Protocol of the Session on June 5, 2003

Des Weiteren ist an uns eine Anregung vom TÜV herangetragen worden, die Vorschriften für die Kreuzung von Seilbahnen und Schleppliften mit Straßen-, Wegen- und Versorgungsleitungen zu regeln, was bislang nicht im Detail geregelt ist. Wir haben auch dieses Anliegen an den Ausschuss herangetragen und seitens der Landesregierung wurde hier zugesagt, in einer der bereits anstehenden 11 Rechtsverordnungen, dies zu regeln. Insofern haben wir darauf verzichtet, noch auf einer 12. Rechtsverordnung zu bestehen. Uns kommt es darauf an, dass dieses Problem geregelt wird, denn dies ist auch ein sicherheitstechnisches Problem.

Abschließend kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir dem Gesetz in der vorliegenden Fassung mit den Änderungen, die der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik beschlossen hat, zustimmen werden.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Wackernagel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einen Gipfel in Thüringen mit Schneeschuhen oder Tourenski zu erreichen, davon träumen ja einige von uns - ich auch. Hügel um Hügel in Thüringen zu erreichen, um die touristischen Leiteinrichtungen, die dafür erforderlich sind, nämlich die Seilbahnen und die Schlepplifte, das ist undenkbar, wenn wir das nicht hätten.

Das Thüringer Bergbahngesetz soll uns nun eine durchgängige EU-konforme Rechtsgrundlage für die Einrichtung und das Betreiben von Seilbahnen und Liftanlagen schaffen. Die Notwendigkeiten und Regelungsbedürfnisse sind bei der Einbringung bereits durch Kollegen Buse erläutert worden und ich möchte auch darauf im Einzelnen nicht mehr eingehen. Auch die schriftliche Anhörung von Betroffenen hat ihren Niederschlag in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik als Vorlage gedient und Sie können darin nachlesen.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihre Aufmerksamkeit jedoch noch mal auf den Aspekt der Sicherheit lenken, und zwar ist es wirklich wichtig, dass die Sicherheitsbelange im Zusammenhang mit den technischen Anlagen zu sehen sind. Immer wieder auftretende Unglücksfälle bei Seilbahnen zeigen, dass Sicherheitsstandards und die Einhaltung technischer Bestimmungen bei der Personenbeförderung ein hohes Gut sind. Allein aus diesem Grund ist die zügige Verabschiedung des Thüringer Bergbahngesetzes und die damit einheitliche Regelung für Genehmigung, Bau und Betrieb notwendig. Der bisherige Wildwuchs an Übergangs- und Ausnahmeregelungen, diffusen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, teilweise auf Basis von veralteten DDR-Richtlinien, führte immer zu einem Sicherheitsrisiko für Nutzer und Betreiber unserer Skilifte in Thüringen. Bei der Gefährdung von Menschen darf es aber keinen rechtsfreien Raum geben. Deshalb, meine Damen und Herren, ist allen Beteiligten zu danken, dass es in Thüringen bisher zu keinen nennenswerten Unfällen gekommen ist und letztlich die Weiterentwicklung unseres Wintertourismus auch von einem sicheren Skilift abhängt. Mitunter wurde das Bergbahngesetz als ein Beispiel für Überregulierung und als ein unnötiges Gesetzeswerk bezeichnet, was ich nicht so sehe, denn man kann klar sagen, dass dieses Gesetz aus der Sicht des Gefährdungspotenzials für Personen Sinn macht und dass wir den Grundgedanken der EU-Richtlinie, auch wenn diese insbesondere auf die - darauf möchte ich noch mal hinweisen - traditionellen Hochgebirgsländer gezielt ist, für uns sehr wichtig ist, denn am Ende macht ein Sicherheitsmangel an der Zugspitzschwebebahn oder am Schlepplift in Lauscha für die Betroffenen keinen Unterschied. Die Deregulierung, dort wo es Sinn macht und wo Bürger und Investoren entlastet werden, dann finde ich das toll mit dem Gesetz. Bei den Regelungslücken, wenn es um die Sicherheit technischer Anlagen geht für den Menschen, müssen wir schon ein bisschen aufpassen. Gerade weil wir über Sicherheit von Menschen nachdenken und mir das ein Anliegen ist, bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich der Abgeordnete Buse zu Wort gemeldet.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gestatten Sie einige Bemerkungen aus Sicht der Fraktion der PDS.

Der heute zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt bekanntlich die entwicklungsbedingte Fortschreibung von Vorschriften im Bereich der Bergbahnen, die unter anderem noch aus dem Jahr 1971 stammen sowie - das wurde hier eben auch noch mal angesprochen

- die notwendige Umsetzung der entsprechenden EURichtlinie. Diesem Anliegen dient, darin wurden wir auch durch die zuständigen Fachexperten bestärkt, der heute dem Landtag zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf. Einer Zustimmung durch die Fraktion der PDS steht meines Erachtens nichts im Wege.

Gestatten Sie mir aber trotzdem, auf drei Aspekte kurz einzugehen, weil ich glaube, wir betrachten diesen Gesetzentwurf nicht allein aus dem notwendigen Regelungsbedarf.

Eine erste Überlegung: Diese Gesetzgebung, mag sie nun auch nicht zu den bedeutendsten für das Leben in Thüringen, insbesondere für die wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen gehören, fand ja nun mal in einer Situation statt, in der Entbürokratisierung, Deregulierung auf der Tagesordnung stehen. Frau Doht machte in der Nennung der unmittelbaren Ausschussberatungsabfolge von Tagesordnungspunkten darauf aufmerksam. Auch in diesem Plenum werden wir uns mit weiteren Anträgen zu dieser Frage beschäftigen. Und ich stimme Frau Wackernagel zu: Das Gesetz schafft keine Überregulierung. Mögliche Befürchtungen an dieses Gesetz treffen nicht zu. Die Abgeordneten, jedenfalls für den Ausschuss möchte ich das sagen, waren bemüht, auch einzelne Fragen in dem Gesetz nicht überzuregulieren. Auch wenn es im vorliegenden Fall nicht besonders gravierend war, beschleichen mich jedenfalls zunehmend Befürchtungen, dass Entbürokratisierung und Deregulierung auch als plakatives Gegenargument gegenüber Vorschlägen und Anträgen der Opposition zunehmend Verwendung finden, und davor möchte ich uns gemeinsam warnen.

Zum anderen, zweitens, habe ich die Hoffnung, dass das Gesetz mit dazu beiträgt, unter Berücksichtigung des Naturschutzes zur Attraktivität des Tourismus, insbesondere des Wintertourismus, beizutragen. Auch wenn es nach Beschlussfassung dieses Gesetzes sicherlich keinen Run auf Bau- und Betriebsgenehmigungen geben wird, so glaube ich, dass künftig die Umweltauswirkungen durch den Betrieb von Bergbahnen stärker zu beachten sind. Bekanntlich legt das UVP-Gesetz Normierungen für den Bau von Bergbahnen fest, deren unmittelbarer Zusammenhang mit dem Umweltschutz sich nicht sofort oder wenn überhaupt erschließt. So ist z.B. ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, wenn eine Unverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, die bekanntlich an Seillängen und damit weniger an maßgebenden Kriterien für Umweltbelastungen wie z.B. Personenbeförderungskapazität gebunden ist. Die Stellung des Ausschusses dazu habe ich vorhin schon dargelegt. Ich würde dafür plädieren, dass das weiter in unserer Arbeit beobachtet werden muss. Und schließlich, ich sagte es bereits, betrachte ich das Gesetz auch als einen - wenn auch kleinen - Baustein dafür, dass die Attraktivität des Wintertourismus im Land, in dem der Winterleistungssport mit seinen nationalen und internationalen Erfolgen einen guten Klang hat, weiter erhöht wird. Dazu wird aber nicht das Gesetz schlechthin, sondern seine Umsetzung und

unbürokratische Anwendung, zu der, wenn es so beschlossen wird, wie es heute vorliegt, der Gesetzgeber ja auch bewusst einen gewissen Spielraum gegeben hat, beitragen. Das wünsche ich uns gemeinsam. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Richwien zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schemmel, für die Blumen in Richtung Staatssekretäre. Wo Sie Recht haben, haben Sie natürlich Recht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Das war bei ihm noch in eigener Sache.)

(Heiterkeit im Hause)

Das wollte ich zum Schluss noch erwähnen, Herr Abgeordneter Schuchardt.

Aber nun zum vorliegenden Antrag: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf der Landesregierung zum Thüringer Bergbahngesetz soll im Freistaat die Rechtsgrundlage für das Betreiben, den Neubau sowie die Durchführung von technischen Änderungen von Seilbahnen und zahnstangengeführten Schienenbahnen für den Personenverkehr schaffen. Gegenwärtig gilt für die Bergbahnen im Freistaat noch eine Rechtsform der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als Landesrecht gemäß Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 des Einigungsvertrags. Diese Vorschrift aus dem Jahr 1971 regelt lediglich die technischen Grundsätze für Seilbahnen. Angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung und der Harmonisierung des europäischen Rechts lässt sich diese Regelung nicht mehr in vollem Umfang anwenden. Ferner fehlen eindeutige Anordnungen zur technischen Prüfung und Überwachung sowie zur staatlichen Aufsicht. Diesem Regelungsbedarf wird das zu erlassende Thüringer Bergbahngesetz unter Beachtung der Deregulierung, Frau Doht, hinreichend gerecht. Zugleich wird damit die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Seilbahnen für den Personenverkehr in staatliches Recht umgesetzt. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht wird erstmals eine europaweite einheitliche Standardisierung bei Sicherheitsbauteilen zum Schutz der zu befördernden Personen geschaffen und somit eine Vereinheitlichung im europäischen Warenverkehr erreicht.

Meine Damen und Herren, zu den Ausschussberatungen möchte ich nichts mehr sagen, ich glaube, darüber ist hinrei

chend berichtet worden. Lassen Sie mich aber abschließend feststellen, dass mit dieser Gesetzesvorlage die Voraussetzung für einen attraktiven und sicheren Bergbahnbetrieb - darauf hat Frau Wackernagel schon hingewiesen - nicht zuletzt zum Vorteil des Thüringer Tourismus geschaffen wird. Ich bitte auch um Ihre Zustimmung. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik in der Drucksache 3/3329. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/3019 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der eben abgestimmten Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Ich bitte, das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Möchte jetzt jemand dagegen stimmen oder sich der Stimme enthalten? Das ist nicht der Fall.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 9

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3185 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/3328 ZWEITE BERATUNG

Als Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Lehmann benannt worden und ich bitte um die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 3. April 2003 wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes zur weiteren Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Diese Beratung fand in der 50. Sitzung unseres Ausschusses am 16. Mai dieses Jahres statt. Zu Beginn der Beratung wurden die

Notwendigkeit sowie die Eckpunkte des Gesetzentwurfs von Frau Ministerin Diezel umfassend dargelegt. Dieses Änderungsgesetz macht sich aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission zu Fragen der Vermeidung unberechtigter Wettbewerbsvorteile erforderlich. In § 2 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs findet sich nunmehr eine umfassende Aufzählung aller Förderbereiche, auch solcher, denen sich die Thüringer Aufbaubank in Zukunft annehmen könnte. Nach den Darlegungen der Frau Ministerin im Ausschuss schloss sich eine kurze Diskussion an, deren Schwerpunkte die Aufgabenübertragung an die Thüringer Aufbaubank, die Möglichkeit der Auflegung eigenständiger Förderprogramme und die Einbeziehung bzw. Kontrollmöglichkeiten des Landtags und dessen Ausschüsse bei diesen Fragen waren. Diese aufgeworfenen Fragen wurden seitens des Thüringer Finanzministeriums ausführlich beantwortet.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag im Ergebnis seiner Beratung mehrheitlich und ohne Gegenstimmen die Annahme des Antrags der Landesregierung in der Drucksache 3/3185. Die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses liegt Ihnen dazu in der Drucksache 3/3328 vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Wenn ich das recht überblicke, gibt es keine Redemeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Dann kann ich gleich nach der Berichterstattung zur Abstimmung kommen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/3185 in zweiter Beratung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Es gibt eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Ich bitte in der Schlussabstimmung zu bekunden, wer dem Gesetzentwurf zustimmt, der möge sich von den Plätzen erheben. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Würden Sie sich an der Seite mal entscheiden, ob Sie da sind oder nicht? Die Gegenstimmen bitte? Die gibt es nicht. Die Stimmenthaltungen nun. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 9.

Ich komme nun zum Aufruf des neuen Tagesordnungspunkts 9 a und b

a) Gesetz zur umfassenden Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen im Freistaat Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3249 ZWEITE BERATUNG

und

b) Thüringer Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3266 ZWEITE BERATUNG

Wir werden beide zweite Beratungen in gemeinsamer Aussprache durchführen. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet Herr Abgeordneter Nothnagel, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ohne Zustimmung der einbringenden Fraktionen, die bekanntlich beantragt hatten, die zweite Beratung der beiden Gesetzentwürfe im Juli-Plenum durchzuführen, hat die Mehrheitsfraktion bei der Feststellung der heutigen Tagesordnung diese zweite Lesung beantragt, und zwar ohne inhaltliche Beratung.

Die beiden Gesetzentwürfe sollen scheinbar so schnell wie möglich beerdigt werden. Dies wird den Menschen mit Behinderung im Freistaat gerade im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung in tiefer Erinnerung bleiben als segensreicher Fehlschritt für mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Aber, wie gesagt, diese heutige Beratung findet fast ohne Ausschussberatung statt. Die PDS-Fraktion hatte einen Selbstbefassungsantrag für die letzte Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit gestellt, um zumindest die ominösen in der ersten Sitzung von Herrn Minister Dr. Pietzsch genannten 500 Mio.    !

(Beifall bei der PDS)

Als in der ersten Lesung der damalige Sozialminister Pietzsch diese 500 Mio.        mein Kollege Werner Buse ganz spontan gesagt: "Diese 500 Mio. "  #   !$% glaube, seine spontane Reaktion war genau die richtige.

(Beifall bei der PDS)

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit konnten der Minister und seine Mitarbeiter uns diese 500 Mio.  "     "  meine, nicht gerade sehr fachkompetent.

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für Sozi- ales, Familie und Gesundheit: Das ist eindeu- tig gewesen.)

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Das war hervorragend vorbereitet.)

Ich komme noch dazu, Frau Vopel, bleiben Sie doch ganz ruhig. Das, was uns dort geboten wurde, zeigt mir sehr deutlich, dass Sie unseren Gesetzentwurf nicht einmal richtig gelesen haben. Ansonsten hätten Sie mit so einem Schmarren nicht zusammengerechnet und diese Summe hier so felsenfest als ein Totschlagargument gegen unseren Gesetzentwurf eingesetzt.