Die Erziehung zu Werten, Herr Döring, bedeutet für mich beispielsweise auch, wie wollen Sie einen Schüler zur Aufrichtigkeit, zur Wahrhaftigkeit erziehen, wenn seitens dieser Bundesregierung beispielsweise Lüge zum Mittel der Politik gemacht wird.
Ein Schulgesetz schafft immer nur den Rahmen. Schule lebt aber davon, dass wir Lehrerpersönlichkeiten haben, die trotz aller Widrigkeiten im täglichen Kampf, und ich sage auch, mit täglichen Anstrengungen, versuchen, Schule wirklich am Leben zu erhalten und Schule zu leben, erlebbar zu gestalten für die Schüler. In diesem Zusammenhang möchte ich noch mal sagen, ist es für mich von herausragender Bedeutung, dass die Rolle und die Person des Lehrers, die Persönlichkeit des Lehrers, das Ansehen in der Gesellschaft gestärkt wird und das kann man nicht per Gesetz verordnen.
Dies war in Deutschland leider vor einigen Generationen schon mal wesentlich besser verwirklicht und der Beruf des Lehrers hatte ein Ansehen. Nun, dieses Ansehen ist mittlerweile leider in Mitleidenschaft gezogen worden. Ich muss an dieser Stelle auch wieder an das Wort der "faulen Säcke" seitens des Bundeskanzlers erinnern.
Ja, Herr Döring, Sie können es nicht hören, aber auch das gehört zur Wahrheit, dass er es nun mal gesagt hat.
Wenn ich die PISA-Studie noch mal vor meinem inneren Auge vorbeiziehen lasse und mir die Rang- und Reihenfolge der Länder ansehe - Herr Döring, da hilft es auch nichts, wenn Sie plötzlich irgendwelche Schüler aus diesem Vergleich rauslassen und diese einfach abziehen wollen, um Thüringen dann irgendwo nach hinten zu bringen in dem PISA-Vergleich. Fakt ist, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen sind die führenden Länder in Deutschland. Die SPD-regierten Länder sind auf den Schlussplätzen. Ich kenne auch keine Debatte in einem SPD-regierten Land, wo gegenwärtig das Schulgesetz geändert wird. Hätten denn nicht diese Länder zuerst die Notwendigkeit, das zu tun und endlich Konsequenzen zu ziehen.
Die Thüringer Schule hat in diesem Gesetz viele neue Chancen, die sie jetzt wahrnehmen muss. Die Schuleingangsphase wird neu geregelt, Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist in Thüringen seit vielen, vielen Jahren verwirklicht. Da wollen andere Länder erst mal hin und da hilft uns auch kein Programm der Bundesregierung, weil wir es schon längst haben.
Praxisklassen, freiwilliges 10. Schuljahr, die Abschlussregelung, Leistungstest verbindlich, Kopfnoten - alles neue
Regelungen, die Schule jetzt als Chance begreifen und umsetzen muss. Diese vielen Innovationen jetzt hier darzustellen, als wenn in Schule nichts passiert und wenn das Schulgesetz ein totaler Schlag ins Wasser wäre, das ist einfach nicht redlich und das nimmt Ihnen vor allen Dingen in den Schulen auch niemand ab.
Zu einer Sache möchte ich jetzt abschließend auch noch mal einen Satz verlieren: Frau Pelke, weil mein Kollege Schwäblein es zwar schon ausführlich dargestellt hat, Sie es aber offensichtlich immer noch nicht verinnerlicht haben, möchte ich Ihnen auch noch mal kurz darlegen, für wen es alles geregelt ist. Schulpflichtig sind Kinder, die ein erfolgreiches Asylverfahren hinter sich haben - erstens geregelt. Zweitens: Bürgerkriegsflüchtlinge sind schulpflichtig auch geregelt. Drittens: Kinder, wo das Verfahren läuft, die Prozesse aber noch nicht abgeschlossen sind, sind schulpflichtig - ist geregelt. Und schulpflichtig allein sind nicht die, wo das Verfahren abgeschlossen ist und eine Abschiebung bevorsteht. Da dieses Verfahren sicherlich einige Zeit dauert, haben wir die Möglichkeit eines Rechts auf Schulbesuch eröffnet. Die haben keine Schulpflicht mehr. Alle anderen haben Schulpflicht. Und Sie bauen hier einen Popanz auf, der eigentlich gar nicht existiert.
Eine letzte Kritik: Alle die Personen, die sich gerade zu diesem Paragrafen äußern, sollen sich als Erstes mal das Gesetz durchlesen, dann kommen Sie vielleicht auch zu anderen Kenntnissen, was den Regelungsbedarf betrifft. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, keine Angst, ich lese Ihnen diese Verordnung nicht noch zum dritten Mal vor. Darf ich meine Ausführungen in die Worte des Dankes kleiden, die Worte des Dankes an meine Fraktion, dass sie mich versucht hat, der ich doch vom rechten Weg der Tugend abwandeln wollte, davon zurückzuhalten. Ich habe es mittlerweile auch selbst nachgelesen. Kollege Schwäblein, Sie haben ja Recht, für ein Fünftel aller dieser Fälle ist das Problem schon seit 1995 in dieser Verordnung gelöst. Die restlichen vier Fünftel - darauf haben Sie auch hingewiesen - sind dienjenigen, die letztlich dann ihre Asylbewerberverfahren nicht erfolgreich durchstehen, die also dann wieder in ihre Heimat zurückgehen, für die ist die Freiwilligkeit in der Verordnung festgeschrieben, was ich, denke ich mal, was wir alle begrüßen.
Meine Damen, meine Herren, ich möchte einmal auf eine ganz abgedroschene Schulweisheit zurückkommen, die da lautet - wir alle kennen sie, wir alle haben schon sattsam darüber gestöhnt: "Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir." Warum sage ich das jetzt in diesem Zusammenhang? Meine Damen, meine Herren, mein Ansatz - und das ist vielleicht aus der Sicht der Gleichstellung verständlich - lag darin: Ich wollte denjenigen, welche in puncto Gleichberechtigung von Mann und Frau noch mittelalterlichen Ansichten frönen, ein Schnippchen schlagen. Ich wollte dort, wenn schon nicht den Frauen, so doch wenigstens den Mädchen den Blick in unsere Gesellschaft, in unsere Welt gewähren. Warum? Etwa der Kinder wegen? Ich sage Ihnen: Ja, auf jeden Fall das auch, aber - und jetzt, Kollege Schwäblein, ich will nicht Zwietracht säen Sie gestatten mir mal einen etwas unchristlichen Gedanken einen solchen Ansatz laut auszusprechen und ich bitte Sie dazu, meine Damen, meine Herren, versetzen Sie sich mal gedanklich zurück, versetzen Sie sich in den Beginn des 20. Jahrhunderts. Die Neujahrsansprache des deutschen Kaisers versprach damals ein Jahrhundert des Friedens, weil alle Konfliktpotenziale Stück für Stück beseitigt würden. Eine Aussage - basierend auf den Erfahrungen damals - von 30 Jahren Frieden. Wie Sie alle wissen, wurde es das blutigste Jahrhundert unserer Geschichte.
Meine Damen, meine Herren, wer garantiert uns - Herr Schwäblein, Moment - aus der Sicht der Zeitleiste, dass aus dem 21. Jahrhundert nicht das Jahrhundert des Existenzkampfs unserer Zivilisation wird? Sie alle haben die islamistischen Terrorakte noch in Erinnerung. Die Islamisten brauchen uns nicht, ja, sie wollen uns nicht.
Jetzt möchte Ihnen der Abgeordnete Schwäblein noch eine Frage stellen. Sie wollen noch zwei Sätze... Doch die Redezeit ist schon seit einiger Zeit abgelaufen. Sie hatten sogar außerordentliches Glück, dass es einen Rechenfehler gab. Also, wäre es vielleicht mit einem letzten Satz jetzt angebracht.
Es ist schade, dass Sie das jetzt hier so ins Lächerliche ziehen, aber lassen Sie mich bitte noch den Satz sagen: Sollten wir also, meine Damen, meine Herren, so habe ich gedacht, in dieser Situation nicht jede Gelegenheit wahrnehmen, unsere Sicht der Dinge - oder anders, wenn Sie es hehrer hören wollen -, den Geist der Freiheit all jenen so vermitteln, die derzeit noch unterdrückt werden. Sie werden die Kinder, die Mädchen nicht dazu zwingen, das ist gut so. Letzter Satz: Sie anerkennen die Autorität der Eltern, der Religion, der Tradition. Gut so - oder gut so? Meine Damen und Herren, ich werde dem Gesetz zustimmen, weil aus Gründen der Gesamtsituation ich der Meinung bin - und ich nehme an, nicht nur ich -, dass es unangebracht ist, wegen dieser zwar wichtigen Facette das Gesamtgesetz abzulehnen. Herr Schwäblein, bitte.
Also, die Aufforderung an Herrn Schwäblein erteile ich. Ich bin außerordentlich mildtätig, Herr Sonntag. Herr Schwäblein, bitte.
Herr Kollege Sonntag, sehen Sie wie ich die Gefahr, dass man uns den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit unterstellen könnte, wenn wir zulassen, dass mit staatlicher Gewalt in die Asylbewerberheime gegangen werden müsste, um diese Kinder, von denen Sie sprechen, dann mit Gewalt stundenweise den Eltern zu entziehen? Sehen Sie diese Bilder wie ich vor sich?
Herr Schwäblein, wenn ich mir die Bilder vorstelle, die Sie jetzt an die Wand malen, da bin ich - da haben Sie sicherlich Recht - sehr gespannt, wie dann einerseits die örtliche Presse, und was viel wichtiger ist, wie andererseits all diejenigen hier rechts und links, die uns heute so viele Vorwürfe gemacht haben, gerade was diese Regelung betrifft, wie die dann dazu stehen werden und wie sie uns dann unterstützen würden.
Damit gibt es eine Überziehung der Redezeit um jetzt 6 Minuten, Herr Sonntag. Ich wollte nur mal darauf hinweisen, dass Sie eine außerordentliche Chance bekommen haben. Diese soll jetzt auch die PDS-Fraktion bekommen. Frau Abgeordnete Nitzpon, Sie haben sich zu Wort gemeldet. Die Landesregierung hat geringfügig überzogen, daraus ergibt das eine Möglichkeit zur Redemeldung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein Ja zur Schulpflicht für alle aus dem Ausland in Thüringen le
benden Kinder gehört für mich zur Kinderfreundlichkeit in Thüringen und nichts anderes. Das heißt, das Land muss natürlich auch die Bedingungen dafür stellen, dass diese Schulpflicht eingehalten wird. Das kostet natürlich, aber ich denke, das sollten wir uns auch etwas kosten lassen. Herr Wehner, was Sie hier vorn zu diesem Thema gesagt haben, muss ich nur mit Kopfschütteln und als unglaublich empfinden und betrachten. Erst in der vergangenen Woche hat der Petitionsausschuss eine Petition beraten und Sie sitzen mit im Petitionsausschuss. Wir mussten dort einer Petition das Prädikat "keine Abhilfe" geben, weil die Schulpflicht, so ist das begründet worden, nicht im Gesetz verankert wurde. Ein Mädchen aus Russland, was schon ein Dreivierteljahr hier lebt, nicht Asylbewerber ist, aber ein Dreivierteljahr hier lebt, durfte nur einen Monat die Schule besuchen. Danach hat der Schulträger mitgeteilt, länger kann das Kind die Schule nicht besuchen, aber mit der Begründung - und dort hat das Ministerium gesagt, diese Begründung ist rechtens -, weil die Schulpflicht nicht im Gesetz steht. Dafür ist es egal, ob das Mädchen Asylbewerber ist, wie der Stand ist oder ob sie ein ausländisches Kind ist. Im Schulgesetz ist die Schulpflicht nicht festgeschrieben. Wäre es so, hätte der Schulträger das Kind beschulen dürfen, dann würde das Kind heute noch in die Schule gehen dürfen. Ich denke, weil es auch solche Fälle gibt, sollten wir diese Schulpflicht für alle aus dem Ausland in Thüringen lebenden Kinder unbedingt aufnehmen. Ich appelliere noch einmal, unserem Antrag zuzustimmen.
Werte Frau Kollegin, gerade, weil wir zusammen in diesem Petitionsausschuss sitzen, müssten Sie eigentlich wissen, dass Sie die Fakten doch arg verdrehen. Ist Ihnen nicht bekannt, dass es sich hier um eine ausländische Schülerin handelte, die per Touristenvisa nach Deutschland eingereist ist, wo es überhaupt nicht um irgendwelche Asylprobleme in diesem Zusammenhang ging?
Deswegen wollen wir ja die Schulpflicht für alle aus dem Ausland in Thüringen lebenden Kinder hier einführen. Es kann doch eigentlich, Herr Wehner, nicht angehen, weil das Kind hier zwar schon über ein Dreivierteljahr lebt, dass es nur einen Monat - und einen Monat durfte es ja gehen -, aber dass dann die Begründung kommt, wenn die Schulpflicht im Gesetz gestanden hätte, dann dürfte sie weiter zur Schule gehen und weil es nicht drin steht, deshalb nicht. Das Ministerium hat diese Begründung akzeptiert, aber ich akzeptiere diese Begründung nicht.
Es gibt eine Redemeldung des Ministerpräsidenten, nicht des Abgeordneten der CDU-Fraktion, sondern des Ministerpräsidenten. Für die Landesregierung besteht natürlich Redezeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will die Redezeit nicht für das Schulgesetz in Anspruch nehmen, obwohl ich dazu gern etwas sagen möchte, denn ich bin sehr froh, dass das heute verabschiedetet wird. Ich habe mich zu dem letzten Thema gemeldet, zu der Frage der Beschulung der Kinder von Asylanten oder Asyl Suchenden. In der Bundesrepublik herrscht in dieser Frage ein ziemliches Chaos. Acht Länder haben es so geregelt, acht Länder haben es wieder anders geregelt. Ich bin der Meinung, wir sollten das im Zuwanderungsgesetz für alle Länder einheitlich regeln.