Protocol of the Session on May 8, 2003

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Nur ab Artikel 2.)

Ja, aber dem werden wir auch nicht zustimmen, weil wir denken, dass es Zeit zum Handeln ist. Schauen Sie, das Gesetz tritt zwar am 01.07.2003 in Kraft, aber die finanziellen Dinge kommen erst im nächsten Jahr, so dass jetzt erst noch einmal ein halbes Jahr Zeit ist, um sich auf diese ganzen Dinge einzustellen. Deswegen möchte ich Ihren Änderungsantrag hier entkräften. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses, das hatte ich schon angemerkt, dass wir eine Planungskommission ins Leben rufen, dass wir die Schiedsstellenfähigkeit der Entscheidungen hier noch einmal klargestellt haben nach § 93 b BSHG und dass wir noch einmal deutlich herausgearbeitet haben, dass in jedem Jahr die Berechnungsgrundlagen neu festgelegt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich feststellen, dass wir es keineswegs mit einer einfachen Gesetzesmaterie zu tun haben. Ich glaube auch, diese Dinge sind es, die weitestgehend zu Diskussionen geführt haben, wo man aber auch viele der Probleme, wenn man mit den Betroffenen sich einmal hinsetzt und mit ihnen spricht, ausräumen kann. Das Ganze ist sicherlich nicht leicht, aber ich sage auch, wir brauchen Mut, um diese Reformen anzufassen, und ich bitte Sie um das Vertrauen, dass wir das auch engagiert tun wollen, dass wir fachlich hier gut arbeiten wollen und in diesem Sinne würde ich das hohe Haus um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum vorgelegten Gesetzentwurf bitten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen seitens der Abgeordneten vor. Herr Minister Dr. Pietzsch, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Abgeordnete Thierbach, Sie begannen damit, dass Sie sagten, wenn man das Gesetz hört, erwartet man mehr als es beinhaltet. Da gehe ich nicht so ganz mit. Es ist schon ein bedeutendes Gesetz in Hinsicht auf Verantwortlichkeit und gemeinsame Finanzierung. In einem Punkt gebe ich Ihnen Recht, in dem Punkt nämlich, was die Sorgen angeht, die sich viele bei diesem Gesetz machen. Sorgen, die sich die Träger machen - ich will die gar nicht kleinreden -, Sorgen, die sich die kommunalen Spitzenverbände machen in Bezug auf die Finanzen. Aber gerade in dem Bereich meine ich, wir haben das Ziel, sachgerecht und kostengerecht die Finanzierung gemeinsam zu tragen. Wir haben - und da behaupte ich, ich habe es nicht abgesprochen mit den kommunalen Spitzenverbänden, aber Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sitzen ja auf der Tribüne und, ich glaube, sie geben mir Recht -, weder der kommunale Bereich noch der Landesbereich, die Absicht, die Standards abzusenken und den behinderten und den alten Menschen eine schlechtere Qualität zu bieten als sie bisher haben.

(Beifall bei der CDU)

Das ist unser ausdrücklicher Wille, selbst wenn ich es mit den kommunalen Spitzenverbänden noch nicht abgesprochen habe, aber ich behaupte dieses.

Und das andere - Frau Abgeordnete Arenhövel, herzlichen Dank, dass Sie darauf hingewiesen haben -, wenn jetzt die Liga uns einen Brief schreibt und die PDS dazu einen Änderungsantrag einbringt, um das In-Kraft-Treten um ein halbes Jahr zu verzögern, meine Damen und Herren, irgendwann muss mal gehandelt werden. Dass es eine Änderung in diesem Bereich, dass es eine Neustrukturierung der Sozialhilfe geben soll, das sollte eigentlich allen spätestens ab Ende 2000 klar gewesen sein. Dort hat es nämlich auch Anfang 2001 bereits Gespräche gegeben mit den Beteiligten. Nur, wie das so manchmal ist, wenn es ernst wird, steckt man erst einmal den Kopf in den Sand und denkt, vielleicht geht es an mir vorbei.

Meine Damen und Herren, es gibt wenig Gesetze, es gibt wenig Änderungen, die so lange und so intensiv und immer wieder mit den Beteiligten beraten worden sind sowohl in der Erarbeitung oder während der Erarbeitung des Regierungsentwurfs als auch in der Phase der parlamentarischen Beratung.

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, welche grundlegenden Änderungen oder grundlegenden Verbesserungen

oder wie auch immer im nächsten halben Jahr dann gefunden werden sollen.

Meine Damen und Herren, ich sage ausdrücklich auch im parlamentarischen Gang: Das Gesetz ist im Dezember 2002 in den Thüringer Landtag eingebracht worden. Ich will ausdrücklich mich bedanken bei den Abgeordneten und dieses hervorheben, dass man sich in den Ausschüssen sehr intensiv damit befasst hat.

(Beifall bei der CDU)

In der 36. Sitzung am 20. Februar hat der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eine öffentliche Anhörung aller Beteiligten durchgeführt und, ich sage, es war nicht die erste Anhörung, die es dazu gegeben hat, denn in der Erarbeitung durch die Landesregierung hat es ebenfalls Anhörungen gegeben. Es hat neben den offiziellen Anhörungen eine große Reihe von Gesprächen gegeben. In diesen Gesprächen ist übrigens auch klar geworden, dass sich die Beteiligten, das Land, die kommunale Seite, aber auch die Trägerseite über eins klar waren - es wäre günstig, die Leistungsgewährung und die Finanzierung aus einer Hand zu regeln. Man war sich nur nicht immer einig darüber, welches diese Hand sein sollte. Übrigens, von den kommunalen Spitzenverbänden ist mir auch gesagt worden, dass die Kommunen, und das traue ich ihnen ausdrücklich zu, sonst hätten wir dieses nicht gemacht, dass die kommunalen Träger in der Lage sind, diese Leistungen auch fachlich kompetent zu erbringen. Denn sonst hätte man nicht gesagt, wir sind bereit und fähig, dieses zu erbringen und wir würden dem zustimmen, wenn es eine Aufgabe im übertragenen und nicht im eigenen Wirkungskreis wäre. Also, die Zusammenführung wurde immer für sachlich richtig erachtet. Gleichzeitig wurden Bedenken gegenüber dem Gesetz angemeldet, allerdings von Trägern und kommunaler Seite aus sehr unterschiedlichen Richtungen. Die Forderungen der Sozialverbände einerseits, die insbesondere im stationären Bereich Einnahmeausfälle befürchteten, und die Forderung der kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der Kostenträger andererseits, die meinten, das Risiko der Finanzierung sei zu hoch.

Meine Damen und Herren, das ist ja emotional nachzuempfinden, rational nicht unbedingt. Aber überhaupt nicht nachzuvollziehen ist das quasi Misstrauen, und ich sage dieses noch mal, der Träger gegenüber den Kommunen, zu meinen, die Standards und Leistungsgewährungen könnten abgesenkt werden. Dennoch haben die Ausschüsse aus guten Gründen an der vorgelegten Konzeption der Neustrukturierung der Sozialhilfe festgehalten.

Meine Damen und Herren, die Trennung der Zuständigkeiten zwischen ambulanten und stationären Hilfeleistungen hat in den zurückliegenden Jahren dazu geführt, dass sich die Strukturen für beide Bereiche sehr differenziert entwickelt haben. Und wenn ich dieses sage, sehr differenziert entwickelt haben, dann ist an niemanden ein Vorwurf gerichtet, sondern lediglich eine mehrfach bestätigte

Feststellung - übrigens auch in den Anhörungen bestätigte Feststellung so konstatiert -: Es besteht in Thüringen ein Übergewicht an stationären Hilfeleistungen.

Meine Damen und Herren, wir haben die politische Verantwortung, den Grundsatz "ambulant vor stationär" zu stärken und es unseren Mitbürgern zu ermöglichen, möglichst lange in ihrer gewohnten ambulanten Umgebung zu bleiben. Diese Verantwortung kann mit dem Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Sozialhilfe nach unserer Auffassung besser umgesetzt werden. Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, um ambulante Angebote zu verbessern und Hilfeleistungen ortsnah und in besonderer Weise verzahnt mit stationären Hilfen den Betroffenen anzubieten. Übrigens, damit folgt Thüringen - es ist nicht ein Einzelweg - dem Beispiel anderer Länder, die, wenn auch in sehr unterschiedlichen Organisationsformen, Finanz- und Verhandldungsverantwortung kommunalisiert haben. Den im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlossenen Änderungen zum Gesetz kann seitens der Landesregierung ausdrücklich zugestimmt werden und ich bedanke mich auch für die Anregungen der Abgeordneten.

Meine Damen und Herren, der Änderungsantrag der PDS dagegen ist abzulehnen. Die Änderungen der Abgeordneten im Ausschuss dienen der Konkretisierung des Gesetzes. Dadurch wird z.B. klargestellt, dass es durch die Abstimmungen zwischen überörtlichen und örtlichen Trägern der Sozialhilfe als Kostenträger keine Einschränkung bei der Anrufung einer Schiedsstelle geben darf, wenn sich Kostenträger und Leistungserbringer in Verhandlungen über eine Leistungsvereinbarung nicht einigen können. Die für Thüringen vorgesehene Struktur der Sozialhilfe und der Wahrnehmung der Einzelfallhilfe durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte begegnet übrigens keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dieses möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen. Wir haben eine wiederholte und sorgfältige Prüfung des Gesetzentwurfs durch das Thüringer Justizministerium vornehmen lassen und dieses ist zu diesem Ergebnis gekommen.

Durch die Schaffung einer gemeinsamen Kommission, in der übergeordnete Aufgaben der Standort- und Bedarfsplanung zwischen den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und dem Land abgestimmt werden, sowie der Abstimmung von zu schließenden Vereinbarungen mit dem örtlichen Träger in dessen Zuständigkeit der Leistungserbringer, d.h. die Einrichtung, sich befindet, findet eine interessengerechte Verzahnung der örtlichen mit der überörtlichen Ebene statt.

Meine Damen und Herren, zudem enthält das Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Sozialhilfe angemessene Kostenerstattungsregelungen, die den Finanzbedarf der örtlichen Träger der Sozialhilfe ausreichend berücksichtigen und ihn nicht überfordern sollen. Das Land stellt nicht nur den bisherigen Finanzaufwand ungeschmälert

zur Verfügung, sondern beteiligt sich in Zukunft an Kostensteigerungen im Bereich der Sozialhilfe. Dabei darf nicht vergessen werden, dass künftig das Land sich nicht nur an Kostensteigerungen im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen und damit insbesondere der Eingliederungshilfe beteiligt, sondern erstmals auch im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt und im neuen Leistungssystem der Grundsicherung Finanzverantwortung mitträgt.

Meine Damen und Herren, zudem ist in Artikel 1 des Gesetzes, das Ausführungsbestimmungen zum Grundsicherungsgesetz enthält, nicht nur eine Regelung zur Verteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel enthalten, sondern darüber hinaus auch Kostenerstattungsregelungen, die durch das Grundsicherungsgesetz bedingte Finanzverantwortung zu Lasten der Landkreise und kreisfreien Städte ausgleichen. Berücksichtigt man also weiterhin den Sozialhilfelastenausgleich durch das Land, ist auch im Ländervergleich die Kritik an der Angemessenheit des Finanzierungssystems unverständlich.

(Beifall Abg. Arenhövel, CDU)

Meine Damen und Herren, ich habe schon etwas dazu gesagt, dass eine Verschiebung der Entscheidung nach meinem Dafürhalten nicht zielführend sein kann. Es muss jetzt Klarheit geschaffen werden und es muss jetzt umgesetzt werden.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind bereits auch mit der kommunalen Seite in guten Gesprächen, in guten Vorbereitungen und es würde diese guten Vorbereitungen konterkarieren, wenn wir jetzt eine Verabschiedung hinausschieben würden. Deswegen lehne ich in diesem Bereich grundsätzlich den Änderungsantrag ab. Die Frage zur Festlegung der Widerspruchsstelle, meine Damen und Herren, die Unsicherheit und die Frage der kommunalen Spitzenverbände, wer Widerspruchsstelle ist oder die Unklarheit, hat sich nicht aus unserem Neustrukturierungsgesetz ergeben, sondern ist eine Frage, die im Rahmen der Grundsicherung eventuell gestellt werden könnte. Es gibt allerdings dazu eine sehr eindeutige Position, und zwar in Verbindung des Grundsicherungsgesetzes mit unserer Kommunalordnung. Das Grundsicherungsgesetz bestimmt die örtlichen Träger als die verantwortlichen für die Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes. Ein etwas ungewöhnlicher Vorgang, dass ein Bundesgesetz bereits festschreibt, dass die Kommunen örtlicher Träger sind. Es hat dazu eine Änderung für große Länder gegeben, dass auch Gemeinden und Gemeindeverbände dafür verantwortlich gemacht werden können. In diesem Fall kann geregelt werden, dass die Städte, die Kreise und kreisfreien Städte dann Widerspruchsbehörde sind. Das trifft bei uns nicht zu und deswegen ist das bei uns auch nicht extra ins Gesetz hineingeschrieben worden. Bei uns ist es so: Nach § 124 in Verbindung mit § 118 der Thüringer Kommunalordnung ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständige Widerspruchsbehörde, wenn

die Landkreise und kreisfreien Städte Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Es ist ganz eindeutig, dass der Vollzug des Grundsicherungsgesetzes nach den bundesgesetzlichen Festlegungen dem eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte zugeordnet worden ist. Damit bedarf es zwar einer Klärung der Auffassungen, aber es bedarf keiner neuen gesetzlichen Festlegung.

Meine Damen und Herren, ich bitte die Mitglieder des Landtags dem Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Sozialhilfe mit den vom Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfohlenen Änderungen zuzustimmen. Ich bedanke mich für die sehr umfassende und sachkompetente Beratung dieses Gesetzesvorschlags durch die Ausschüsse. Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Thierbach, PDS-Fraktion, hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn der Minister jetzt klärend erklärt hat, dass das Landesverwaltungsamt die zuständige Widerspruchsbehörde in Artikel 1, also im Grundsicherungsgesetz für ältere Bürger, ist, dann ist ein Verwaltungshandeln natürlich doch erforderlich damit sich auch das Landesverwaltungsamt genau an das hält. Das ist der eine Fakt und der andere Fakt ist: Es schadet nicht, diesen Satz, "Zuständige Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Verwaltungsamt zur Schaffung von Rechtsklarheit." in dieses Gesetz auch aufzunehmen. Dann würde nämlich jeder Mitarbeiter im Landesverwaltungsamt, der in das Gesetz guckt, diese Rechtsklarheit auch haben und es würden die Probleme nicht entstehen.

Zweitens: Unser Änderungsantrag, der da lautet: "Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2004 in Kraft", bezieht sich tatsächlich auf die Eingliederungshilfen. Herr Minister, es tut mir schon Leid, wenn ich Ihnen den Unterschied zwischen Verabschiedung eines Gesetzes und In-Kraft-Treten eines Gesetzes erklären muss. Ich habe nicht davon gesprochen, dass der Minimalkonsens mit denjenigen, die dann in Verantwortung mit dem Gesetz arbeiten müssen, verlangt, heute nun um Gottes Willen nicht abzustimmen, sondern die sagen, durch die Tatsache, dass ein Gesetz erst verabschiedet sein muss damit bestimmte Rechtlichkeiten der Vorbereitung im Verwaltungshandeln zum In-KraftTreten des Gesetzes noch notwendig sind. Genau dazu ist eben vielen die Zeit von heute bis zum 01.07. zu kurz. Genau deswegen sollte die Zeit für die Klarheit den Anspruch, den wir alle teilen, in einer Hand ambulant, teilstationär und stationär für selbstbestimmte Lebensform haben. Genau deswegen sollte dieser Zeitraum denjenigen, die dann die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes ha

ben, mit diesem Änderungsantrag gegeben werden.

(Beifall bei der PDS)

Ich möchte Ihnen auch noch etwas sagen: Sie sagen, das Finanzierungsmodell ist in Ordnung und es wäre nicht notwendig die Bestimmungen des § 6 auf der Grundlage der Abrechnung für 2004 bis zum 30.06.2005 zu überprüfen. Frau Arenhövel es ist richtig, ein Gesetz muss erst wirken. Es darf aber nicht würgen. Genau diese Gefahr darf nicht über das Finanzierungsmodell eintreten. Aus diesem Grund wäre es notwendig, die Wirkungen des Gesetzes viel eher zu überprüfen. Anhand der Aussagen des Oberbürgermeisters der Stadt Erfurt vom 15. April möchte ich Ihnen das auch bestätigen, dass ein Wirken sein muss, aber schnellstmöglich eine Überprüfung, und zwar: "Mit welchen Mehrkosten muss die Stadt Erfurt aufgrund der Gesetze in den nächsten Jahren rechnen? Nach dem Gesetzentwurf entstehen für das Jahr 2003 keine Mehrkosten, da das Land auch die Kosten der übertragenen überörtlichen Sozialhilfe im vollen Umfang übernimmt." Richtig. "Welche Kosten in den Folgejahren anfallen, kann derzeit nicht beziffert werden. Da die Kosten der Eingliederungshilfe seit 1999 im Durchschnitt jährlich um 8 Prozent gestiegen sind, fallen auch entsprechende Mehrkosten bei der Landeshauptstadt Erfurt an, die aber für das Jahr 2004 folgende nicht bezifferbar sind." Wie denn? Wie machen wir in Erfurt Haushaltsberatungen? Wie denn? Diesen Zustand wollen Sie in der Überprüfung mit der jetzigen Regelung bis 2008 am besten ziehen. Genau aus dem Grund möchten wir gern, dass die Überprüfung der Wirkung vorgezogen wird, damit nämlich die Kommunen in Planungssicherheit kommen können. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redewünsche mehr vor, so dass wir zur Abstimmung als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/3303 kommen können. Wer diesem zustimmt, den bitte ich nicht um das Handzeichen, weil Abgeordneter Stauch einen Geschäftsordnungsantrag stellen möchte.

Wir bitten um namentliche Abstimmung, sowohl jetzt über den Antrag als auch über das Gesetz selbst.

Dann werden wir jetzt in namentlicher Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion der PDS abstimmen.

Ich nehme an, jeder hatte die Möglichkeit, seine Stimmkarte abzugeben, bis auf den Abgeordneten Fiedler, der das jetzt noch nachholen möchte.

Herr Fiedler, würden Sie bitte das Tempo ein bisschen steigern? Herr Fiedler, ich werde jetzt gleich den Wahlgang schließen lassen, wenn Sie noch längere Debatten dazu führen.

(Heiterkeit und Unruhe im Hause)

Es kann jetzt gezählt werden.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor. Zum Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/3303 wurden 70 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 13, mit Nein 46 gestimmt und es haben sich 11 enthalten. Damit ist der Änderungsantrag der PDS abgelehnt (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 3).

Herr Abgeordneter Stauch, wollen Sie auch die Beschlussempfehlung namentlich abgestimmt haben?

Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in der Drucksache 3/3292 ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Gegenstimmen? Es gibt eine ganze Reihe von Gegenstimmen. Gibt es auch Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2921 nach zweiter Beratung ab. Ich weise darauf hin, dass die Beschlussempfehlung angenommen worden ist und dass es einen Teilungsantrag, Frau Abgeordnete Nitzpon, gab.

Ja.