1. Welchen Handlungsbedarf zur Umsetzung der Empfehlung des Deutschen Bundestags sieht die Landesregierung?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Heß, die Landesregierung hat die Empfehlung des Deutschen Bundestages zur Kenntnis genommen, sie weist aber darauf hin, dass die Ausgestaltung des Sonn- und Feiertagsgesetzes Aufgabe der Länder und nicht des Bundes ist.
Zu Frage 2: Eine Gesetzesänderung, die ausschließlich die Sonn- und Feiertagsöffnung für Video- und Mediatheken zur Diskussion stellt, wäre für eine Gesetzesvorlage nicht angemessen.
Zu Frage 3: Die von den Verwaltungsgerichten im vergangenen Jahr beendete Auseinandersetzung zu den Ladenöffnungszeiten in Berlin, in Sachsen und SachsenAnhalt sowie jüngst in Mecklenburg-Vorpommern bestätigen das von der Verfassung geforderte Regelausnahmeverhältnis im Feiertagsrecht. Grundgesetz, Landesverfassung und die auch den Freistaat bindenden Staatsverträge über die Kirchen in Thüringen verlangen entsprechend Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung, die in diesem Zusammenhang heranzuziehen ist, dass, wie es darin so schön heißt, "die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt bleiben". Danke.
Wer für die Überweisung dieser Frage an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das müssen wir jetzt einmal zählen.
Nein, Moment, wir werden noch einmal den Mittelblock kurz durchzählen, damit da kein Fehler passiert. Es ist sowieso eine etwas diffizile Angelegenheit mit dem Ausschuss. Jetzt heben Sie bitte noch einmal die Hände, wenn Sie für die Ausschussüberweisung stimmen wollen, damit wir die konkreten Zahlen noch einmal bekommen. Also, das Quorum ist erreicht, der Ausschussüberweisung ist zugestimmt, Herr Minister Köckert, aber es betrifft Sie ja gar nicht.
Wir schließen die Frage ab und kommen zur Frage in Drucksache 3/251, eine Frage der Abgeordneten Frau Becker. Die Frau Abgeordnete Doht wird die Frage in Vertretung stellen.
1. Gibt es Prüfungen oder Überlegungen seitens des Freistaats, die Nahverkehrsleistungen auf der Kursbuchstrecke 594 Großheringen-Sömmerda-Straußfurt und der Kursbuchstrecke 593 Sondershausen-Bretleben im Jahr 2000 oder folgend abzubestellen?
2. Wenn nein, gibt es Überlegungen zu einer Sanierung dieser Strecken und wenn ja, in welchem Zeitraum und mit welcher finanziellen Unterstützung durch den Freistaat?
3. Zu welchen weiteren Strecken in Thüringen laufen derzeit Prüfungen und Überlegungen zur möglichen Abbestellung von Nahverkehrsleistungen durch den Freistaat im Jahr 2000?
Frau Präsidentin, ich möchte die Fragestellerin bitten, einverstanden zu sein, dass wir auch diese Frage in das Paket aufnehmen und schriftlich beantworten zusammen mit den anderen, so war es jedenfalls mit Ihrer Fraktion auch abgestimmt.
Wenn auch Einverständnis darüber besteht, dann müsste ich eigentlich einen Antrag haben für die Ausschussüberweisung, denn sonst kann ich ihn nicht abstimmen. Nein, die Ausschussüberweisung wird einzeln abgestimmt, deswegen benötige ich, wenn ich hier etwas abstimmen soll, einen Antrag auf Ausschussüberweisung. Frau Abgeordnete Heß, wollen Sie diesen Antrag stellen?
Gut, dann stimmen wir das ab. Wer für die Ausschussüberweisung votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sollte reichen. Die Ausschussüberweisung ist damit beschlossen.
Wir stimmen noch nicht ab über die Ausschussüberweisung der nächsten Fragen, ich bitte den Abgeordneten Buse, die einzelnen Anträge zu stellen.
Frau Präsidentin, wie mit dem Herrn Minister abgestimmt, nach Zusendung der schriftlichen Unterrichtung würden wir ebenfalls beantragen, um die Möglichkeit für Nachfragen zu haben, die Drucksachen 3/256/257/258 an den Ausschuss zu überweisen.
Ja, man muss wirklich nachfragen, weil man nie wissen kann, welcher Ausschuss damit gemeint sein könnte, was ich gar nicht vermutet habe. Ich gehe natürlich davon aus, dass allen klar ist, dass die Zusage von Herrn Minister Schuster auch für diese drei Fragen gilt, schriftlich zu antworten. Nur noch einmal, um das im Protokoll festzuhalten: Insgesamt sind es dann fünf Mündliche Anfragen, die Sie beantworten werden. Vielen Dank, Herr Minister Schuster.
Wir stimmen jetzt über Ihre Anträge ab, zunächst über den Antrag, die Anfrage in Drucksache 3/256 an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu überweisen. Wer dafür votiert, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das ist eine Zustimmung.
Dann stimmen wir ab über die Überweisung der Frage in Drucksache 3/257 an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Wer dazu seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Halten Sie noch ein bisschen durch, bis diese drei Fragen beendet sind. Die Überweisung ist so abgestimmt.
Ich frage Sie, wollen Sie der Überweisung der Frage in Drucksache 3/258 an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zustimmen, dann bitte ich Sie um das Handzeichen. Das ist auch das nötige Quorum. Damit ist auch diese Frage überwiesen. Die Frage in Drucksache 3/258 ist abgearbeitet für heute.
Nach Aussagen des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in der 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Landesregierung dargelegt, dass ab 1. Januar 2000 ein Sonderprogramm für Schwerbehinderte in Höhe von drei Millionen Deutsche Mark, finanziert aus der Ausgleichsabgabe, aufgelegt wurde.
1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bis jetzt unternommen, um das oben erwähnte Sonderprogramm ab 1. Januar 2000 wirksam umzusetzen?
3. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und den Arbeitsämtern in Bezug auf die Realisierung des Sonderprogramms gestaltet?
4. Hat die Landesregierung Kenntnisse, ob zurzeit schon Menschen mit Behinderungen in dieses Sonderprogramm eingegliedert wurden?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In der 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 06.01.2000 hat die Landesre
gierung informiert, dass die Veröffentlichung des Sonderprogramms im Thüringer Staatsanzeiger unmittelbar nach der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen erfolgen kann. Das vom Landesarbeitsamt unterzeichnete Exemplar ist am 20.01.2000 zugegangen. Die Veröffentlichung ist danach veranlasst worden.
Zu Frage 2: Wie wird das Sonderprogramm bei den Arbeitgebern bekannt gemacht? Neben der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger erfolgt erneut eine Publikation in der Presse. Darüber hinaus nutzen die Arbeitsämter und die Hauptfürsorgestelle ihre Kontakte zu den Arbeitgebern, um auf das Sonderprogramm aufmerksam zu machen.