Protocol of the Session on March 14, 2002

Vorgezogener Ausbau der B 7

In einem Kommentar zum Wachstum des Bruttoinlandprodukts in Thüringen wies Wirtschaftsminister Schuster darauf hin, dass sich das Vorziehen von Infrastrukturmaßnahmen durch die Bundesregierung auf den erforderlichen schnellen Aufschwung positiv auswirken würde.

Dies berücksichtigend, frage ich die Landesregierung:

1. Wird die Landesregierung darauf hinwirken, dass für den vorgesehenen vierspurigen Ausbau der B 7 von der B 93 bis zur sächsisch-thüringischen Landesgrenze und der Fortsetzung auf sächsischem Gebiet als Zubringer zur geplanten A 72 der Planungsauftrag bereits auf das laufende Jahr vorgezogen wird?

2. Unterstützt die Landesregierung Bemühungen, frei werdende Planungskapazität der DEGES nach erfolgter Auftragserteilung gemäß Frage 1 der Lösung genannter Aufgabenstellung zuzuordnen?

3. Um welchen Zeitraum ließe nach Einschätzung der Landesregierung sich der Baubeginn der Maßnahme gemäß Frage 1, welcher jetzt für frühestens 2004 prognostiziert wird, real vorziehen bzw. von welchen Entscheidungen ist diese Prognose abhängig?

4. Sieht die Landesregierung in einer Beschleunigung der Maßnahmen zum Ausbau der B 7 eine Vorleistung Thüringens zur auch im Rahmen der Vorbereitungen der Stadt Leipzig auf sportliche Großereignisse in naher Zukunft notwendigen Fertigstellung der Straßeninfrastruktur im Südraum Leipzig, zu der auch der Bau der A 72 zählt?

Für die Landesregierung antwortet Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Sonntag wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung wird sich im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans dafür einsetzen, einen Planungsauftrag des Bundes für den vierstreifigen Ausbau zu erhalten.

Zu Frage 2: Die Landesregierung setzt sich dafür ein, Planungskapazitäten der DEGES auch für das nachgeordnete Straßennetz zu nutzen.

Zu Frage 3: Eine Beschleunigung ist nur möglich, wenn durch den Bund die Vierstreifigkeit bestätigt wird.

Zu Frage 4 antworte ich mit Nein. Der Ausbau der B 7 ist keine Vorleistung für den Bau der A 72, sondern eine für die Stadt Altenburg sinnvolle und vordringliche Maßnahme.

Ich sehe dazu keine weiteren Nachfragen. Ich rufe die Frage in der Drucksache 3/2224 des Abgeordneten Dr. Müller, SPD-Fraktion, auf.

Ausrichtung des öffentlich geförderten Arbeitsmarkts in Thüringen

Zurzeit ist die Neuausrichtung der Arbeitsmarktförderung bundesweit im Gespräch. Der "Ostberater" von CDU/CSUKanzlerkandidat Stoiber, der CDU-Landesvorsitzende Rehberg aus Mecklenburg-Vorpommern, äußerte sich dergestalt, dass Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) nur noch für Arbeitslose über 50 Jahre durchgeführt werden sollten.

Aufgrund der aktuellen Bewilligungspraxis der Arbeitsämter in Thüringen besteht der Eindruck, dass Anträge auf ABM und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) wegen fehlender Landesbeteiligung abgelehnt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Effekte erwartet die Landesregierung von den Instrumenten ABM und SAM in Thüringen?

2. Wie gestaltet sich der Anteil der Landesmittel für verstärkte Förderung für Regie-ABM und Vergabe-ABM von 2000 bis 2002?

3. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen der Mittelreduzierung des Freistaats Thüringen und der ständig wachsenden Langzeitarbeitslosigkeit seit dem Jahr 1999?

4. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung bei der Umorientierung der "verstärkten Förderung" von Regie-ABM hin zu Vergabe-ABM in Bezug auf Maßnahmeteilnehmer bei Trägern in den Bereichen Jugend, Kultur, Soziales und Sport?

Für die Landesregierung antwortet Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Müller wie folgt:

Zunächst einmal möchte ich dem Eindruck entgegentreten, dass Anträge auf ABM und SAM wegen fehlender Landesbeteiligung abgelehnt werden. Dies trifft nicht zu. Die dem Landesarbeitsamt für die verstärkte Förderung von ABM zur Verfügung gestellten Landesmittel sind bei weitem nicht ausgeschöpft worden. Auch bei der landesseitigen Förderung von SAM sind in allen Maßnahmebereichen noch Neubewilligungsspielräume vorhanden. Sie gehen also von einer völlig falschen Prämisse bei Ihrer Frage aus.

Zu Frage 1: Die Landesregierung konzentriert ihre finanziellen Mittel für ABM und SAM auf Maßnahmen der Strukturentwicklung im Freistaat und auf Maßnahmen, die eine Brücke zum ersten Arbeitsmarkt schlagen. Bezüglich ABM will ich auf die Relation Bund/Land hinweisen. Die Bundesanstalt für Arbeit veranschlagt im laufenden Haushaltsjahr für ABM in Thüringen 221 Mio. & Der Freistaat beteiligt sich im Rahmen der verstärkten Förderung an dieser Förderung mit 8 Mio. &+  diesem Bereich also um rund 3,6 Prozent der ABM-Förderung in Thüringen insgesamt. Über diese Größenordnung reden wir hier.

Zu Frage 2: Die zur verstärkten Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bereitgestellten Landesmittel werden durch die einzelnen Arbeitsämter in Thüringen dezentral bewirtschaftet. Die Anteile der Landesmittel für verstärkte Förderung bei Regie- und Vergabe-ABM werden seitens der Arbeitsverwaltung statistisch nicht gesondert nachgewiesen. Die folgenden Angaben basieren auf internen Berechnungen des Wirtschaftsministeriums. Im Jahr 2000 wurden für Regie-ABM 7,7 Mio.  / gabe

ABM 2,9 Mio. 8 '@ Jahr 2001 für Regie-ABM 5,7 Mio.  / '#1() 5 Mio. Landesmittel; im Jahr 2002 mit Stand vom 31.01.2002 für Regie-ABM 108.000  / gabe-ABM 2.600 & Weitere Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen der Mittelsituation und der Langzeitarbeitslosigkeit. Die Entwicklung von Langzeitarbeitslosigkeit kann nicht durch die Höhe der Veranschlagung von Haushaltsmitteln in den Bereichen ABM und SAM begründet oder mitbegründet werden. Es kommt auf Zielgenauigkeit und Qualität der Programme an. Die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit mit Mitteln der Arbeitsförderung muss vorrangig durch passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen und so weit wie möglich präventiv erfolgen.

Zu Frage 4: Die Verstärkungsmittel des Freistaats kommen grundsätzlich im Rahmen der Restfinanzierung strukturfördernder Vergabe-ABM zum Einsatz. Eine Bewilligung von Regie-Maßnahmen ist dann möglich, wenn eine besondere arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit im Sinne der Förderrichtlinie des Freistaats gegeben ist. Das sind Maßnahmen mit besonderer beschäftigungspolitischer und regionaler Bedeutung, die insbesondere zu Dauerarbeitsplätzen führen. Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage.

Herr Minister, ich habe die Nachfrage gestellt, weil verschiedene Beschwerden bezüglich der Regie-ABM bei uns Sprechern eingegangen sind. Gibt es seitens der Landesregierung Vorstellungen, wo bei den betroffenen Trägern solche Regiemaßnahmen nicht mehr verlängert oder genehmigt werden, diese durch andere Mittel außerhalb des Arbeitsmarkts zu ersetzen?

Selbstverständlich sind wir im Gespräch über Regie-ABM. Wir sind auch im Gespräch über das gesamte Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe die Frage in der Drucksache 3/2258 der Abgeordneten Pohl, SPD-Fraktion, und Grob, CDU-Fraktion, auf. Der Abgeordnete Grob trägt diese vor.

Neustrukturierung der Thüringer Bergämter

Die Landesregierung plant die Neustrukturierung der Thüringer Bergämter mit erheblich weniger Mitarbeitern.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Aufgaben werden derzeit vom Bergamt Bad Salzungen wahrgenommen?

2. Welche dieser Aufgaben sollen weiterhin in Bad Salzungen bleiben, welche Aufgaben sollen an andere Stelle delegiert werden?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Wahrnehmung von bergbaulichen Aufgaben wie beispielsweise die Überwachung des Kaliabbaus, Verfüllung der Gruben, Sofortmaßnahmen bei Störfällen durch eine stark verkleinerte Außenstelle?

4. Welche Kostenersparnis soll die geplante Umstrukturierung bringen?

Für die Landesregierung antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pohl und Grob beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zunächst eine Vorbemerkung: Wir haben eine Kabinettsvorlage vorbereitet, über die die Landesregierung in Kürze beraten wird. Sie hat im Wesentlichen folgenden Inhalt: Die Bergverwaltung wird zweistufig. Auf das Oberbergamt als Mittelbehörde wird verzichtet. Mehr als zehn Jahre nach der Wende können die für die Anfangsphase richtigen Strukturen überführt werden in die Dienststrukturen, die mögliche Synergien optimal ausnutzen, ohne dass es zu einer Schmälerung der Aufgabenwahrnehmung kommt. Es ist beabsichtigt, ein Landesbergamt mit Dienstsitz in Gera mit einer Außenstelle in Bad Salzungen auf Dauer einzurichten.

Zu Frage 1: Die Hauptaufgaben, die sich aus den im Bundesberggesetz geregelten bergrechtlichen Vollzugsaufgaben ergeben, umfassen als derzeitige Kernaufgaben die Bergaufsicht über den aktiven Kali- und Solebergbau sowie die Sanierungsaufgaben der stillgelegten Kalibergwerke. Hinzu kommen die allgemeinen Aufgaben der Bergaufsicht über die Region Westthüringen, z.B. für Kiesgruben und Steinbrüche, soweit diese dem Bergrecht unterliegen.

Zu den Fragen 2 und 3: Die Vollzugsaufgaben und die allgemeine Bergaufsicht, insbesondere im Bau/Steine/ErdenBereich, sollen im Landesbergamt insgesamt landesweit wahrgenommen werden. Der Außenstelle Bad Salzungen des Landesbergamts soll gesonderte Fachkompetenz zur bergaufsichtlichen Betreuung des aktiven Kalibergbaus und der Kalisanierung im Werra-Gebiet mit der dafür regional und sachlich notwendigen Personalausstattung auf Dauer im erforderlichen Umfang vorgehalten werden.

Zu Frage 4: Die Umstrukturierung der Bergverwaltung wird bei gesteigerter Effektivität bis 2005 die Realisierung von 11 kw-Stellen landesweit ermöglichen. Auch die Nutzung weiterer Synergieeffekte sowie die Einsparung von Sachmitteln wird zur Entlastung des Landeshaushalts führen.

Herr Abgeordneter Pohl.

Herr Minister, zwei Nachfragen: Einmal hätte ich ganz gern eine Begründung des Standorts in Gera - ich sage das vor dem Hintergrund, dass der aktive Bergbau in der Region Bad Salzungen stattfindet - und zum Zweiten, dass auch die ganze Frage der Sanierung in der Region Bad Salzungen und auch in Nordthüringen einen weitaus längeren Zeitraum als der der Wismut-Sanierung erfordert.

Zweitens: Gerade auch vor dem Hintergrund der geplanten Straffung der Thüringer Bergämter frage ich: Warum hat man denn noch Ende das Jahres 2001 vier Stellen im gehobenen und höheren Dienst für das Oberbergamt in Gera ausgeschrieben, die dann am 01.02.2002 wirksam werden sollen?

Zu Frage 1: Herr Pohl, fangen wir einmal mit dem Zeitraum an. Sie sagen der Zeitraum Kali-Bergbau - Wismut ist schneller fertig - das bezweifle ich, auch was die Sanierung betrifft. Aber wir sollten uns auch nicht über den Zeitraum streiten. Die Überlegung wegen des Standorts, was das Landesbergamt wird und was Außenstelle wird, ist ganz einfach beim Anschauen der Anzahl der Arbeitskräfte gefallen. Wir haben insgesamt in den Behörden der Bergämter rund 66 Beschäftigte, davon zwei Drittel in Gera und ein Drittel in Bad Salzungen. Dazu kommt noch, dass in Gera ein überwiegender Teil an jungen Arbeitskräften, vor allen Dingen auch jungen Frauen, tätig ist. Wenn ich jetzt eine Entscheidung treffen muss - und wir wollen ja eine Entscheidung aus sozialpolitischer Sicht treffen -, dann ist natürlich ganz klar, wie ich meine Entscheidung treffe, nämlich dort, wo ich wenig umzusetzen brauche, und das ist in dem Fall in Gera. Wir haben gesagt, dass wir auf Dauer eine Außenstelle in Bad Salzungen einrichten,