Meine Damen und Herren, die Einnahmeausfälle in den deutschen Ländern sind problematisch an sich, aber besonders problematisch ist die Höhe der Ausfälle. Dass es Thüringen in dieser Härte trifft, ist unserer Auffassung nach hausgemacht. Die Politik in diesem Bundesland ist offenbar schlechter als anderswo.
Jetzt haben wir den Salat und ausgerechnet diejenigen, die maßgeblich an der Misere schuld sind, sagen uns jetzt, wie wir da wieder rauskommen sollen. Das ist genauso, als wenn ein Fußballtrainer, der jahrelang nichts zu Stande gebracht hat, sich nach einem Debakel hinstellt und plötzlich weiß, wie man die Mannschaft richtig aufbaut.
Meine Damen und Herren, wir haben die Misere nun mal und da müssen wir auch raus, deswegen will ich an dieser Stelle zu den Fakten sprechen. Der Finanzminister hat eine allgemeine Haushaltssperre verlangt. Diese Haushaltssperre hat aber verheerende Wirkung für alle diejenigen, die von Geldern aus dem Landeshaushalt abhängig sind. Zunächst bedeutet dies, dass die Hoheit des Parlaments über die Finanzmittel relativiert und der Finanzminister zum mächtigsten Mann der Landesregierung wird. Kollege Gentzel hat ihn schon einmal zum Ministerpräsidenten ernannt; ich würde sagen, das Ganze trägt schon monarchische Züge. Wenn Ihnen das Argument nicht genügend wert ist, wenn es um die Sicherung des Königsrechts des Parlaments geht, will ich Sie daran erinnern, wie Sie beim Volksbegehren für mehr Demokratie argumentiert haben. Dort ist gegen die Bewegung ins Feld geführt worden, dass das Königsrecht des Parlaments, das Haushaltsrecht, das höchste Gut in diesem Zusammenhang wäre, und spätestens da ist Ihre Argumentation absolut doppelzüngig.
In der jetzigen Situation ist absolut unklar, wer nun noch wann und überhaupt Geld bekommt. Es steht im Sozialbereich beispielsweise die Aussage vom geschätzten Staatssekretär Maaßen im Raum, wonach kein Träger ins Aus geschoben werden soll. Die uns bekannte Praxis lässt dies allerdings bezweifeln. Wir hören davon, dass Träger, die bis jetzt keine Bewilligungen haben, gegenwärtig auch keine erwarten können. Wer ohne Bewilligungsbescheid seit Januar Abschlagszahlungen erhielt, erfährt jetzt bei Beantragung weiterer Abschlagszahlungen, dass er mit der Bewilligung vorläufig nicht rechnen kann. Vorläufig heißt, titelgenaue Kürzungen sind erst im August vorhanden. Das bedeutet, dass die Träger in Vorkasse für Löhne und Gehälter gehen, ohne zu wissen, ob sie die Gelder je rückerstattet bekommen. Diese Situation, meine Damen und Herren, die kann nicht nur zu Entlassungen führen, die kann sicherlich auch die Existenz des einen oder anderen Trägers gefährden und das ist nicht hinnehmbar.
Ich will das einfach untermauern. Die Träger konnten sich auf diese Situation einfach nicht einstellen, das ist doch ganz logisch und für jeden auch zu verstehen. Zumindest für jene Träger, die dem politischen Gestaltungswillen der Landesregierung zum Opfer fallen, wie Andreas Trautvetter in seiner Anordnung zur haushaltswirtschaftlichen Sperre schreibt. Ich darf zitieren: "Ziel dieser Maßnahmen ist es, trotz der erheblichen Einnahmeausfälle einen im Vollzug ausgeglichenen Haushalt ohne Erhöhung der Nettoneuver
schuldung zu gewährleisten" - und dann geht es weiter "auf der Basis der vom Haushaltsgesetzgeber gebilligten Ausgabesätze und nach Maßgabe der politischen Prioritätensetzung." Was in diesem Zusammenhang Ihre politische Prioritätensetzung heißt, das zeigt ein Schreiben ihres Trägers, aus dem ich hier zitieren möchte. Im ersten Teil zitiere ich unvollständig: "Leider habe ich heute wenig gute Nachrichten für die Suchtberatungsstellen. "Am" soundsovielten "fand ein Gespräch mit Herrn Funk vom TMSFG statt. In diesem Gespräch haben wir ihn noch einmal auf die nicht vorliegenden Zuwendungsbescheide angesprochen. Dabei wurde zweierlei deutlich: Es ist nicht absehbar, wann die Bescheide erstellt werden, da derzeit eine Haushaltssperre besteht. Es ist eine Kürzung der Pauschalförderung, in welchem Umfang ist bislang nicht erkennbar, zu erwarten. Herr Funk rät zu folgendem Vorgehen: Die Träger beantragen eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent der bisher gewährten Pauschalförderung. Das Landessozialamt gewährt diese Abschlagszahlung in der Regel. Die Träger nehmen Kontakt mit ihren Kommunen bezüglich der Kostenübernahme auf. Diese seien schließlich in der Pflicht, diese Leistungen zu finanzieren." So weit aus dem Schreiben und ich sage Ihnen, das verdeutlicht die ganze Problematik. Sie werden mit dieser Vorgehensweise ermächtigt zu entscheiden, welcher Träger tatsächlich noch Geld bekommt, gleichwohl was im Landeshaushalt steht. Das ist wirklich politisch nicht hinnehmbar, meine Damen und Herren.
Meine Auffassung ist, dass Ihre politischen Prioritäten am Parlament vorbei ein politischer Skandal sind. Sie bedeuten Unsicherheit für die Betroffen. Sie schüren damit Duckmäusertum, weil sich die Betroffen unter Druck gesetzt fühlen. Sie fördern damit auch ein Klima der Angst, das versteht jeder, und betreiben so aktiv ein wachsendes Misstrauen gegenüber staatlichem Verwaltungshandeln. In beispielloser Selbstherrlichkeit lassen Sie zu, dass der Finanzminister die politischen Geschicke des Landes dominiert. Aus den Fachministerien kommt nur noch ein klägliches Rechtfertigen der unerfreulichen Handlungsspielräume. Ich möchte an dieser Stelle nur auf den fast erpresserischen Umgang mit den Trägern der Thüringer Theater und Orchester verweisen. Nachdem das eigene Konzept der Landesregierung gescheitert ist, trat der komplette Stillstand der Politik ein. Nun fordert man die Träger auf, tragfähige - das will hier heißen, finanziell tragfähige - Konzepte zu erstellen. Mehr Geld wird es nicht geben, weder für die Theater und Orchester noch für die Kommunen. Wie damit eine der wichtigsten Schlüsselressourcen Thüringens, die Kultur, gestärkt und erweitert werden soll, steht in den Sternen des Herrn Finanzministers.
Weitere Beispiele für derartiges Versagen in der Politik des Freistaats ließen sich anführen. An dieser Stelle soll nur angemerkt werden, dass diese Art und Weise eine Ermächtigung für den Finanzminister ist, im Prinzip zu machen, was er will, und das ist nicht hinnehmbar. Das habe
Wer so handelt, da verweise ich auf die Debatte im letzten Plenum, der fördert alles andere als die notwendige, die wichtige Identifikation mit dem Gemeinwesen und ich bin mir sicher, auf Dauer und in der Summe dieser Verbüßung, sage ich einmal, werden Sie Ihre Rechnung dafür bekommen. Das ist meine ganze Hoffnung.
Mit der allgemeinen Haushaltssperre, ohne alsbald einen Nachtrag vorzulegen, eröffnen Sie der Willkür Tür und Tor und das ist nicht hinnehmbar. Und, Herr Mohring, da können Sie auch mit Argusaugen beobachten wollen, Sie werden, wenn es mit rechten Dingen zugeht, null Einfluss haben, was jetzt noch gefördert wird und was nicht. Dann können Sie sich eigentlich unserem Antrag gar nicht verweigern, wenn Sie nur noch einen Hauch von Glaubwürdigkeit behalten wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da die angeblichen Einnahmeausfälle erheblich sind, größer noch als im zweiten Nachtrag, das hat Herr Höhn gesagt, ist die Forderung nach einem dritten Nachtrag nur konsequent und richtig. Es kann doch nicht sein, dass wir zwei Nachträge beschließen, im zweiten mit vergleichsweisen Summen, im ersten mit viel geringeren Summen, beim eigentlichen Problem, nämlich in der Mitte des Jahres aber dem Finanzminister die alleinige Verfügungsgewalt geben.
Lassen Sie mich an dieser Stelle mal kurz in das Jahr 1998 zurückgehen. In dem Jahr war auch Bundestagswahl. Da gab es auch eine Steuerschätzung im Mai, die ebenfalls Mindereinnahmen prophezeit hat. Der Unterschied war allerdings, dass die Ausfälle damals "nur" 120 Mio. DM betragen haben und die Bundesregierung nicht Schuld sein konnte. Es gab damals auch einen Nachtragshaushalt. In dem wurden die 120 Mio. DM Mindereinnahmen aus Steuern und Länderfinanzausgleich eingearbeitet und, jetzt kommt das Wichtige, gleich noch größere Millionenbeträge in Arbeit, Bildung, Innovationsförderung, Städtebau, Wasser und Abwasser und anderes gesteckt. Wissen Sie, wie das damals eigentlich finanziert wurde - mit 400 Mio. DM höherer Nettoneuverschuldung. Die große Koalition hat 1998 wegen 120 DM Steuerausfällen und um höhere Ausgaben tätigen zu können, einen Nachtragshaushalt gemacht und die Verschuldung erhöht. Die PDS war bekanntlich nicht in dieser Koalition. Ich möchte an noch etwas erinnern: Die 120 Mio. DM Mindereinnahmen aus der MaiSteuerschätzung damals erwiesen sich als grobe Fehleinschätzung. Tatsächlich standen am Jahresende nicht 120 Mio. DM weniger, sondern 20 Mio. mehr zu Buche. Herr Trautvetter, wenn ich Ihre Nebenbemerkung richtig verstanden habe, d.h. natürlich nicht, dass wir die jetzigen Mindereinnahmen durch eine Erhöhung der Nettoneu
verschuldung ausgleichen wollen. Wir wollen, dass dieses Parlament debattiert. Dazu sind Hausaufgaben zu machen. Sie legen einen Entwurf vor und dann werden wir ehrlich im Parlament diskutieren. Die Zeiten, wo wir wahllos in die Neuverschuldung greifen können, die sind nun wirklich vorbei. Die Position muss ich aber auch nicht jedes Mal erneuern, die habe ich letztens dargestellt.
Der Finanzminister hat der Forderung nach einem Nachtragshaushalt eine Absage erteilt, aber nicht, weil er meint, dass diese letzte Steuerschätzung wie die von 1998 eine Falschmeldung sein könnte, sondern weil es angeblich dafür zu spät sei und eine Verabschiedung des Nachtrags Ende des Jahres keinen Sinn macht. Herr Trautvetter, das ist nur dann richtig, wenn man sich viel Zeit lässt und vor allem, wenn man erst mal sechs Wochen Ferien macht. Ich meine, dass das im Umkehrschluss nicht heißen kann, keinen Nachtrag zu machen, sondern es muss eine schnellstmögliche Befassung des Parlaments mit einem dritten Nachtragshaushalt geben, frei nach dem Motto: Erst die Arbeit und dann das Vergnügen.
Nun muss man ja in dieser Debatte auch die Interessenlage mal ganz klar benennen. Die Opposition wird in so einer Situation normalerweise immer einen Nachtrag fordern, nicht zuletzt deshalb, weil einige dem Finanzminister unsolides Handeln vorwerfen wollen. Der Finanzminister wird das in aller Regel ablehnen, weil er genau das nicht will und weil er keine öffentliche Diskussion über die zu treffenden Einsparmaßnahmen haben will, zumal nicht vor der Bundestagswahl, wo schon so viel seitens der unionsregierten Länder getan wird, die Stimmung im Osten vor der Wahl gegen die Bundesregierung noch richtig anzuheizen. Aber ich will zurück zu den Interessenunterschieden kommen. Die Interessenunterschiede, denke ich, sind objektiv, die muss man erst mal zur Kenntnis nehmen und dann neu überlegen und abwägen. Aus den genannten Gründen, vor allen Dingen, weil der Landtag und nur der Landtag politisch über die zu treffenden Einsparmaßnahmen entscheiden soll und nicht nach Gutdünken des Finanzministers, plädieren wir für einen dritten Nachtragshaushalt. Wir schlagen deshalb vor, die Landesregierung per Landtagsbeschluss zu beauftragen, diesen Nachtrag dem Plenum bis zum 30. Juni im Entwurf vorzulegen und eine Beschlussfassung im August-Plenum zu ermöglichen. Die Abgeordneten ihrerseits müssen natürlich sicherstellen, dass eine Beratung zumindest im Haushalts- und Finanzausschuss während der Sommerpause erfolgt, so dass eine zeitnahe Beschlussfassung im Plenum möglich ist.
Der Vorteil ist einfach - Herr Sklenar, ich hoffe, Ihre Zwischenrufe nicht misszudeuten -, dass es dann Klarheit über die bis zum Jahresende zur Verfügung stehenden Mittel gibt, und das sollten wir nicht gering schätzen. Die Ver
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Punkt 3 unseres Antrags will, dass die Landesregierung mit dem nächsten Haushalt für 2003 und die folgenden Jahre wieder zum Einjahreshaushalt zurückkommt. Die Begründung dafür ist schlicht und einfach, es sind nicht solche Ereignisse wie der 11. September, die niemand vorhersagen kann. Der Doppelhaushalt ist gescheitert, weil die Landesregierung die Probleme im Land nicht lösen kann, da sage ich nichts Neues, ich wiederhole die Kritik aus der Debatte zum zweiten Nachtrag. Die Arbeitslosigkeit bleibt hoch, die Abwanderung junger Leute nimmt zu und den Kommunen geht es schlecht und der Vorteil des Doppelhaushalts, die angebliche Planungssicherheit, ist in ihr Gegenteil verkehrt. Aber, Herr Höhn, der Doppelhaushalt ist sicher auch gescheitert, weil die Steuerreform große Unsicherheiten bezüglich der Vorhersagen künftiger Steuereinnahmen mit sich brachte und weiterhin mit sich bringt, und auch da muss man der Ehrlichkeit halber letztlich vom Scheitern des Doppelhaushalts sprechen.
Die Mittelfristige Finanzplanung des Freistaats, vom Plenum zur Kenntnis genommen im April und wenige Tage später mit der Steuerschätzung für obsolet erklärt, sagt dann auch klar aus, dass die genaue Veranschlagung der Steuereinnahmen für die nächste Zeit höchst unsicher ist. Mehrmals mussten die Erwartungen nach unten korrigiert werden und jedes Mal geht es auch darum, den Willen des Parlaments im Nachhinein nach unten zu relativieren, wenn nicht sogar in Einzelpositionen in sein Gegenteil zu verkehren, und das ist nicht hinnehmbar.
Ein Einjahreshaushalt kann auch keine Steuerausfälle verhindern, nur wird deren Veranschlagung gerade in diesen Zeiten näher der Realität zugeführt.
Damit bin ich bei meinem nächsten Punkt, der Steuerschätzung an sich. Da macht sich die rotgrüne Bundesregierung auf, eine Steuerreform zu verabschieden, die nach eigenen Aussagen ihresgleichen in der Geschichte sucht. Mit dieser werden dann positive Erwartungen auch bezüglich der Steuereinnahmen der nächsten Jahre verbunden. Diese Erwartungen finden sich dann in den Haushalten von Bund und Ländern wieder über eine ebenso positive Steuerschätzung. Nun kommt es aber anders, die Einnahmen steigen zwar noch, aber längst nicht so hoch wie erwartet, und das zwingt die Länder zu Haushaltssperren und Nachtragshaushalten. Ich will auch das sagen, für uns als PDS-Fraktion galt nach Bekanntwerden der Steuerschätzung erst einmal Ruhe bewahren, wir wollten zunächst die Zahlen sehen und, meine Damen und Herren, schnell wird hier allen Menschen klar, dass hier auch zu schnell geschossen wird. Wenn Steuerausfälle in Milliardenhöhe beklagt werden, so meint dies in der Regel im Vergleich zur
letzten Schätzung. Das finde ich beachtenswert, zur letzten Schätzung und nicht zum tatsächlichen Ergebnis. Von 1996 bis zum Jahr 2000 stiegen die Steuereinnahmen tatsächlich jährlich um ca. 100 Mio. -. gensatz dazu war im Doppelhaushalt für das Jahr 2002 eine Steigerung von 280 Mio. * + lem scheint also zunächst nicht das tatsächliche Steueraufkommen, sondern die unrealistischen Schätzungen und deren Interpretation durch den Bundesfinanzminister und die Länderminister zu sein. Es ist auch ganz klar, diese Schätzungen sind oftmals politisch motiviert. Die jeweilige Bundesregierung versteht diese auch als Instrument zur Bestätigung ihrer Politik.
Die Bundesländer sind in ihrer - trotzdem haben die noch nie Recht gehabt, Herr Trautvetter. Die Interpretation durch den Bundesfinanzminister, die Zahlen legen die anderen vor, aber die Interpretation, da werden Sie mir sogar zustimmen müssen, ist viel zu optimistisch, auch wenn man positives Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren annimmt. Sie können ja mit der Regionalisierung der Steuerschätzung eigene Erwartungen einbringen. Sie sagen, dass Sie eigene Einnahmen im Zweifel nicht ganz optimistisch schätzen, und das ist ja auch richtig so. Aber das führt zum eigentlichen Problem, wenn nun also erstens die Ausfälle der geplanten Einnahmen in diesem Jahr so unglaublich groß sind, wie Sie alle behaupten. Wenn zweitens die Länder sehr vorsichtig ihre Haushalte planen sollten, dann sollte man meinen, dass gerade mit der Mai-Schätzung 2002 nun für die nächsten Jahre besonders vorsichtig veranschlagt wird. Doch das Gegenteil ist der Fall, das kann man sehen im Papier des Finanzministers, in der Schätzung bis zum Jahr 2006. Dort sollen die Einnahmen für Thüringen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisung um sage und schreibe 1 Mrd. sen überaus optimistischen Annahmen liegen freilich Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung zugrunde. Diese konzipiert Eichel jenseits der 2,5 Prozent im Positiven. Ich meine, dass dies angesichts der tatsächlichen Auswirkungen der Steuerreform und der damit verbundenen Risiken unverhältnismäßig optimistisch, wenn nicht sogar fahrlässig ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch die Frage stellen, was das nun für das Parlament bedeutet. Es kann auf keinen Fall heißen, immer das zu glauben, was uns die Finanzminister hier vorsetzen, denn praktisch ist auch dies, und in dem Sinne habe ich Herrn Höhn auch verstanden, charakteristisch für diesen in Deutschland so oft kritisierten Exekutivföderalismus. Während die Parlamente bei der Haushaltsaufstellung um die letzten Euro streiten wenn sie denn streiten, Herr Mohring -, dann geschieht das auf der Grundlage möglicherweise unrealistischer, weil politisch motivierter Annahmen. Die nicht erfolgenden Einnahmen führen dann in der Regel zu Haushaltssperren, die nutzen dann wieder nur dem Finanzminister und machen ihn zum mächtigsten Mann der Regierung, während das Parlament zum Zuschauen verdammt ist. Deshalb ist
auch klar, dass wir einen Nachtragshaushalt brauchen, der so schnell wie möglich vom Parlament zu beraten ist. Wenn die Ausfälle tatsächlich so hoch sind und die Lage tatsächlich so dramatisch ist, muss es einen 3. Nachtragshaushalt geben, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Der Finanzminister hat bekanntlich seinen Doppelhaushalt unter ein Motto gestellt, das hieß damals "Sparen und Gestalten". Wir haben das kritisiert als "Streichen und Spalten". Es gab einen Nachtrag 1, es gab einen Nachtrag 2. Den Nachtrag 2 haben wir besonders deshalb kritisiert, weil er Kürzungen in Bereichen vorsah, die eher mehr Geld, denn weniger Geld brauchen. Ich will an die Arbeitsmarktpolitik erinnern, an die Hochschulen im Freistaat. Ich meine, dass Sie mit dieser Haushaltssperre ohne Nachtragshaushalt diesen schlechten Kurs fortsetzen.
Meine Damen und Herren, vor uns stehen mit dem nächsten Haushalt gewaltige Herausforderungen, wie ich finde, wenn wir beispielsweise an die Bildung denken. Notwendige Entscheidungen für und gegen bestimmte Bereiche setzen dabei vor allem das Vertrauen in die Kompetenz und das Wollen der Akteure voraus. Dabei muss es eine größtmögliche Transparenz und Offenheit geben, für die Sie, Herr Trautvetter, federführend die Verantwortung tragen. Meine Damen und Herren, in diesem Sinne haben Sie heute auch die Chance, unserem Antrag zuzustimmen und damit einen ersten bedeutenden Schritt zu gehen und die Vorlage eines 3. Nachtragshaushalts zu fordern. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in Artikel 99 der Thüringer Verfassung heißt es in Abs. 1 Satz 1: "Der Haushaltsplan wird zu Beginn der Rechnungsperiode für ein oder mehrere Rechnungsjahre nach Jahren getrennt durch das Haushaltsgesetz festgestellt." Im dazu vorhandenen Kommentar zur Verfassung des Freistaats Thüringen von Linck, Jutzi und Hopfe - Frau Präsidentin, ich zitiere daraus - heißt es weiter: "Haushaltsgesetze können nur von der Landesregierung eingebracht werden; dessen ungeachtet ist das Parlament nicht nur formell, sondern auch nach der materiellen Funktionszuordnung Herr des Budgets. Dies ergibt sich aus der Bestimmung, dass der Haushaltsplan durch Gesetz festzustellen ist. Durch diesen Akt der Gesetzgebung erhält die staatliche Haushaltswirtschaft die gerade für die gesetzesfreie Verwaltung besonders wichtige demokratische Legitimation." Es heißt aber auch
weiter: "Das Recht zur Gesetzesinitiative hat allein die Landesregierung, sie bringt den Gesetzentwurf und Änderungsentwürfe ein.
Änderungsentwürfe im Sinne des Artikel 99 Abs. 3 Satz 1 sind die Nachtragshaushalte, nicht jedoch sonstige Gesetzesentwürfe mit Wirkung auf den Haushalt." Abschließend, Frau Präsidentin, heißt es weiter: "Das Haushaltsgesetz ist ein Gesetz wie jedes andere auch, allerdings betrifft es vornehmlich das Organverhältnis von Landtag und Landesregierung, hat also primär Innenwirkung. Es ermächtigt die Exekutive zu den im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben unter Beachtung der Zweckbestimmung und in der Regel auch in der Begrenzung der Summengrenzen." Genau daraus, meine Damen und Herren, aus der Auslegung zu diesem Verfassungsrechtskommentar, ergibt sich auch die Aufgabenstellung und die Beantwortung zu den Anträgen von SPD und PDS, nämlich die, dass wir in Thüringen derzeit kein Ausgabeproblem zu bewerkstelligen haben, sondern ein deutliches Einnahmeproblem durch den Verlust von 393 Mio.
Meine Damen und Herren, ich habe die Debatte verfolgt und erwartet und gehofft, dass die Antrag stellenden Fraktionen der Opposition, PDS und SPD, beide ihre Vorschläge darstellen und aufzeigen, wie sie meinen, wie der 3. Nachtragshaushalt nach ihren Wünschen auszusehen hat.
Was wir vermissen, meine Damen und Herren, wenn Sie meinen, die Verfassung so auszulegen, dass ein 3. Nachtragshaushalt notwendig sei, dann kann Ihnen natürlich auch nicht erspart bleiben zu sagen, wo denn das Defizit von 393 Mio. (
Meine Damen und Herren, wir haben im Haushaltsjahr 2002 mit dem beschlossenen Doppelhaushalt für das Haushaltsjahr 2002 und mit dem Nachtrag 1 und Nachtrag 2 und mit der jetzt entstandenen Deckungslücke insgesamt einen Einahmeverlust für dieses Haushaltsjahr von über 1 Mrd. / ren, bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt 9 Mrd. ( Freistaat wissen Sie genau, dass uns insgesamt über 10 Prozent unserer geplanten und bewirtschafteten Einnahmen ausgefallen sind. Diese Situation ist für dieses kleine Land nur schwer verkraftbar. Wenn wir unser oberstes Ziel, für das wir uns auch als CDU-Fraktion besonders stark gemacht haben, erreichen wollen, nämlich die Schulden in Thüringen abzubauen, keine weitere Nettoneuverschul