Damit wollen Sie unseren Haushalt sanieren? Wir haben kein Umverteilungsproblem, wir haben ein Wachstumsproblem, Herr Höhn, und wenn wir nur die Einnahmen in der Umsatzsteuer hätten von dem Jahr 1999, ginge es die
sem Land schon viel besser und wir müssten nicht drei Nachträge machen. Nicht wir sind diejenigen, wir müssen nur reagieren auf diese Wachstumsprobleme, die uns die Bundesregierung beschert hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ministerpräsident hat einmal gesagt, es ist eine Zumutung für das Land und für die Parlamentarier, für die Regierung diese Zahlen umzusetzen und ihnen einen Haushalt vorzulegen. Ich sage aber auch noch einmal, wir brauchen Planungssicherheit in Richtung unserer Unternehmen, dass Investitionen getätigt werden können. Wir brauchen Planungssicherheit in den Kommunen, dass dort Haushalte verabschiedet werden können. Denn nichts ist giftiger für die Kommunen - da freut sich vielleicht der Kämmerer - als vorläufige Haushaltsführung. Es werden keine Aufträge ausgelöst und es wird nichts geschehen in den Kommunen. Deswegen bitte ich um Zustimmung für diesen Nachtragshaushalt, denn wir setzen fort, dass die Dinge getan werden müssen, dass man denen ins Auge sehen muss, die getan werden müssen. Wir drücken uns davor nicht, sondern verabschieden diesen Haushalt, hoffe ich.
Ich schließe damit die Aussprache der zweiten Beratung. Wir kommen zur Abstimmung, zuallererst über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache... - Herr Abgeordneter Stauch.
Zum Gesetz. Dann zunächst Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/3100. Wer der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte? Es gibt eine Reihe von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht.
Dann kommen wir zum Zweiten über die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/2920 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung, dass wir die Beschlussempfehlung jetzt angenommen haben. Dazu werden wir namentlich abstimmen. Ich bitte darum die Stimmkarten einzusammeln.
Ich hoffe, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben. Wir schließen jetzt und kommen zum Auszählen der Stimmen.
Es wäre sehr freundlich, wenn wir mit der Plenarsitzung fortfahren können. Ich gebe das Ergebnis bekannt. In namentlicher Abstimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Haushaltgesetzes 2001/2002 und des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes als Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/2920 wurden 75 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 48 gestimmt und mit Nein 27 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wir kommen dazu, das in der Schlussabstimmung noch einmal zu dokumentieren. Wer dem Gesetzentwurf nun zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Und nun die Gegenstimmen? Herr Althaus, Sie wollten jetzt sitzen bleiben, ja? Danke schön. Und die Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen und eine Reihe von Gegenstimmen, aber mit Mehrheit ist dieser Gesetzentwurf nun angenommen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes und zur Einführung der Meldepflicht an das Gemeinsame Krebsregister Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2692 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 3/3070 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3108 ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2692 "Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes und zur Einführung der Meldepflicht an das gemeinsame Krebsregister": Durch Beschluss des Landtags vom 12. September 2002 ist der genannte Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen worden. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 14. November 2002, in seiner 34. Sitzung am 5. Dezember 2002, in seiner 35. Sitzung am 16. Januar 2003 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Ausschuss
hat sich sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt, insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte wurden auch aus Sicht der Thüringer Datenschutzbeauftragten mit einbezogen.
Die Beschlussempfehlung, meine Damen und Herren, liegt Ihnen allen vor, so dass man sich ersparen kann, dies alles zu zitieren. Ich bitte für den Ausschuss, der Beschlussempfehlung zu folgen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wurden schwerpunktmäßig die Fragen des Datenschutzes im Krankenhaus in den §§ 7, 27 und 7 a behandelt. Die in der Ausschuss-Sitzung vorgelegten Regelungen wurden einstimmig angenommen.
Die Frage der Patientenverfügung hat im Thüringer Krankenhausgesetz inhaltlich keinen Platz gefunden und wurde ebenfalls richtigerweise gestrichen. Darum wird meine Fraktion dem Änderungsgesetz zum Thüringer Krankenhausgesetz zustimmen.
Nun zu dem von der PDS eingebrachten Entschließungsantrag: Der vorliegende Entschließungsantrag der PDS-Fraktion wurde inhaltlich im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit kurz angesprochen. Wir waren uns dort alle einig, dass die Problematik der Palliativmedizin fachlich nicht in dieses Gesetz gehört. So wundern wir uns schon, dass die PDS-Fraktion einen Entschließungsantrag hier zum Thüringer Krankenhausgesetz einbringt. Palliativmedizin ist die komplexe interdisziplinäre Behandlung schwerster Erkrankungen, die einer auf Heilung der Grunderkrankung orientierten Behandlung nicht mehr zugänglich ist, beispielsweise schwere onkologische Erkrankungen, Aids im Endstadium und bestimmte neurologische Erkrankungen. Die Palliativmedizin beinhaltet z.B. Schmerztherapie, internistische und radiologische Behandlungen bis hin zur HNO-Therapie. So weit eine Behandlung im Krankenhaus nicht erforderlich ist und die Betreuung der Sterbenden im Vordergrund steht, sollten Hospizdienste tätig sein. Es ist aber nicht nur eine Sterbebegleitung, wie oft fälschlicherweise gedacht wird. Für die Palliativmedizin im Krankenhaus sind bedarfsgerechte Strukturen in Thüringen zu entwickeln. Dies gilt natürlich auch für die Hospizdienste. Dies sind Aufgaben der Fachplanung, wobei ein gesetzgeberischer Regelungsbedarf zu prüfen ist. Wir sehen schon unter anderem auch den wachsenden Bedarf der Finanzierung der Leistungen der Palliativmedizin und der Sterbebegleitung sowie der Regelung von
Freistellung für die Angehörigen von sterbenden Patienten. Nach unserer Information arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen an einem Konzept zur Umsetzung der Palliativmedizin in Thüringen. Weiterhin ist in der Enquetekommission 3/1 des Thüringer Landtags eine Anhörung zu diesem Thema geplant. Die Problematik ist uns zu wichtig, als dass sie hier als Anhängsel zu einem anderen Gesetz abgehandelt werden kann. Wir beantragen deshalb die Überweisung des Entschließungsantrags in der Drucksache 3/3108 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Sollte die Mehrheit dieses Hauses der Überweisung nicht zustimmen, wird die SPD-Fraktion die Problematik der Palliativmedizin im Ausschuss thematisieren. Ich danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, es ist richtig, und ich denke, dazu hat die PDS auch beigetragen, dass sehr ausführlich im Ausschuss zu diesem Gesetzentwurf diskutiert worden ist. Wir sind natürlich auch mit den Datenschutzanträgen und -vorschlägen, die gekommen sind und entwickelt wurden, einverstanden. Es gab Änderungsvorschläge der PDS, die in der Regel - um es ein bisschen lustig zu machen - natürlich der Ablehnung anheim fielen, wie das so üblich ist, nur an den Stellen, wenn es auffällt, dass sie zum Teil auch wortgleich mit Änderungen der CDU sind, dann wird zum Teil natürlich auch zugestimmt, was ich an der Stelle gut finde.
Aber dennoch einige Anmerkungen, meine Damen und Herren, zum Gesetz und auch Bedenken, die wir im Ausschuss auch geäußert haben.
Eine Anmerkung zu Artikel 1: Die Neufassung in Ziffer 1 lässt aus unserer Sicht den Begriff der Bedarfsorientierung vermissen. Dazu gab es auch einen Antrag von uns. Unsere Fragen sind dann - ich denke, das muss man ernst nehmen: Fällt dann in Thüringen der Grundsatz bei der Bedarfsplanung im Krankenhausbereich vielleicht auch anders aus, als wir es kennen? Sind die Krankenhäuser in Zukunft nur auf Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit auszurichten? Wird das neue Fallpauschalgesetz DRG nicht schon negative Auswirkungen auf die Patienten haben? Ich verweise darauf, Kliniken haben keine Reserven. Ich habe gelesen, was die Kassen heute dazu geschrieben haben. Man mag mir nicht verdenken, dass ich als Ärztin dazu eine grundsätzlich andere Einstellung habe. Ich gebe zu bedenken, es geht in Ziffer 1 um nicht mehr und nicht weniger den Zweck des Gesetzes. Die Formulierung "patientengerecht" stellt auf andere Dinge ab als der Begriff "bedarfsorientiert", denn der Begriff "bedarfs
orientiert" sieht die aus medizinischer Sicht objektiven Kriterien der stationären Versorgung. Das sind Fragen, die wir stellen.
Eine weitere Bemerkung zu Ziffer 3 - § 4 Abs. 3, den neuen: Wir sehen darin, vielleicht ist es auch sehr ehrlich, dieser Absatz könnte, ich betone es, zur "Abseitsfalle" werden, da hier auch Tür und Tor für weitere Privatisierung durchaus geöffnet werden, es sei denn, es ist tatsächlich so gewollt - von uns jedenfalls nicht.
Meine Damen und Herren, was uns aber dennoch am meisten aufstößt, sind die Veränderungen hinsichtlich der Finanzierung, denn da ist festzustellen, dass dieses Gesetz auf eine restriktive Förderung in Zukunft abzielt. Dies wird unter Ziffer 8 deutlich. Die wiederholte Absenkung der Grundpauschale, und das auch noch in einem Doppelhaushalt, vergrößert die Diskrepanz zwischen der Nutzungsdauer kurzfristiger Anlagegüter und dem Wiederbeschaffungswert. Nicht einmal mehr 50 Prozent des Abschreibungsvolumens werden durch die pauschalen Fördermittel gedeckt. Verringert wird die pauschale Förderung dann noch einmal, wenn im Rahmen der Einzelförderung nach Abschluss einer Maßnahme über die Flächendefinition Abschläge von teilweise bis 50 Prozent auf die Summe geltend gemacht werden und dazu noch unabhängig davon, ob in der Maßnahme überhaupt kurzfristige Anlagegüter gefördert werden.
Meine Damen und Herren, wir haben hinsichtlich der Systematik der pauschalen Förderung Probleme. Wir sehen sie insgesamt nicht als schlüssig und auch zum Teil als nicht nachvollziehbar an.
Eine weitere Bemerkung aus Ziffer 9 - § 13 -, wo aus unserer Sicht deutlich wird, dass es auf eine Reduzierung der Anzahl der Krankenhäuser auf "leisen Sohlen" hinausläuft. Ich gebe es noch einmal zu bedenken, es gibt genug andere Gründe in Thüringen, wo man befürchten muss, dass die ärztliche Versorgung gerade im stationären Bereich auch entgegen der Kassenmeldungen in Zukunft nicht mehr in dem Maße gesichert sein wird, zumindest in bestimmten Fachgebieten. Das ist auch eine weitere Frage, die wir an dieser Stelle stellen und damit gleichzeitig auf § 2 abheben, der ja nicht zur Debatte steht, aber auf den wir hinweisen, dass die Krankenhausversorgung eine öffentliche Aufgabe ist.
Aber nun, meine Damen und Herren, zu unserem Entschließungsantrag: Ja, wir haben nicht nur im Ausschuss, wir haben auch an anderer Stelle über die Fragen der Palliativmedizin - das wird mir Frau Arenhövel bestätigen ausführlich gesprochen, auch über das, was wir im Prinzip uns denken können oder was es auch schon gibt. Das Ministerium hat gesagt, in diesem Gesetz nicht. Es gab einen Vorschlag von Caritas, das wissen Sie auch. Ich hätte es mir vorstellen können, dass man durchaus eine Passage reinformuliert, um ein Zeichen zu setzen; aber gut, ich habe da auch gesagt, okay, dann anders. Ich denke, das
ist eine Aufgabe, die man klären muss. Ich denke, das ist auch gut begründet, auch hinsichtlich dessen, dass Handlungsbedarf von Seiten des Landes auf Bundesebene und dann auf Bundesratsebene besteht und auf Bundesebene keine Lösung ist, Frau Künast, das sage ich an der Stelle, dann muss ich sagen, hat das Land hier volle Handlungsfreiheit an der Stelle.
Frau Künast, es tut mir wirklich Leid, Sie haben hier etwas vorgelesen, was Palliativmedizin ist, und Sie haben durchaus mit Recht auf Hospiz usw. verwiesen. Ich möchte das auch sehr streng abgegrenzt wissen an der Stelle, damit hier nichts durcheinander kommt, das ist richtig. Aber mich regt es wirklich auf, ich muss es einfach einmal sagen, es heißt wirklich "Palliativmedizin". Ich habe meine Bedenken, ich bin der Meinung, man sollte im Ausschuss darüber reden, auch sich regelmäßig Bericht erstatten lassen - auf alle Fälle, warum denn nicht. Aber dieser Antrag zielt ab, innerhalb eines Jahres - und ich denke, das ist viel Zeit einen Gesetzentwurf zu entwickeln - und anschließend bis zum Ende dieser Legislaturperiode, vielleicht sogar im Vorgriff auf die Ergebnisse unserer Enquetekommission, aus Thüringen Impulse zu setzen für die Bundesebene, das in Thüringen ausreichend zu regeln. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen der CDU-Fraktion möchte ich mich eigentlich bei allen Mitgliedern des Ausschusses recht herzlich bedanken für die doch manchmal sicherlich auch etwas emotionale, aber insgesamt gesehen doch sehr sachliche Diskussion. Wir haben es geschafft die datenschutzrechtlichen Probleme aufzuarbeiten und auf Antrag der CDU-Fraktion ist es dazu gekommen, dass die Datenerfassung für Forschungszwecke und für die Krankenhausplanung getrennt in diesem Gesetz behandelt worden sind, was sicherlich sachgerecht ist. Ich bin froh, dass es auch zu einer Einigung mit der Datenschutzbeauftragten zu diesem Punkt gekommen ist, denn es ist ja nicht unerheblich, wie mit den Daten von Patienten umgegangen wird. In diesem Punkt muss man sicherlich große Sorgfalt walten lassen.
Frau Dr. Fischer, wenn Sie hier Defizite ansprechen in der Krankenhausfinanzierung, dann dürfen Sie aber bitte auch eins nicht vergessen, nämlich mit wie viel Geld seitens des Bundes und des Landes Krankenhäuser in den letzten 10, 12 Jahren saniert worden sind. Das ist ein ganz
erheblicher Aufwand, der in die Milliarden geht. Und weil wir damit auch wirklich eine sehr gute Infrastruktur geschaffen haben, ist es natürlich dann auch möglich, Pauschalfördermittel verträglich zurückzufahren, weil natürlich die Ausstattung bedeutend besser ist, ganz zu schweigen von der baulichen Substanz, da ist gerade auch hier in Thüringen sehr viel geleistet worden und das darf man dabei, denke ich, nicht vergessen und unter den Teppich kehren.
Die Änderung dieses Gesetzes ist ja notwendig geworden, weil der Landesrechnungshof darauf bestanden hat, dass die Kontrolle der Förderbescheide usw. verbessert werden muss. Das ist in diesem Gesetz hier umgesetzt. Es ging auch darum, dass Chefärzte, die private Behandlungen durchführen, das Personal auch an ihren Einkünften beteiligen. Ich glaube, zwei Punkte, die jeder mittragen kann. Außerdem, das ist hier noch nicht so richtig erwähnt worden, ist festgelegt worden, dass ein Trägerwechsel bei Krankenhäusern dem Ministerium anzuzeigen ist - auch das halte ich für einen wichtigen Punkt in dem Gesetz.
Kommen wir nun zu Ihrem Entschließungsantrag, dass der Freistaat Thüringen ein eigenes Gesetz zur Palliativmedizinischen Versorgung entwickeln soll. Ich halte diesen Antrag - nicht vom Inhalt, wir sind uns völlig einig, dass Palliativmedizin eine hoch wichtige Angelegenheit ist, und wir können auch mitgehen, wenn das im Ausschuss thematisiert wird, dass ist überhaupt gar keine Frage - dazu ein Landesgesetz auf den Weg zu bringen, für ordnungspolitisch verfehlt, weil das medizinisches Leistungsrecht ist und das ist verankert im Sozialgesetzbuch V und dieses wird vom Bund gemacht und bestimmt. Deswegen würden wir Ihren Entschließungsantrag aus diesen Gründen ablehnen, sagen aber, wir sind selbstverständlich für dieses Thema offen und gesprächsbereit. Vielen Dank.