Protocol of the Session on October 10, 2002

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Gesetzliche Regelung!)

Zuerst haben Sie es doch auch hineingeschrieben. Ich glaube nicht, dass Ihre Juristen das zum Anfang nicht gemerkt hätten. Merkwürdigerweise ist der Punkt 5.5 nicht mehr erschienen, der ist verschwunden. Das hat natürlich auch der Gemeinde- und Städtebund gemerkt und auch protestiert, natürlich erfolglos. Ich sage hier, die Rechtssicherheit tendiert gegen null. Der Punkt 4 in der Winterdienstrichtlinie Zuwendungsvoraussetzung - liest sich wie ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Verwaltungen und das ist es auch. Natürlich müssen die betroffenen Kommunen diese Leistung ausschreiben, jede Kommune muss das ausschreiben. Das dauert und das ganze Procedere kennt jeder in diesem Haus. Wenn sie es nicht ausschreiben und sagen, sie wollen es selber machen, dann wird es schön. Wenn sie es selbst machen, müssen sie prüfbare, ich zitiere das auch, "nach Formblatt des Thüringer Landesamts für Straßenbau aufgestellte und bestätigte Kalkulationen einreichen". Da freuen sich die Kommunen, wenn sie so etwas machen dürfen. Da kommt Freude auf bei den Kommunen.

(Zwischenruf Schuster, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Infrastruktur: Na ja.)

Na ja, Herr Schuster, reden Sie einmal mit den Kommunen. Sie müssen Räum- und Streupläne erstellen, weil ja, wenn das jede Kommune selber macht, die Kommunen bis zum Ortsschild räumen und dann kommen die, die bis zum Ortsschild von außen räumen, weil das wieder andere bezahlen und das muss natürlich abgestimmt werden. Noch komplizierter wird es beim Schneeabtransport. Die Art und Weise der Feststellung der Unabweisbarkeit des Abtransports von Schnee ist ein Horror-Trip durch die deutsche Bürokratie,

(Beifall bei der SPD)

abgesehen davon, dass nur bis zu 80 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten, beim Abtransport nur 50 Prozent, erstattet werden können. Wer hier behauptet, es sei eine Vereinfachung der bestehenden Situation, meine sehr verehrten Damen und Herren, der zieht die Ho

sen mit der Kneifzange an. Ich spare mir den ganzen Part der zu beachtenden Vorschriften und strafrechtlichen Konsequenzen, das steht ja auch mit drin, nein, sehr verehrter Kollege Schuster, meine Damen und Herren, das ist nicht das Gelbe vom Ei. Dies ist im Grunde genommen nach meinem Dafürhalten die überhastete Reaktion auf unsere Gesetzesvorlage vom Januar.

(Heiterkeit T. Kretschmer, CDU)

Na klar, Sie haben damals so eine Winterdienstrichtlinie angedroht.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Ihr seid enttäuscht.)

Wissen Sie, wir haben doch Übung in der Enttäuschung, Anträge oder Gesetzesvorhaben abgelehnt zu bekommen. Das können Sie nicht behaupten, dass ich deswegen unter den Teppich krieche.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Das war nicht das Ziel.)

Unsere Gesetzesnovelle findet im Übrigen in jedem Punkt die Zustimmung des vor allen Dingen betroffenen Spitzenverbandes, nämlich des Gemeinde- und Städtebundes.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Bloß eins, nicht das andere.)

Ja, ich hatte unsere Gesetzesnovelle.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Was sagt der Landkreistag dazu?)

Der Landkreistag hat sich sehr differenziert geäußert. Zu den ersten zwei Punkten hat er sich gar nicht geäußert. Den dritten Punkt, den betroffenen § 49, lehnt er natürlich ab. Im Übrigen sagt auch der Landesrechnungshof durchaus, dass diese gesetzliche Regelung in Ordnung sei. Das haben Sie ja auch gelesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da drücke ich noch eine Vermutung aus, nach unserer Regelung würde der gesamte Winterdienst en bloc billiger werden. Ich kann mir vorstellen, wenn jeder ausschreibt und jeder macht das, dass das zu einer Kostenersparnis führen wird. Das glaube ich, ich kann es aber jetzt nicht beweisen. Aber ich äußere die Vermutung.

(Zwischenruf T. Kretschmer, CDU: Soll es die TSI...)

Sie, meine Damen und Herren in der Mitte, um eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf zu bitten, ist selbstverständlich für die Katz. Das will ich auch gar nicht machen. Sie haben das bei der ersten Lesung erklärt, Sie haben es im Ausschuss erklärt und durchgesetzt und ich werde

das jetzt nicht tun. Werden Sie mit dieser überaus bescheidenen Winterdienstrichtlinie glücklich, die Kommunen sind es nicht. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Es hat jetzt Minister Schuster das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Lippmann, damit Ihre Freude nicht überschäumt, möchte ich darauf hinweisen, dass Ihr Gesetzentwurf in allen drei Punkten überflüssig und überholt ist. Die Diskussion, die wir hier führen, ist nichts anderes als ein Nachhutgefecht.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: Ha, ha, ha.)

Sie haben gerade ausgeführt, die Kommunen seien mit der Winterdienstregelung nicht glücklich. Ich darf darauf hinweisen, dass diese in ganz enger Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und Städtebund und den gesamten kommunalen Spitzenverbänden entwickelt worden ist. Ich verweise auch ausdrücklich auf einen Brief des Gemeindeund Städtebunds, in dem er sich bei der Landesregierung hinsichtlich der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der Winterdienstrichtlinie und für die Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die Planungen der Thüringer Gemeinden und Städte bedankt hat. Herr Lippmann, das Thema ist positiv erledigt. Dennoch würde ich gerne noch einige Argumente hinzufügen: Herr Lippmann, Sie fordern eine gesetzliche Regelung. Im Rahmen einer gesetzlichen Regelung hätten wir so viele Hilfen für die Kommunen nicht vereinbaren können, wie es mit dieser Richtlinie geschehen ist. Wir hätten nicht eingreifen können in den Bundesstraßenbereich, weil wir dafür keine Gesetzgebungskompetenz haben. Das heißt, Ihr Gesetzentwurf würde den gesamten Bundesstraßenbereich ausklammern müssen; wir haben ihn aber in unserer Richtlinie drin.

Zum Zweiten fordert die Fraktion der PDS, dass man den Winterdienst zu einer Pflichtaufgabe, zu einer Auftragsangelegenheit macht. Dies ist ebenso verkehrt, weil die Ausführung nicht von staatlichen Vorgaben abhängig sein sollte, sondern von kommunalen Erfordernissen. Alle Erfahrung spricht dafür, dass man die Durchführung des Winterdienstes in die Hand der Kommunen gibt, weil sie am besten wissen, wie man den Winterdienst im Einzelnen gestalten und durchführen sollte, weil sie dem Geschehen sehr viel näher sind und sehr viel besser dafür sorgen können, dass effizient geräumt wird. Die Richtlinie, die nun

in Kraft getreten ist, bringt neue Fördertatbestände. Die kennen Sie alle, ich will sie hier gar nicht im Einzelnen vertiefen. Klar ist, dass die Richtlinie längst rundum akzeptiert ist und jede weitere Diskussion, auch hinsichtlich der Finanzierung, überflüssig ist.

Das Thema "Widmung" ist auch längst positiv erledigt. Was soll denn diese Diskussion? Das Thema besteht nicht mehr. Es ist erledigt, zuletzt durch das Verwaltungsgericht. Auch hier sollte man keine überflüssigen Diskussionen führen. Ich könnte jetzt sehr viel zu dem Thema sagen, aber das ist Zeitvergeudung.

Was nun die Schwellenwerte anbelangt - 30.000 bzw. 80.000 für die Baulastträgerschaft -, kann man natürlich sagen, jährliche Daten würden die Situation besser abbilden, aber sie hätten den Nachteil, dass sie keine tragfähigen Grundlagen für kommunale Planungen bieten können. Auch dieses Thema ist bald erledigt, weil alle EULänder vor einer neuen Volkszählung stehen. Dann wird sich zeigen, dass Saalfeld, Rudolstadt und Greiz heute weniger als 30.000 Einwohner haben, so dass sich ein Wechsel in der Baulastträgerschaft ergeben wird. Ich denke, wir haben noch so viel Zeit, um diese VZ-Daten abzuwarten und dann ist auch dieses Thema endgültig vom Tisch. Vielen Dank. Ich glaube, wir können alsbald zur Tagesordnung übergehen und den Gesetzentwurf vergessen, einpacken, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Redemeldungen liegen mir nicht vor. Ich kann damit die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung - zunächst zum Gesetzentwurf der SPD in Drucksache 3/2125 in zweiter Beratung, und zwar unmittelbar über den Gesetzentwurf, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik in Drucksache 3/2707 die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt. Ich frage, wer gibt dem Gesetzentwurf der SPD die Zustimmung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Aus meiner Sicht waren die Gegenstimmen in der Mehrzahl. Dann ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2112, und zwar auch unmittelbar über den Antrag, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik in Drucksache 3/2708 ebenfalls die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag der PDS-Fraktion seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen bei einer Anzahl von Enthaltungen und einer Minderheit von Zustimmungen abgelehnt.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2717 ERSTE BERATUNG

Ich gehe davon aus, dass der Einreicher das begründen möchte. Bitte, Herr Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute wird Ihnen der Entwurf eines Thüringer Gesetzes über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens zur ersten Beratung vorgelegt. Vielleicht wird sich der eine oder andere die Frage stellen, wozu eine gesetzliche Regelung für nicht akademische Heilberufe, wo wir doch Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit haben. Wir haben für die akademischen Fachberufe im Heilberufegesetz gesetzlich geregelt, wie es mit Fortbildung und Weiterbildung geht. Für die nicht akademischen Heilberufe ist dieses lediglich in Empfehlungen geregelt. Damit haben die Weiterbildungsmaßnahmen oder zumindest die Weiterbildungsempfehlungen einen wesentlich geringeren Stellenwert. Wenn wir uns aber verdeutlichen, dass sich hinter der Bezeichnung "Fachberufe des Gesundheits- und Sozialwesens" die Mehrheit der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen verbirgt, die Krankenschwestern, die Krankenpfleger, mehr als 9.000 Pflegekräfte in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, etwa 2.500 in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen und ca. 1.500 in ambulanten Pflegediensten Tätige, wird wohl deutlich, dass wir auch hier eine Gewichtung vornehmen müssen, indem hier die Weiterbildungsmaßnahmen nicht nur auf Empfehlungen, sondern auch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Meine Damen und Herren, zu diesen gehören, wie ich schon sagte, Altenpflegerinnen und Altenpfleger - in Thüringen derzeit 1.500 -, Kinderkrankenschwestern, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Hebammen, um nur einige zu nennen, die Aufzählung ist sicherlich nicht erschöpfend. Mit Blick allein schon auf die Pflegekräfte ist uns bewusst, welch hohen Anforderungen diese sich täglich zu stellen haben.

(Unruhe im Hause)

Herr Minister, darf ich kurz unterbrechen. Es ist ein unerträgliches Gemurmel hier im Saal. Wenn diejenigen, die sich äußern möchten, das vor der Tür tun, dann können wir hier besser zuhören, wenn der Minister spricht.

Frau Präsidentin, herzlichen Dank.

Um auch weiterhin eine gute Qualität in der gesundheitlichen Betreuung abzusichern, reicht es sicherlich nicht aus, Einrichtungen zu bauen und in Investitionen zu sanieren, ein Qualitätsmanagement einzuführen oder Prüfstellen zu errichten. All das haben wir schon geleistet. Es besteht die Notwendigkeit, den Umfang und die Inhalte der beruflichen Qualifikation auch der Angehörigen der nicht akademischen Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen durch gesetzliche Bestimmungen festzulegen. Meine Damen und Herren, wer sich noch des kleinen Dialogs erinnert, den ich, glaube ich, bei der vorletzten Plenarsitzung mit der Abgeordneten Frau Dr. Fischer hatte, wo es darum ging, dass jemand in einem Schnellsiedekurs Ausbildung oder Fortbildung für den Pflegeberuf anbietet, der wird auch ermessen, dass es hier wirklich einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Ich bin davon überzeugt, dass Thüringen mit diesem Gesetz in die Lage versetzt wird, die erforderlichen sicheren Strukturen zu schaffen, unter denen Arbeitsfeld und funktionsbezogene Weiterbildung auf hohem Niveau möglich sind. Damit werden auch die fachinhaltlichen Schwerpunkte den steigenden Anforderungen an die berufliche Qualifikation angemessen gerecht werden. Deshalb haben wir auch strikte Bedingungen an die in Frage kommenden Einrichtungsstätten, an die Durchführung der Weiterbildung und den Abschluss mit Prüfung gestellt. Beispielsweise wird in § 3 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung darüber hinaus zwingend vorgegeben, dass jede Änderung in diesem Bereich anzuzeigen ist. Schon daraus ergibt sich eine enge Verbindung zwischen den Weiterbildungsstätten und der Genehmigungsbehörde, das heißt, dem Landesverwaltungsamt. Das wird auch in Absatz 3 durch die Entzugsmöglichkeit der Anerkennung bei Zuwiderhandlungen noch untermauert. Das in § 6 normierte Aufsichtsrecht über die Weiterbildungsstellen, das sowohl Theorie als auch Praxis umfasst, gibt ebenfalls Gewähr für eine hohe und vor allen Dingen konstant hohe Qualität.

Meine Damen und Herren, beim Blick in andere Länder zeigt sich, dass in der weit überwiegenden Mehrzahl der Länder bereits vergleichbare Regelungen auf gesetzlicher Grundlage bestehen. An dortigen Vorgaben und Erfahrungen hat sich dieses Weiterbildungsgesetz orientiert. Es soll landesspezifischer Wildwuchs sicherlich vermieden werden. Wegen der hohen Anforderungen an die Weiterbildung erscheint es angemessen, dass der erfolgreiche Abschluss auch zum Führen einer staatlich anerkannten Weiterbildungsbezeichnung berechtigt und hierauf sogar

ein gesetzlicher Anspruch eingeräumt wird.

Meine Damen und Herren, all dieses wird das vorliegende Gesetz berücksichtigen und ermöglichen. Was auch wichtig ist, § 2 legt die Voraussetzungen fest und schafft in Abs. 3 auch einen Bestandsschutz für bereits erworbene Weiterbildungen. Ich hoffe sehr, dass mit diesem Gesetz auch ein Anreiz zu weiterer Qualifizierung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens geschaffen werden kann. Gerade für junge Menschen ist dieses sehr wichtig, um eine sichere berufliche Perspektive zu haben. Dieses Gesetz trägt dem Grundsatz des lebenslangen Lernens Rechnung. Ich denke, man muss auch an dieser Stelle einmal sagen, dass die Attraktivität insbesondere der Berufsbilder in der Kranken- und Altenpflege im Vergleich zu manch anderem Beruf noch zu gering ist. Ich habe mich erst vor wenigen Tagen in einer Diskussionsrunde im Rahmen der so genannten Pressefahrt von Caritas und Diakonie zu diesem Thema unterhalten, in der auch beklagt wurde, dass die gesellschaftliche Anerkennung in diesen Berufen zu gering ist. Dank des medizinischen Fortschritts wird unsere Lebenserwartung in den nächsten Jahren wachsen und damit auch zu einem Mehrbedarf an Fachkräften im Gesundheits- und Pflegewesen führen und dieses nicht nur in quantitativer, sondern ganz besonders auch in qualitativer Hinsicht. Dieser qualitativen Entwicklung ist dieses Gesetz nachgekommen. Ich denke, dass wir damit auch für diese Berufe eine stärkere Anerkennung in unserer Gesellschaft berücksichtigen.

Meine Damen und Herren, es sei mir gestattet, an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Tätigkeit im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens herzlich zu danken und ich denke, wir haben eine Pflicht und Verpflichtung, für ihre Qualifikation zu sorgen und ihnen auch mit dieser Möglichkeit der Weiterbildung und der Qualifizierung einen entsprechenden Anreiz, aber auch eine entsprechende Anerkennung zu geben. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir zur Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Sojka, PDS-Fraktion.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Entwicklungen von Wissenschaft und Technik haben erhebliche Auswirkungen auf moderne Behandlungsmethoden in der Medizin, auf Diagnostik und Therapie. Daraus resultiert die Entwicklung neuer Berufsprofile in den Gesundheitsfachberufen, vom Pathologen bis zur neu geschaffenen OP-Assistentenausbildung, ohne den Grundberuf Krankenpflege zu absolvieren. Die Einrichtung des Ausbildungsgangs Funktionsfachschwester macht deutlich, mit welchen Veränderungen wir es zu tun haben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung soll deshalb endlich ver

bindliche Festlegungen treffen. Da es neben der rechtlichen Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen auch um Fragen der Anerkennung von Weiterbildungsstätten und die Durchführung der Weiterbildung geht und somit um Qualitätsfragen, haben wir dazu eine Reihe von Fragen, für die hier im Plenum nicht der richtige Ort der Erörterung wäre und wir beantragen deshalb die Ausschussüberweisung.