Protocol of the Session on November 13, 2003

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramelow, hier gestellt durch den Abgeordneten Buse, für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Hinsichtlich der Kahla Porzellan GmbH sind keine Rückforderungsmaßnahmen mehr erforderlich, da die Europäische Kommission die 1993 im Rahmen des Gesamtvollstreckungsverfahrens vorgenommenen Forderungsanmeldungen der Treuhandanstalt als ausreichend anerkannt hat. Die genaue Höhe der von der Kahla/Thüringen Porzellan GmbH letztlich zurückzufordernden Mittel steht noch nicht fest, da gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission eine Klage des Unternehmens vor dem Europäischen Gericht in erster Instanz anhängig ist. Im Übrigen war ein großer Teil der von der Kommission für den gemeinsamen Markt unvereinbar erklärten Maßnahmen lediglich vorübergehender Natur und bereits vor Entscheidung der Kommission zurückgeführt. Hinsichtlich dieser Maßnahmen kommt lediglich noch die Berechnung eines Zinsvorteils einschließlich der Zinseszinsen in Betracht, die dabei zu Grunde zu legende Berechnungsmethode befindet sich gegenwärtig noch in der Klärung mit der Europäischen Kommission.

Zu Frage 2: Im Hinblick auf den soeben dargelegten Sachverhalt sind bisher keine Rückzahlungen nach der Kommissionsentscheidung erfolgt.

Zu Frage 3: Wie bereits dargestellt, sind die TIB-Beteiligungen sowie die Darlehen der TIB bereits zurückgeführt worden, und zwar schon vor Eröffnung des Prüfverfahrens der Europäischen Kommission Ende 2000. Die Beteiligung hat die TIB Ende 1999 verkauft. Das partiarische Darlehen wurde ebenfalls zum Jahresende 1999 einschließlich Zinsen abgelöst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu Frage 4: Die erforderlichen Umsetzungsverfahren wurden, wie dargestellt, soweit möglich bzw. erforderlich von den zuständigen Stellen eingeleitet.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön. Jetzt kommen wir zu Ihrer eigenen Mündlichen Anfrage, Herr Abgeordneter Buse, in Drucksache 3/3663. Bitte schön.

Entscheidung der Europäischen Kommission vom 27. November 2002 das "Thüringer Darlehensprogramm für kleine und mittlere Unternehmen" betreffend

Die Kommission hat ausweislich des Amtsblattes der Europäischen Union L223/32 vom 5. September 2003 be

reits im November 2002 entschieden, dass die Anwendung des Thüringer Darlehensprogramms zu Gunsten gesunder Unternehmen und als Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe, soweit sie in den Anwendungsbereich des Artikels 87 Abs. 1 des EG-Vertrags fallen, mit den Regelungen des Gemeinsamen Marktes unvereinbar und die gewährten Beihilfen zurückzufordern sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für wie viele Unternehmen sind die Rückforderungsansprüche durchzusetzen?

2. Wie viele dieser Unternehmen existieren noch gegenwärtig?

3. Welche Auswirkungen auf den Bestand der Unternehmen werden die Rückforderungen der gewährten Beihilfen einschließlich der Verzinsung haben?

4. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung die durch die Rückforderung in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen unterstützen können?

Herr Minister Reinholz, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Von Rückforderungsansprüchen sind 18 Unternehmen betroffen.

Zu Frage 2: Von den von der Rückforderungsentscheidung betroffenen Unternehmen sind derzeit noch acht am Markt tätig.

Zu Frage 3: Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass die noch am Markt tätigen Unternehmen ohne Gefährdung ihrer Existenz in der Lage sind, die Rückzahlungen zu leisten.

Zu Frage 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke schön. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3694. Bitte, Frau Abgeordnete Klaubert.

Verkauf von Kulturgütern durch die Stiftungen zur Bezahlung von Restitutionsansprüchen

Laut Auskunft der Kunstministeriumssprecherin vom 14. Oktober 2003 habe das Land die erste Rate von 2 Mio.  "   #  $ $  sammlungen vorgeschossen. Vertragsgemäß sei die erste Rate als Ausgleich für den Verzicht auf den Klassikernachlass an das Herzoghaus Sachsen-Weimar und Eisenach gezahlt worden. Die Stiftung muss 4 Mio.   Ausgleich tragen. Die Klassikerstiftung hofft nach eigenen Angaben, noch im Oktober einen Großteil des Geldes aus dem Verkauf eines Bildes zu bekommen. Die Wartburgstiftung in Eisenach bemüht sich offensichtlich, ihren Anteil am Ausgleich in Höhe von 0,5 Mio.  anderen Wegen als den Verkauf von Kulturgütern zu erbringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Veräußerungen aus den Beständen der Stiftungen und erfüllt die Landesregierung ihre eingegangene Verpflichtung, Kunstwerke nur an Museen und öffentliche Einrichtungen zu verkaufen?

2. Kann eine Liste veröffentlicht werden, welche die verkauften Kunstwerke, die erzielten Erlöse und die Käufer ausweist?

3. Welche Informationen können gegeben werden, wie künftig die verkauften Kunstwerke rezipiert werden können?

4. Wie werden vorbeugende Maßnahmen getroffen, damit das Beispiel des Kunstverkaufs bei finanziellen Notständen nicht Schule macht?

Herr Staatssekretär Aretz, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Durch die nach mehrjährigen Restitutionsverhandlungen erzielte gütliche Einigung des Freistaats Thüringen mit dem Hause Sachsen-Weimar und Eisenach wurden für Thüringen sowie den gesamten deutschsprachigen Kulturraum höchst bedeutsame und identitätsstiftende Kulturgüter auf Dauer gesichert. Das gilt gleichermaßen für die Wissenschaft wie für die Öffentlichkeit. Ich will auch nicht den Hinweis unterlassen, dass der Kulturtourismus in Weimar und in ganz Thüringen im Falle eines Scheiterns unserer Bemühungen einen mit Sicherheit schweren und kaum aufzufangenden Rückschlag erlitten hätte.

Neben dem hohen materiellen Wert - er beträgt nach Schätzungen, die außerhalb unseres Ministeriums vorgenommen wurden, mindestens 500 Mio.     für Weimar, für Thüringen und für die gesamte deutsche Kultur unermessliche ideelle Wert. Zur materiellen Kompensation wird der Freistaat Thüringen im Hause SachsenWeimar und Eisenach einen Gesamtbetrag von 15,5 Mio.  zahlen. Die Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen wird davon 4 Mio.    # burgstiftung 0,5 Mio.     

Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, haben in der Plenarsitzung am 4. Juli 2003 dem von der Landesregierung erzielten Ergebnis und den Modalitäten der materiellen Kompensation mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Beide Stiftungen haben sich verpflichtet, Kulturgüter aus ihrem Bestand ausschließlich an Einrichtungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu veräußern. Die veräußerten Kulturgüter müssen dauerhaft öffentlich zugänglich sein. Dies wurde vertraglich vereinbart und die beiden Stiftungsräte als jeweils oberste Entscheidungsgremien haben dies durch entsprechende Beschlüsse abgesichert. Die Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen führt zurzeit Erfolg versprechende Verhandlungen mit zwei Einrichtungen in Deutschland, die beabsichtigen, den jeweils ihnen angebotenen Sammlungsgegenstand für ihre Einrichtung zu erwerben. Weitere Einzelheiten können derzeit wegen der laufenden Verhandlungen nicht bekannt gegeben werden.

Im Falle der Wartburgstiftung beabsichtigt die Stadt Eisenach, die Egloffsteinsche Bestecksammlung zu erwerben und als Dauerleihgabe der Stiftung zur Verfügung zu stellen. Dies soll durch die Einwerbung von Drittmitteln realisiert werden. Zu diesem Zweck hat die Stadt verschiedene Förderanträge bei gemeinnützigen Stiftungen, Spendern und sonstigen Mäzenen gestellt, die den Erwerb und Ankauf von Kulturgütern unterstützen. Die Verhandlungen sind aussichtsreich, aber noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 2: Solange die Verhandlungen nicht abgeschlossen sind, kann keine Liste veröffentlicht werden.

Zu Frage 3: Die zum Verkauf anstehenden Sammlungsgegenstände werden weiterhin in vollem Umfang der Öffentlichkeit in Form von Ausstellungen und zu Forschungszwecken zur Verfügung stehen.

Zu Frage 4: Die Landesregierung legt Wert auf die Feststellung, dass es sich im vorliegenden Fall um die einmalig notwendig gewordene Ausnahme von einer Regel handelt, deren Beachtung von allem Museumsträgern auch weiterhin nicht in Frage gestellt werden sollte. Die Veräußerung eines kleinen Teils des restitutionsbehafteten

Bestandes, der wertmäßig deutlich unter 1 Prozent liegt, ich wiederhole, der deutlich unter 1 Prozent liegt, war notwendig, um wesentlich umfangreichere und wertvollere Sammlungsbestände auf Dauer zu sichern und vor Abwanderung zu bewahren. Das gilt im Besonderen eben für die Bestände, die für Thüringen eine zentrale Bedeutung haben. Das ist im Übrigen bei den Sammlungsgegenständen, die im Augenblick zur Veräußerung anstehen, nicht der Fall. Davon habe ich mich persönlich überzeugt. Das Prinzip der Bestandssicherung wurde vor diesem Hintergrund nicht tatsächlich berührt. Die Landesregierung wird diesen Grundsatz auch in Zukunft in der gebotenen Strenge beachten.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Frau Abgeordnete Klaubert.

Ich bezog mich ja in der Anfrage auf die vorgeschossenen Mittel, die seitens der Landesregierung bereitgestellt worden sind und auf eine Äußerung seitens der Stiftung, das war alles öffentlich nachzulesen, wonach man im Oktober das Geld letzten Endes zurückzahlen möchte. Nun ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Das Land ist offensichtlich weiter bereit in Vorleistung zu gehen. Gibt es eine Endlichkeit dieser Bereitschaft?

Ich gehe davon aus, dass die Verhandlungen in naher Zukunft abgeschlossen werden. Insofern stellt sich diese Frage nicht tatsächlich.

Danke schön, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3695. Herr Abgeordneter Pidde, bitte schön.

Thüringer Städtekette

Innerhalb der Tourismusbranche kommt dem Radwandertourismus eine wachsende Bedeutung zu. Vorhandene Lücken im Radwegenetz führen leider auch zu Informationslücken für Touristen und Einheimische.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum ist die Thüringer Städtekette nicht in der Thüringer Fernradwanderwege-Karte ausgewiesen?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung dieses Fernradwanderwegs ein?

3. Wie ist der Ausbaustand und die Vernetzung der Radwanderwege innerhalb und entlang der Thüringer Städtekette?

Herr Minister Reinholz, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die angesprochene Radwegkarte der TDG wirbt für Radwanderwege in Thüringen und wurde erstmalig aufgelegt. In der Erstauflage sind nur Radwege berücksichtigt, die durchgängig befahrbar sind und als Ganzes vermarktet werden können. Je nach Fertigstellung werden bei Nachauflagen weitere Radwegeangebote berücksichtigt. Dies ist auch Ansporn, bestehende Lücken so schnell als möglich zu schließen.