Protocol of the Session on September 13, 2002

Herr Krauße, Sie haben als Zweites gesagt, Hochwasserkatastrophen lassen sich nicht verhindern. Das ist falsch. Was richtig ist, Hochwasser lässt sich nicht verhindern, Hochwasserkatastrophen aber sehr wohl, denn Hochwasser wird erst dann zur Katastrophe, wenn dieser Personenund Sachschaden an wertvollen Lebenseinrichtungen und Infrastrukturen, den wir jetzt zu verzeichnen hatten, eintritt. Erst dann wird Hochwasser zur Katastrophe. Diese Katastrophe haben wir natürlich durch Versiegelung von Flächen und Bebauung von Hochwassergebieten, das wurde hier bereits angesprochen, selbst mit verursacht. Diesen Schaden und damit auch die Katastrophe treiben wir in die Höhe und provozieren diesen Schaden auch in Zukunft. Ich glaube, der Verweis, Herr Seela, auf bisherige Jahrhunderthochwasser, die es natürlich immer gegeben hat und auch immer geben wird, ist nicht eine Entwarnung im Sinne unserer heutigen Politik, sondern zeigt die Dramatik der Situation, vor der wir stehen. Ich will Ihnen das auch begründen: Der Hochwasserpegel, der jetzt in der Elbe zu verzeichnen war, lag über dem Hochwasserpegel des so genannten Maximalhochwassers von 1845. Wir müssen aber doch zur Kenntnis nehmen, dass es bei der Bewertung des Hochwassers gar nicht um eine Bewertung des Pegels geht, sondern um eine Bewertung der

durchfließenden Wassermengen. Die lagen beim damaligen Hochwasser noch höher als bei dem diesjährigen Hochwasser. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass bei gleicher Wassermenge, die durch die Flüsse fließt, heute die Schäden im Sach- und Personenbereich ungleich höher und kostenintensiver bei der Beseitigung sind. Deswegen ist es gerade so dramatisch, dass wir befürchten müssen, dass sich aus natürlichen Abläufen heraus solche Hochwasser wiederholen und die Schäden durch unser Zutun immer weiter in die Höhe getrieben werden. Herr Krauße, es ist auch gar nicht so entscheidend, ob einzelne Hochwasser sich in dieser Größenordnung wiederholen, es ist vielmehr entscheidend, dass wir mittlerweile in der Bundesrepublik Deutschland alle zwei Jahre vom Jahrhunderthochwasser reden. Ein Jahrhundert, meine Damen und Herren, hat bekanntlich 100 Jahre und keinen Zeitraum von zwei Jahren.

Ich will zum Abschluss, Herr Krauße, auch auf Ihren Vergleich mit der katholischen Kirche eingehen. Die katholische Kirche hat sehr wohl lange Zeit gegen wissenschaftliche Erkenntnisse angekämpft und sicherlich behauptet: Die Erde ist eine Scheibe. Was Sie heute tun, ist genau dasselbe. Sie kämpfen gegen wissenschaftlich belegbare Tatsachen und behaupten, es gäbe eigentlich keine Klimaveränderung, keine Klimakatastrophe, die würde nur herbeigeredet werden. Herr Krauße, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, mit einer solchen Auffassung in die Debatte zu gehen, zeigt, dass Sie sich in der Tradition derer befinden, die noch heute behaupten, die Erde sei eine Scheibe.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Für die Landesregierung, Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will auf zwei, drei Punkte, die gerade angesprochen worden sind und der fachlichen Korrektur bedürfen, eingehen. Zum einen, Frau Dr. Klaus, was diese Frage der 120 Rechtsverordnungen angeht und der vermeintliche Unterschied in der Aussage des Ministers am Mittwoch dieser Woche beim Umweltbericht und meiner Aussage, dies ist nicht so. Ich habe ausgeführt, das wird Ihnen nicht entgangen sein, dass im Zuge von ca. 120 Rechtsverordnungsverfahren, die bisher bestehenden Hochwasserschutzgebiete auch als Arbeitskarten in bundesdeutsches Recht überführt werden müssen. Der Minister hat ausgeführt, dass 100 noch vor uns stehen, zehn festgesetzt sind und zehn im Festsetzungsverfahren sind, so dass wir in der Summe genau auf 120 kommen, von denen ich gesprochen habe.

Herr Staatssekretär, dazu gibt es offensichtlich eine Frage durch Frau Abgeordnete Dr. Klaus. Beantworten Sie diese?

Gern.

Dann bitte schön.

Das ist doch ein erheblicher Umfang. Meine Frage wäre, in welchem Zeitraum sind denn die zehn, die bisher abgeschlossen sind, geschafft worden?

Frau Abgeordnete, das wäre meine nächste Bemerkung gewesen, weil Sie die Frage vorhin schon gestellt haben. Wir sind der Überzeugung, dass wir es nach allen Vorarbeiten, die geschehen sind, bis zum Jahr 2010 schaffen. Natürlich schaffen wir es, denn es ist ein Gesetzesauftrag und keine freiwillige oder selbst festgelegte Terminsetzung.

Der andere Punkt, der angesprochen worden ist, war die Versiegelungsfrage und die Position Thüringens im bundesweiten Vergleich. Ich wäre dankbar, wenn Sie alle mit uns zusammen die Thüringer Kommunen loben würden, die sich in der Versiegelungsfrage vielmehr zurückhalten als dieses im Bundesgebiet sonst der Fall ist. Die Zahl für Thüringen ist vorhin mit knapp 9 Prozent schon genannt worden. Ich will Ihnen die Zahl für Nordrhein-Westfalen sagen, sie liegt bei 15 Prozent, in Baden-Württemberg bei 12 Prozent und in Niedersachsen bei 16 Prozent. Ich bin froh und dankbar, dass das Tempo der Versiegelung in Thüringen deutlich langsamer ist. Es würde mich freuen, wenn die Motivation der Kommunen, aber auch der Straßenbauer in diesem Bereich von Ihnen allen weiter gestützt würde.

Im dritten Punkt geht es um die Aussage Unstrut und es sei noch nichts geschehen. Meine Damen und Herren, das Großprojekt Unstrut-Renaturierung, also die Renaturierung der Unstrut von der Quelle bis hin zur sachsen-anhaltinischen Grenze auf einen Schlag, hat sich als nicht realisierungsfähig erwiesen. Der Agrarausschuss und der Umweltausschuss haben sich sehr eingehend mit dieser Frage befasst. Es sind aber sehr wohl, wie damals verabredet und auch geschehen, in den letzten vier Jahren eine Fülle von Teilmaßnahmen gemacht worden. Ich selbst habe vor sechs Wochen den Umbau des Wehres Retteburg eingeweiht. Es sind, wenn ich die Zahl jetzt richtig im Kopf habe, bereits neun derartige Maßnahmen im Unstrut-Bereich gemacht worden, abgesehen von den anderen in Thüringen. Es ist durchaus so, dass die Landesregierung die angesprochenen Fragestellungen zum Hochwasserschutz außerordentlich ernst nimmt, und zwar sowohl die für den, wenn ich das so sagen darf, "großen" Hochwasserschutz, wie die für den "kleinen" Hochwasserschutz. Es ist aber einfach na

turwissenschaftlich so, dass der "kleine" Hochwasserschutz, also die Nutzung der Speicherfähigkeiten der Böden nicht ausreicht, um große Hochwasserprobleme zu lösen. Dies ist ein naturwissenschaftliches Phänomen und einfach einer ökologischen Wunschbeurteilung nicht zugänglich. Es ist einfach naturwissenschaftlich so. Ich bitte dieses so zur Kenntnis zu nehmen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Wolf wollte Ihnen noch eine Frage stellen. Gestatten Sie das, Herr Staatssekretär Illert? Bitte.

Herr Staatssekretär, ich habe nur eine Frage: Nach den Ausführungen der CDU-Fraktion habe ich nun gelernt, dass alle Klimaforscher, die den Klimawandel voraussehen, Quacksalber sind. Was hat denn die Landesregierung bewegt, einen solchen Quacksalber zu ihrem großen Klimaforum einzuladen?

Sie müssen die Ausführungen der CDU-Fraktion falsch verstanden haben.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe niemanden in diesem hohen Hause gehört, der der Auffassung war, dass Klimaschutz eine unsinnige Veranstaltung ist und zurückgeschraubt werden soll.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Doch, aber wir.)

Ich habe im Gegenteil eine große Gemeinsamkeit herausgehört, dass Klimaschutz auch in Thüringen die Zukunftsaufgabe im Umweltschutz ist.

Für die Aussprache liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Es ist seitens der CDU-Fraktion beantragt worden, dass der Bericht im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt fortberaten wird und gleichzeitig hat die SPD-Fraktion das gefordert, so dass ich annehme, das man zustimmt. Somit kann ich den Antrag stellen, dass die Drucksache 3/2677 im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt fortberaten wird. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das scheint einstimmig zu sein. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? Das ist in beiden Fällen nicht der Fall. Ich stelle zum Abschluss fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist und dem wird auch nicht widersprochen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 17.

Ich komme zum Aufruf des neuen Tagesordnungspunkts

Zur Situation von Frauen in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2697 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2702

Es ist angekündigt worden, dass der Bericht durch die Landesregierung gegeben wird. Die einreichende Fraktion verzichtet auf die Begründung. Frau Staatssekretärin Meier, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der CDU-Fraktion dankbar für den Antrag, weil er mir Gelegenheit gibt, über die Situation der Frauen in Thüringen seit 1990 zu berichten und weil mir dieser Antrag die Chance bietet, dem unrichtigen Vorwurf des DGB-Landesverbandes zu begegnen, die Thüringer Frauen seien die Verlierer der Deutschen Einheit.

(Beifall bei der CDU)

Die Thüringer Landesregierung verfolgt seit der Wiederbegründung des Landes eine konsequente Politik, die die Verbesserung der Zukunftschancen für die Frauen im Blick hat. Wir nehmen den Auftrag an, zu dem uns die Thüringer Landesverfassung in Artikel 2 Abs. 2 verpflichtet, ich zitiere: "... die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen... zu sichern." Deswegen nehmen wir auch Kritik ernst, wenn sie konstruktiv ist. Es stimmt, was der Thüringer Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung vom 15. März 2002 gesagt hat. Ich zitiere noch einmal: "Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit, aber sie ist auch eine Frage der Zukunftsfähigkeit. Die Benachteiligung von Frauen in der Gesellschaft, vor allem aber in ihrer beruflichen Entwicklung abzubauen, ist notwendig und erfordert einen langen Atem."

(Beifall bei der CDU)

Der lange Atem ist erforderlich, weil der Gleichstellungsgedanke einen Umdenkungsprozess erfordert, weg von eingeübtem Rollenverhalten hin zur freien Entfaltung der Menschen unabhängig davon, ob es sich um Männer oder Frauen handelt. Deshalb gibt es auch in Thüringen noch ungelöste Probleme bei der Umsetzung der Chancengerechtigkeit und das insbesondere auf dem Arbeitsmarkt. Deswegen ist es erforderlich, dass man die Situation ehrlich und differenziert betrachtet und nicht der Versuchung erliegt, dieses wichtige Thema z.B. für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen. Dazu gehört der ehrliche Blick auf die

tatsächlichen Zustände. Nach der Wiedervereinigung, nach dem Zusammenbruch vieler Strukturen war die Arbeitslosigkeit für Frauen und Männer gleichermaßen hoch. Im August dieses Jahres lag die Frauenarbeitslosenquote bei 18 Prozent und die Quote der arbeitslosen Männer bei 15,6 Prozent. Allerdings sind es heute nicht weniger Frauen, die eine Berufsausbildung ergreifen bzw. eine Berufstätigkeit ausüben wollen als vor 1990. Für sie müssen wir den Standort Thüringen so attraktiv wie möglich machen, einen Arbeitsplatz und ein höheres Einkommensniveau bieten. Ihnen müssen wir flexiblere und attraktivere Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitsgestaltung bieten. Ihnen müssen wir die Nutzung moderner Kommunikations- und Arbeitsmittel, wie z.B. Telearbeit und Internet, noch stärker ermöglichen. Ihnen müssen wir vor allem in wesentlich stärkerem Maße die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen und natürlich müssen wir die hohe Arbeitslosigkeit von Frauen in den jungen Ländern und damit auch in Thüringen deutlich reduzieren.

(Beifall bei der CDU)

Wir brauchen mehr Beschäftigung für Frauen aber auch für Männer im Freistaat.

(Beifall bei der CDU)

Wir müssen Berufsrückkehrerinnen Chancen und Perspektiven bieten. Wir haben einen hohen Fachkräftebedarf und können auf qualifizierte Frauen nicht verzichten.

(Beifall bei der CDU)

Und es gibt das Problem der unterschiedlichen Bezahlung von Frauen und Männern, das sich in der unterschiedlichen Rentenzahlung fortsetzt und dann zu besonderen Härten führt. Die Landesregierung ergreift notwendige Maßnahmen, um diesen Problemen zu begegnen. Aber nicht alles liegt allein in ihrer Verantwortung und ist von ihr allein zu bewältigen. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass die Festlegung von höheren Tariflöhnen Sache der Tarifparteien, also der Gewerkschaften und der Arbeitgeber ist. Erlauben Sie mir ebenso den Hinweis, dass das Rezept des DGB-Vorsitzenden, Herrn Spieth, die zu hohe Frauenarbeitslosigkeit auch durch ein Infrastrukturprogramm zu bewältigen, zwar ein taugliches aber kein neues Rezept ist.

(Beifall bei der CDU)

Der Thüringer Ministerpräsident hat bereits vor Jahr und Tag ein solches Infrastrukturprogramm gefordert und die rotgrüne Bundesregierung - der DGB hat erst kürzlich seine Unterstützung für diese Regierung erneuert - war nicht bereit, auf diesen Vorschlag einzugehen, der für die jungen Länder so wichtige Impulse für die Beschäftigung und Wirtschaftsentwicklung gesetzt hätte.

(Beifall bei der CDU)

Eine Wende auf dem Arbeitsmarkt in ganz Deutschland, ein Schließen der Schere zwischen Ost und West, das sind wichtige Beiträge für den Abbau auch der Frauenarbeitslosigkeit. Wenn Frauen in Arbeit gebracht werden könnten, würden damit mehr Arbeitsplätze geschaffen, so eigenartig das klingt, nämlich im Dienstleistungsbereich, in der Kinderbetreuung, ggf. auch in der Altenpflege aber auch in anderen Branchen, in allen Branchen, in denen Frauen eingesetzt sind ohne Bezahlung, wenn sie eben nicht berufstätig sind. Es muss uns gelingen, diesen Kreislauf zu durchbrechen. Dass die Förderung von Frauen überaus lohnt, dass Thüringen für Frauen ein attraktives Land ist, dass Thüringen aber zugleich über ein überaus großes Potenzial an leistungsbereiten Frauen verfügt, das zeigt sich u.a. an der erfreulich hohen Zahl der Existenzgründerinnen.

(Beifall bei der CDU)

Seit 1991 hat sich die Zahl der selbständigen Frauen um 84,5 Prozent erhöht. Bei den Männern waren es 63,6 Prozent. Im April 2001 waren rund 27.300 weibliche Selbständige in Thüringen erwerbstätig. In kaum einem anderen Bereich ist eine differenzierte Betrachtung notwendiger als im Bereich der Abwanderung. Weil in der DGB-Studie ausdrücklich eine zu hohe Abwanderung von jungen Frauen aus Thüringen erwähnt worden ist, weise ich zunächst darauf hin, dass es sich hier nicht um ein spezifisches Thüringer Problem handelt. Neueres statistisches Material liegt noch nicht vor. Sicher aber ist, dass die Problematik in allen jungen Ländern existiert, teils sogar in einem höheren Ausmaß als bei uns. Das macht das Problem natürlich nicht kleiner. Die Abwanderung lässt sich nicht beschönigen und sie soll auch nicht beschönigt werden. Es ist der Landesregierung bewusst, dass mehr junge Frauen unter 25 Jahren abwandern als junge Männer. Ein Problem, das wir ernst nehmen und das auch ernste Folgen haben kann. Im Jahr 1991 war ein Wanderungsverlust von insgesamt 24.755 zu verzeichnen. Dieser nahm zunächst radikal ab, um dann 2001 auf insgesamt 11.719 anzusteigen. Im Jahr 2001 sind per Saldo 6.917 Frauen und 4.802 Männer aus Thüringen ausgewandert. Die Wanderungsverluste bedürfen jedoch einer reflektierten Betrachtung. Die Mobilitätsbereitschaft der Jugendlichen ist gestiegen und das ist zunächst einmal erfreulich. Jugendliche müssen doch gerade im heutigen Berufsalltag, in ihrer Bereitschaft zur Flexibilität gestärkt werden. Jedoch werden Mobilitätshilfen des Arbeitsamts von der Landesregierung abgelehnt. Die Ursachen für Abwanderungen sind in Thüringen nicht hausgemacht. Eine verstärkte Abwanderung in der Altersklasse zwischen 15 und 39 Jahren in die alten Länder ist auch deswegen erfolgt, weil gerade diese Altersgruppe in den alten Ländern weniger stark vertreten ist und deswegen natürlich die Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten dort besser sind. Im Übrigen weise ich noch einmal darauf hin, dass der Abwanderung auch Zuwanderung gegenübersteht. Im Jahr 2000 standen beispielsweise 8.500 Wegzügen auch rund 3.800 Zuzüge gegenüber. Die Abwanderungstendenz von Frauen zeigt sich besonders an der so genannten ersten, aber

mehr noch an der zweiten Schwelle des Arbeitsmarkts. Ursache an der ersten Schwelle sind die Probleme der noch immer unzureichenden Verfügbarkeit insbesondere von betrieblichen Ausbildungsplätzen und an der zweiten Schwelle ist das vor allem das bestehende Angebotsdefizit an Arbeitsplätzen. Weiterhin nehmen Einfluss auf die Abwanderung das im Vergleich zum früheren Bundesgebiet geringere Lohn- und Gehaltsniveau aber auch - und hier insbesondere bei Studienabsolventinnen - die schlechteren Karriere-, Verdienst- und Entwicklungsmöglichkeiten. Aber auch in diesem Bereich sind die staatlichen Einflussmöglichkeiten zur Verbesserung der Entwicklung naturgemäß begrenzt. Wir können die Abwanderungen nur einschränken, wenn wir den Standort Thüringen noch attraktiver machen.

(Beifall bei der CDU)

Dazu sind vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung, zur Stärkung des Innovations- und Technologiestandorts und zur Verbesserung der Infrastruktur notwendig.

(Beifall bei der CDU)

Aus diesem Grund werden Fördermaßnahmen im Bereich der beruflichen Qualifizierung und Beschäftigungshilfen zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze angeboten. Zur Verbesserung der Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit allen Institutionen und Verbänden, die in diesem Bereich tätig sind.

(Beifall bei der CDU)

Vor allem besteht eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen. Beispielhaft sei an dieser Stelle der Arbeitskreis "Frauen und Arbeitsmarkt in Thüringen" genannt.