Protocol of the Session on June 13, 2002

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das macht es auch nicht besser.)

Herr Höhn, ich kann es Ihnen nicht ersparen; natürlich ist der größte Teil der Mindereinnahmen der Konjunktur geschuldet, aber einer Konjunktur im Zusammenwirken mit einer völlig daneben gegangenen Steuerreform der Bundesregierung.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe bei der Vorstellung der Mai-Steuerschätzung schon gesagt, die Umsatzsteuereinbrüche haben wir annähernd in der Größenordnung erwartet, aber ich hätte mir einen Ausgleich über den Länderfinanzausgleich dort erhofft. Jetzt will ich Ihnen sagen, warum es keinen Ausgleich über den Länderfinanzausgleich gibt: weil sich die großen Körperschaften jetzt im zweiten Jahr an der Finanzierung dieser Gesellschaft nicht mehr beteiligen. Das ist Steuerpolitik vom Herrn der Bosse.

(Beifall bei der CDU)

Das, was man im Jahr 2001 und was der Bundesfinanzminister immer gesagt hat: Es wären einmalige Einführungseffekte, dass die Körperschaftssteuer runtergeht. Davor haben wir immer gewarnt. Im zweiten Jahr zahlen die Körperschaften keine Steuern mehr.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Es kommen noch welche zurück.)

Körperschaftssteuer in den alten Bundesländern ist Null. Das heißt, im zweiten Jahr hintereinander 23 Mrd.  Steuerausfall von den Konzernen. Das ist das Ergebnis rotgrüner Steuerpolitik.

(Beifall bei der CDU)

Es wird uns vorgeworfen, wir würden das Budgetrecht des Parlaments nicht respektieren. Meine Damen und Herren, vor allem von der SPD, wissen Sie, wo ein Budgetrecht des Parlaments nicht respektiert worden ist? Ich kann es Ihnen sagen, in Sachsen-Anhalt, es ist übrigens das einzige von 16 Ländern, die einen Nachtragshaushalt machen müssen. Ich will Ihnen nur einmal ein Beispiel nennen: Das Parlament hatte in Sachsen-Anhalt bei der Aufstellung im Rahmen der Etatisierung der ESF-Mittel 68 Mio.   strichen, um 20 Mio. 6 mittel einzusparen. Die rote Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat am Parlament vorbei danach diese Mittel freigegeben, am Budgetrecht des Parlaments vorbei und das ist eines der Haushaltsrisiken in Sachsen-Anhalt. Deswegen ist Sachsen-Anhalt das einzige Land, welches einen Nachtragshaushalt macht, weil ihr die SPD-geführte Landesregierung unter Herrn Höppner ungefähr 1 Mrd. /        sen hat. Das ist Haushaltspolitik am Parlament vorbei.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Was hat das mit Thüringen zu tun?)

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Was hat das mit Thüringen zu tun?)

Da komme ich gleich noch drauf. Warten Sie doch einmal ab, bis ich dorthin komme. Meine Damen und Herren von der PDS, ich freue mich ja über Ihre Erkenntnisse, die Landesregierung hat vielleicht auch beim 2. Nachtragshaushalt gewusst, dass die Mai-Steuerschätzung etwas schlechter wird. Dass es so schlimm wird, hat man nicht geahnt. Nur, wären Ihre Änderungsanträge zum 2. Nachtragshaushalt deswegen andere gewesen, wenn wir dort statt 320 Mio. Einnahmen vielleicht schon 520 Mio. Einnahmen reduziert hätten? Sie hätten doch, so wie Sie damals Ihre Anträge gestellt haben mit einer eigenen Steuerschätzung, unsere Ansätze in Frage gestellt, sie wären zu niedrig. Mike Mohring hat ja darauf hingewiesen, eine Konjunkturausgleichsrücklage. Was Sie alles veranschlagen wollten, um zusätzliche Ausgaben zu tätigen. Es ist doch vollkommen unredlich, im 2. Nachtragshaushalt die

Steuerschätzung nach oben zu beantragen, um jetzt zu kritisieren, dass wir im 2. Nachtragshaushalt dem Landtag nicht schon schlechtere Zahlen vorgelegt hätten müssen oder sollen und können. Das ist doch vollkommen unredlich, was Sie da fordern.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, in einer großen Koalition hätte ich bei der jetzigen Situation als Finanzminister eigenmächtig von § 41 Gebrauch gemacht,

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Da wäre es zu Ende gewesen.)

weil es in einer großen Koalition gemeinsame Kabinettsbeschlüsse zu den Maßnahmen, die wir beschlossen haben, nicht gegeben hätte. Aber der Finanzminister hat eben nicht eigenmächtig den Ausgabestopp erlassen, was formell nach § 41 eine haushaltswirtschaftliche Sperre ist, sondern wir haben im Kabinett darüber beraten und das Kabinett hat einvernehmlich festgelegt, dass der Finanzminister diese haushaltswirtschaftlichen Sperren zu erlassen hat. Daraus resultiert der entsprechende Erlass. Sinken staatliche Einnahmen und droht daraus ein unzulässiges Gleichgewicht des Haushalts, muss die Landesregierung reagieren, muss der Finanzminister als verantwortliches Mitglied der Landesregierung den Haushaltsplan so gestalten, dass das, was der Landtag vorgegeben hat als maximaler Ausgaberahmen, eingehalten wird. Wir werden uns in den nächsten Wochen ins Benehmen setzen, wie wir die ganze Sache umsetzen.

Meine Damen und Herren, nicht ohne Grund haben sich alle Finanzminister der Länder auf ihrer letzten Jahrestagung am letzten Freitag erneut besorgt über den Zustand der Länderhaushalte geäußert. Vor allem wurde bemängelt, dass der Bund mit einem wesentlich geringeren Anteil an Steuerausfällen betroffen sei als Länder und Kommunen. Länder und Kommunen müssen rund 64 Prozent der Steuerausfälle und damit den größten Teil tragen. Diese Ungleichgewichtigkeit sei für kein Land und keine Kommune mehr hinnehmbar, wurde über alle Parteigrenzen hinweg festgestellt. Damit haben wir als Länderfinanzminister Herrn Bundesfinanzminister Eichel, einvernehmlich SPD und Unionskollegen plus ein FDP-Kollege, einen blauen Brief ausgestellt.

(Zwischenruf Abg. Wunderlich, CDU: Das ist gut.)

Die Ursachen der wachsenden Schieflage liegen nach wie vor in den unterschiedlichen Haushaltsstrukturen von Bund und Ländern. Sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabenseite ist der Bund strukturell im Vorteil und hat bessere Möglichkeiten, seine Haushaltsprobleme zu lösen, so durch einseitige Einnahmebeschaffung, wie z.B. in den letzten Jahren mit den UMTS-Einnahmen oder die jährlich nie etatisierten Mehrerträge aus der Abführung der

Bundesbank. Im letzten Jahr wieder 7 Mrd., die nicht etatisiert werden und die das Haushaltsdefizit des Bundesfinanzministers etwas verringern. Hinzu kommen nach wie vor einseitige Lastenverlagerungen wie der unzulängliche Kindergeldausgleich oder Steuerausfälle bei den Ländern und Gemeinden bei UMTS.

Meine Damen und Herren, ich habe von meinem Recht und der damit einhergehenden Pflicht Gebrauch gemacht und am 31. Mai mit ausdrücklicher Billigung der gesamten Landesregierung folgende haushaltswirtschaftliche Sperren ausgesprochen: Die Personalbudgets der Ressorts dürfen im Haushalt 2002 nur zu 99 Prozent in Anspruch genommen werden. Es gilt eine sechsmonatige Wiederbesetzungssperre für alle Planstellen und Stellen für Arbeitnehmer im gesamten Bereich der Landesverwaltung. Die in der Hauptgruppe V veranschlagten nicht investiven Sachausgaben werden auf 97 Prozent und in den Hauptgruppen VI sowie VII und VIII, also bei den Investitionsausgaben, musste ich zunächst sämtliche Ausgaben und rechtliche Verpflichtungen für künftige Ausgaben sperren, soweit sie zum Stichtag 31. Mai nicht bereits rechtlich gebunden waren. Ausnahmen gelten hier selbstverständlich für Ausgaben und Verpflichtungen, die nach Maßgabe gesetzlicher Ansprüche zu leisten sind.

Meine Damen und Herren, gerade der letztgenannte Punkt bedeutet natürlich nicht, dass bis zum Ende des Haushaltsjahres in Thüringen keine Investitionen mehr getätigt oder Zuwendungen bewilligt werden. Es ist deswegen total abwegig, wenn die PDS ausgerechnet dieser Landesregierung, die traditionell eine hohe Investitionsquote unter schwierigsten Bedingungen im Haushalt fährt, jetzt mangelnde Investitionsbereitschaft vorwirft.

(Beifall bei der CDU)

Ihre Belehrungen brauchen wir dazu nicht. In den nächsten Tagen und Wochen werden an 19 Schulen im Freistaat die Komplettsanierungen gestartet. An 19 Schulen, ein Programm, was wir voriges Jahr aufgelegt haben und dieses Jahr umsetzen.

(Beifall bei der CDU)

92-Mio.- 3 (         die Bauarbeiten werden, je nach Größe des Objekts, 12 bis 16 Monate dauern.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Die Kosten werden uns ab 2004 bewegen.)

Herr Gerstenberger redet jetzt schon wieder über den Haushalt 2003/2004. Herr Gerstenberger, Sie wissen doch ganz genau, haushaltswirtschaftliche Sperren betreffen den laufenden Haushalt. Was wir im nächsten Doppelhaushalt vorhaben, das können Sie doch dann bewerten, wenn die Landesregierung den Doppelhaushalt 2003/2004 vorlegt. Das brauchen Sie nicht mit den haushaltswirtschaft

lichen Sperren zu verbinden.

(Beifall bei der CDU)

Haushaltswirtschaftliche Sperren sind natürlich einschneidende Maßnahmen für den Haushaltsvollzug. Ich bin meinen Kabinettskollegen sehr dankbar, dass sie diesen auch für sie schwierigen Kurs mitgestalten und damit einen verantwortlichen Umgang mit unseren Haushaltsproblemen erlauben. Unser Ziel ist klar. Ich sage das auch ganz bewusst, ich weiß nicht, ob ich es erreiche. Aber die Zielstellung ist von der Landesregierung einvernehmlich vorgegeben, nämlich die Nettoneuverschuldung soll im Rahmen der Ermächtigung durch den Landtag gehalten werden. Eine Erhöhung der Verschuldung wäre vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Bemühungen um haushaltswirtschaftliche Stabilität ein völlig falsches Signal und würde die bereits heute erkennbaren Probleme zukünftiger Haushalte noch verstärken.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die Opposition verlangt nun die Vorlage eines weiteren, eines 3. Nachtrags zum Haushalt 2002. Zunächst einmal begrüße ich, dass auch bei den Fraktionen von SPD und PDS erkannt worden ist, dass die anstehenden Einnahmeausfälle ein Gegensteuern erforderlich machen. Über die Wahl der Mittel sind wir unterschiedlicher Meinung. Ich habe bereits dargelegt, dass die Lage ein sofortiges und schnell wirkendes Handeln erfordert. Ein Nachtragshaushalt - Sie müssen sich einmal vorstellen, was Sie eigentlich fordern. Mike Mohring hat die Probleme bei den Kommunen schon genannt. Nach dem 30.06. kann kein Landkreis mehr seinen Haushalt ändern. Das heißt, für die Kommunen wäre ein Nachtragshaushalt mit geänderter kommunaler Steuerkraft vollkommen schädlich. Egal, wann wir einen Nachtragshaushalt vorlegen, zum 30.06. oder 31.07. oder das neue Datum ermächtigt dann die Landesregierung in der Sommerpause durchzuarbeiten und die Abgeordneten brauchen sich dann erst im August mit dem Haushalt zu befassen oder gar am 15.08. Ich habe zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit, ich lasse den Haushalt so laufen, wie er jetzt beschlossen ist, und lege dann einen Nachtragshaushalt vor, wo im Prinzip 100 Prozent bewilligt ist, und dem Haushalts- und Finanzausschuss im IV. Quartal ÜPL-Listen über 400 Mio. '   - .    '  aber wahrscheinlich wollen Sie das. Die zweite Möglichkeit, die ich habe, würde bedeuten, dass ab sofort ein sofortiger und absoluter Bewilligungsstopp bis zur Verabschiedung durch den Thüringer Landtag notwendig wäre. Ich hätte überhaupt nicht die Ermächtigung, wenn ich das Budgetrecht über einen Nachtragshaushalt des Parlaments nicht einschränken würde, mit der jetzigen Steuerschätzung überhaupt noch eine einzige Bewilligung zu genehmigen. Es würde bis zur Verabschiedung des Haushalts durch den Thüringer Landtag nicht eine einzige Bewilligung mehr laufen. Das Geschrei möchte ich dann von Ihnen hören. Da fallen auch die ganzen AB-Maßnahmen drunter.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Machen Sie es doch, dann würden Sie unsere Reaktionen wirklich kennenlernen.)

Dann gibt es nicht einmal Abschlagszahlungen oder Sonstiges, sondern wir können dann im Oktober wieder beantragen, wenn der Landtag bis September eventuell beschlossen hat.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Unsinn! Sie machen ja ein Horrorszenario.)

Ja, natürlich ist das so, Herr Gerstenberger. Sie sind lange genug im Haushalts- und Finanzausschuss, dass Sie ein bisschen Haushaltsrecht eigentlich kennen müssten.

Ich möchte Ihnen noch etwas sagen, meine Damen und Herren, ich habe vorhin gesagt, ich gehe noch einmal auf das Budgetrecht des Parlaments ein. Die Ausgabenansätze im beschlossenen Haushalt des Parlaments sind Haushaltsermächtigungen für die Landesregierung. Das sind nicht Verpflichtungen der Exekutive, das ganze Geld auszugeben, sondern die Haushaltsansätze sind Haushaltsermächtigungen. Die Landesregierung ist sogar verpflichtet, nach dem Gebot von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach Möglichkeit dafür Sorge zu tragen, dass die Haushaltsermächtigung nicht voll in Anspruch genommen wird. Das ist Landeshaushaltsordnung und das sind Haushaltsrechte des Parlaments. Wir haben nicht vor, mit haushaltswirtschaftlichen Sperren die Ermächtigung des Parlaments zu überschreiten, wir werden das sicherlich auch in dem einen oder anderen Fall im Rahmen von entstehenden gesetzlichen Ausgaben wieder machen müssen. Der Präsident der Bundesversicherungskammer schreibt mir einen Brief und sagt, ich weiß nicht, wie sich die Sonderversorgungssysteme entwickeln. Ich kann ihnen nur mitteilen, dass wir Monat für Monat 4.200 Versorgungsempfänger zusätzlich haben. Das ist ein Punkt, worüber wir uns einmal im Haushalts- und Finanzausschuss unterhalten sollten, wie wir endlich dieser ungebremsten gesetzlichen Ausgabensteigerung z.B. in den Sonderversorgungssystemen Rechnung tragen und ob wir als Landesparlament überhaupt dafür zuständig sind oder ob es nicht eigentlich so viele Staatsdiener der DDR sind, dass man einmal die gesetzliche Regelung aufgreifen muss und diese Zweidrittel/Eindrittel-Regelung ändern muss, weil nämlich der Rechtsnachfolger von Versorgungsempfängern eigentlich der Bund ist und nicht die Länder.

(Beifall bei der CDU)

Dazu verweigert uns aber der Bund die Aussagen, damit man dort einmal prüfen kann. Auch dort werden wir in den nächsten Jahren initiativ werden.

Meine Damen und Herren, ich kann hier am Ende nur noch einmal sagen, ich befinde mich in Übereinstimmung mit 15 Länderfinanzministern und mit dem Bundesfinanzminister und der 16., der einen Nachtragshaushalt macht,

muss das aus rechtlichen Gründen, weil er dem Landtag in Sachsen-Anhalt die Haushaltsrisiken seiner Vorgängerregierung offen legen muss. Als solches mache ich das, was alle anderen Regierungen in Deutschland machen, haushaltswirtschaftliche Sperren. Die sind effektiv, die beschränken nicht das Budgetrecht des Parlaments und erlauben uns eine Haushaltsrechnung am Ende des Jahres vorzulegen, die eventuell keine Erhöhung der Nettoneuverschuldung vorsieht. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine Redemeldung durch den Abgeordneten Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, verehrter Herr Minister, Herr Kollege Mohring, haben Sie nicht mehr zu bieten?

(Unruhe bei der CDU)

Haben Sie wirklich nicht mehr zu bieten? Auch die ständige Wiederholung Ihrer Argumente, Ihrer falschen Argumente, machen die Sache natürlich nicht richtiger. Ich will an dieser Stelle im Wesentlichen noch einmal drei Punkte herausgreifen, die in den Beiträgen von Herrn Mohring und Herrn Minister hier als Begründung für die Missachtung parlamentarischer Rechte angeführt werden.