Dritte Frage: Welche inhaltlich funktionalen Veränderungen soll es mit der Strukturveränderung geben? Sowohl die Katasterämter - das ist hier auch schon gesagt worden - als auch die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure erbringen auf der Grundlage einer Landeskostenverordnung Vermessungsleistungen. Insofern sind beide Anbieter und gleichzeitig Mitbewerber auf einem Vermessungsmarkt. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auch im Bauwesen, geht der Auftragsumfang an Vermessungsleistungen zurück. Eine Folge ist, dass der Landesbetrieb für Katasterwesen aus dem Landeshaushalt zunehmend Zuweisungen erhalten muss. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure befürchten nun ihrerseits, dass im Rahmen der Strukturveränderungen der Bestand der Katasterämter zu ihren Lasten gesichert wird. Seit Mitte des vergangenen Jahres hat unsere Fraktion Kontakte zur Landesgruppe der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und diese haben einen Vorschlag für eine Struktur des Thüringer Katasterwesens unterbreitet. Der sollte ebenfalls unvoreingenommen und offen diskutiert werden. Danach sollen nämlich die Katasterämter nur noch die hoheitlichen Aufgaben realisieren.
Eine solche klare Aufgabentrennung gibt es auch in anderen Bereichen und diese Aufgabentrennungen sind zu prüfen.
Herr Minister, in meinen Augen haben Sie mit Ihrer Weigerung einen Sofortbericht zu geben, das Recht verwirkt, mich hier auch noch in meinem Vortrag zu stören.
Vierte Frage: Wie werden Betroffene und Beschäftigte an der Umstrukturierung beteiligt? Offensichtlich hätte jedes neue Struktur- und Aufgabenkonzept eine Verringerung der Anzahl der Katasterämter und der dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Folge. Dass es dagegen Widerstände der Mitarbeiterschaft der Ämter und der Gewerkschaft gibt, kann unsere Fraktion nachvollziehen. Hier zeigt sich deutlich, erfolgreiche Verwaltungsreformen können nur unter Einbeziehung der Betroffenen und der Beschäftigten realisiert werden. Wer die Menschen nicht einbezieht, wird wenig Erfolg haben und darf sich über Unruhe und Turbulenzen nicht wundern. Es hat sich gezeigt, worauf die PDS-Fraktion immer wieder hingewiesen hat, eine Neuordnung des Katasterwesens ist eigentlich ein Bestandteil der längst überfälligen funktionalen Verwaltungsreform in Thüringen.
Notwendig ist und bleibt eine offene Diskussion aller verschiedenen Ideen und Modelle. So wie die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Wettbewerbsverzerrung unterstellen, so wurde in den letzten Tagen und Wochen bekannt, dass die Katasterämter versuchen, die Arbeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in qualitativer Hinsicht infrage zu stellen. Ein derartiges Agieren der Beteiligten gegeneinander ist in der Sache aber überhaupt nicht hilfreich. Verschuldet hat das aber auch die Landesregierung mit ihrem falschen und Zeit raubenden Vorgehen in dieser Angelegenheit.
2. Einbeziehung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in die Arbeit der Lenkungsgruppe des Innenministeriums.
3. Sicherung der Transparenz der Arbeit an einem neuen Konzept des Katasterwesens für alle Betroffenen und Beschäftigten bzw. deren Vertretungen.
4. Prüfung der Konzepte zur inhaltlich-funktionalen Neuordnung des Katasterwesens, insbesondere zur Trennung der hoheitlichen Aufgaben im Katasterwesen von den Vermessungsaufgaben.
6. Einbeziehung der Interessen der Beschäftigten der Katasterämter in die Umstrukturierung und deren praktische Umsetzung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur noch einmal ein ganz kleiner Nachtrag. Kollege Fiedler, das gute Katasterwesen wurde in unserem Antrag nie infrage gestellt. Wir sind alle beide lange genug in dem Geschäft, dass wir wissen, dass die Katasterverwaltung in diesem Land Thüringen immer eine hervorragende Arbeit geleistet hat.
Wir wissen auf der anderen Seite aber auch, dass vor ca. eineinhalb Jahren, glaube ich, vom Finanzminister diese Umstrukturierung bzw. Rationalisierung in den Raum gestellt worden sind. Ich glaube, eineinhalb oder zwei Jahre ist doch eine ganz schöne Zeit. Wir müssen immer davon ausgehen, in diesen Ämtern arbeiten Menschen und diese haben natürlich ein Anrecht darauf, auch zu wissen, wie es weitergeht. Wir haben die Gespräche genauso wie Sie in Ihren Fraktionen, mit den Mitarbeitern der Katasterämter oder auch mit den ÖBVI geführt und wir kennen doch die Probleme und wir wissen doch auch um diese Probleme. Ich habe wirklich heute gedacht, wir bekommen eine klare Aussage, wie geht es überhaupt weiter, aber das war natürlich eine Fehlanzeige. Man will das Problem weiter aussitzen und das ist kein Ruhmesblatt für diese Landesregierung. Ich denke, wenn das Zusammenspiel zwischen dem Innenminister und dem Finanzminister besser geklappt hätte, dann läge wohl auch ein Konzept vor. Kollegin Diezel?
Ach, ich kenne andere Informationen. Naja, gut. Ich hoffe nun im Interesse beider Lager, im Interesse des Katasterwesens unseres Landes, dass möglichst im nächsten Plenum ein umfassender Bericht der Landesregierung vorliegt, in dem die Pläne dargelegt werden, wie geht es weiter? Wo sind die Rationalisierungspunkte? Denn das wissen wir alle, es muss effektiver vorangegangen werden. Ich danke Ihnen.
Die Rednerliste der Abgeordneten ist damit wenigstens vorläufig erschöpft. Für die Landesregierung hat sich Minister Köckert zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, ich bin dankbar, dass Sie mir das Wort geben, dann brauche ich es nicht von Herrn Hahnemann nehmen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat im Herbst 2000 beschlossen, die Zahl der Katasterämter zu reduzieren, die Wirtschaftlichkeit der Thüringer Katasterverwaltung einer Prüfung zu unterziehen. Hierzu haben das Innenministerium und das Finanzministerium die WIBERA mit einem Gutachten beauftragt. Sie können mich am Schluss fragen, Herr Dittes.
Herr Köckert, mir ist jetzt nicht ganz klar, geben Sie jetzt den Bericht oder reden Sie zu dem Antrag? Das ist wichtig für mein Selbstverständnis, wenn ich Ihnen zuhöre.
Da sieht man, woran alles Ihr Selbstverständnis hängt. Wenn Sie gesagt hätten, Ihr Selbstverstehen oder Ihr Verstehen dieser Rede hängt davon ab, aber dass das so tief
Herr Dittes, ich spreche zum Antrag, denn es ist vorhin ganz klar gesagt worden, die Landesregierung gibt keinen Sofortbericht. Insofern ist die Frage nicht ganz verständlich.
(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Vielleicht haben Sie es sich inzwischen überlegt, es könnte ja sein.)
Hierzu haben das Innen- und das Finanzministerium die WIBERA mit einem Gutachten beauftragt. Die entscheidenden Beteiligten und Betroffenen sind gehört worden. Der Gutachter hat selbstverständlich auch die Vertreter der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure befragt und konsultiert. Die Untersuchung wurde von einem Lenkungsausschuss begleitet, der aus Vertretern des Finanzministeriums, des Innenministeriums, des Landesvermessungsamts, des Katasterbetriebs, des Hauptpersonalrats besteht. Folgende wesentliche Aspekte wurden in die Analysen und Empfehlungen des Gutachtens einbezogen: Die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung bzw. der Kostenoptimierung; zum Zweiten: kritische Aufgabenüberprüfung unter dem Aspekt, Kostendeckung der einzelnen Aufgabenbereiche; zum Dritten: Wahrung des gesetzlichen Auftrags nach dem Thüringer Katastergesetz; Viertens: Weiterentwicklung des Geodatenmarketings; Fünftens: Bürgerfreundlichkeit, Kundenorientierung im Katasterwesen, Sechstens: Neues Steuerungsmodell für die Thüringer Katasterämter.
Das Gutachten hat sechs grundsätzlich denkbare Modelle zur Zukunft des Thüringer Katasterwesens vorgelegt. Die interne Entscheidungsfindung ist hierzu noch nicht gänzlich abgeschlossen. Deshalb werde ich zu den Inhalten des Gutachtens und zu dem, was die Landesregierung an dem Punkt beschlossen hat, heute auch nichts sagen. Und deshalb also kein Sofortbericht, der dann den Inhalten vorbehalten bleiben wird.