Protocol of the Session on November 22, 2002

Allein aus diesen Gründen sowie aus dem wohl fast schwierig oder unlösbaren Problem der genauen Abgrenzung zwischen betrieblichem und privatem Vermögen hat man damals auf die Einführung oder die weitere Erhebung der Vermögenssteuer verzichtet. In den neuen Ländern war bis 1996 im Einigungsvertrag ohnehin die Vermögenssteuer nicht mit vorgesehen und deswegen auch keine Weiterfüh

rung ab 1997. Das Gesamtaufkommen der Vermögenssteuer betrug 1995 7,9 Mrd. DM, 1996 9 Mrd. DM und davon resultierend, wir können uns ja streiten, 58 oder 60 Prozent, Herr Abgeordneter Höhn, allein bei betrieblichen Vermögen. Für den Wegfall der Vermögenssteuer ab dem 1. Januar 1997 wurde insbesondere, das wird von der PDSFraktion immer verschwiegen, ein angemessener Ausgleich vorgenommen. Lassen Sie mich noch in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass damals im Bundestag die SPD-Fraktion der Nichtwiedereinführung zugestimmt hatte. Deswegen, kann man ja jetzt auch mutmaßen, versucht man über Bande zu spielen über die Bundesländer, weil man selber es nicht im Bundestag haben will

(Beifall bei der CDU)

und benutzt die Länder. Der angesprochene Ausgleich im Übrigen war vor allen Dingen die Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 2 auf 3,5 Prozent des steuerpflichtigen Erwerbs. Zur Wahrung der sozialen Symmetrie wurden gleichzeitig die Erbschafts- und Schenkungssteuer erhöht. Gegen diese Neueregelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, das hatten Sie ebenfalls erwähnt, Herr Abgeordneter Höhn, hier inbesondere bei der Bewertung des Grundbesitzes, wurde wieder geklagt und der Bundesfinanzhof hat jetzt das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die vom Bundesfinanzhof vorgelegten Entscheidungsgründe zur unterschiedlichen steuerlichen Bewertung von Betriebsvermögen, Grundstücken und Firmenanteilen gegenüber dem Kapitalvermögen überzeugen weit gehend. Wir kommen offensichtlich um eine neue Änderung des Erbschaftssteuergesetzes nicht herum. Eine Reform sollte sich jedoch in erster Linie an einer systematisch sauberen Lösung dieses komplizierten Steuerproblems konzentrieren und nicht pauschal einfach an einer Erhöhung des Aufkommens. Mit der Erbschaftssteuer werden periodisch Vermögen und insbesondere hohe Vermögenswerte bereits erfasst und versteuert. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ließe sich somit schwerlich verfassungskonform regeln. Denn ein neues Vermögenssteuergesetz müsste sich an den Vorgaben der Rechtsprechung über die Erbschaftssteuer orientieren. Im Übrigen ist die steuerliche Gerechtigkeit bei Vermögenserträgen bereits gewahrt.

Jetzt nenne ich, Herr Huster, Beispiele aus der Steueroase Deutschland. Erträge aus Vermögen wie beispielsweise Anleihen, Investment, Immobilienfonds, Sparbüchern oder Erträge aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der Einkommenssteuer. Zinserträge unterliegen dem Zinsabschlag; auf Dividenden ist Kapitalertragssteuer zu zahlen; auf Spekulationsgewinne bei Aktien, Grundvermögen ist innerhalb einer bestimmten Frist Einkommenssteuer zu zahlen. Der Erwerb von Grund und Boden unterfällt der Grunderwerbssteuer, die wir ja erst erhöht haben. Sie wird also zum Ausgleich genutzt. Nach den Steuerbeschlüssen von Rotgrün sollen künftig alle Wertsteigerungen bei Kapitalgrundvermögen, auch im privaten Bereich und Einkommenssteuer erfasst werden und damit praktisch der ge

samte Ertrag jeglichen Vermögens. All diese Steuern rechtfertigen wohl nicht den Begriff "Steueroase" und rechtfertigen auch nicht die Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

(Beifall bei der CDU)

Zusatz: Betriebsvermögen wird durch die Buchführung bilanziert und erfasst und der Gewinn wird versteuert. Das Einkommen wird derzeit mit einem progressiven Steuersatz bis zum Höchstsatz von 48,5 Prozent versteuert - 48,5 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht hat 50 Prozent gesagt. Das auch im Vergleich, auch das muss man herbeiziehen bei der Abgaben- und Steuerlast insgesamt, wenn man sich mit der USA vergleicht.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es muss doch Ziel sein, die Spitzensteuersätze auf ein international vergleichbares Niveau zu senken. Wir haben überhaupt davon Gebrauch gemacht, abgeschaffte Steuern wieder einzuführen. Ich glaube, das ist nicht der richtige Weg. Die Abgeordnete Scheel hat das ja in dem von Ihnen zitierten Artikel im Handelsblatt gestern auch so eindeutig gesagt. Zudem ist zu befürchten, dass es bei der Wiedereinführung zu einer weiteren Kapitalabwanderung kommt. Diese Kapitalabwanderung gibt es, die wird manchmal von der PDS beklagt und jetzt wird sie wieder nicht als tatsächlich dargestellt. Das Vermögenssteuergesetz ist ein Bundesgesetz, ich hatte darauf hingewiesen, und jetzt versucht man über die Bande so zu spielen, dass es eben über die SPDLänder wiederkommt. Man versucht. Hier möchte ich eines sagen, wir könnten jetzt über den Länderfinanzausgleich viel in die Vermögenssteuer bekommen. Sie haben selbst in den Argumenten gesagt, ja, dann lassen wir es uns frei, dann mögen die reichen Länder das nicht einführen und die armen Länder können es ja einführen, weil sie ein Einnahmeproblem haben. Dann ist es aber absurd zu sagen, man könnte es durch den Länderfinanzausgleich wiederbekommen.

(Beifall bei der CDU)

Noch etwas zu Thüringen: Thüringen zählt zu den jungen Ländern, in denen Vermögen, sowohl privates als auch betriebliches, erst gebildet werden muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Kapital nach Thüringen gelockt wird, das wir ja brauchen, die Investoren, wenn im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder, sagen wir, Bayern, Baden-Württemberg die Vermögenssteuer bei uns eingeführt wird und dort nicht.

(Beifall bei der CDU)

Im Antrag zur PDS wird eine Höhe von 16 Mrd. in Aussicht gestellt. Meines Erachtens dürfte dieses Aufkommen auch beim Ansatz von Verkehrswerten auf Grundvermögen oder dem Ansatz der Freibeträge der bisherigen

Vermögensrechte, also diese bekannten 120.000 DM für eine Person in der Familie, nicht erreicht werden. Wir haben mal gerechnet, selbst dann kommt man bundesweit nur auf 10 Mrd. 3   . $  in der Diskussion sind, bis zu 1 Mio. hat, dann frage ich mich, wo noch das Aufkommen ist. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Thüringen - ist ja ein bisschen Vergleichswert - liegt zurzeit bei einem Soll von 5 Mio., das haben wir in diesem Jahr noch gar nicht erreicht. So viel zu den großen Vermögen in Thüringen.

Deshalb sollte man sich den Verwaltungsaufwand einmal anschauen, der dem gegenüberstünde in unseren Finanzämtern. Sie haben uns in der Einbringung des Haushalts aufgefordert, Entbürokratisierung, Verschlankung. Sie haben das zum Thema gemacht und jetzt kommen Sie mit einem Aufkommen, was wir überhaupt noch nicht beziffern können, und sagen, macht mal den Verwaltungsaufwand, dass wir vielleicht 3 oder 4 Mio. bekommen. Thüringen, und ich möchte den Satz unterstreichen, hat ein Einnahmeproblem, hat aber kein Einnahmeproblem aus der Vermögenssteuer, sondern, Sie kennen die Steuerschätzung, hat ein Einnahmeproblem aus der Umsatzsteuer und aus der Körperschaftssteuer über den Länderfinanzausgleich.

(Beifall bei der CDU)

Über 445 Mio. Defizit in der Umsatzsteuer zum vergangenen Jahr, nur die Umsatzsteuer. Das ist das Problem, der Umsatz. Kapital muss wieder wirken können, muss Umsatz bringen, das ist unser Einnahmeproblem.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe das gestern schon gesagt, wir haben 1995 in der Steuerverwaltung einmal so einen Testlauf gemacht, wie viel Bürger oder Körperschaften wir hätten, die unter die Vermögenssteuer fallen würden. Damals waren es 646 natürliche Personen und 67 juristische Personen, damals bei 120.000 DM Freibetrag. Setzen wir jetzt die 1 Mio.  !$ 4 ! wie viel da rauskommt. Deswegen, unser Land braucht nicht die Einführung neuer Steuern, unser Land braucht keine Neiddebatte. Nicht immer ist, um auf den Ausgangspunkt zu kommen, wo sozial drauf steht auch sozial drin.

(Beifall bei der CDU)

Aus meiner Sicht ist sozial, wenn wir Kapital ins Land bringen, wenn wir Kapital ermöglichen, Arbeitsplätze zu schaffen.

(Beifall bei der CDU)

Da mir das Gutachten so gut gefällt, möchte ich mit einem Zitat vom Chef des Gutachterausschusses beenden. Er hat zur Vermögenssteuer gestern im Handelsblatt auch gesagt, die Vermögenssteuer wirke eindeutig als Wachstumsbremse. Dem ist nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es hier noch weitere Redewünsche? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/2843. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Demzufolge stimmen wir über den Antrag ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen? Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? Es gibt auch eine Reihe von Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt.

Nun stimmen wir über den Alternativantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2880 ab. Auch hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen? Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? Es gibt eine Reihe von Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 15 und komme gemäß der Geschäftsordnung § 22 Abs. 1 Punkt 2 zu einem Vorschlag zur Abweichung von der Reihenfolge der Tagesordnung. Das ist vorhin zwischen den Fraktionen auch vereinbart worden, dass wir jetzt nach dem Tagesordnungspunkt 15 die drei Wahlen aufrufen, und zwar die Tagesordnungspunkte 18, 19 und 20. Es wird dem auch nicht widersprochen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18

Wahl des neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 3/3 gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/2808

Ich möchte eine kurze Erläuterung anfügen. Nachdem der Landtag in seiner 47. Plenarsitzung am 6. September 2001 den Untersuchungsausschuss 3/3 gebildet hatte, wurden der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 3/3 und dessen Stellvertreter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes in der 50. Plenarsitzung am 12. Oktober 2001 durch den Landtag gewählt. Nach dem Ausscheiden des Abgeordneten Otto Kretschmer ist die Stelle des Stellvertreters des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses neu zu besetzen. Entsprechend dem vom Ältestenrat in seiner 2. Sitzung am 19. Oktober 1999 festgelegten Verfahren zur Benennung der Vorsitzenden

der Ausschüsse und deren Stellvertreter steht gemäß des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens wiederum der Fraktion der SPD das Vorschlagsrecht für den Stellvertreter des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zu. Der entsprechende Wahlvorschlag in der Unterrichtung 3/2808 trägt den Namen Dr. Christine Klaus, ich wollte das auch noch einmal so sagen. Ich frage jetzt, ob die Aussprache dazu gewünscht wird? Das ist nicht der Fall und wir könnten durch Handzeichen abstimmen, falls dem nicht widersprochen wird. Es wird dem nicht widersprochen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Demzufolge stimmen wir darüber ab. Wer dem Wahlvorschlag, Frau Abgeordnete Dr. Christine Klaus als Stellvertreterin zu benennen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine große Mehrheit. Gibt es hier Stimmenthaltungen? 2 Stimmenthaltungen. Gegenstimmen? Keine Gegenstimme. 2 Stimmenthaltungen und keine Gegenstimme. Damit ist Frau Abgeordnete Dr. Christine Klaus gewählt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 18 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 19

Wahl von zwei neuen Schriftführern dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/2813

Auch dazu ein Hinweis, dass der Landtag in seiner konstituierenden Sitzung aufgrund eines gemeinsamen Wahlvorschlags aller Fraktionen die 14 Schriftsteller

(Beifall und Heiterkeit im Hause)

Schriftführer nach § 1 Abs. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 der Geschäftsordnung gewählt hat. Die Fraktion der SPD hat nun mit Schreiben vom 30. Oktober 2002 gebeten, für die beiden bisherigen Schriftführer, den Abgeordneten Höhn und den Abgeordneten Pohl, neue Schriftführer zu wählen. Der entsprechende Wahlvorschlag liegt auch vor in der Unterrichtung 3/2813. Er enthält die beiden Vorschläge: Frau Abgeordnete Künast und Herrn Abgeordneten Seidel. Wir könnten auch diese Wahl in offener Abstimmung vornehmen, falls dem nicht widersprochen wird. Es wird nicht widersprochen.

Ich stimme zuerst über den Vorschlag ab, Frau Abgeordnete Künast als Schriftführerin zu wählen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Es gibt 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 2 Stimmenthaltungen. Damit ist mit großer Mehrheit Frau Abgeordnete Künast als Schriftführerin gewählt.

Wer dem Vorschlag, den Abgeordneten Harald Seidel zum Schriftführer zu wählen, zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Der Abgeordnete Seidel ist mit großer Mehrheit als Schriftführer gewählt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 19.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 20

Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/2815

Auch hier folgender Hinweis, dass der Landtag zu Beginn der 3. Wahlperiode 7 Mitglieder und 7 stellvertretende Mitglieder für den Landesjugendhilfeausschuss gemäß § 8 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz gewählt hat. Zwischenzeitlich hat die Abgeordnete Heß ihr Mandat als stellvertretendes Mitglied im Landesjungendhilfeausschuss niedergelegt. Für die weitere Dauer der Wahlperiode ist somit ein neues stellvertretendes Mitglied, welches nicht Abgeordneter sein muss, zu wählen. Da das Wahlverfahren im oben genannten Gesetz nicht näher geregelt ist, findet die Allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Danach ist u.a. die Zusammensetzung von Gremien im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen, was sich wiederum nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt. Die Grundsätze der Verhältniswahl sind auch bei einer Nachwahl zu beachten. Danach steht dieser Sitz der Fraktion der SPD zu. Der entsprechende Wahlvorschlag liegt in der Unterrichtung 3/2815 vor. Darauf steht, dass es die Frau Abgeordnete Rosemarie Bechthum ist.

(Beifall bei der SPD)

Wir können auch hier in offener Abstimmung abstimmen, falls dem nicht widersprochen wird? Das ist nicht der Fall. Demzufolge stimmen wir durch Handzeichen darüber ab, dass Frau Rosemarie Bechthum die Stelle von Frau Abgeordneten Heß im Landesjugendhilfeausschuss besetzt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine große Mehrheit. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Es gibt 3 Stimmenthaltungen. Aber mit einer großen Mehrheit ist Frau Abgeordnete Bechthum gewählt.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte allen, die jetzt in so schneller Art und Weise gewählt werden konnten und eine große Mehrheit auf sich vereinigt haben, ganz herzlich gratulieren und Ihnen viel Erfolg für Ihre Tätigkeit wünschen.

Da wir im Ältestenrat vereinbart haben, dass freitags um 18.00 Uhr der letzte Aufruf ist und es sich absehen lässt, dass wir doch längere Beratungszeiten für die Tagesordnungspunkte 16 und 17 haben, werden wir diese auf die nächste Plenarsitzung verschieben. Auch darüber gab es eine Übereinkunft.

(Beifall im Hause)