung die Standpunkte der betroffenen Spitzenverbände erfahren und, ich denke, uns in Ruhe dazu austauschen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Baumann, gleich noch auf Ihren Beitrag eben eingehend: Sie haben über das Thema der 42-Stunden-Woche hier auch noch mal gesprochen. Das war ja neulich erst unser Thema gewesen und ich erkläre es auch gern noch mal: Die 42-Stunden-Woche ist für die Beamten die Arbeitszeit, die keine Kinder mehr unter 18 Jahren zu Hause haben. Und die Beamten, die Kinder bzw. ein Kind unter 18 Jahren haben oder zu pflegende Angehörige zu Hause betreuen, können diesen Antrag stellen auf die 40-Stunden-Woche. Diese Anträge werden auch genehmigt und das wird auch in Anspruch genommen. Ich denke schon, dass das eine Möglichkeit ist zur Vereinbarung von Familie und Beruf, also nur, um das noch mal klarzustellen, wer arbeitet 40 Wochenstunden und wer arbeitet 42 Wochenstunden in Thüringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie aus der Begründung des Gesetzentwurfs hervorgeht, sollen die inhaltlichen Änderungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Herr Innenminister ist in seinem Beitrag eben auch darauf eingegangen. Ausgehend von der neuen Zuständigkeitsordnung ist bei der Novellierung des Landesbeamtenrechts ein zweistufiges Verfahren jetzt vorgesehen. In einem ersten Schritt soll das Thüringer Beamtengesetz an die Vorgaben des Beamtenstatusgesetzes angepasst werden. Hiervon betroffen sind die Teile des Gesetzes, die statusrechtliche Regelungen betreffen und mit dem Bundesrecht nicht im Einklang stehen. Die hier vorzunehmenden Änderungen beschränken sich weitgehend auf die Bereinigung des Landesbeamtenrechts und redaktionelle Anpassungen. Ziel ist bei der Neufassung auch, dass das Gesetz insgesamt klarer und übersichtlicher gestaltet wird gegenüber der bisherigen Regelung.

Die umfassende Nutzung der nunmehr insbesondere im Laufbahnrecht bestehenden Handlungsfreiheiten bzw. Gestaltungsmöglichkeiten soll erst in einem zweiten Schritt erfolgen, wie Herr Innenminister Scherer auch erläutert hat. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass zunächst der notwendige Änderungsbedarf unter Beteiligung der personalbewirtschaftenden Stellen ermittelt und auch die Entwicklung beim Bund und den anderen Ländern, die eben

schon beispielhaft benannt worden sind, beobachtet werden kann, um sie dann bei der Neugestaltung des Laufbahnrechts zu berücksichtigen.

Ich meine, es ist gut, dass der Innenminister soeben in seinem Beitrag zur Vorstellung des Gesetzentwurfs auch auf den zweiten Schritt etwas genauer eingegangen ist. Aber es ist für unsere Fraktion auch wichtig, zu wissen, in welchem zeitlichen Rahmen das dann passieren soll. Ich denke, darauf werden wir auch im Ausschuss noch mal zurückkommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Artikel 1 des Gesetzentwurfs, das heißt die Anpassung des Thüringer Beamtengesetzes an die Vorgaben des Beamtenstatusgesetzes, bildet den Schwerpunkt des Gesetzesvorhabens. In den Artikeln 2 bis 41 werden die aufgrund der Novellierung des Thüringer Beamtengesetzes erforderlichen Folgeänderungen in anderen Rechtsvorschriften, so auch in den zahlreichen Verordnungen, zusammengefasst. Dass die Änderungen in den Verordnungen ab Artikel 2 gleich mit aufgeführt sind, bewerten wir als äußerst positiv, denn so geschieht dies zeitgleich mit dem Gesetz und bedeutet für alle Beamten und Anwender der Verordnungen Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit den einzelnen weitergehenden Vorschriften.