Protocol of the Session on November 13, 2003

Presseberichten vom 4. November 2003 war zu entnehmen, dass der Landesfilmdienst aufgrund der Misswirtschaft des Geschäftsführers Insolvenz beantragt hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige inhaltliche Arbeit des Landesfilmdienstes im Rahmen seiner überörtlichen Tätigkeit, insbesondere im Bereich der Jugendhilfe?

2. Verantwortet der gegenwärtige Geschäftsführer des Landesfilmdienstes innerhalb des Landesfilmdienstes einen nicht gemeinnützigen Betriebsbereich bzw. ein anderes Unternehmen oder Projekt, das durch seine Person mit dem Landesfilmdienst verbunden ist?

3. Durch welche Maßnahmen der Landesregierung wird gewährleistet, dass die im öffentlichen Interesse liegenden vorhandenen Angebote des Landesfilmdienstes erhalten werden und sowohl aktuell als auch zukünftig keine Zweckentfremdung der eingesetzten Fördermittel erfolgt?

4. Sind innerhalb der Gremien einschließlich etwaiger Beratungsgremien des Landesfilmdienstes Landtagsabgeordnete oder Mitglieder der Landesregierung vertreten?

Es beantwortet für die Landesregierung noch einmal Herr Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Pelke,

zu Frage 1: Der Landesfilmdienst hat in den letzten Jahren insgesamt sehr gute Arbeit im Medienbereich und in der Jugendhilfe geleistet. Die Bezeichnung Landesfilmdienst jedoch ist etwas missverständlich. Es handelt sich nicht um eine staatliche Einrichtung des Landes, sondern um einen selbständigen Verein, der dem Vereinsrecht unterliegt. Die Angebote des Landesfilmdienstes, d.h. z.B. der Verleih von Filmen und anderen Medien, gelten natürlich landesweit, wurden nach meinen Erkenntnissen jedoch stärker von den unmittelbar benachbarten Kreisen in Mittelthüringen in Anspruch genommen als von weiter entfernten Regionen im Süden oder im Osten. Durch eine gezielte Förderung von Fachpersonal mit klar definierter Aufgabenbeschreibung, festgeschrieben im überörtlichen Kinder- und Jugendschutzplan und Landesjugendförderplan, konnten jedoch gerade im letzten Jahr bezüglich der Resonanz gute Fortschritte erzielt werden.

Zu Frage 2: Der Landesfilmdienst Thüringen e.V. ist, wie ich bereits gesagt habe, ein rechtlich selbständiger Verein. Die Landesregierung besitzt daher keine Kenntnisse bezüglich der konkreten Tätigkeit der Geschäftsführung oder anderer interner Vereinsangelegenheiten.

Zu Frage 3: Die Frage 3 besteht eigentlich aus zwei Fragen. Ich sage einmal Frage 3.1: Der Landesfilmdienst Thüringen e.V. hat einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Für alle Projekte, die durch Landesmittel gefördert und derzeit durch den Träger aufrechterhalten werden, erfolgt eine weitere Finanzierung, wenn die Erfüllung des Förderzwecks gesichert ist. Bei einer möglichen Eröffnung der Insolvenz werden gemeinsam mit der Insolvenzverwalterin die Möglichkeiten der Fortführung der bestehenden Angebote und der Landesförderung geprüft.

Zu Frage 3.2: Nach den Grundsätzen des Zuwendungsrechts erfolgt eine Rückforderung von Fördermitteln bei nicht zweckentsprechender Verwendung. Dies ist unabhängig von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Zu Frage 4: Dies ist dem Ministerium nicht bekannt.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich auch diese Anfrage und damit die Fragestunde insgesamt.

Ich kann jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 15 kommen,

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der PDS zum Thema: "Der so genannte Rentengipfel der Bundesregierung und der Regierungskoalition und die Auswirkungen für die Thüringer Bürgerinnen und Bürger" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/3703

Ich darf aufrufen Frau Abgeordnete Arenhövel, CDUFraktion.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte kurz auf die Dinge eingehen, die hier von der PDS-Fraktion beantragt worden sind. Ich möchte dazu ausführen, dass die CDU-Fraktion der Meinung ist, dass die Frage der Rentendebatte eine solch wichtige und schwer wiegende ist, dass sie auf gar keinen Fall in fünf Minuten Redezeit, wie bei der Aktuellen Stunde üblich, erledigt werden kann.

(Beifall bei der CDU)

Aus diesem Grund haben wir einen eigenen Antrag zu diesem Thema gestellt, wo wir ausführlich auf die Dinge eingehen werden. Ich möchte hier aber sagen, dass wir keineswegs die Notwendigkeit von Reformen verkennen, so wie das die PDS tut, und deswegen möchten wir uns mit Ihnen auch nicht auf eine Stufe stellen. Wir wissen, dass wir ernsthafte demographische und wirtschaftliche Probleme in der Bundesrepublik Deutschland haben und wir wissen, dass es für seriöse und ernst zu nehmende Politik hier eine große Aufgabe gibt. Aber wir sind auch der Auffassung, dass man nicht ständig hin und her operieren kann, notoperieren kann, sondern dass man langfristig orientierte Konzepte braucht. Ich bitte daher um Verständnis, weil dieses Thema so umfangreich ist, dass wir uns dann beim Antrag mehr darüber unterhalten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Bechthum, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich sehe das ein bisschen anders, ich finde das schon wichtig, dass man diese Themen behandeln sollte und deshalb, denke ich, ist es vielleicht auch vernünftig, in einer Aktuellen Stunde darüber zu sprechen, aber ich sage dazu, warum mir es in dieser Hinsicht auch nicht ganz so gefällt. Diese Aktuelle Stunde ist meiner Meinung nach alles andere als aktuell, denn eigentlich müsste allen bekannt sein, dass im Deutschen Bundestag am 24. Oktober dieses Jahres die erste Lesung zu den Rentengesetzen stattfand. Und um es gleich zu sagen, bei dem unterdessen eingebrachten Zweiten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze geht es nicht um eine grundlegende Korrektur der Rentenreform von 2001. Diese war zur Sicherung der gesetzlichen Renten ebenso wie die Rentenreform 1989 für einen langfristigen Zeitraum angelegt. Im Grundsatz wird dies von der RürupKommission bestätigt. Die Herzog-Kommission widerspricht in ihrem Papier dieser Aussage auch nicht. Dass auf lange Zeit anglegte Grundsatzentscheidungen einer Nachjustierung bedürfen, darüber gibt es Konsens. In dem oben genannten Gesetzentwurf, dessen Eckpunkte auf der gemeinsamen Klausurtagung der Bundesregierung mit den Vertretern der Regierungsfraktionen erarbeitet und beschlossen wurden, geht es um kurzfristige Maßnahmen. Durch die anhaltende Konjunkturschwäche, eigentlich besser gesagt Konjunktureinbruch, seit dem 11. September 2001 sind die Beitragseinnahmen signifikant gesunken. So sind infolge der Konjunkturschwäche in den ersten neun Monaten dieses Jahres die Beitragseinnahmen nur um 0,5 Prozent gestiegen. Daraus ergibt sich das bekannte Defizit von 8 Mrd. 234       Problems kommen zwei Alternantiven in Betracht:

1. die Erhöhung der Beitragssatzes von 19,5 auf 20,5 Prozentpunkte oder

2. bei einer Stabilisierung des Beitragssatzes einen finanziellen Ausgleich innerhalb der Rentenversicherung zu suchen.

Unter dem Aspekt der Aus- und Wechselwirkungen von Lohnnebenkosten, Arbeitsplatzsicherung und Konjunkturbeeinflussung wäre eine Erhöhung des Beitragssatzes für die konjunkturelle Situation Gift mit seinen negativen Folgen für Wachstum und Beschäftigung. Es würden die Beitragszahler allein die Lasten der Wirtschaftskrise tragen müssen. Letztlich würden auch die Rentner durch noch niedrigere Tarifabschlüsse und durch den erhöhten Beitragssatz belastet. Die zweite Alternative sind die zugegebenermaßen sehr unpopulären Maßnahmen wie Aussetzung der Rentenanpassung und der volle Beitrag durch

den Rentenempfänger zur Pflegeversicherung. Ja, es ist eine finanzielle Mehrbelastung - da wollen wir uns nichts vormachen -, die leider eben zur Beitragssatzstabilität aus konjunkturellen Gründen hier auch Vorrang haben muss und die auch nicht zu vermeiden ist. Ja, es schmerzt mich selbst. Ich habe selbst einen Pensionär als Mann und höre mir auch jeden Tag Ärger an. Die Verschiebung des Auszahlungstermins für die Rente auf das Monatsende ab April 2004 gilt für Renter, deren Rente ab 1. April 2004 beginnt. Hier von einer zusätzlichen Belastung der Rentner zu sprechen ist wohl absurd. Denn die überwiegende Zahl der Erwerbstätigen erhalten ihre Löhne und Gehälter ebenso wie die Bezieher von Lohn- und Ersatzleistungen erst zum Monatsende. Somit fällt ein Neurentner nicht in ein finanzielles Loch und kann sich auf den neuen Zahlungstermin der Rente einstellen. Die von der CDU gebetsmühlenartig immer wieder geäußerte Behauptung, durch eine punktgenaue Umsetzung der Rentenreform von 1999, vor allem durch den vorgesehenen Demographiefaktor, wäre es nicht zu dieser Entwicklung gekommen, ist einfach falsch. Im Gegenteil, wir hätten jetzt ein abgesenktes Rentenniveau und einen Beitragssatz von 21,5 Prozentpunkten.

Ein Wort noch an die, die immer von den falschen Voraussetzungen oder geschönten Zahlen der Bundesregierung bei der Rentengesetzgebung reden, dass die Rentenreform 1999 auf der Basis einer durchschnittlichen jährlichen Lohnsteigerung von 3 Prozent gemacht wurde wann hat es die überhaupt wieder im Durchschnitt gegeben, seit dieser Zeit. Deshalb ist auch der Stand, so wie er eben leider jetzt ist. Es hat kaum einen Lohnzuwachs gegeben von 3 Prozent im Durchschnitt.

Abschließend möchte ich sagen, diese Aktuelle Stunde und, ich denke, auch der zu behandelnde Antrag der CDU dann zur Rente dienen dem Punktesammeln für die nächsten Wahlen. Ich muss sagen, es bestätigt einfach die Aussage, die die Befragten im Monitor gemacht haben, dass gesagt wurde, 75 Prozent der Befragten meinen, dass die Parteien nur im Interesse um Wählerstimmen zu sammeln hier auch Politik machen. Das finde ich nicht sehr gut und deshalb, denke ich, müssen wir uns darüber auch in einer anderen Form weiter unterhalten. Das ist kein guter Stil der Parlamentsarbeit. Danke.

Frau Abgeordnete, ich sehe ein rotes Lämpchen. Haben Sie es gesehen, ja?

(Beifall bei der SPD)

Gut. Das gilt dann für andere Redner auch noch, die ihre Zeit überziehen. Ansonsten muss ich dann anders eingreifen auch. Jetzt haben wir noch Frau Abgeordnete Thierbach, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nichts war so richtig wie das Beibehalten der Aktuellen Stunde, nachdem die CDU einen eigenständigen Antrag eingebracht hat. Es geht nämlich nicht um das Punktesammeln für Wahlen, es geht nicht um Schönen der gegenwärtigen Situation, sondern es geht ganz einfach um die Verhinderung des Vorschaltgesetzes zum SGB VI, das Rentnern in die Tasche greift, weil vorgegaukelt wird, es gäbe keine Alternativen zu der Situation, die jetzt existiert.

(Beifall bei der PDS)

Was haben Sie vor? Sie wollen die Rentenerhöhungen aussetzen. Ich möchte Sie dran erinnern, dass die CDU/F.D.P.-Regierung aus der Bruttorentenerhöhung eine Nettorentenerhöhung gemacht hat. Also die CDU muss sich selbst an die Nase fassen, die haben nämlich mit der Umstellung von der Brutto- zur Nettorentenberechnung in Bezug auf Erhöhung schon die Rentner schlechter gestellt, die Bestandsrentner. Das Zweite, was sie machen wollen, Neurentnern am Ende des Monats erst ihre Rente geben. Ich schlage Ihnen vor, das machen wir als Abgeordnete demnächst auch. Wir kriegen immer im Maße unserer Arbeit am Ende des Monats unser Geld. Mal sehen, wie Sie alle laut bellen, dass das nicht ginge. Wissen Sie, was noch passiert ist? Und Sie behaupten, Frau Bechthum, das würde überhaupt kein großes Problem sein und hätte keinen aktuellen Wert. Am 24.10., das haben Sie selber gesagt, am 24. Oktober wird ein Gesetz eingebracht, das zum 01.01. bereits in den ersten Elementen greifen soll. Und ich sage Ihnen auch, umso wichtiger ist der Widerstand, den die großen Rentenvereine gemacht haben, von VdK über Sozialverband Deutschland, über Volkssolidarität, über SPD-Gliederungen in dieser Bundesrepublik. Es ist nämlich keine Sozialrechtsänderung, die etwa nur den Osten anginge, sondern diese Rentenverschlechterung, die geht Ost wie West an. Und aus dem Grund ist es nämlich auch kein Egoismus und Wahlkampfpunktesammeln.

(Beifall bei der PDS)

Was wollen Sie noch machen? Sie sagen, die Schwankungsreserve, Sie sagen, da ist nur Geld ausgefallen, nein, da hat eine Bundesregierung zweimal reingegriffen. Die Schwankungsreserve ist doch nicht von allein verloren gegangen. Sie müssen sich schon den politischen Konsequenzen an dieser Stelle bewusst sein. Und es ist tragisch, es ist tragisch, jede CDU/F.D.P.-Regierung hätte das, was eine SPD/Grüne-Regierung in Berlin an Sozialabbau im Rentenrecht durchbringt, nicht gekonnt. Warum nicht? Weil Gewerkschaften, weil SPD-Gliederung, weil Sozialverbände alle gemeinsam auf die Straße gegangen wären. An einem Satz haben Sie auf das Problem aufmerksam gemacht, warum das nicht möglich ist. Weil nämlich die Vorschläge, die von der Herzog-Kommission gekommen sind, genau das Problem nicht beheben, son

dern die CDU sagt im Stillen, alle Kritik auf die SPD, ich reibe mir die Hände und selber ist der Herzog-Vorschlag genauso schlecht wie das Vorschaltgesetz zum SGB VI, das Sie jetzt eingebracht haben, und das ist wohl sehr aktuell. Alle anderen Dinge, Frau Arenhövel, die können wir wirklich bereden auf der Grundlage Ihres Antrags.

(Beifall bei der PDS)

Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich keine Meldung mehr. Dann für die Landesregierung Herr Minister Zeh.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte meiner Kollegin Arenhövel ausdrücklich Recht geben. Das Thema verdient mehr Aufmerksamkeit zur Behandlung als es in einer Aktuellen Stunde überhaupt möglich ist. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch nur kurz zu Wort melden. Ich möchte den Vorgang, der abgelaufen ist, uns noch einmal kurz vor Augen führen. Was ist eigentlich passiert? Plötzlich und unerwartet stellt sich ein Milliardenloch in der Rentenversicherung ein - 10 Mrd. #   ! plötzlich und unerwartet heißt, das heißt nämlich ein Ereignis tritt ohne Vorhersehbarkeit ein.

Meine Damen und Herren, zufälligerweise war das an dem Samstag nach dem Freitag, und zwar an dem Samstag nach jenem Freitag, als die Bundesregierung im Bundestag über die Hartz-IV-Gesetze abgestimmt hat.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: "Zufällig!")

Rein zufällig wurde ein 10-Mrd.-Loch offenbar. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich kann nur argwöhnen, hier sollte doch irgendjemand ruhig gestellt werden von den eigenen, die nämlich bei diesen Gesetzesvorhaben am Freitag vor dem Samstag nicht mitstimmen wollten. Natürlich kam das Ereignis nicht plötzlich und unerwartet und natürlich wusste man das schon eher. Es wäre ja fahrlässig von den Rentenversicherungsträgern, wenn so etwas ganz plötzlich und zufällig über die Menschen einbrechen würde. Ich sage also, die Information wurde lange hinter dem Berg gehalten, damit die SPD-Abweichler nicht allzu sehr erschrecken und im Bundestag eventuell die Mehrheit zum kippen bringen.

Meine Damen und Herren, dann kam der Sonntag nach diesem Samstag, mit dem so genannten Rentengipfel. Und siehe da, die Bundesregierung zauberte aus dem Hut einen so genannten Reformansatz. Meine Damen und Herren, ich finde diesen Vorgang unerhört und einmalig in der Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall bei der CDU)

Erstens: Die Maßnahmen lagen längst in der Schublade. Ich finde es unehrlich, dass man damit so umgeht.

Zweitens: Die Zahlen waren auch schon lange bekannt, denn die CDU hat seit fünf Jahren auf diesen Tatbestand hingewiesen. Die Abschaffung des demographischen Faktors hat sehr wohl dazu geführt, dass jetzt ein riesen Loch in der Rentenkasse klafft. Meine Damen und Herren, nicht die CDU hat es zum Wahlkampf gemacht. 1998 hat Herr Schröder das zum Wahlkampf gemacht und hat versprochen, dass die Renten so, wie es die CDU gemacht hat, nicht umgesetzt werden. Jetzt hat der Herr Schröder sich entschuldigt, gut, er hat gesagt er hat sich geirrt. Davon haben die Rentner nun leider auch nichts mehr.

Drittens: Ich gebe Ihnen Recht, Frau Bechthum, das war keine Reform, das war Stückwerk, Flickschusterei und eine Notoperation.

Viertens: Meine Damen und Herren, ich muss sagen, so geht man mit den Bürgern nicht um. Etwas mehr Sensibilität wäre hier doch angebracht.