Protocol of the Session on October 16, 2003

Ich frage die Landesregierung:

1. Weshalb wurde bei Antworten auf Fragen nach einer Umgehungsstraße in diesem Bereich stets auf einen Ausbau der Linie Sonneberg-Saalfeld-Kronach verwiesen?

2. Wurden Messungen der Verkehrsdichte in den Ortslagen Neuhaus/Schierschnitz und Föritz durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. In einem Schreiben an die Bürgermeister von Neuhaus/Schierschnitz und Föritz teilte die Landesregierung am 3. März 2003 mit, dass zur Klärung der Fragen Voruntersuchungen durchgeführt werden.

4. Wie sehen die Ergebnisse dieser Voruntersuchungen aus?

Bitte, Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Wildauer für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Aufgrund des Baus der A 73 wird die B 89 ihre Verkehrsbedeutung für den großräumigen Verkehr zwischen Eisfeld und Kronach verlieren, da als zeitgünstigere Alternative die Verbindung A 73 - B 303 zur Verfügung stehen wird. Fernstraßenbedeutung behält die B 89 zwischen Kronach und Sonneberg nur noch für Verkehre in den Thüringer Wald, z.B. Richtung Neuhaus. Aus diesem Grund ist zu prüfen, ob die Verbindung Sonneberg - Neuhaus Bundesstraße werden muss.

Zu Frage 2: Es liegen aktuelle Messdaten einer automatischen Zählstation bei Neuhaus/Schierschnitz aus dem II. Quartal 2003 vor. Danach beträgt die Belegung 4.787 Kfz in 24 Stunden, davon 698 LKW. Die B 89 zählt damit zu den schwach belasteten Bundesstraßen. Akuter Handlungsbedarf zur Errichtung von Ortsumfahrungen besteht nicht, da die Ortslage Neuhaus/Schierschnitz von 1992 bis 1995 für ca. 4,1 Mio.   :  49  von 1999 bis 2001 für ca. 1,6 Mio.   

Zu Frage 3: Ergebnisse aus den laufenden Untersuchungen liegen zurzeit noch nicht vor.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Wildauer.

Herr Minister, danke schön, aber ich zweifle an - ich sage es ganz ehrlich -, wenn Sie sagen, bei 4.787 Autos im rollenden Verkehr in 24 Stunden gehört sie zu einer Straße, die schwach belastet ist. Ich war mehrere Stunden dort.

Ihre Frage, Frau Wildauer.

Wenn man über eine Straße nicht kommen kann, dann frage ich mal: Ab wann ist eine Straße stark belastet?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, dafür gibt es keine einheitlichen Rahmenrichtlinien. Ich kenne Neuhaus/Schierschnitz aus meiner Tätigkeit als Geschäftsführer der AGO und LEG bestens und ich kenne auch die Straßenüberquerungsmöglichkeiten in Neuhaus/Schierschnitz und

Föritz. Es gibt dort mehrere Fußgängerüberwege, die es problemlos ermöglichen, die Straßendecken sind alle asphaltiert. Es ist ein sehr ruhiger Verkehr in dem Ort. 4.700 Fahrzeuge auf einer Bundesstraße ist tatsächlich sehr wenig.

Eine zweite Frage. Bitte schön.

Darf ich fragen, ab wann mit den Ergebnissen der Voruntersuchung gerechnet werden kann?

Frau Abgeordnete, das kann ich aus dem Stegreif im Moment nicht beantworten. Das würde ich Ihnen schriftlich nachreichen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön. Wir kommen zur Frage 3/3642. Eine Frage der Frau Abgeordneten Bechthum und Herr Abgeordneter Pidde wird sie stellen. Bitte schön.

Zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz vom 14. Dezember 2001 sind für Pflegebedürftige mit erheblicher Einschränkung geistiger Fähigkeiten, der so genannten "Alltagskompetenz", neue Leistungen, wie ein zusätzlicher Betreuungsbetrag bzw. niedrigschwellige Betreuungsangebote, vorgesehen. Weiterhin werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Anerkennung dieser niedrigschwelligen Betreuungsangebote zu bestimmen. Im Haushaltsplan 2003/2004 waren 200.000 zur Förderung entsprechender Angebote vorgesehen, die nun im Entwurf des Nachtragshaushalts für das Jahr 2003 ersatzlos entfallen sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Anzahl der Betroffenen, die derzeit in Thüringen einen zusätzlichen Betreuungsbetrag nach § 45 b Abs. 1 SGB XI erhalten?

2. Warum liegt die Rechtsverordnung nach § 45 b Abs. 3 SGB XI trotz des seit Dezember 2001 novellierten Gesetzes noch nicht vor, und wann ist mit der Vorlage zu rechnen?

3. Welche Nachteile haben sich für die Betroffenen und für die möglichen Träger von diesen niedrigschwelligen Beratungsangeboten durch die nicht vorliegende Rechtsverordnung ergeben?

4. Was ist der Grund für die im laufenden Haushaltsjahr offenbar bisher nicht eingesetzten Landesmittel (Haus- haltstitel: 08 21 684 04)?

Herr Minister Zeh, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bechthum wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Auskunft der AOK Thüringen, und dies mit einem Anteil von über 80 Prozent der Versicherten, haben bisher 662 Betroffene entsprechende Leistungen erhalten. Für die übrigen Pflegekassen liegen keine Angaben vor.

Zu Frage 2: Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit wird die Landesregierung eine gemeinsame Rechtsverordnung zur Anerkennung und Förderung vorlegen. Dieses Vorhaben ist zeitintensiver als eine bloße Anerkennungsverordnung, da hierfür die Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen auf Bundesebene für die Förderung notwendig waren. Diese lag erst im November 2002 vor. Somit waren erst zu diesem Zeitpunkt verlässliche Voraussetzungen für die notwendigen Inhalte der Rechtsverordnung gegeben. Der Zeitplan sieht vor, die notwendige Anhörung und Beteiligung aller betroffenen Stellen zum Verordnungsentwurf auf jeden Fall noch in diesem Jahr durchzuführen. Die Landesregierung strebt an, dass diese Verordnung zum 1. Januar 2004 in Kraft tritt.

Zu Frage 3: Es ergeben sich keine Nachteile.

Zu Frage 4: Dem Ministerium lagen keine bewilligungsreifen Projekte vor.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön. Eine Frage können wir sicher noch machen - Drucksache 3/3649. Bitte, Herr Abgeordneter Buse.

Brückensanierungsprogramm des Bundes

Mit dem Brückensanierungsprogramm von 1998 ist ein Auslauftermin des Programms zum 31. Dezember 2003 festgelegt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang sind Mittel für wie viele vorgesehene Maßnahmen im Freistaat Thüringen bereitgestellt worden?

2. Wie viele Maßnahmen sind in welchem Finanzumfang bis gegenwärtig realisiert bzw. werden bis 31. Dezember 2003 realisiert?

3. Welche Gründe sind für möglichen Rückstand in der Maßnahmerealisierung zu nennen?

4. Wie wird mit den möglicherweise nicht realisierten Maßnahmen umgegangen?

Herr Minister Reinholz, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für die Finanzierung des Programms "Sanierung und Grunderneuerung von Straßen, Brücken in Baulast von Gemeinden und Landkreisen über Schienenwege der ehemaligen Deutschen Reichsbahn" wurden im Freistaat Thüringen 22 Mio.   .     Mit diesen finanziellen Mitteln können 51 Maßnahmen von ursprünglich geplanten 77 Maßnahmen realisiert werden.

Zu Frage 2: 14 der 51 bewilligten Fördervorhaben sind mit Verwendungsnachweis mit einer Summe von 3,1 Mio.  abgerechnet. Die verbleibenden Fördervorhaben befinden sich in der Baudurchführung. Der Mittelabfluss liegt gegenwärtig bei 84 Prozent. Es wird eingeschätzt, dass bis zum Jahresende die Mittel zu 100 Prozent abfließen werden. Zu Frage 3: Als problematisch bei der Programmaufstellung erwies sich, dass in den Kommunen keine konkreten Planungen für die Brücken über die Schienenwege der Deutschen Bahn vorlagen, Baurechtsverfahren erst durchgeführt werden mussten und die erforderlichen Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen Bundesbahn fehlten. Dies hatte zur Folge, dass die Vorhaben größtenteils erst ab 2001 begonnen werden konnten.

Zu Frage 4: Die Maßnahmen, die nach diesem Bundesprogramm nicht realisiert werden können, werden im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gefördert.

Ich sehe keine Nachfragen. Eine können wir noch machen. Frau Abgeordnete Sojka, Sie haben die letzte Frage für heute in Drucksache 3/3650. Bitte schön.

Hortgebühren und Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung"

Grundschulen mit Hortangebot gelten im Rahmen des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" der Bundesregierung als Ganztagsschule.

Ich frage die Landesregierung: