Protocol of the Session on June 13, 2002

Zu Frage 2: Im Rahmen des anbaubegleitenden Monitorings erfolgen Untersuchungen über das Verhalten von Schädlingen und Nützlingen im Vergleich zu konventionellen Sorten.

Zu Frage 3: Auf angrenzenden Flächen zur Versuchsstation Friemar erfolgt kein Maisanbau, damit besteht die Gefahr einer Übertragung nicht.

Zu Frage 4: Rein rechtlich könnte der angebaute Mais als Lebensmittel oder Futtermittel in Verkehr gebracht werden, da die ausgebrachte Sorte über eine EU-Zulassung verfügt. Im konkreten Fall wird der Aufwuchs nach Mitteilung des Versuchsanstellers nach Beendigung des Feldversuchs gemulcht und untergepflügt.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, können Sie ausschließen, dass in landwirtschaftlichen Betrieben in Thüringen in diesem Jahr genmanipulierter Mais angebaut wird?

Herr Kummer, da ich nicht in jedem Betrieb persönlich sein kann und auch keiner von uns in allen Betrieben war und auch keine Abfrage durchgeführt worden ist, kann natürlich keiner ausschließen, dass nicht doch eventuell etwas in dieser Richtung passiert ist. Ich glaube es aber nicht, da dieses angezeigt werden müsste.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2505. Bitte, Frau Abgeordnete Wildauer.

Gesetzwidrige Berücksichtigung so genannter Altanlagen in der Beitragskalkulation der kommunalen Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung

In den letzten Wochen wurden darüber Informationen verbreitet, dass einige Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung offenbar gesetzwidrig so genannte Altanlagen in die Beitragskalkulationen aufgenommen haben, obwohl die Aufgabenträger hierfür keine Aufwendungen hatten. Bei dieser Verfahrensweise werden die Beitragspflichtigen in unzulässiger Weise zusätzlich mit Kosten belastet. Der Innenminister hat eine derartige Verfahrensweise der Aufgabenträger bereits als gesetzwidrig bewertet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche gesetzliche Grundlage untersagt den kommunalen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung die Berücksichtigung der so genannten Altanlagen in den Beitragskalkulationen?

2. Mit welchen rechtsaufsichtlichen Mitteln will die Landesregierung auf Aufgabenträger einwirken, die bisher in den Beitragskalkulationen die so genannten Altanlagen berücksichtigt hatten?

3. Welche Rückerstattungsansprüche haben die Beitragspflichtigen, deren bestandskräftige Bescheide aufgrund der gesetzwidrigen Berücksichtigung der so genannten Altanlagen in der Beitragskalkulation offenbar überhöhte Beitragssummen beinhalten?

4. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, damit die Rechtsaufsichtsbehörden künftig dafür Sorge tragen, dass die kommunalen Aufgabenträger eine gesetzeskonforme Gebühren- und Beitragskalkulation vornehmen?

Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Wildauer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Empfehlungen des Thüringer Innenministeriums in den Anwendungshinweisen zum Thüringer Kommunalabgabengesetz bezüglich der so genannten Altanlagen resultieren nicht aus einer abschließenden gesetzlichen Regelung, sondern wurden durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. November 2000 veranlasst. Tragende Gründe für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

waren die Grundsätze der Beitragskalkulation, wie sie bundesweit vergleichbar, so auch in § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, festgelegt sind. Die ursprünglichen Empfehlungen des Thüringer Innenministeriums wurden im vergangenen Jahr dahin gehend ergänzt, dass die im Rahmen der Entflechtung übernommenen Vermögenswerte in der Beitragskalkulation höchstens in Höhe der ebenfalls übernommenen Verbindlichkeiten Berücksichtigung finden sollen. Da es vergleichbare oberverwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Thüringen nicht gibt, wurde den kommunalen Aufgabenträgern in Anlehnung an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald die Empfehlung gegeben, übernommene Anlagen nicht zum Wiederbeschaffungswert in die Beitragskalkulation einzustellen sowie DDR-Schulden bei der Ermittlung der beitragsfähigen Vermögenswerte unberücksichtigt zu lassen.

Zu Frage 2: Seit April letzten Jahres erfolgt die Überprüfung der Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung durch die Prüfgruppe des Thüringer Innenministeriums. In diesem Rahmen prüfen die Prüfteams nicht nur, welche Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Entflechtung übernommen wurden, sondern sie prüfen auch, welche Vermögenswerte und Schulden davon aus DDR-Zeiten stammen. Es werden Handlungsempfehlungen für die kommunalen Aufgabenträger erarbeitet, die unter anderem auch die Überarbeitung der Kalkulation zum Inhalt haben können. Des Weiteren wurden durch das Thüringer Innenministerium Hinweise zu dieser Problematik im Rahmen der Anwendungshinweise zum Thüringer Kommunalabgabengesetz gegeben.

Zu Frage 3: Diese Frage kann nur bezogen auf den jeweiligen Einzelfall beantwortet werden. Gegebenenfalls werden Änderungsbescheide zu erlassen sein.

Zu Frage 4: Hier möchte ich auf die Antwort zu Frage 2 verweisen.

Gibt es Nachfragen? Bitte, Frau Abgeordnete Wildauer.

Herr Staatssekretär, lassen sich schon Aussagen dazu treffen, also ausgehend von der Tiefenprüfung, ob die Ergebnisse von so gravierendem Ausmaß sind, dass letztendlich die Verjährungsfrist erneut verlängert werden müsste?

Die Frage der Verjährungsfrist ist eine Frage, die nicht unmittelbar damit zusammenhängt, sondern es gibt ja eine Vielzahl von Zweckverbänden, bei denen die Verjährung deshalb nicht eintritt, weil sonstige schwere Mängel im Satzungsrecht sind. Deshalb beginnt die Verjährungsfrist gar nicht zu laufen. Die Frage der Verjährungsfrist stellt

sich nur bei - wenn ich es richtig im Kopf habe - ungefähr 30 Verbänden, die bis zum Jahresende ihre Bescheide erlassen haben müssen. Das ist aber letztlich unabhängig von dieser Frage. In dieser Frage kann ich auch zum Umfang noch nichts sagen, weil das Einzelüberprüfungen sind und ein Gesamtüberblick noch nicht da ist, bei wie vielen Verbänden das der Fall sein könnte.

Eine weitere Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Staatssekretär, könnte es sein, dass diese unterschiedlichen Auffassungen zu den Altanlagen seit der Neuregelung im Kommunalabgabengesetz § 7 Abs. 5 bestehen vorher war es ja eindeutig geregelt - und dass man danach mit dieser Neuregelung annahm, dass diejenigen, die letztendlich schon angeschlossen sind, nicht mehr einbezogen werden müssen?

Also, was letztlich der einzelne Grund oder Beweggrund für den jeweiligen Abwasserzweckverband war, so oder so zu rechnen, das kann ich Ihnen nicht sagen. Die Überprüfung hat nur ergeben, dass es in Thüringen insgesamt völlig unterschiedlich gehandhabt wurde. Es gibt also Zweckverbände, die es voll reingerechnet haben, es gibt Zweckverbände, die nur den Verkehrswert reingerechnet haben, und es gibt Zweckverbände, die den Empfehlungen schon vorausgeeilt sind und tatsächlich nur Verbindlichkeiten eingestellt haben, die nach dem 1. Juli 1990 überhaupt erst entstanden sind.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Herr Staatssekretär, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, aufgrund bestehender Satzungen sind nur 30 Verbände mit Verjährungsproblemen behaftet? Das würde ja bedeuten, dass die restlichen Verbände Probleme oder auch erhebliche Probleme mit ihren bestehenden Satzungen haben. Ist das zutreffend?

Das ist so nicht zutreffend. Bei 30 Verbänden habe ich das so gesagt. Es können aber auch Verbände sein, bei denen alles in Ordnung ist, die auch die Bescheide schon draußen haben. Deshalb haben die auch kein Verjährungsproblem.

Lässt sich die Zahl der Verbände definieren, die mit ihren Satzungen Probleme haben?

Die Zahl kann ich Ihnen im Moment nicht sagen.

Wäre die lieferbar?

Ja.

Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage der Abgeordneten Frau Arenhövel in Drucksache 3/2506. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Ja, vielen Dank, ich bitte vorab um Entschuldigung. Es gibt in Sachen Nitrofen jeden Tag etwas Neues, so dass meine Anfrage nicht ganz auf dem aktuellen Stand ist. Aber ich lese sie trotzdem so vor.

Nitrofen seit einem Jahr in der Nahrungskette

Laut Presseberichten ist das Herbizid Nitrofen bereits vor einem Jahr, also deutlich eher als bisher vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft angegeben, in Öko-Lebensmitteln aufgetaucht. Diese Angaben machte jetzt das niedersächsische Agrarministerium mit der Mitteilung, dass das seit Jahren verbotene Pflanzenschutzmittel Nitrofen offensichtlich schon im Sommer 2001 in die tierische Nahrungskette gelangt ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Informationen liegen der Landesregierung in Bezug auf Kontaminierung von Futtermitteln und tierischen Lebensmitteln mit Nitrofen und anderen Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik und speziell im Freistaat Thüringen vor?

2. Welche Beispiele für das Auftauchen von mit Nitrofen verseuchten Lebensmitteln im Freistaat sind der Landesregierung bekannt geworden?

3. Welche besonderen Maßnahmen hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang für einen umfassenden und aufklärenden Schutz der Verbraucher ergriffen?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Arenhövel beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Nitrofen belastete Futtermittel sind nach bisherigem Kenntnisstand in die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bayern und Schleswig-Holstein gelangt. Als Kontaminationsquelle ist bisher nur eine Lagerhalle in Malchin in Mecklenburg-Vorpommern, in der Getreide zwischengelagert wird, bekannt. In dieser Halle sollen bis 1994 Pflanzenschutzmittel gelagert worden sein. Sowohl die vom Bund und von anderen Ländern übermittelten Informationen als auch die von der Landesregierung angestellten Recherchen und Untersuchungen ergaben bislang keinen Anhaltspunkt dafür, dass kontaminiertes Getreide und Futtermittel nach Thüringen geliefert wurden. Seit gestern ist auch Thüringen von einem Nitrofenbefund betroffen. Bei einer Lieferung von 25 t Triticale nach Belgien, wo dort eine Probe gezogen und untersucht worden ist, konnte ein Nitrofenbefund von 0,005 mg pro Kilo Trockensubstanz festgestellt werden. Das ist 50 Prozent unter dem zugelassenen Höchstwert von 0,01 mg. Die Ermittlungen wurden nach Bekanntwerden des Sachverhalts umgehend aufgenommen. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat gestern Mittag das Bundesministerium und die anderen Länder informiert. Die vom Bundesministerium eingerichtete Task-force-Arbeitsgruppe wurde und wird auch weiterhin schriftlich unterrichtet. Auch die Öffentlichkeit ist bereits informiert worden und wird auch weiter informiert. Die Thüringer Betriebe des ökologischen Landbaus sind bisher nicht von Nitrofenbelastungen betroffen. Das kontaminierte Getreide ist in Niedersachsen zu Ökofuttermitteln für Geflügel verarbeitet worden. Daher wurden vor allem Geflügelprodukte wie Hähnchen- und Putenfleisch sowie Hühnereier auf eine mögliche Nitrofenbelastung überprüft. Inzwischen liegen Untersuchungsergebnisse von Geflügelfleisch und Eiern, die eine nachweisbare Nitrofenbelastung aufweisen, aus verschiedenen Ländern vor. Insgesamt sind die Untersuchungen zum Beispiel über Handelswege noch nicht abgeschlossen. Daher ist auch eine abschließende seriöse Bewertung über das gesamte Ausmaß des Vorfalls nicht möglich. Seit gestern ist weiterhin bekannt, dass in der Lagerhalle in Malchin aus 72 t Getreide aus konventioneller Erzeugung, die dort gelagert wurden, eine Probe dieser Charge eine Nitrofenkonzentration von mehr als 0,3 mg pro Kilo ergab. Dieses Getreide wurde mit anderem Weizen in einer Größenordnung von 6.000 t vermischt. Dieser Weizen wurde im Mischfutterbetrieb FUGEMA in Mecklenburg-Vorpommern zu ca. 50.000 t Mischfutter verarbei

tet und an landwirtschaftliche Betriebe in MecklenburgVorpommern und Brandenburg ausgeliefert. In Mecklenburg-Vorpommern wurden daraufhin ca. 500 landwirtschaftliche Betriebe gesperrt.

Zu Frage 2: Geflügelfleisch der betroffenen Erzeugerbetriebe ist nicht nach Thüringen geliefert worden. Das ergibt sich aus den vorhandenen Lieferlisten. Anders verhält es sich mit Eiern. Bioeier aus den betroffenen Ländern sind auch in Thüringen vermarktet worden. Der seitens der dortigen Betriebe veranlasste Rückruf von Eiern hat bereits am 24.05. dieses Jahres begonnen. Lediglich eine einzige Probe bei bereits aus dem Handel zurückgerufenen Bioeiern aus Niedersachsen erbrachte einen Nitrofenrückstand von 0,078 mg pro Kilo Frischsubstanz. Daher wurden vorsichtshalber umgehend alle aus den betroffenen Ländern stammenden Bioeier aus dem Verkehr genommen und an die Herkunftsländer zurückgesandt.

Zu Frage 3: Die Thüringer Landesregierung hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls gehandelt; das gilt sowohl für das Landwirtschafts- als auch für das Gesundheitsministerium. Sie wissen ja, das Landwirtschaftsministerium ist für die Qualität der Futtermittel zuständig und im Gesundheitsministerium ist die Lebensmittelkontrolle angesiedelt. Beide Ministerien arbeiten sehr eng und sehr intensiv zusammen, so dass es mir ein Bedürfnis ist, hier für die Einsatzbereitschaft aller zu danken.

Es wurden sofort 46 Futtermittelproben entnommen, von 35 Futtermittelproben ist bisher ein negatives Ergebnis hinsichtlich Nitrofen erbracht. Wir erwarten stündlich die Ergebnisse der restlichen Proben. Außerdem wurden alle 33 ehemaligen Pflanzenschutzmittellager in Thüringen überprüft. Nur eins davon wird als Getreidelager genutzt. In diesem Lager sind Vorsichtsmaßnahmen durch Bodenversiegelung getroffen worden, bevor Getreide eingelagert worden ist. Der dort vorgefundene Roggen ist mit negativem Ergebnis auf Nitrofen untersucht worden. Auch die Lebensmittel wurden sorgfältig untersucht. Da ausschließlich Futtermittel aus dem ökologischen Landbau betroffen waren, wurden zuerst die Thüringer Ökobetriebe von den Lebensmittelüberwachungsbehörden überprüft. Innerhalb weniger Tage wurden insgesamt 97 Erzeugerbetriebe, überwiegend Ökobetriebe, kontrolliert, darunter alle Ökogeflügelhaltungsbetriebe. Anhaltspunkte für die Verwendung von nitrofenbelasteten Futtermitteln haben sich dabei nicht ergeben. Von den 19 in diesen Betrieben entnommenen Eierproben sind bereits 15 mit negativem Ergebnis auf Nitrofen untersucht worden. Die restlichen Ergebnisse habe ich zurzeit noch nicht.