Protocol of the Session on January 28, 2000

Eine reine Hausaufgabe aus der vergangenen Legislatur war die Schaffung von unbefristeten Stellen für unzutreffenderweise mit Zeitverträgen beschäftigte Angestellte im Landeskriminalamt und Polizeiverwaltungsamt. Darüber ist ja schon gesprochen worden. Wir bekennen uns zur inneren Sicherheit und bekennen uns auch zur Notwendigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz. Ganz deutlich wird dessen Notwendigkeit daran, dass wir, wenn wir extremistische Aufmärsche verhindern wollen, auf Beobachtung im Vorfeld nicht verzichten können. Ich möchte das insbesondere in Richtung PDS-Fraktion noch einmal deutlich machen.

(Beifall bei der CDU)

Sie können nicht immer wieder fordern: am liebsten abschaffen. Und wenn wir diesen bösen Vorfall, den wir letztens in Maua zu bereden hatten im hohen Hause, dass wir dann bestimmte Vorfeldarbeit des Verfassungsschutzes benötigen, aber Sie wollen das wahrscheinlich gar nicht, das ist mein Eindruck, den ich habe. Wohin die Reise bei der PDS geht, wird deutlich, wenn sie dem Verfassungsschutz dafür wieder die Mittel kürzen will. Aber auch beim Landeskriminalamt sollen die Mittel für den kriminal- und fototechnischen Laborbedarf gekürzt werden. Auf die Erfassung von DNA-Mustern will man verzichten. Das heißt, man will auf Möglichkeiten verzichten, Straftäter zu überführen. Ich werde dabei den Gedanken nicht los, dass hier einmal mehr Täterschutz vor Opferschutz gehen soll. Wenn zur Einnahmeerhöhung im Einzelplan die Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder erhöht werden sollen, frage ich mich, wer denn dies am Ende bezahlen soll.

(Zwischenruf Abg. Kölbel, CDU: Der Steuer- zahler.)

Heißt das, dass die Verkehrskontrollen z.B. nicht dort stattfinden sollen, wo sie besonders notwendig sind, sondern dort, wo sie für die Polizei am einträglichsten sind? Zur Kasse gebeten wird der Bürger und niemand sonst. Solche Vorschläge, die kommen bei Ihnen zur Deckungsmöglichkeit, die Sie dann einfordern. Ich glaube, dem kann man nicht folgen und dem werden wir auch nicht folgen, dass die PDS die Polizei vielleicht zum Beutelschneider erhebt, um dort Geld aus der Tasche der Bürger zu holen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich zum Finanzausgleich komme, möchte ich, da der Kollege Schemmel mich vorhin freundlicherweise, nachdem ich nach vorn ging, als Feuerwehr-Fiedler bezeichnet hat, zum Ausdruck bringen: Für mich ist das eine Ehre, so genannt zu werden, Herr Kollege Schemmel.

(Beifall bei der CDU)

Für mich ist das eine Ehre, wenn die 70.000 Feuerwehrleute, die im Land für uns alle ihren Dienst tun und auch in den Einsatz gehen und ihr Leben für uns mit in die Waagschale werfen, da sollte man nicht so lächelnd drübergehen, sondern das ist eine ernste Sache. Aber warum ich noch einmal darauf zurückkomme, Kollege Schemmel: Leider mussten wir in diesem Jahr in diesem Haushalt bei den Feuerwehren etwas reduzieren. Ich muss sagen, es ist mir sehr, sehr schwer gefallen und ich bin da nicht so locker drübergegangen. Ich hoffe, dass meine Fraktion und das hohe Haus das auch weiterhin in den nächsten Haushalten aufmerksam betrachten, dass wir das weiterhin im Auge behalten. Wir haben in den letzten Jahren sehr viel geleistet für die Feuerwehren und ich bin dankbar dafür, aber dieses Mal mussten wir leicht reduzieren.

Kollege Schemmel, Sie haben vorhin zum Finanzausgleich gesprochen, ehemalige Volkskammer. Ich war wie Sie auch in dieser Volkskammer. Ich bin auch seit 1990 ehrenamtlicher frei gewählter Bürgermeister in einer kleinen Gemeinde. Ich kenne also das, was ein Bürgermeister zu machen hat und auch das, was die Volkskammer beschlossen hat. Und ich kenne das seit der 1. Legislatur, was dieser Landtag für unsere Kommunen geleistet hat, und ich glaube, das kann sich sehen lassen. Ich denke auch - ich habe Herrn Lenz noch gar nicht gesehen vom Gemeinde- und Städtebund; Herr Gnauck saß immer hier oben, wenn wir das besprochen haben mit dem großen Koffer, heute sitzt er auf der Regierungsbank und ist nicht dabei.

(Heiterkeit im Hause)

Ich denke, meine Damen und Herren... Ja, ja, sehen Sie mal, jetzt wird es nicht mehr so langweilig, jetzt können wir wenigstens ein bisschen Schwung in die Debatte hineinbringen. Frau Dr. Wildauer, ich möchte Sie noch einmal daran erinnern: Sie sollten, wenn Sie durchs Land fah

ren, nicht die Scheuklappen anlegen, sondern Sie sollten mal sehen, was sich in unseren Kommunen getan hat. Und ich glaube, das kann sich wirklich sehen lassen. Fahren Sie durch Mecklenburg-Vorpommern, fahren Sie durch Brandenburg, fahren Sie durch Sachsen-Anhalt oder andere Länder, in Thüringen hat sich etwas getan. Das hat etwas mit Finanzausstattung zu tun, was wir den Gemeinden gegeben haben.

Im Kommunalen Finanzausgleich geht es einerseits um den Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Gemeinden, aber vor allem um die Zuwendungen des Landes an die Gemeinden und die Kreise. Die eine Frage ist dabei: Wie viel Geld in Summe bekommt die kommunale Familie vom Land? Die andere Frage: Wie wird dieses Geld in der kommunalen Familie für welche Aufgaben verteilt? Das ist immer die spannende Frage. Die erste Frage interessiert das Landesparlament natürlich am meisten, denn hier geht es am Ende um Belastungen des Landeshaushalts. Hier ist die Konfliktsituation auszugleichen, dass wir einerseits im Landeshaushalt zur Konsolidierung aufgefordert sind und andererseits die Gemeinden und Kreise angemessen und, ich verhehle es nicht, am liebsten noch besser als angemessen bedenken möchten. Wenn wir in dieser Situation die Finanzausgleichsmasse getreu dem von uns in früheren Jahren verabschiedeten Finanzausgleichsgesetz um 95 Mio. DM erhöhen, haben wir die kommunale Familie, denke ich, gut bedacht. Und, Frau Dr. Wildauer, das haben Sie ja die Jahre mit registriert, dass wir die kommunale Familie nicht schlecht bedacht haben, auch wenn Sie etwas anderes behaupten.

Ich bitte dabei auch zu bedenken, dass ein nicht unerheblicher Teil der Verschuldungssituation des Landes darauf zurückzuführen ist, dass wir die Gemeinden und Kreise über die Jahre hinweg überdurchschnittlich gut bedacht haben. Dies muss man vor allem dann im Hinterkopf haben, wenn man den Antrag der PDS-Fraktion liest, die die große Gießkanne nehmen will, diese am Kreditmarkt randvoll auffüllen will und sie dann als Investitionspauschale über die Häupter der Gemeinden und Kreise verrieseln möchte. Ich bin kein grundsätzlicher Feind des warmen Regens, das will ich ganz klar sagen, er kann auch in Form von Geld sein, unsere Verschuldung aber einfach einmal so mir nichts dir nichts um 100 Mrd. DM anzuheben, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist mit uns nicht zu machen. Wir haben auch eine Verantwortung für nachfolgende Generationen. Das ist einfach unseriös.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Fiedler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Am Ende. Wer muss das am Ende bezahlen? Bezahlen muss es am Ende - und das sollten wir nicht vergessen immer wieder der Bürger. Am Ende sind es Steuern, die die Schaffung von Arbeitsplätzen belasten. Die SPD will den Landesausgleichsstock kürzen. Dieser Antrag erinnert mich an einen Unternehmer, der von seinem Geschäftskonto eine größere Summe nimmt, um sich ein neues Auto zu kaufen, und sich hinterher wundert, dass er zahlungsunfähig ist, weil der keine liquiden Mittel mehr hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten dem Thüringer Innenminister nicht von vornherein in die Kasse greifen und ihm das Geld wegnehmen, das er braucht, um Not leidenden Gemeinden zu helfen. Sie sind nämlich von der Opposition die Ersten, die nach Landeshilfen schreien, wenn die Notlage eingetreten ist. Ich möchte Sie, Herr Pohl, den Herrn Innenminister a.D. und alle, die immer mit Innenpolitik zu tun haben, daran erinnern: Wir haben uns, ob in der großen Koalition oder in anderen, immer dafür stark gemacht, der Ruf von allen Fraktionen war immer da, nehmt doch aus dem Landesausgleichsstock dem Innenminister was weg, das ist seine Sparkasse. Es ist nicht seine Sparkasse, auch wenn es der eine oder andere immer wieder behauptet hat. Das ist Geld, was die kommunale Familie braucht, wenn welche in Not geraten sind. Wir werden auch diesmal Ihrem Anliegen nicht folgen.

Lassen Sie mich noch einige kurze, ich hoffe, nicht populistische Aussagen zum Wie der Verteilung der Finanzausgleichsmasse sagen. Während die Schlüsselzuweisungen und die zweckgebundenen Zuweisungen, wie zum Beispiel bei Schülerbeförderung, weitgehend außer Frage stehen, haben wir jedes Jahr wieder die Diskussion darüber, wie viele Mittel in die Projektförderung und wie viele in die Investitionspauschale fließen. Natürlich gibt die Investitionspauschale mehr kommunalpolitischen Handlungsspielraum und fließt möglicherweise auch schneller ab. Ob sie deshalb besser und sachgerechter abfließt als die Förderung von konkreten Investitionsprojekten durch das Land, ist hier die Frage. Gerade für kleine Gemeinden ist die flächendeckende Investpauschale viel zu gering, um notwendige größere Projekte umsetzen zu können. Dem Land muss aber auch legitimerweise die Möglichkeit verbleiben, Strukturpolitik zu betreiben, damit im Freistaat annähernd gleiche Lebensverhältnisse herrschen. Das ist nämlich eine wichtige Aufgabe des Landes. Hinzu kommt, dass die Projektförderung für die Art und Weise der Umsetzung von Maßnahmen den Überblick über das gesamte Land und die Art der Umsetzung der Projekte behält. Im Vergleich der durchgeführten Projekte können wir - wir haben es im Bereich Wasser und Abwasser gesehen oft erhebliche technische und wirtschaftliche Verbesserungen erreichen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, einen Kommunalen Finanzausgleich, der alle Wünsche erfüllt, gibt es nicht. Ich denke aber, dass wir in diesem Landes

haushalt einen Kommunalen Finanzausgleich fortschreiben, den wir uns gerade noch leisten können und der sich prinzipiell bewährt hat. Zur Verteilung der Zuwächse, insbesondere zur Anhebung der Auftragskostenpauschale, ist gestern ausführlich diskutiert worden. Dem möchte ich heute nichts hinzufügen.

Für die Bereiche, zu denen ich eben gesprochen habe, und natürlich auch für die anderen Bereiche stellt der Entwurf des Landeshaushaltsplans mit den Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses eine sehr gute Umsetzung des Machbaren dar. Ich kann daher nur um Ihre Zustimmung zu diesem vorgelegten Entwurf bitten. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Fiedler, Sie hatten die Frage zugelassen. Frau Abgeordnete Wildauer.

Herr Abgeordneter Fiedler, können Sie mir bestätigen, dass Sie als Bürgermeister für Ihre Gemeinde von 1990 bis 1994 mehr Mittel zur Verfügung gestellt bekommen haben als dann in den Folgejahren?

Sie wissen, Frau Dr. Wildauer, dass wir in den ersten Jahren in Größenordnungen Zuschüsse des Bundes erhalten haben, die hier mit eingerechnet wurden, wo es einen Heidenstreit gibt, was ist dort mit zu berechnen und was ist nicht zu berechnen. Das wissen Sie genauso gut wie ich.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Schemmel, der Herr Abgeordnete Fiedler hat uns alle über einen Zwischenruf von Ihnen informiert, wo ich Sie wenigstens mahnen möchte, solche Zwischenrufe sein zu lassen, auch wenn sich der Abgeordnete Fiedler dadurch geehrt fühlt.

(Unruhe im Hause)

Es ist nicht angemessen, einen Abgeordneten vor seinem Familiennamen mit einem weiteren Wort zu bezeichnen...

(Unruhe im Hause)

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Das ist ja...)

Die Kommentierung, Herr Abgeordneter Pohl, die ist auch nicht ganz in Ordnung, das wissen Sie.

(Unruhe im Hause)

Als nächsten und letzten Redner vor dem Aufruf der Wahlhandlungen, zu denen wir uns bei der Feststellung der Tagesordnung schon geeinigt hatten, rufe ich den Abgeordneten Dittes, PDS-Fraktion auf.

Meine Damen und Herren, die bisherigen Einlassungen der Landesregierung zur Innenpolitik demonstrieren, dass es hier nicht darum geht, gesellschaftliche Ursachen für Kriminalität in den Mittelpunkt politischer Auseinandersetzungen zu rücken und Kriminalität tatsächlich zu bekämpfen. Vielmehr zeigt sie sich bereit, Grund- und Bürgerrechtseinschränkungen zu legitimieren bzw. auch in Zukunft auszuweiten, um sichtbar gewordene Folgen der gesellschaftlichen Schieflage repressiv aus den Augen der Öffentlichkeit zu verbannen.

Meine Damen und Herren, die zu Recht an der DDR kritisierte Nichteinhaltung von Grundrechten ist doch dann nur politisch ernst zu nehmen und vom Vorwurf zu befreien, sie habe ausschließlich einen instrumentellen Charakter bei der Abqualifizierung der DDR, wenn man aus ihr auch die politischen Rückschlüsse für das eigene Handeln in einem anderen gesellschaftlichen System zieht. Dies hat die PDS getan, auch im Wissen um die Verantwortung der SED, und deshalb ist dies ein Kriterium zur Überprüfung des vorliegenden Haushalts, ganz speziell des Einzelplans des Thüringer Innenministeriums.

Meine Damen und Herren, die Beantwortung der Fragen nach dem Einsatz von inoffiziellen Informanten des Inlandsgeheimdienstes in Thüringen, dem Landesamt für Verfassungsschutz, hat die Landesregierung mit der Aussage verweigert, dass es sich dabei um ein Staatsgeheimnis handeln würde. An dieser Stelle wird auch ganz deutlich, dass geheimdienstliche Strukturen einfach nicht zu kontrollieren sind.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das kann doch nicht verdecken...)

Wenn sogar, Herr Fiedler, die Anzahl der eingesetzten inoffiziellen Mitarbeiter zum Staatsgeheimnis erhoben wird, müssten doch bei jedermann die Alarmglocken auf Rot stehen. Mindestens diese Auskunft hätte auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Einsatzes von inoffiziellen Mitarbeitern durch das Ministerium für Staatssicherheit in diesem Landstrich nicht in dieser leichtsinnigen Weise verweigert werden dürfen.

(Beifall bei der PDS)

Herr Fiedler, uns geht es um die Ermöglichung einer öffentlichen Information, um eine öffentliche Auseinandersetzung und nicht die Information der parlamentarischen Geheimstruktur PKK.

Meine Damen und Herren, Geheimdienste, ganz gleich in welchem System sie verankert sind, arbeiten zwar unterschiedlich schrankenlos, aber dennoch immer nach den gleichen Prinzipien. Es ist eben nicht so, wie die Befürworter des Verfassungsschutzes immer wieder deutlich machen wollen, dass der Zweck die Mittel heiligt. Wenn es Ihnen tatsächlich um den Schutz demokratischer Prinzipien geht, dann tragen Sie doch nicht dazu bei, eine Behörde zu schaffen, die Sie mit der Befugnis ausstatten, eben diese demokratischen Prinzipien zu verletzen. Dann tragen Sie dazu bei, dass der Schutz von Bürgerrechten, dass der Schutz der Verfassung Aufgabe der Bürgerschaft wird, und tragen Sie dazu bei, dass diese auch die Möglichkeit dazu hat. Der in diesem Jahr stattfindende Volksentscheid zur Änderung der Thüringer Verfassung ist die erste Möglichkeit dazu, die konsequente Anwendung des Artikels 146 Grundgesetz ein notwendiger zweiter Schritt.

Meine Damen und Herrn, in unserem Entschließungsantrag fordern wir weiterhin, wie vorhin richtig festgestellt worden ist, dass Thüringen auf die Erfassung und Speicherung der DNA-Identifizierungsmuster verzichtet, obwohl seit 1998 mit dem DNA-Identifizierungsfeststellungsgesetz die gesetzliche Grundlage dafür besteht und für das laufende Jahr erhebliche Haushaltsmittel diesbezüglich im Entwurf der Landesregierung zu finden sind. Angeblich, und das hat Herr Fiedler hier auch deutlich machen wollen, handelt es sich bei dieser Befugnis um ein effizientes Instrument zur Verhinderung schwerster Straftaten. Tatsächlich aber, meine Damen und Herren, wurde im Zeitraum von April 1998 bis zum April 1999 bei 2.234 gespeicherten Personendatensätzen und 508 gespeicherten Spurensätzen nur eine Straftat aufgeklärt. So musste zumindest die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Effizienz dieser Maßnahme, dieser Befugnis selbst in Frage stellen. Und diesem mageren Ergebnis steht hingegen ein drastischer Eingriff in Persönlichkeitsrechte der auf diese Art erfassten Betroffenen gegenüber und eine Regelung, die verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist, wie etwa der Bremer Rechtsanwalt Rolf Gössner feststellt. Die Möglichkeit der nachträglichen Erfassung von bereits verurteilten Straftätern verkehrt einerseits die unserem Rechtsprinzip zugrunde liegende Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil und konterkariert damit auch das Resozialisierungsgebot des Strafvollzuggesetzes.

Meine Damen und Herren, die von mir beispielhaft aufgeführten Punkte begründen unsere ablehnende Haltung gegenüber diesem Einzelplan nur zu einem Teil, andere Punkte können aus Zeitgründen an dieser Stelle nur stichpunktartig benannt werden: die bisher konzeptionslose und in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifende europaweite Volks- und Wohnungszählung,

(Unruhe bei der CDU)

die weitere Zentralisierung von polizeilichen Kapazitäten, die Zuordnung präventiver Aufgaben bei den Strafverfolgungsbehörden, die Beibehaltung einer nicht zu rechtfer

tigenden Struktur den Polizeispezialeinheiten und deren technische Ausrüstung und auch die zunehmende Vergeheimdienstlichung der Polizei.

Und wir können auch nicht verschweigen, meine Damen und Herren, dass mit diesem Haushaltsentwurf keine Aussage darüber getroffen wird, wann die Angleichung der Löhne in Ost und West zu erfolgen hat oder erfolgen wird. Und, Herr Fiedler, der Ansatz allein, mit Beförderungen dieses gesellschaftliche Manko beheben zu wollen, wird dem Anspruch eigentlich in keinster Weise gerecht.

(Beifall bei der PDS)