aber im Einzelfall kann das durchaus beibehalten werden. Aber es ist die Frage der Herangehensweise, wie man das beurteilt. Sie fordern immer kommunale Selbstverwaltung ein, Sie fordern mehr Mitbestimmungsrechte der Bürger, warum sollen wir das dann durch Gesetz entscheiden? Lasst doch bitte die Bürger vor Ort, lasst doch die Mitgliedsgemeinden auf der Basis der Freiwilligkeit entscheiden, ob sie in einer Verwaltungsgemeinschaft bleiben wollen oder ob im Interesse von mehr finanziellen Freiheiten, von effektiverer Verwaltung vielleicht eine andere Möglichkeit, wie die Kommunalordnung dies vorsieht, für den Bürger sinnvoll ist.
Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass gleichberechtigt Verwaltungsgemeinschaft, Einheitsgemeinde und erfüllende Gemeinde nach wie vor gegeben sind?
Ich stimme Ihnen sehr wohl zu, dass die Gleichberechtigung von Verwaltungsgemeinschaft, erfüllender Gemeinde und Einheitsgemeinde gegeben ist. Ich muss allerdings als der für die Kommunalaufsicht zuständige Minister auch sagen, dass ich, wenn ich die Haushalte bewerte, sehr wohl Unterschiede in der Effektivität
Im Zusammenhang mit der Wahl der hauptamtlichen Beigeordneten schlägt der Innenausschuss eine Fassung vor, die das Kräfteverhältnis zwischen Bürgermeister einerseits und dem Gemeinderat andererseits etwas zu Gunsten des Gemeinderats verschiebt. Gleiches soll für die Kreisebene gelten. Der Vorschlag des Innenausschusses stellt einen sachgerechten Interessenausgleich dar, der auch eine zügige Durchführung des Wahlverfahrens sicherstellt. Das wesentliche Anliegen der Landesregierung, die Objektivierung des Auswahlverfahrens, wird durch die Änderung nicht berührt.
Lassen Sie mich schließlich all jenen danken, die an dieser Novellierung so intensiv und konstruktiv mitgewirkt haben, den kommunalen Spitzenverbänden, den ehrenamtlichen Gemeinderats- und Kreistagsmitgliedern, den Bürgermeistern und Landräten und auch den Mitarbeitern der Kommunalabteilung des Thüringer Innenministeriums, die all diese Vorschläge zusammengetragen, bewertet und in die Form eines sehr umfassenden Gesetzentwurfs gebracht haben.
Es ist erfreulich, dass wir seit der Anhörung im Rahmen des Beschlussverfahrens der Landesregierung bis heute in einer Vielzahl von Gremien auf der Ebene des Landes, in den Kommunen vor Ort, aber auch in den kommunalpolitischen Vereinigungen der Parteien eine intensive Diskussion zur Kommunalordnung erlebt haben. Dies gilt im Übrigen, wie mir berichtet wurde, auch für die Beratung des Innenausschusses, wo aus Sicht der Landesregierung sehr konstruktiv um die beste Lösung im Einzelfall gerungen wurde und auch Ihnen, meine Kollegen aus dem Innenausschuss, gilt daher mein Dank. Einen ganz besonderen Dank möchte ich meinem Amtsvorgänger aussprechen,
Christian Köckert, der du mit hohem persönlichen Engagement diese Novellierung begleitet hast. Dies ist in Verantwortung dein Werk, welches heute im Thüringer Landtag zu Ende gebracht wird.
Ja, man darf doch einem Kollegen danken, der aus Sicht der Landesregierung mit die Hauptarbeit an dieser Novelle getragen hat.
Die Kommunalordnung in der hier zur Abstimmung vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses wird den Kommunen und ihren Vertretern ein wirksames Handwerkszeug für eine zukunftsorientierte, praktikable und bürgerfreundliche Kommunalpolitik sein. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Beschlussempfehlung des Innenausschusses anzunehmen.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/1597, und zwar als Erstes über den Gesetzentwurf der Fraktion in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Es gibt auch eine Reihe von Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/2206. Als Erstes stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/3009. Dort ist signalisiert worden, dass aus dem Änderungsantrag die Punkte 4 und 5 gemeinsam in namentlicher Abstimmung und der Punkt 12 in namentlicher Abstimmung abgestimmt werden sollen. Wir beginnen mit den namentlichen Abstimmungen. Als Erstes rufe ich die namentliche Abstimmung über die Punkte 4 und 5 aus dem Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf.
Ich nehme an, jeder hatte die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben. Damit schließe ich diesen Abstimmungsgang. Es kann ausgezählt werden.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu den Punkten 4 und 5 aus dem Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor. Es wurden 77 Stimmen abgegeben, mit Ja haben gestimmt 18, mit Nein haben gestimmt 46, enthalten haben sich 13. Damit sind die Punkte 4 und 5 abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Nummer 12 des Änderungsantrags der PDSFraktion vor. Es haben 76 ihre Stimme abgegeben, mit Ja haben 18 gestimmt, mit Nein haben 45 gestimmt und es gab 13 Enthaltungen. Damit ist auch der Punkt 12 aus dem Änderungsantrag abgelehnt (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 2).
Wir kommen nun zu den Abstimmungen per Handzeichen, und zwar aus dem Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/3009 die Ziffern 1 bis 3, 6 bis 11 und 13 bis 16. Wer diesen zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Stimmenthaltungen? Es gibt eine Mehrheit von Gegenstimmen und eine Reihe von Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag der Fraktion der PDS ist damit abgelehnt.
Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/3010. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag der Fraktion der SPD abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 3/2964 in unveränderter Fassung. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt eine Reihe von Gegenstimmen. Gibt es auch Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ist angenommen.
Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/2206 nach zweiter Beratung unter der Berücksichtigung der Annahme dieser letztgenannten Beschlussempfehlung aus der Drucksache 3/2964. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist
eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt eine Reihe von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.
Ich bitte das nun in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer Mehrheit von Jastimmen ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 in seinen beiden Bestandteilen.
a) Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2724 dazu: - Vorlagen 3/1504/1604 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/2925 dazu: Änderungsanträge der Fraktion der PDS - Drucksachen 3/2939 bis 3/2962 und 3/2974 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2971 dazu: Änderungsanträge der Fraktion der SPD - Drucksachen 3/2988 bis 3/2991 und 3/2993 bis 3/3003 dazu: Entschließungsanträge der Fraktion der SPD - Drucksachen 3/2969/2986/2987 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2972 dazu: Entschließungsanträge der Fraktion der PDS - Drucksachen 3/2975 bis 3/2985 - ZWEITE BERATUNG
b) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes - Unterrichtung des Thüringer Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) Unterrichtung durch den Finanzminister - Drucksache 3/2761 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/2926
c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2002 bis 2006 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 3/2775 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/2927
d) Rahmenvereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, den Minister der Finanzen sowie die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, und den Hochschulen des Landes zur Sicherung der Leistungskraft der Thüringer Hochschulen Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/2786 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/2929 dazu: Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/2928
Als Berichterstatter ist der Abgeordnete Gerstenberger bestimmt. So, das war jetzt äußerst spannend. Ich bitte um die Berichterstattung, Herr Abgeordneter Gerstenberger.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Verlesung der Drucksachen macht deutlich, um welchen Aufgabenund Arbeitsumfang es ging.
Zum Bericht: Die Landesregierung legte dem Landtag mit Schreiben vom 24. September 2002 den von der Landesregierung beschlossenen Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes zusammen mit dem Entwurf des Landeshaushaltsplans 2003/2004, also den Gesamtplan, vor.
Die gedruckten Entwürfe des genannten Gesetzes nebst Gesamtplan und Übersichten sowie die Einzelpläne wurden dem Landtag auf Veranlassung des Finanzministeriums am 2. Oktober 2002 übergeben und noch am gleichen Tag verteilt. Das Finanzministerium hatte den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes einschließlich des Entwurfs des Landeshaushaltsplans für die Jahre 2003 und 2004 mit allen Einzelplänen vorab auf Datenträger zur Verfügung gestellt.
Die Datenträger wurden unmittelbar in der 40. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 27. September 2002 an die Ausschussmitglieder verteilt. Außerdem wurde dem Landtag am 8. Oktober 2002 der Bericht über den Stand der voraussichtlichen Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes vorgelegt und mit Schreiben vom 9. Oktober 2002 leitete die Landesregierung dem Landtag in Ergänzung des bereits zugeleiteten Gesetzes und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sowie dem Entwurf des Landeshaushaltsplans 2003/2004 eine Vorlage über die detailliert aufbereiteten Landesstraßenbauprogramme 2003 und 2004 zu, die am gleichen Tag an die Mitglieder des Landtags verteilt wurden.
Der Finanzminister begründete den Gesetzentwurf und den Finanzbericht in der 71. Plenarsitzung am 10. Oktober 2002. Der Gesetzentwurf der Landesregierung einschließlich der ergänzenden Vorlage zu dem Landesstraßenbauprogramm 2003 und 2004 sowie der Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes wurden nach gemeinsamer Aussprache jeweils an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Mit Schreiben vom 16. Oktober 2002 übersandte die Landesregierung den von ihr verabschiedeten Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2002 bis 2006 für den Freistaat Thüringen mit der Bitte um Vorabüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die Präsidentin des Landtags hat daraufhin gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 der GO des Landtags die Vorlage zur beschleunigten Erledigung im Einvernehmen mit den Fraktionen bereits vor der ersten Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Mit Schreiben vom 21. Oktober 2002 übersandte die Landesregierung zudem eine am 14. Oktober 2002 von den Thüringer Hochschulen unterzeichnete Rahmenvereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes zur Sicherung der Leistungskraft der Thüringer Hochschulen mit der Bitte um Einbeziehung in die Beratung zum Gesetzentwurf über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003/2004 und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes an den Landtag.
Die Landesregierung wies in diesem Zusammenhang auf den Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Landtags nach Nr. I 1 der Rahmenvereinbarung hin und bat, eine entsprechende Entscheidung herbeizuführen. Die Präsidentin des Landtags hat den Antrag der Landesregierung gemäß § 67 Abs. 4 der GO an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Während der laufenden Haushaltsberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss hat die Landesregierung zum Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2003/2004 und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes mit Schreiben vom 26. November 2002 eine Ergänzungsvorlage vorgelegt. In der Ergänzungsvorlage weist die Landesregierung darauf hin, dass die Aktualisierung der Steuerschätzung in der Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung am 12. und 13. November 2002 gegenüber dem Ergebnis der Mai-Schätzung die Prognose erheblicher Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2003 für Bund, Länder und Gemeinden ergeben habe.
Für den Thüringer Landeshaushalt seien dabei nach der Begründung der Ergänzungsvorlage Mindereinnahmen aus Steuern in Höhe von 236 Mio. nanzausgleich in Höhe von 28 Mio. desergänzungszuweisungen in Höhe von 14 Mio. dem am 10. Oktober 2002 eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans für 2003, der auf den Ergebnissen der MaiSchätzung beruht, zu erwarten. Ausbleibende Einnahmen in der Größenordnung von insgesamt 278 Mio. aus Sicht der Landesregierung eine Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes unumgänglich gemacht.