Protocol of the Session on November 13, 2003

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetz wird das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz an die Rechtsentwicklung auf Bundesebene angepasst. Auch die übrigen Länder beabsichtigen, diese Änderungen in ihren jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetzen zu übernehmen. Teilweise ist dies bereits geschehen.

Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Öffnung des Verwaltungsverfahrens für die Nutzung der modernen Kommunikationsform. Die Bürger und die Verwaltung des Landes sollen zukünftig auf der Basis qualifizierter elektronischer Signaturen rechtsverbindlich miteinander kommunizieren können. Damit ist im Zuge der Verwaltungsmodernisierung eine wichtige Grundlage für ein leichteres und schnelleres Verwaltungshandeln geschaffen. Durch das vorliegende Gesetz werden auch Änderungen in Vorschriften des besonderen Verwaltungsrechts vorgenommen, die zur Anpassung an diese neue Rechtslage erforderlich sind. So soll etwa in Abstimmung mit der Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz die Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen auch nach dem Thüringer Datenschutzgesetz in elektronischer Form möglich sein.

Meine Damen und Herren, nicht jedes Fachgesetz ist für die Einführung der elektronischen Form geeignet und daher werden Ausnahmen vom Grundsatz der Zulässigkeit der elektronischen Form zugelassen. Sie sind in Artikel 2 bis 17 geregelt. Die Zahl der Ausnahmen wurde dabei auf das Notwendigste beschränkt.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Erstattung von Kosten im kommunalabgabenrechtlichen Widerspruchsverfahren. Künftig sollen die Kosten der notwendigen anwaltlichen Vertretung im Falle der erfolgreichen Widerspruchseinlegung in kommunalabgabenrechtlichen Angelegenheiten erstattet werden. Dies entspricht ansonsten der üblichen Rechtslage, nach der die unterliegende Partei die Verfahrenskosten zu tragen hat. Die Landesregierung verkennt hierbei nicht, dass vor allem die kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbände durch die Neuregelung finanziellen Belastungen ausgesetzt sein können. Diese werden allerdings durch die im Gesetz vorgesehene Stichtagsregelung erheblich abgemildert. Die Kosten der notwendigen anwaltlichen Vertretung werden nur für die erfolgreichen Widersprüche erstattet, die nach dem Tag des In-Kraft-Tretens des Gesetzes eingelegt werden.

Zu berücksichtigen ist auch, dass durch die Prüfgruppe im Thüringer Innenministerium eine flächendeckende Überprüfung der Aufgabenträger mit dem Ziel durchgeführt wurde, die Abgabenerhebung in Thüringen sicherer zu gestalten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass sich zukünftig die Zahl der erfolgreichen Widersprüche in diesem Bereich erheblich reduzieren wird. Ich

gehe auch davon aus, dass die Sorgfalt in der Beitragsund Gebührenerhebung damit deutlich zunehmen wird.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Kostenre- gelung als Sanktion für die Verbände?)

Auf Anregung der kommunalen Spitzenverbände wurden in Artikel 19 verschiedene Änderungen des Thüringer Verwaltungszustellungs- und -vollstreckungsgesetzes aufgenommen. Dazu zählt eine Regelung, die es den Kommunen ermöglicht, innerhalb der Gemeinden auf bereits vorhandene Daten bei der Vollstreckung eigener Forderungen zurückgreifen zu dürfen. Dadurch wird die Vollstreckung effektiver, wodurch Einnahmen besser als bisher auch tatsächlich realisiert werden können. Weiterhin wurde zugunsten der vollstreckenden Behörden die Voraussetzung für die Eintragung einer Zwangshypothek erleichtert und die Möglichkeit der Erhebung von Zinsen für die Kosten der Ersatzvornahme geschaffen. Durch diese Änderung wird ein Beitrag dazu geleistet, die finanzielle Situation der Kommunen zu sichern und zu stärken. Sofern der Bedarf besteht, weitere Details des Gesetzentwurfs zu erörtern, wird es hierzu sicherlich noch im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens Gelegenheit geben. Um unsere Verwaltung für die Zukunft besser zu rüsten, bitte ich um zügige Beratung und Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache. Es hat sich Abgeordneter Pohl, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Anliegen dieses Gesetzentwurfs ist richtig und zeitgemäß, aber es stellt juristisch und technisch einen recht komplexen Vorgang dar. Die SPD-Fraktion beantragt deshalb Weiterberatung dieses Gesetzentwurfs im Innenausschuss, gleichzeitig beantragen wir eine Anhörung von Experten, um uns auch von diesem komplexen Vorgang eine entsprechende Meinung zu bilden. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will dem Kollegen Pohl gern danken, Kollege Gentzel, dass sein Beitrag so kurz war, aber man muss sich nicht immer dem Vorredner anschließen, nicht in allen Dingen. Ich denke aber trotzdem einige kurze Anmerkungen zu

diesem Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften zu machen. Schon das Wort ist gar nicht so einfach rauszubringen. Frau Präsidentin hatte auch schon Mühe, diesen langen Bandwurm hier vorzutragen.

Ich denke, meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass der Gesetzentwurf, insbesondere möchte ich hier der Landesregierung Dank sagen, an das Bundesgesetz angepasst wird. Ich denke, es sollte weiterhin so konform bleiben, wenn Bundesgesetze auf den Weg gebracht werden, an die die Landesgesetzgebung angepasst werde und man natürlich auch die landesspezifischen Dinge hier mit einarbeitet. Deswegen begrüße ich den Gesetzentwurf. Ich denke auch, einige Schwerpunkte sollte man kurz in der ersten Beratung benennen, wobei ich dem Kollegen Pohl zustimme, dass wir das im Ausschuss natürlich noch vertiefen.

Da ist insbesondere die elektronische Kommunikation und, ich denke, auch hier, das hat der Minister schon benannt, dass einschließlich der qualifizierten elektronischen Signatur entsprechend sich einige Weiterungen auftun, wobei man auch sagen muss, dass das nicht in allen Bereichen möglich sein wird. Wenn man ins Detail einsteigt, dann merkt man, wo es auch nicht geht. Aber, ich denke, in großen Bereichen ist das möglich. Ich verspreche mir davon auch in Zukunft, dass es dann möglich sein wird, dass man sich dann nicht mehr, wenn man einen neuen Personalausweis braucht oder einen neuen Führerschein oder Ähnliches, lange anstellen muss, sondern dass man das mit den neuen elektronischen Medien einfacher und schneller für den Bürger durchführen kann. Hier möchte ich die Veränderungen hervorheben, insbesondere das Datenschutzgesetz oder Verwaltungsrecht sowie das Verwaltungszustellungsund Vollstreckungsgesetz. Ich denke, dass auch das zwischenzeitlich bei den Finanzämtern eingeführte System Elster - Herr Staatssekretär, bei Elster denkt man an den Begriff "diebische Elster", ich hoffe, dass das bei dem Finanzamt natürlich nicht zutrifft -, dass das System Elster dort genannt wurde, dass wir aber zumindest Erfahrungen gesammelt haben, dass man auf dem Gebiet doch schon ein ganzes Stück vorangekommen ist und das Ganze bürgerfreundlich ist.

Ich will jetzt nicht auf einzelne Dinge eingehen, aber was mir noch wichtig ist, darauf hinzuweisen - wie es der Minister auch dargestellt hat -, dass man gerade bei Vollstreckung in den Kommunen auf die eigene Datenlage zurückgreifen kann und dass das nicht untersagt ist und man die eigene Datenlage nicht verwenden kann, wenn man weiß, hier ist der Steuerschuldner und man kann die eigenen Daten nicht verwenden. Mir ist auch wichtig, das wird noch eine große Diskussion geben, wenn es darum geht, in § 80 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz Änderungen vorzunehmen, dass man auch im kommunalen abgabenrechtlichen Widerspruchsverfahren bisher das, was der Minister vorgetragen hat, nicht machen konnte. Dass man jetzt entsprechend vorgesehen hat, dass man in Zu

kunft die Kosten der Widersprüche - das beste Beispiel sind nun einmal die Wasserbereiche - für denjenigen, der den Widerspruch gewinnt, entsprechend auch erstattet bekommt. Ich denke, das wird insbesondere alle Behörden oder Institutionen, die betroffen sind, dazu bringen, dass man sich noch intensiver und noch mehr damit auseinander setzt, dass diese Kosten gar nicht erst auftreten. Ich begrüße auch die Stichtagsregelung, die hier vorgesehen ist, denn ich glaube, das wird natürlich auch mit den Spitzenverbänden und mit anderen noch Diskussionen geben - ich habe heute noch gar nicht die Spitzenverbände gesehen, sonst sieht man sie immer -, dass man in dieser Richtung entsprechend dann auch zu Vereinfachungen kommt. Ich denke, das ist Waffengleichheit, die wir für den Bürger herstellen und gehen wir es an.

Ich beantrage Überweisung an den Innenausschuss und da werden wir es schon zu Ende bringen. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Redewünsche liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Die Überweisung ist an den Innenausschuss beantragt worden. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist das einstimmig geschehen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 9 in den Teilen

a) Polizeiliche Videoüberwachung der Lokalredaktionen der Thüringer Allgemeinen (TA) und Thüringischen Landeszeitung (TLZ) in Weimar? Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3696 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3762

b) Videoüberwachung in Weimar Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3702

Mir ist nicht bekannt, ob es hier eine Begründung durch die einreichenden Fraktionen gibt.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Doch.)

Für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Höhn.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Thüringen ist bzw. war in dieser Angelegenheit in aller Munde. Nicht wegen überragender Wirtschaftsdaten oder auch nicht, weil uns überdimensionale Touristenströme ereilt hätten, nein, wir waren in den Schlagzeilen nicht nur regional, sondern bundesweit mit teilweise ätzender Kritik und beißender Satire. Warum das alles? Weil in Thüringen elementare Grundrechte, wie z.B. das Grundrecht der Pressefreiheit, ignoriert bzw. nicht ausreichend beachtet worden sind. Der gemeine Thüringer wird vielleicht sagen: Big Brother is watching you. In dem Ausschuss habe ich gelernt, die Regierung arbeitet nach der Maxime: Learning by Doing. Das kann es, glaube ich, nicht gewesen sein.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Wenn sie er- folgreich wären, ist es schon okay.)

Nun sind die Kameras, meine Damen und Herren, abgebaut bzw. deaktiviert. Alles okay, alles in Butter. War's das? Mitnichten. Es hat sich in den Beratungen der Ausschüsse gezeigt, dass es in Thüringen in dieser Frage gravierende Probleme in einer sachgerechten Abwägung von Verfassungsinteressen und sinnhaften polizeilichen Maßnahmen gibt und es wurde mehr als deutlich offenbar, dass es in Teilen dieser Landesregierung ganz offensichtlich sehr fundamentale Defizite im Verständnis von Grundrecht und Thüringer Verfassung gibt. Deshalb haben wir diesen Antrag für das heutige Plenum gestellt. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Es hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute zwei oder mehrere Anträge zu behandeln. Einmal geht es um den Antrag der Fraktion der SPD "Polizeiliche Videoüberwachung der Lokalredaktion der Thüringer Allgemeinen (TA) und Thüringischen Landeszeitung (TLZ) in Weimar".

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur sagen, dieser Antrag ist erledigt. Die Videoüberwachung ist eingestellt, ist abgebaut. Sie hätten eigentlich Ihren Antrag zurückziehen können.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Mitnichten.)

Natürlich hätten Sie ihn zurückziehen können, weil das, was Sie hier gefordert haben, schon längst erfüllt ist.

Das Zweite, ich will es hier gleich mit benennen, ist der Antrag der PDS-Fraktion, die natürlich insgesamt auffordert, dass die Videoüberwachung eingestellt wird. Da muss man Ihnen auch sagen, das ist passiert. Jetzt kommt der Punkt, dass die PDS-Fraktion möchte, dass insgesamt das Polizeiaufgabengesetz dahin gehend abgeändert wird, dass Videoüberwachung im Freistaat Thüringen nicht möglich sein soll. Herr Dittes und die PDS-Fraktion, ich kann Ihnen jetzt schon eines ganz klar und verbindlich im Namen meiner Fraktion sagen: Unabhängig von den Dingen, über die wir im Land reden müssen, die bei dem Pilotprojekt "Videoüberwachung in Weimar" aufgetreten sind, werden wir die Möglichkeit, die wir im Gesetz geschaffen haben, Videoüberwachung zum Schutze der Bürger und zur Bekämpfung von Kriminalität, beibehalten.

(Beifall bei der CDU)

Ich fordere auch den Innenminister auf, weiter an der Materie zu arbeiten, dass es hier Möglichkeiten gibt, dass wir auch diese Videoüberwachung weiter durchführen können. Diese Videoüberwachung ist kein Selbstzweck, dass hier irgendein Innenminister Langeweile hat, um da irgendwo ein paar Kameras aufzustellen, damit man vielleicht Leute sieht, die ins Haus der Demokratie in Weimar einund ausgehen oder beim Rechtsanwalt oder in eine Lokalredaktion, sondern hier geht es einfach darum, dass man Verbrechensbekämpfung durchführt. Gerade in der "Thüringer Allgemeinen" ist eine Umfrage gestartet worden gerade zu Weimar zur Videoüberwachung und dort haben über 50 Prozent der Bürger geantwortet, sie sind für Videoüberwachung. Ich möchte auch in diesem Zusammenhang darauf noch mal verweisen, dass gerade in Weimar, und das ist schon sehr kurios, die entsprechende Unterstützung durch die Stadtverwaltung da ist. Die Stadtverwaltung in Form des Oberbürgermeisters hat im April 2002 die Polizeidirektion angeschrieben, dass die Stadt Weimar sehr daran interessiert sei, dass bestimmte Brennpunkte in der Stadt per Video überwacht werden. Nach Auffassung des Oberbürgermeisters würde sich dazu der Theaterplatz anbieten, der in den letzten Jahren mehrfach Treffpunkt für extremistische Gruppen gewesen sei.

Meine Damen und Herren, man kann nicht von vornherein alles in Abrede stellen, man muss auch die Bedürfnisse der Betroffenen vor Ort hier mit sehen. Dazu hat sich die Stadt ganz klar geäußert, dass - und hier kann man noch unterscheiden, und das mache ich noch, zwischen Goetheplatz und Theaterplatz - hier auf dem Theaterplatz insbesondere diese Videoüberwachung gewünscht ist. Gerade gegen diese Ausfälle von Rechtsextremismus, die von der Stadt sehr beklagt werden und das kann man nur unterstützen, muss man mit allen demokratischen Möglichkeiten versuchen vorzugehen. Das steht auch im Zusammenhang, dass gerade heute in der TA wieder eine Meldung ist, dass gegen zwei junge Koreanerinnen, diesmal auf dem Goetheplatz Übergriffe und Angriffe durchgeführt wurden, dass vier Männer junge Mädchen attackiert haben und hier entsprechende Handlungen vorgenommen wurden.

Das zeigt uns doch deutlich, dass wir einfach alle Möglichkeiten nutzen müssen, die im demokratischen Spektrum möglich sind, dass solche Dinge auch

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Richtig!)

ja, Herr Gentzel -, die im demokratischen Spektrum möglich sind, entsprechend eingesetzt werden.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie müssen das definieren. Da haben Sie Ihr Problem.)

Wir haben überhaupt kein Problem, das zu definieren, sondern weil der Gesetzentwurf, der vorliegt, das Polizeiaufgabengesetz, was entsprechend geändert wurde, natürlich an den entsprechenden Gesetzlichkeiten, anhand der Thüringer Verfassung, insgesamt Verfassung, unter rechtlichen Grundlagen hier natürlich geprüft wurde. Es ist doch ganz klar festgestellt worden, dass der Gesetzentwurf konform ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch mal auf das Mannheimer Urteil hinweisen, wo auch das Mannheimer Urteil ganz klar dort beurteilt wurde, ich weiß jetzt nicht genau, ob Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht, da müssten wir die Juristen noch mal - jedenfalls ein Obergericht hat hier geurteilt, dass die Mannheimer Videoüberwachung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Möglichkeiten erfolgt.

Meine Damen und Herren, ich sehe überhaupt nicht ein, dass man die Möglichkeiten, die der Rechtsstaat uns hier insgesamt bietet, nicht ausnutzt, um solche Dinge zu unterdrücken. Ich will noch mal darauf verweisen, dass es überhaupt nicht ungewöhnlich ist, was jetzt vielleicht in Thüringen erfunden wurde, damit man so etwas überhaupt durchführt. Der BGS nutzt das Ganze schon seit 1994. In Thüringen haben wir die entsprechende Formulierung im Thüringer Polizeiaufgabengesetz. "Die Polizei kann" - und ich will noch mal das nennen - "an oder in gefährdeten Anlagen oder Objekten" nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 "oder in deren unmittelbaren Nähe, soweit tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen, Objekte, Sachoder Vermögenswerte gefährdet sind...". Das ist in Thüringen. Wir können weitergehen und da kommen wir nach Schleswig-Holstein, übrigens von der SPD regiert, und auch dort ist das 1992 schon in ähnlicher Art und Weise so eingeführt worden. Wir können nach Berlin gehen, wo SPD und PDS entsprechend dort die Dinge haben, auch dort gibt es einschlägige Möglichkeiten der Videoüberwachung. Wir können nach Bayern gehen, die noch etwas schärfer vorgehen, dass auch Ordnungswidrigkeiten hier entsprechend genutzt werden können. Soweit sind wir in Thüringen, ich sage bewusst, noch nicht gegangen, denn die Graffitischmierereien und ähnliche Dinge, die sind auch nicht so ganz unerheblich und diejenigen, die es betrifft, ob das Kommunen oder Private sind oder andere, die wissen davon ein Lied zu singen. Wir können auch nach Mecklenburg-Vorpommern gehen, wo SPD-PDS-Regierung ist, auch dort gibt es die Möglichkeiten der Video

überwachung. Wir können auch nach Bremen gehen, SPD-CDU-Regierung, auch dort gibt es die Möglichkeiten. Meine Damen und Herren, auch nach Hamburg können wir gehen - 1999, damit Sie nicht erst anfangen zu rufen, wer das denn dort gemacht hätte, das war die SPD und die Grüne Alternative Liste, die entsprechende Dinge dort mittels Videoüberwachung vorgesehen haben. Ich kann das fortführen, in Brandenburg - ich könnte die Liste weiter fortführen. Ich will damit nur deutlich machen, dass das hier nicht irgendetwas ist, was Thüringen sich ausgeschaut hat, um besonders zu zeigen, was hier die Polizei entsprechend so alles durchführen kann, sondern ich möchte damit aufzeigen, dass wir uns im Rahmen der Gesetzlichkeit und Rahmen der Möglichkeiten befinden, die wir auch hier anwenden sollten, ich betone es noch mal, um Straftaten zu vereiteln, dass wir den Menschen, den Bürgern helfen können. Gerade auch in Weimar ist es mehrfach von den Markttreibenden gefordert worden, weil dort Übergriffe sind in unterschiedlichster Art und Weise.

Ich denke, meine Damen und Herren, dass es sich das Innenministerium und der Innenminister nicht leicht gemacht haben. Es sind 26 Projektvorschläge erarbeitet worden, bei denen überhaupt die Möglichkeit der Videoüberwachung gegeben wäre. Unter anderem war auch, weil es eine Forderung war, von Erfurt oder von anderen, dass die Krämerbrücke zum Beispiel einschließlich Breitstrominsel hier entsprechend auch überwacht wird. Davon hat das Innenministerium Abstand genommen, weil die entsprechenden Voraussetzungen aus Sicht des Innenministeriums dort nicht gegeben waren, dass dort entsprechend die Straftaten und was zur Voraussetzung führt, dass man überhaupt so etwas machen kann, dort nicht im genügenden Umfange da waren. Ich denke auch, dass man gerade auf dem Gebiet sich sehr viele Gedanken gemacht hat, wo könnte man dort rangehen. Ich denke, dass hier auch in Vorbereitung der Datenschutz seine Beachtung gefunden hat. Ob die ausreichend war, ist eine andere Frage. Aber es ist zumindest vorbereitet worden, dass man also sich am Ende auf Weimar, auf den Goethe- und den Theaterplatz entsprechend vorbereitet hat. Ich möchte Ihnen vielleicht mal einige Zahlen nennen - ich glaube, die kann man ruhig nennen: Auf dem Goetheplatz hat es im Jahr 2000 221 Vorkommnisse gegeben, ich bezeichne sie jetzt mal so, im Jahr 2001 303 und am Theaterplatz im Jahr 2000 133 und im Jahr 2001 hat es dort 216 Polizeieinsätze gegeben. Das ist, denke ich, eine erhebliche Steigerung und wenn man das mal im Durchschnitt sieht, dann ist das eine Straftat täglich, die dort stattfindet. Da kann natürlich der eine oder andere der Meinung sein, ja, was soll es, da hätten wir doch genügend Polizei, da schicken wir genügend Streifen auf die Strecke und die können das Ganze schon übernehmen. Das ist eben nicht möglich, dass wir mit den vorhandenen Ressourcen auch entsprechend hier das alles bestreifen könnten, weil wir einfach gar nicht so viele Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung haben. Ich verweise auch noch einmal darauf, dass es sich hier, meine Damen und Herren, um ein Pilotprojekt handelt. Ein Pilotprojekt stellt man deswegen an oder man fährt ein Pilotprojekt, damit

man entsprechend auch die Fehler und Mängel, die es gegebenenfalls dort gibt, im Laufe des Pilotprojekts abstellt und die entsprechenden Schlussfolgerungen zieht, damit das Ganze dann auch allen rechtlichen Gegebenheiten hier entsprechend folgen kann. Ich will noch mal darauf verweisen, dass es insbesondere auch in Weimar genügend Strafanzeigen von Brandstiftung angefangen, über Propagandadelikte, Körperverletzung, Übergriffe auf Reisegruppen usw. gab. Es ist also dort genügend passiert, obwohl auch hier die Polizei im Vorfeld nicht etwa nun diese Plätze, die dort ausgesucht wurden, nicht bestreift hätte, sondern dass trotz der Bestreifung dort diese Dinge zum Vorschein gekommen sind. Das ist mir schon wichtig, das auch noch mal in aller Öffentlichkeit zu sagen, dass wir hier grundsätzlich, erstens am Gesetz festhalten, zweitens, wenn Dinge auftreten - und hier ist es dazu gekommen, dass man hier gegebenenfalls in diesem ganzen Pilotprojekt vor allen Dingen auf dem Goehteplatz - vielleicht hätte man es noch etwas abwägen können. Ich sehe überhaupt keinen Widerspruch, der immer wieder konstruiert wird, insbesondere von der SPD, deswegen haben Sie ja Ihren Antrag heute noch eingebracht, auf den ich dann noch einmal eingehe, Rücktritt oder Missbilligung des Innenministers, also wenn die Sache nicht so ernst wäre, Herr Gentzel, müsste man ja fast lachen und denken der 11.11. hat Sie dazu verführt, dass Sie das jetzt hier überhaupt gefordert haben.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Es tut mir Leid.)