Protocol of the Session on December 11, 2003

3. Mit welchen weiteren Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Einrichtungen - außer den bereits am 3. April 2003 erwähnten - wurden Rahmen-Integrationsvereinbarungen abgeschlossen?

4. In welchen Ministerien besteht die Absicht, RahmenIntegrationsvereinbarungen mit welchen Gründen nicht abzuschließen?

Herr Staatssekretär Illert, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung sowie des Integrationsamts nach § 95 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX wird zum 31.12.2003 abgeschlossen sein. Im Anschluss daran wird nach Auswertung der Ergebnisse über die Umsetzung der Neuregelung des Sozialgesetzbuches IX in der Landesverwaltung erneut zu befinden sein.

Zu den Fragen 3 und 4: Zusätzlich zu den am 3. April 2003 erwähnten Rahmen-Integrationsvereinbarungen wurde eine solche für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur abgeschlossen. Für den Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums wurde eine Rahmen-Integrationsvereinbarung erarbeitet, die sich derzeit im Unterschriftsverfahren befindet. Im Thüringer Innenministerium, im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, im Thüringer Justizministerium liegen Entwürfe von Rahmen-Integrationsvereinbarungen vor, die derzeit mit der Hauptschwerbehindertenvertretung und dem Hauptpersonalrat erörtert werden. Im nachgeordneten Bereich wurde eine Integrationsvereinbarung für die Universität Erfurt abgeschlossen.

Ich sehe keine Nachfrage, doch, bitte schön, Herr Abgeordneter Nothnagel.

Also hinsichtlich der Frage 2, lässt sich das noch etwas konkreter darstellen, weil ich ja nun wirklich nach einer konkreten Zeit gefragt habe?

Ich hatte ja ausgeführt, dass zunächst die Anhörung ausgewertet werden muss. Ich denke, dass am Ende des I. Quartals 2004 dies erledigt ist.

Danke. Herr Abgeordneter Ramelow, bitte schön.

Wie werden in der öffentlichen Verwaltung die Bereiche in die Erarbeitung mit einbezogen, die weder durch Hauptpersonalräte noch durch Hauptschwerbehindertensprecher abgedeckt sind? Ich denke da insbesondere an Richterräte und Staatsanwaltsräte, die ja von der personalvertretungsrechtlichen Seite von diesen Gremien nicht abgedeckt sind, aber wo die Frage der Integrationsvereinbarung ja genauso notwendig zu regeln wäre.

Das wird sich ausweisen im Ressortbereich, im nachgeordneten Bereich des Justizministeriums.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist jetzt nicht der Fall. Danke schön. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3827. Bitte, Frau Abgeordnete Wolf.

Änderungen im Zugverkehr mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2003

Mit der Einführung des Fahrplans im Dezember 2002 wurden die InterRegios (IR) in Thüringen abgeschafft und durch Intercity-Verbindungen ersetzt. Dies führte zu einer erheblichen Verteuerung des Angebotes, ohne dass damit in irgendeiner Weise eine Verbesserung stattgefunden hätte. Um diese Entwicklung zumindest teilweise zu kompensieren, schlossen die Verkehrsminister einiger Länder einen entsprechenden Vertrag mit der Bahn, der die Einführung von zuschlagsfreien D-Zügen beinhaltete. Dies konnte zwar den Wegfall der IR-Verbindungen nur unzureichend ersetzen, da es nur zu einem (im Verhältnis)

sehr seltenen Einsatz kam. Zumindest gab es jedoch einige entsprechend schnelle, bezahlbare Verbindungen von Erfurt nach Eisenach. Mit der Veröffentlichung des neuen Fahrplans ist nicht mehr erkennbar, welche Verbindungen des Zugverkehrs zuschlagsfrei genutzt werden können. Unzweifelhaft ist jedoch, dass diese Angebote unbedingt notwendig sind, da nur sie eine zeitliche (denn die Regionalbahnen benötigen fast die doppelte Zeit) und finanzielle Alternative zur Fahrt mit dem Pkw darstellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Züge des Fernverkehrs können ab dem 14. Dezember 2003 zuschlagsfrei auf der Strecke Eisenach-Weimar genutzt werden?

2. Welche zeitlichen und finanziellen Unterschiede im Vergleich zu den bisherigen D-Zügen sind gegebenenfalls zu erwarten?

3. Wie können die Bedürfnisse von Berufspendlern hinsichtlich des zeitlichen und finanziellen Einsatzes berücksichtigt werden?

4. Wie kann das Angebot weiter verbessert werden, um eine echte Alternative zur Fahrt mit dem Auto darzustellen?

Herr Staatssekretär Richwien, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Wolf für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass es keine vertaktete Fernverkehrslinie aus dem Ruhrgebiet über Kassel-Eisenach-Erfurt nach Weimar mehr geben würde, wenn die beteiligten Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen im Jahr 2002 nicht eine entsprechende Vereinbarung mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossen hätten.

Zu Ihrer 1. Frage: Ab 14. Dezember 2003 können die IC 2452, 2456, 2458, 2550, 2554, 2556, 2455, 2457, 2459, 2551 sowie 2553 von Zeitkarteninhabern der Produktklasse C zuschlagsfrei genutzt werden, also mit anderen Worten: mit der Monatskarte.

Zu Ihrer 2. Frage: Die genannten IC-Züge verkehren künftig stundenversetzt, da die DB Reise Touristik AG ab 14.12.2003 ein neues Angebotskonzept umsetzt, welches die Einführung einer stündlichen ICE-Linie Frankfurt/Main-Eisenach-Erfurt-Leipzig-Dresden und die Einführung einer 2-stündlichen IC-Linie Düsseldorf-Eise

nach-Erfurt-Weimar-Berlin-Stralsund beinhaltet. Die Umsetzung dieses neuen Konzepts setzt voraus, dass die Linie Düsseldorf-Weimar um eine Stunde versetzt verkehrt. Die Fahrtzeit der IC-Züge zwischen Erfurt und Eisenach verkürzt sich um zwei Minuten. Durch die Umstellung der Zugbezeichnungen wird es keine finanziellen Auswirkungen geben. Lediglich durch die ab 14.12.2003 geplante Preiserhöhung im gesamten Nahverkehr um durchschnittlich 4,1 Prozent wird es zwangsläufig auch für die Nahverkehrskunden in den betreffenden IC-Zügen zu Preiserhöhungen kommen.

Zu Ihrer 3. Frage: Die Bedürfnisse der Berufspendler sind im Rahmen der Planung zum neuen Fahrplan ausreichend berücksichtigt. Insgesamt stehen an Werktagen 54 Fahrmöglichkeiten, davon 43 Regionalbahn-Verbindungen und 11 IC-Verbindungen zwischen Eisenach und Erfurt, die von Zeitkarteninhabern des Nahverkehrs genutzt werden können, zur Verfügung. Die Regionalbahn verkehrt stündlich zwischen Eisenach und Erfurt und wird in der Hauptverkehrszeit durch einzelne Verdichterzüge verstärkt.

Zu Ihrer 4. Frage: Mit insgesamt 93 durchgehenden Zügen, ICE, IC und Regionalbahn, zwischen Eisenach und Weimar weist diese Strecke eine der höchsten Zugfrequenzen in Thüringen auf. Zusätzlich verkehren im Abschnitt Gotha-Erfurt-Weimar 2-stündliche Regionalexpress-Züge der Linie Göttingen-Gotha-Erfurt-Weimar-Gera-Chemnitz-Zwickau. Die Züge verkehren mit einer Geschwindigkeit von bis zu 160 Kilometer pro Stunde. Die Fahrzeit eines IC zwischen Eisenach und Erfurt beträgt 32 Minuten und die Regionalbahn legt diese Distanz in maximal 51 Minuten zurück.

Während der IC nur in Gotha hält, macht die Regionalbahn an zehn Zwischenstationen Halt und übernimmt so die Feinerschließung. Mit einem mittleren Pkw legt man die 64 Kilometer lange Strecke von Eisenach-Stadtmitte nach Erfurt-Stadtmitte in 52 Minuten zurück ohne Zwischenstopp und bei - natürlich vorausgesetzt - freier Fahrt auf der A 4. Insofern sind die Angebote im Schienenverkehr bereits jetzt eine echte Alternative zum Auto.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Wolf.

Ich gebe Ihnen Recht, dass zeitlich gesehen der ICE und der IC durchaus eine Alternative sind. Wenn man die Zeit von Haustür zu Haustür rechnet oder von Haustür zum Büro ist das mit dem Bummelzug oder dem Regionalzug nicht mehr gegeben. Von daher kann ich Ihre Aussage zu Punkt 4 nicht teilen. Aber um zur Frage zu kommen, Sie sprachen davon, dass die IC-Verbindungen von Zeitkarteninhaber zuschlagsfrei zu nutzen sind. Das unterscheidet sich grundsätzlich vom jetzigen System, wo die D-Züge auch von nicht Zeitkarteninhabern zuschlagsfrei genutzt werden kön

nen. Von daher ist es eine deutliche Verschlechterung des derzeitigen Angebots. Gibt es da weiteren Verhandlungsspielraum? Meine zweite Frage, weil gerade Berufspendler nicht jeden Tag fahren - das ist auch Ihnen bekannt, dass nicht jeder Berufspendler eine Zeitkarte besitzt. Erachten Sie einen Preis pro Fahrt mit dem ICE auf dieser Strecke von 16,60     4    in dem Zusammenhang, erachten Sie es nicht in gewisser Weise pervers, dass man zurzeit billiger nach London fliegt, als nach Eisenach mit dem Zug zu kommen?

Zu Ihrer 1. Frage: Ich will Ihnen noch mal sagen, Frau Abgeordnete Wolf, wenn Sie noch mal auf meine Antwort zu Frage 4 schauen, werden Sie feststellen, 93 durchgehende Züge. Also, ich weiß nicht, was Sie noch mehr haben wollen in diesem Sektor.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Aber nicht am Tag.)

Zweitens, muss ich an der Stelle sagen, gibt es auch für die Deutsche Bahn AG Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Da muss man einfach schlicht und ergreifend mal fragen, wie viel soll man eigentlich noch dort auf diese Strecke geben? Da muss man auch das entsprechende Personal haben bzw. die entsprechenden Fahrgäste. Da muss man schon den Wirtschaftlichkeitsfaktor mit anlegen.

Zu Ihrer letzten Frage bezüglich der Berufspendler: Da müsste man die Frage mal umkehren und sagen, was ist denn eigentlich auch auf die Deutsche Bahn AG durch die Ökosteuer alles an zusätzlichen Belastungen dazu gekommen. Das spiegelt sich natürlich dann auch im Preisgefüge wider.

Eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Ramelow.

Herr Staatssekretär, sind Ihre zeitlichen Vergleichsangaben ermittelt worden unter Einhaltung der Kilometerbegrenzung, die für Autofahrer gelten oder hatten Sie zwei Testfahrer im Einsatz, die im Hause hier bekannt sind und Dienstwagen nutzen?

(Heiterkeit bei der PDS)

Ich glaube, man braucht den zweiten Teil Ihrer Frage nicht zu beantworten, weil ich glaube, Testfahrer sind nicht unterwegs und zweitens sind wir von der durchschnittlichen Richtgeschwindigkeit ausgegangen. Da kann man sich das selber ausrechnen. Ich glaube, dazu sind Sie in der Lage.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Ich glaube, man kann die Strecke auch schneller zurück- legen.)

Oder auch nicht.

Wir machen jetzt erst noch eine Frage, und zwar die Frage 3/3778 von Herrn Abgeordneten Höhn. Herr Abgeordneter Pidde wird sie stellen.

Jahresabschluss 2002

In der Vergangenheit wurden die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses jeweils in der ersten Jahreshälfte durch das Finanzministerium über den vorläufigen Jahresabschluss durch Vorlage der kompletten vorläufigen Buchungslisten für das betreffende Jahr informiert. Im Jahre 2003 wurde, trotz mehrfacher Bitte aus den Reihen des Ausschusses diese Zahlen vorzulegen, erstmals von dieser bewährten und auch vertrauensbildenden Verfahrensweise abgewichen, so dass die Mitglieder des für die Haushaltskontrolle zuständigen Ausschusses bis heute nicht über einen umfassenden Überblick über den Haushaltsvollzug des Jahres 2002 verfügen. Bisher wurde den Mitgliedern des Ausschusses lediglich eine Gesamtübersicht über den Jahresabschluss sowie eine selektierte Übersicht mit den Jahresabschlusszahlen der durch den Nachtragshaushalt betroffenen Haushaltstitel zugesandt. Dabei wurde durch das Finanzministerium ein Mehraufwand für die Herstellung dieser selektierten Übersicht in Kauf genommen, obwohl eine Liste bzw. eine Datei über den vorläufigen Jahresabschluss 2002 auf Knopfdruck zur Verfügung gestanden hätte.

Im Namen meines Kollegen Höhn frage ich die Landesregierung:

1. Wie begründet die Landesregierung die Geheimniskrämerei um die konkreten titelbezogenen Zahlen des vorläufigen Jahresabschlusses 2002 und das Abrücken von der Verfahrensweise, die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses frühzeitig über die kompletten Zahlen zum vorläufigen Jahresabschluss in Kenntnis zu setzen?

2. Ist die Landesregierung nunmehr bereit den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses umgehend die komplette titelbezogene Übersicht über den Jahresabschluss 2002 (auch in Dateiformat möglich) zukommen zu lassen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

3. Wie will die Landesregierung zukünftig den Eindruck vermeiden, parlamentarische Kontrollrechte durch die Vorenthaltung von Informationen zum Haushaltsvollzug einzuschränken?

Herr Staatssekretär Illert, bitte schön.