Protocol of the Session on October 16, 2003

beim Landesplanungsgesetz, weil wir der Auffassung waren, damit machen wir es den Kollegen der CDU-Fraktion etwas leichter zuzustimmen. Immerhin hatte Ministerpräsident Vogel zu Beginn der Legislaturperiode hier einmal im Landtag verlauten lassen, dass er bayerische Verhältnisse will. Das wäre ein Punkt, wo Sie einen Schritt in Richtung bayerische Verhältnisse tun könnten. Das könnte man übrigens auch bei gewissen inhaltlichen Vorgaben des Landesentwicklungsplans, wenn wir noch mal auf die Diskussion von vorhin kommen, Oberzentren, dann sollte man sich mal genau anschauen, wie die Entwicklung in Bayern stattgefunden hat, nämlich mit starken Zentren, die dann in die Fläche ausgestrahlt haben. Aber ich will mich jetzt nicht weiter in die Inhalte verlieren.

Der zweite Punkt, warum wir diesen Antrag wieder gebracht haben, sind Äußerungen des Innenministers in der Öffentlichkeit, wo er mehrfach gesagt hat, der Landtag soll sich befassen. Natürlich befassen wir uns im Wirtschaftsausschuss damit. Sie haben vorgetragen, das ist auch richtig, das stellt auch niemand von uns in Abrede, nur die öffentlichen Äußerungen, der Landtag soll sich damit befassen, erzeugten bei vielen Bürgern im Staat, bei Kommunalpolitikern, aber auch bei Vereinen und Verbänden die Assoziation, der Landtag habe hier ein Mitspracherecht. Wir möchten uns nicht gern für Dinge vereinnahmen lassen, auf die wir nicht konkret einwirken können. Deswegen unser Antrag, Verordnung mit Abstimmung im Landtag.

Ja, wir wären damit als Fraktion in Verantwortung und da bin ich bei einem dritten Punkt. Ich habe das vorhin schon gesagt und Minister Trautvetter hat mich eigentlich in meiner Auffassung bestätigt, als er mir nämlich nahe gelegt hat, ich soll das mit dem Oberzentrum nur immer künftig weiter wiederholen, es würde Ihnen helfen. Das zeigt mir sehr deutlich, dass letztendlich nicht sachliche und fachliche Überlegungen seitens der Landesregierung im Vordergrund stehen, sondern rein wahltaktische Überlegungen.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind der Auffassung, der Landesentwicklungsplan ist wohl das schlechteste Thema, um es im Wahlkampf zu verwenden.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind bereit, uns als Fraktion hier mit einzubringen. Wir sind bereit, mit Ihnen zusammen vor Ort - und das ist auch sicherlich die PDS-Fraktion - für Akzeptanz für diesen Landesentwicklungsplan zu werben, unsere Vorstellungen einzubringen, auch rüberzubringen, dass wir letztendlich nicht mehr mit der Gießkanne verteilen können, sondern dass wir bündeln und zentralisieren müssen. Wenn Sie sagen, dass jetzt unser Antrag letztendlich das Fortschreibungsverfahren verzögern würde, das hal

te ich nun für völlig aus der Luft gegriffen. Wir sind bereits im Wirtschaftsaussschuss in dem Diskussionsprozess drin, der soll auch so weitergeführt werden. Die Zeitschiene ist genannt worden. Im Wirtschaftsausschuss, Herr Minister Trautvetter, hatten Sie gesagt, Termin für Verabschiedung Herbst 2004. Jetzt haben Sie gesagt, wenn wir es eher schaffen, dann vielleicht noch in dieser Legislaturperiode. Das Landesplanungsgesetz könnte bis zur nächsten Sitzung geändert werden. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, der könnte sich in der nächsten Woche damit befassen und wir könnten die zweite Lesung im November hier durchführen und hätten dann die Möglichkeit, uns nicht nur das anzuhören, was die Landesregierung vorträgt, sondern auch Einfluss auf das Verfahren und die Entscheidung zu nehmen. Das halte ich für genauso demokratisch, wie dass man Anhörungen durchführt. Das ist eine Erweiterung dieses Gegenstromprinzips und wir sehen hier überhaupt keine zeitlichen Probleme. Deswegen werbe ich noch mal für unseren Antrag. Ich werbe dafür, das Thema Landesentwicklungsplan nicht aus wahlkampftaktischen Gründen weiter zu verschieben, den Plan weiter aufzuweichen und zu verwässern. Wir müssen uns den Realitäten stellen und das sollten wir gemeinsam hier tun.

(Beifall bei der SPD)

Es hat jetzt das Wort die Landesregierung. Herr Minister Trautvetter, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der SPD ist die Neuauflage eines Versuchs, der schon bei der Novellierung des Thüringer Landesplanungsgesetzes nicht gelang. Der Landesentwicklungsplan soll zukünftig nur mit Zustimmung des Landtags von der Landesregierung erlassen werden können. Neu ist lediglich die Begründung, die ist geradezu abenteuerlich. Die Landesregierung sei angeblich nicht in der Lage, der Verantwortung gerecht zu werden,

(Beifall bei der SPD)

die die Erarbeitung des zukünftigen Landesentwicklungsplans verlangt. Es ist doch vollkommen absurd, wenn die SPD-Fraktion der Landesregierung vorwirft, sie würde den selbst vorgegebenen Zeitplan zur Erarbeitung des Landesentwicklungsplans nicht einhalten. Beim Landesentwicklungsplan handelt es sich, da haben Sie übrigens vollkommen Recht, um ein zentrales politisches Steuerungsinstrument, das erhebliche Bedeutung für die weitere Entwicklung Thüringens hat. Und im Bewusstsein dieser Bedeutung ist es Absicht der Landesregierung, den zukünftigen Landesentwicklungsplan in einem allen In

teressen berücksichtigenden Prozess zu erarbeiten. Dass in einem solchen Prozess neue Aspekte zu Tage treten, die einer sorgfältigen Abwägung bedürfen, liegt in der Natur der Sache und bestätigt nur die von der Landesregierung eingeschlagene Vorgehensweise. Deshalb hat die Landesregierung nicht die Absicht, den Landesentwicklungsplan voreilig zu verabschieden, sondern mit der gebotenen Eile und zügig, aber vor allem solide.

Der Vorwurf, dass der ausgelegte Entwurf inhaltliche Mängel hat, macht deutlich, dass die SPD-Fraktion mit dem Verfahren nicht vertraut ist.

(Beifall bei der CDU)

Es ist nun mal typisch für den Entwurf eines solchen vielschichtigen und weit umfassenden Plans, dass dieser in seiner Entwurfsphase, und ich bitte darum, sich zu verdeutlichen, dass wir uns in der Entwurfsphase befinden, noch nicht alle Interessen abgewogen haben kann. Die öffentliche Auslegung stellt ja erst eine Art Interessenbekundungsverfahren dar, auf das hin dann in die Abwägungsphase eingetreten werden kann. Ein Akzeptanzproblem, das die SPD aus dem bisherigen Verfahren ableitet, würde aber erst dann entstehen, wenn man sich einem, wie auch immer gearteten Zeitdruck durch Abkürzung des Verfahrens beugen würde. Das wollen wir nicht. Wir sollen solide erarbeiten. Natürlich werden wir den Landtag beteiligen. Frau Doht, Sie scheinen den Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht zu kennen,

(Beifall bei der CDU)

wonach die Landesregierung den Landtag über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu unterrichten hat. Dazu zählt die Landesplanung. Es bedeutet nicht, dass der Landtag zustimmungspflichtig ist. Die Landesregierung hat zu unterrichten nach Artikel 67 Abs. 4. Genau das werden wir tun. Wir werden natürlich im Rahmen der Unterrichtung auch im zuständigen Ausschuss eine tiefgründige Beratung der einzelnen Themen haben. Das ist zugesagt und das wird auch realisiert. Was wir nicht befürworten, das ist die vorgesehene Einführung einer Zustimmung des Landes zur Rechtsverordnung. Natürlich wollen wir manchmal alles so haben wie Bayern, aber wenn ich jetzt sage, was die Bayern z.B. befürworten. Im Rahmen der Kommunalisierung, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, fordern Sie uns ja auch nicht auf, diesen Anträgen zu folgen,

(Beifall bei der CDU)

weil das nämlich für das Land nicht gut wäre. Natürlich gibt es ein solches Verfahren in Bayern seit 20 Jahren und bei der Einführung des Verfahrens gab es auch in Bayern verfassungsrechtliche Bedenken. Wir brauchen klare Kompetenzabgrenzungen und Transparenz der Entscheidungsprozesse. Der Bürger muss wissen, wer wofür verant

wortlich ist. Wir wollen keine Mischverantwortung, wo sich einer stets herausreden kann. Landesplanung ist Aufgabe der Exekutive wie auch in Baden-Württemberg, in Hessen, in Mecklenburg-Vorpommern, in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen und so soll es in Thüringen auch bleiben. Die Landesregierung lehnt den Gesetzentwurf der SPD ab.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir können die Aussprache schließen. Es gab Überweisungsanträge, einmal an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt. Dann stimmen wir zunächst darüber ab, wer mit der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltung. Dann ist das mit Mehrheit abgelehnt.

Dann haben wir die zweite Abstimmung für den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe. Danke. Enthaltungen? Keine Enthaltung. Dann ist auch dies mit Mehrheit abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung wieder auf die Tagesordnung genommen.

Wir haben jetzt den gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 9 und 10

Thüringer Gesetz über die Anpassung von Bezügen der Beamten in den Besoldungsgruppen B 9 und B 10 und der vergleichbaren Versorgungsempfänger in den Jahren 2003 und 2004 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3624 ERSTE BERATUNG

Thüringer Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen (Thü- ringer Sonderzahlungsgesetz - ThürSZG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3625 ERSTE BERATUNG

Wird durch die Landesregierung Einbringung gewünscht? Zu beiden Gesetzen dann gleich, ja? Gut.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Tarifverhandlungen zu Beginn des laufenden Jahres haben für den Bereich der Angestellten und Arbeiter der Länder zu einem Ergebnis geführt, das viel zu hoch und kaum zu tragen ist. Dieser zu hohe Tarifabschluss wurde durch das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003 und 2004 deckungsgleich, wenn auch um drei Monate verzögert, für die Beamten mit Ausnahme der Minister, Staatssekretäre des Bundes sowie der anderen Beamten der Besoldungsgruppe B 11 übertragen. Die Besoldungsanpassung der Jahre 2003 und 2004 treten für diesen Personenkreis erst am 1. Januar 2005 in Kraft. Allerdings, das Anpassungsgesetz enthält eine Öffnungsklausel. Die Länder können danach binnen drei Monaten nach Verkündung des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 durch ein eigenes Landesgesetz selbst entscheiden, ob sie die Anpassung der Grundgehälter bei den Staatssekretären des Bundes vergleichbar den Beamten ihrer Länder ebenfalls erst ab dem Jahr 2005 erfolgen lassen. Diese Öffnungsklausel hat der Bund auf Wunsch der Länder in das Anpassungsgesetz aufgenommen. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Thüringer Gesetzes über die Anpassung von Bezügen der Beamten in den Besoldungsgruppen B 9 und B 10 und der vergleichbaren Versorgungsempfänger in den Jahren 2003 und 2004 will Thüringen vergleichbar den meisten anderen Ländern von dieser Ermächtigung Gebrauch machen. Im Weiteren haben die Länder die Möglichkeit, die Höhe des Urlaubsgeldes und des jährlichen Weihnachtsgeldes der Beamten und Richter an ihre jeweiligen finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Auslöser dieser Öffnungsklausel ist letztendlich ebenfalls eine Initiative der Länder, die etwa zeitgleich mit den Tarifverhandlungen in den Bundesrat eingebracht wurde. Die Bundesregierung hat diese Initiative aufgegriffen und in ihren wesentlichen Bestandteilen in dieses Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 aufgenommen. Die Ermächtigung für die landeseigenen Regelungen wird von den Ländern allenthalben begrüßt. Gleichzeitig sind aber insbesondere die jungen Länder bestrebt, im Gleichklang zu handeln. Die Finanzministerkonferenz Ost hat daher bereits im Mai Richtwerte beschlossen, die die Basis für die Gesetze der jungen Länder sein sollen. Dieser Beschluss sieht vor, die nunmehr erfolgten Sonderzahlungen, genannt jährliche Zuwendung für die Besoldungsgruppen A 9 und die Anwärter auf 45 Prozent, für die Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 auf 42,5 Prozent und für die übrigen Beamten und Richter auf 40 Prozent der Dezemberbezüge abzusenken. Das Urlaubsgeld soll ganz entfallen. Die genannten Prozentsätze wurden im Grundsatz in dem Referentenentwurf des Thüringer Sonderzahlungsgesetzes übernommen. Entsprechend dem Ziel der Thüringer Landesregierung, die Familien zu stärken, sieht dieser Gesetzentwurf eine Besonderheit vor, eine familienfreundliche Komponente. Der Familienzuschlag, der sich nach dem Familienstand und der Zahl der Kin

der richtet, fließt nicht in abgesenkter Form ein, sondern zu 100 Prozent in die Zahlung. Zusätzlich wird je Kind ein Sonderbetrag von 25,56  * 

(Beifall bei der CDU)

Der Referentenentwurf wurde den Spitzenverbänden und Gewerkschaften und Berufsverbänden zur Stellungnahme übersandt. Diese haben ihn, wie nicht anders zu erwarten, abgelehnt, da sie der Auffassung sind, dass es sich hier um ein Sonderopfer handelt. Die Landesregierung hat jedoch die konstruktiven Teile der Stellungnahme aufgegriffen und in den Gesetzentwurf eingearbeitet. So wird der Wunsch des Thüringer Beamtenbundes aufgenommen, die Sonderzahlung nicht mehr im Dezember, sondern gezwölftelt monatlich auszuzahlen. Außerdem haben wir eine Überprüfungspflicht für das Jahr 2006 mit aufgenommen. Zusätzlich hat die Landesregierung beschlossen, das In-Kraft-Treten des Gesetzes erst für den 01.01.2004 vorzunehmen, so dass in diesem Jahr letztmalig die Sonderzuwendung in der bisherigen Höhe erfolgen kann. Die besonderen kinderbezogenen Leistungen in gezwölftelter Form sind weiterhin Bestandteil des Gesetzentwurfs. Durch diesen Gesetzentwurf werden die Beamten Einbußen haben. Sie werden nicht auf Begeisterung bei den Beamten stoßen. Ich appelliere aber auf das Verständnis und an das Verständnis der Beamten für die finanzielle Situation des Landes. Dessen Einnahmen sind nur und nicht durch die verschuldete Situation der Landesregierung, sondern unverschuldet durch die Steuereinbrüche notwendig. Diese Einnahmeausfälle, die gleichzeitig durch eine neue, höhere Verschuldung wie wir heute früh beschlossen haben, auszugleichen sind, müssen im Auge behalten werden um künftigen Generationen auch Haushalte vorzulegen, die sie zu Gestaltungsmöglichkeiten ausnutzen können.

(Beifall bei der CDU)

Interessen keiner Berufsgruppe liegen so eng mit dem Schicksal des Gemeinwesens verbunden wie die der Beamten und der Richter. Staatliche Beständigkeit, eine objektive sachbezogene Verwaltung und eine unabhängige Rechtsprechung, um die Deutschland manches Land beneidet, sind nicht zuletzt zurückzuführen auf das Berufsbeamtentum. Tragende Bestandteile des Berufsbeamtentums ist die Unkündbarkeit, die allein die notwendige Sicherheit für die objektive Rechtsanwendung bietet. Gerade in der heutigen wirtschaftlichen Situation unseres Landes muss die Unkündbarkeit aber auch als Privileg begriffen werden und sie verpflichtet auch. Es ist daher nicht unzumutbar, wenn Beamte des Freistaats und der Kommunen beim Verzicht auf Urlaubsgeld und bei der Verminderung des Weihnachtsgeldes im Vergleich zu den Angestellten und Arbeitern vorangehen. Diese Ungleichbehandlung soll aber nach dem Willen der Landesregierung nur von begrenzter Dauer sein. Sie wird sich im Rahmen der Möglichkeiten dafür einsetzen, dass hier eine Gleichbehandlung mit den Angestellten und Arbeitern im Rah

men der Tarifgespräche erreicht wird. Die Landesregierung handelt dabei im Konsens mit allen anderen Landesregierungen. Zwar sind die vorgesehenen Maßnahmen nicht im Einzelnen identisch, aber es gibt kein Land in Deutschland, das nicht die Notwendigkeit sieht bei den Personalkosten Einsparungen vorzunehmen.

Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf: Bislang erhalten Beamte, Richter und Versorgungsempfänger eine jährliche Sonderzuwendung nach dem Sonderzuwendungsgesetz des Bundes. Aktive Beamte und Richter erhalten außerdem Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz des Bundes. Die Sonderzuwendungen sind seit dem Jahr 1993 auf der Basis des Jahres 1993 eingefroren. Das Verhältnis zu den Dezemberbezügen des jeweiligen aktuellen Jahres wird durch einen jährlich neu festgesetzten Prozentsatz wiedergegeben. Im Jahr 2003 beträgt dieser bei Westbezügen 84,29 Prozent und bei Ostbezügen 63,22 Prozent. Das Urlaubsgeld beträgt einheitlich 255,65 

Mit dem Thüringer Sonderzahlungsgesetz werden erstmals einheitliche Prozentsätze für alle Thüringer Beamten, Richter und Versorgungsempfänger festgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht an der Stelle bisher im Monat Juli gezahltes Urlaubsgeld sowie das Weihnachtsgeld im Dezember als Sonderzahlung vor. Die monatlichen Sonderzahlungen betragen für die Beamten der Besoldungsgruppen bis A9 und Anwärter 3,75 Prozent vom Hundert, für die Beamten der Besoldungsgruppen A10 bis A13 3,55 Prozent sowie für die übrigen Beamten und Richter 3,34 Prozent der monatlichen Bezüge. Eine Ausnahme stellt der Familienzuschlag dar. Der wird in Höhe von 8,4 Prozent des Monatsbetrages als Sonderzulage gewährt. Zusätzlich wird der bisherige Sonderbetrag für Kinder von 25,56 ;

ben wir auch den Leistungsgedanken mit hineingefasst. Die kommunalen Spitzenverbände haben gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben. Da das Sonderzahlungsgesetz erstmals im Januar 2004 angewendet werden soll, muss es am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Die Ermächtigung zum Erlass des Thüringer Gesetzes über die Anpassung der Bezüge der Beamten in den Besoldungsgruppen B9 und B10 und der vergleichbaren Versorgungsempfänger in den Jahren 2003 und 2004 ist durch bundesrechtliche Maßnahmen auf einen Zeitraum von drei Monaten nach dem 16. September 2003 beschränkt. Dieses Gesetz muss spätestens bis zum 16. Dezember 2003 in Kraft treten. Es ist eine nominale Senkung der Einnahmen der Beamten in unserem Freistaat. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme, aber ich glaube, wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unsere Regierungslinie in Richtung Familie stärken, Kinder stärken beibehalten und werden auch in den Tarifverhandlungen gerade die Komponente der Familie mit beachten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir jetzt zur Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Koch, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir lehnen die im Sonderzahlungsgesetz vorgesehenen Kürzungen ausnahmslos ab, während man in dem Gesetz über die Anpassung von Bezügen von Beamten der Besoldungsgruppen B9 und B10 sicherlich zustimmen kann.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Das ist ja wohl eine Ungerechtigkeit!)

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, die PDS ist nach wie vor für ein einheitliches Dienstrecht für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

(Beifall bei der PDS)

Wir sehen uns in dieser Forderung auch durch die hier und heute zu behandelnde Gesetzesvorlage über die Gewährung von Sonderzahlungen geradezu bestätigt. Weil es nämlich dann im anderen Fall nicht mehr möglich sein wird, eine Gruppe des öffentlichen Dienstes gegen eine andere auszuspielen mit dem Ergebnis, dass beide verlieren. Von der Öffentlichkeit vielfach gar nicht wahrgenommen, mussten in der Vergangenheit Beamte und Richter bereits eine Reihe von Einschnitten bei Dienstbezügen und Versorgungsleistungen hinnehmen. Ich erinnere hier nur daran, dass seit 1993 die Anpassung an die Tarifergebnisse der Beschäftigten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst insgesamt sechsmal zeit

lich verschoben wurde. Die Beihilfe wurde 2002 zuletzt deutlich verschlechtert. Zum Aufbau der Versorgungsrücklagen wurden Besoldungsabschläge einbehalten. Die Beamtenversorgung wurde von 78,75 Prozent auf 75 Prozent gekürzt und bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst wurden zusätzliche Abschläge von bis zu 10,8 Prozent der Versorgung eingeführt, nur um einige Beispiele zu nennen. Nunmehr soll auf der Grundlage der Öffnungsklausel im Bundesbesoldungsgesetz das Urlaubsgeld komplett gestrichen und das Weihnachtsgeld gekürzt werden. Und die Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Wochenstunden ohne einen finanziellen Ausgleich, da ist auch noch nicht das letzte Wort gesprochen, wie das wohl im Moment nur aus wahltaktischen Überlegungen vom Tisch ist. Ich habe den Eindruck, dass das Problem dann auf die Zeit nach der Landtagswahl verschoben werden soll.

Um eine Vorstellung von dem Umfang der Kürzungen, die hier ins Haus stehen, zu bekommen, meine Damen und Herren: Bei einem Beamten der Besoldungsgruppe A7 würde eine Reduzierung des Weihnachtsgeldes auf 45 Prozent einen Einkommensverlust von 360  ;*  lich, und das sind immerhin 1,2 Prozent seines Jahresgehaltes, ausmachen. Bei einem Beamten der Besoldungsgruppe 12 würde die Reduzierung des Weihnachtsgeldes sogar 1,7 Prozent seines Jahresgehaltes betragen. Ob Kürzungen in dieser Größenordnung die Binnenkonjunktur beleben oder die Motivation der Beamten fördern werden, meine Damen und Herren, darf getrost bezweifelt werden. Aber es sind noch ganz andere Gründe, weshalb wir Nein zu den Kürzungen sagen. Zunächst sind es nicht geringe Bedenken, die sich aus dem verfassungsrechtlich garantierten beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip ergeben. Ausdruck des Alimentationsprinzips ist § 14 Bundesbesoldungsgesetz. Danach wird die Besoldung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Bundesgesetz regelmäßig angepasst. Hierauf beruhte die bislang in der Geschichte der Bundesrepublik praktizierte Anpassung der Beamtenbesoldung entsprechend der Entwicklung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. Diese bisherige, wenn auch zum Teil mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erfolgte Anpassung an den BAT wird nunmehr endgültig preisgegeben. Damit entwickelt sich die Beamtenbesoldung nicht mehr entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Die Strategie, meine Damen und Herren, ist klar. Die Beamten und Richter werden damit von Seiten der öffentlichen Arbeitgeber als Verhandlungsmasse für die anstehenden Tarifverhandlungen gebraucht, um nicht zu sagen missbraucht.

Man kann natürlich immer damit argumentieren, dass das Alimentationsprinzip in einem Spannungsverhältnis zu den die öffentlichen Haushalte betreffenden Verfassungsgrundsätzen steht, wie etwa dem Grundsatz, dass Bund und Länder für ihre Haushaltswirtschaft dem ge

samtwirtschaftlichen Gleichgewicht Rechnung tragen müssen. Wenn das so ist, meine Damen und Herren, und die Beamten und Richter im Interesse des Gemeinwohls einen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu leisten haben, stellt sich allerdings die Frage, weshalb nicht eine zeitliche Befristung der Kürzungen im Gesetz vorgesehen ist. Die Kürzungen sind zeitlich unbefristet vorgesehen und es ist offenbar auch nicht beabsichtigt, sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder rückgängig zu machen. Das Fehlen einer zeitlichen Befristung halten wir für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.

(Beifall bei der PDS)